'Kuckuckskinder' wollen biologischen Vater wissen
'Kuckuckskinder' wollen biologischen Vater wissen
Hallo,
ich versuche das Problem so logisch wie möglich zu beschreiben.
Ich kenne einen Papa dessen Exfrau in der Ehe ihre Kinder beim Fremdgehen empfing. Der Papa hat scheinbar nichts davon gewusst, das die kinder nicht von ihm sind und zahlt auch für sie.
Nun haben wohl die Kinder von irgendwo her erfahren, das der Papa nicht der wirkliche Vater ist. Sie möchten nun wissen wer der biologische Vater ist.
Es macht dem Papa zu schaffen das er so von seiner Ex ausgenutzt wurde und sie nie was gesagt hat.
Wie kann ich ihm und den Kindern helfen? Kann man die biologischen Väter finden?
Es geht ja dabei nicht nur ums Geld, sondern auch um andere Dinge die sehr wichtig werden könnten. Z.B. bei Krankheiten, da wäre es ja auch oftmals hilfreich den erzeuger zu kennen.
Danke
ich versuche das Problem so logisch wie möglich zu beschreiben.
Ich kenne einen Papa dessen Exfrau in der Ehe ihre Kinder beim Fremdgehen empfing. Der Papa hat scheinbar nichts davon gewusst, das die kinder nicht von ihm sind und zahlt auch für sie.
Nun haben wohl die Kinder von irgendwo her erfahren, das der Papa nicht der wirkliche Vater ist. Sie möchten nun wissen wer der biologische Vater ist.
Es macht dem Papa zu schaffen das er so von seiner Ex ausgenutzt wurde und sie nie was gesagt hat.
Wie kann ich ihm und den Kindern helfen? Kann man die biologischen Väter finden?
Es geht ja dabei nicht nur ums Geld, sondern auch um andere Dinge die sehr wichtig werden könnten. Z.B. bei Krankheiten, da wäre es ja auch oftmals hilfreich den erzeuger zu kennen.
Danke
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die Mama mal fragen?engel65 hat geschrieben:H
Kann man die biologischen Väter finden?
Das wäre wohl das einfachste, das ist klar.
Hoffentlich kann sie sich noch daran erinnern wer die väter der 5 kinder sind. Und noch mehr hoffe ich das die mutter überhaupt alles zugibt. Hat sie ja bis jetzt noch nicht getan und ihren exmann im glauben gelassen vater zu sein.
Haben kinder in solch einem fall das recht die mutter zur aussage zu bringen? (sorry, ich drück mich evtl. nicht richtig aus).
Ich kann mir auch vorstellen das der Papa, der die kinder groß gezogen hat, ein interesse haben könnte alles zu erfahren und endlich die wahrheit zu wissen.
Hoffentlich kann sie sich noch daran erinnern wer die väter der 5 kinder sind. Und noch mehr hoffe ich das die mutter überhaupt alles zugibt. Hat sie ja bis jetzt noch nicht getan und ihren exmann im glauben gelassen vater zu sein.
Haben kinder in solch einem fall das recht die mutter zur aussage zu bringen? (sorry, ich drück mich evtl. nicht richtig aus).
Ich kann mir auch vorstellen das der Papa, der die kinder groß gezogen hat, ein interesse haben könnte alles zu erfahren und endlich die wahrheit zu wissen.
Da sie scheinbar weiss das zahlender Papa nicht der echte papa ist weiss sie auch wer der echte papa ist.engel65 hat geschrieben:Das wäre wohl das einfachste, das ist klar.
Hoffentlich kann sie sich noch daran erinnern wer die väter der 5 kinder sind.
wäre aber nicht nett zu erfahren der Vater ist eigentlich der Onkel (oder so ähnlich).
und der zahlende Papa (nicht der echte) müsste auch wissen dass da was nicht stimmt. wenn man kein Sex hat kann FRau ja nicht schwanger werden. und Frau kann sich des Papas auch nicht sicher sein wenn sie sexuelle Beziehungen zu 2 oder mehr Männer hat (echter Papa und zahlender Papa).
Frag Mama. Will sie nichts sagen kannst du aber nicht viel machen.
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Das stimmt so nicht, man kann sehr wohl etwas machen. Hab das da gefunden:
Da steht auch was dass der Nicht-Vater Ersatz fordern kann für den geleisteten Unterhalt.
Auf dieser Seite: http://www.wien-konkret.at/soziales/kin ... ckskinder/Urteil eines deutschen Bundesgerichtshofes vom 9. November 2011:
Die Mutter muß Auskunft über die mutmaßlichen Väter sowie allen in Frage kommenden Männer erteilen. Das Persönlichkeitsrecht schützt die (betrügerische) Mutter nicht.
„... Auch die bei zulässigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht gebotene Interessenabwägung lässt hier keinen Rechtsfehler erkennen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beklagten ist insbesondere durch das Recht des Klägers auf effektiven Rechtsschutz begrenzt. Ohne eine Auskunft der Beklagten zu der Person, die ihr während der Empfängniszeit zusätzlich beigewohnt hat, kann der Kläger seinen Anspruch auf Unterhaltsregress nicht auf rechtsstaatliche Weise durchsetzen. Entsprechend hat das Berufungsgericht festgestellt, dass es dem Kläger lediglich auf die Durchsetzung seines Rechtsanspruchs und nicht auf eine Bloßstellung der Beklagten oder des biologischen Vaters an-kommt. Deswegen hatte er sich sogar mit einer anonymen Erfüllung seiner Zahlungsansprüche einverstanden erklärt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist deswegen auch verhältnismäßig; sie ist zur Durchsetzung des Anspruchs des Klägers erforderlich und geeignet, weil sie ihn in die Lage versetzt, seinen Zahlungsanspruch in der gebotenen Weise durchzusetzen. Jedenfalls in Fällen, in denen die Mutter - wie hier - den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte, wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht stärker als der Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung. ... “
Da steht auch was dass der Nicht-Vater Ersatz fordern kann für den geleisteten Unterhalt.
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"Die größte Macht hat wohl das richtige Wort zur richtigen Zeit..."
Mark Twain
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Wieso denkst du, die hatten keinen Sex? Vielleicht ist er unfruchtbar und weiß das nichtmal, weil er ja vermeintlich fünf Kinder gezeugt hat.Tolya hat geschrieben:wenn man kein Sex hat kann FRau ja nicht schwanger werden.
»Nimm niemals Böswilligkeit an, wenn Dummheit hinreichend ist.« [Hanlon's Razor]
»Wir sind lieber die Bösen als die Dummen.« [Richard David Precht]
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ich denk gar nixArta hat geschrieben:[
Wieso denkst du, die hatten keinen Sex? Vielleicht ist er unfruchtbar und weiß das nichtmal, weil er ja vermeintlich fünf Kinder gezeugt hat.
kann sein das er unfruchtbar war aber wie soll Mama das wissen?
dann haben beide sex miteinander und kann sie sich nie des Vaters sicher sein da es nebst Mann noch einen Partner gibt.
Man weiss ja dass Kinder anderer Papa haben. in dem Fall weiss Mama wer das ist.
Nun, bestenfalls der psychische Druck kann suie dazu veranlassen, diese "Lüge" aufzugeben.engel65 hat geschrieben:Das wäre wohl das einfachste, das ist klar.
Hoffentlich kann sie sich noch daran erinnern wer die väter der 5 kinder sind. Und noch mehr hoffe ich das die mutter überhaupt alles zugibt. Hat sie ja bis jetzt noch nicht getan und ihren exmann im glauben gelassen vater zu sein..
Ob sie sich erinnern kann/will, ist eine andere Sache, aber sie kann nicht gezwungen werden, Namen zu nennen
Doch, die Kinder haben sogar mehr Rechte, als der vermeindliche Vater; notfalls schaltet sich da das Amt ein und Vertritt die Rechte des Kindes.engel65 hat geschrieben: Haben kinder in solch einem fall das recht die mutter zur aussage zu bringen? (sorry, ich drück mich evtl. nicht richtig aus).
Wie das allerdings mit dem Widerspruch - das die Mutter nicht gezwungen werden darf- funktionieren soll; das weiß ich nicht
Jein;engel65 hat geschrieben: Ich kann mir auch vorstellen das der Papa, der die kinder groß gezogen hat, ein interesse haben könnte alles zu erfahren und endlich die wahrheit zu wissen.
zumindest läuft ab Zeitpunkt der Kenntnis eine Frist, die sehr schnell verjährt, und wenn er Rechte wahren will, dann muß er jetzt handeln.
Der Weg, der ihm bevorsteht, ist ohnedies ein langer,
denn als Zahlmeister muß er weiterhin herhalten - auch dann, wenn er nicht der Kindsvater ist;
und kann sich nur ab Kenntnis des echten Vaters auf dem Zivilrechtsweg, das Geld von dem zurückholen - falls der überhaupt Kohle hat.
Kurzum, die A-Karte hat er so oder so
Ein Freund ist jemand, der Dein Lächeln sieht, und dennoch erkennt, dass Deine Seele weint...
Naja, sie könnten über eine gewisse Zeit versucht haben, Kinder zu bekommen, aber es hat nicht geklappt. Vielleicht war er ja einer dieser Männer die man nicht auf eine mögliche Unfruchtbarkeit hin ansprechen durfte - oder er hats weg gewischt und sie ist es pragmatisch angegangen. Nicht sehr fein, aber je nach Studien sollen sogar bis zu 30% der Kinder Kuckukskinder sein. Insofern könnte SIE schon gewusst haben, dass er trotz Sex nicht der Vater der Kinder ist. Nur eine Spekulation - und ja - in diesem Fall dürfte das Geheimnis wohl offen auf der Hand liegen.Tolya hat geschrieben: kann sein das er unfruchtbar war aber wie soll Mama das wissen?
dann haben beide sex miteinander und kann sie sich nie des Vaters sicher sein da es nebst Mann noch einen Partner gibt.
Interessant wäre ja: Wie alt sind die Kinder und wie haben sie es herausgefunden?
Als nicht persönlich Involvierte sonder nur Beobachtende, würde ich die Finger davon lassen. Diese vermeintliche Hilfe wird sehr schnell ins Gegenteil umkehren. Ich glaube nicht, dass ein Aussenstehender das (moralische) Recht hat, sich da einzumischen und Tacheles zu reden, auch wenn es dessen eigenen Moralvorstellungen entspräche. Die Frage dabei ist auch: Was ist das Ziel? Warum will man das tun? Sind die Kinder auf einen herangetreten und haben einen gezielt danach gefragt? Dann könnte man nur helfen, indem man sie ermutigt, die Mutter selber zu fragen (notfalls eben als Mediator dabei sein). Aber einfach Aktion setzen, das ist ungut und geht definitiv nach hinten los.
Andererseits wäre es schon fair, wenn der Nicht-Vater das wüsste. Aber auch hier: Ist man der beste Freund, oder Bruder oder sonst wie Nahestehende Person (und selbst dann) ist zu überdenken, welches Interesse dahinter steht, das zu sagen. Mitunter kann viel Leid daraus entstehen und als Aussenstehender sollte man da an der Seite der Menschen stehen, aber Einmischen - würde ich mich nicht. Wobei, ja, auch da das Naheverhältnis sicher Ausschlaggebend ist. Ab einer gewissen Intimität kann man vermutlich erwarten, dass einem jemand solche Sachen sagt, wenn er es erfährt.
Eine schwierige Sache. Würde ich den betroffenen selber überlassen. Man kann ihnen beistehen, Torst spenden, juristische Wege aufzeigen - aber die Bombe platzen lassen, das sollten die Beteiligten selber.
»Nimm niemals Böswilligkeit an, wenn Dummheit hinreichend ist.« [Hanlon's Razor]
»Wir sind lieber die Bösen als die Dummen.« [Richard David Precht]
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Vaterschaftstest? Wenn die KINDER es bereits wissen, der Nicht-Vater bereits davon vernommen hat, und die "Mama" immer noch weigert, etwas zuzugeben, dann eben schlichtweg einen Vaterschaftstest gemacht. Wo ist das Problem?
-
- Forums-Gruftie
- , 50
- Beiträge: 994
Vaterschaftstest, ob offiziell oder geheim, ist ja schön und gut. Nur dazu müssten die Betroffenen (nicht-Vater oder Kinder) ja einen blassen Schimmer davon haben, wer als potentieller Erzeuger in Frage kommt. Und wenn es irgendein Urlaubsflirt war?
Wird dann schwierig.
Und Gesetzeslage und Anspruch auf Wissen hin oder her: Fakt ist, wenn die Mutter nichts sagen WILL, sitzt sie – leider – am längeren Hebel. Man kann sie schlicht zum Reden nicht zwingen.
Wird dann schwierig.
Und Gesetzeslage und Anspruch auf Wissen hin oder her: Fakt ist, wenn die Mutter nichts sagen WILL, sitzt sie – leider – am längeren Hebel. Man kann sie schlicht zum Reden nicht zwingen.
Gruß
Wandelröschen
Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.
Wandelröschen
Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.
Mit dem Vaterschaftstest lässt sich im vorliegenden Fall NUR beweisen, dass der offizielle Vater nicht der Vater ist. Wer nun der richtige Vater ist aber, bleibt weiterhin geheim. Es sei denn, man zwingt alle Männer die in Betracht kommen zu Speichelproben... und hofft, dass er da dabei ist (und die Mutter alle genannt hat). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dafür die DNA-Speicher der Polizei gestürmt werden dürfen - und selbst wenn, so müssten die Herren aktenkundig sein.
DAS kann eben nur die Mutter sagen - oder erraten, meinetwegen.engel65 hat geschrieben:Sie möchten nun wissen wer der biologische Vater ist.
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Ich hab ja schon was verlinkt, eine gerichtliche Entscheidung von 2011. Die Mutter kann sehr wohl zur Nennung der Namen möglicher Väter gezwungen werden. Das Recht der Kinder auf den leiblichen Vater wiegt schwerer als das Persönlichkeitsrecht der Mutter.sadmaso67 hat geschrieben: Wie das allerdings mit dem Widerspruch - das die Mutter nicht gezwungen werden darf- funktionieren soll; das weiß ich nicht
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"Die größte Macht hat wohl das richtige Wort zur richtigen Zeit..."
Mark Twain
"Die größte Macht hat wohl das richtige Wort zur richtigen Zeit..."
Mark Twain
Die TE schrieb:
DRAUF bezog sich die Aussage, der Nicht-Vater soll einen Vaterschaftstest machen, um zu beweisen, dass er nicht der Vater ist. Wenn diese Vermutung nämlich NICHT von der Mutter selbst in den Raum gestreut wurde, die leugnet, dass Kuckskuckkinder sind, dann sind und bleiben es Gerüchte, nicht mehr nicht weniger. Auch dann, wenn sie es vielleicht mal in Sauflaune irgendwo gegenüber wen anders angedeutet habe. Das allererste, was man machen kann:Den Nachweis erbringen, DASS es sich tatsächlich um Kuckskuckkinder handelt, denn das scheint ja noch nicht gesichert. Nicht wahr?Und noch mehr hoffe ich das die mutter überhaupt alles zugibt. Hat sie ja bis jetzt noch nicht getan und ihren exmann im glauben gelassen vater zu sein.
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