Kostenübernahme für Sexualtherapie?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Krang2
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Kostenübernahme für Sexualtherapie?

Beitrag Mi., 22.08.2012, 21:12

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch einen guten Rat geben, wie ich meine Krankenkasse dazu bewegen kann, meine Sexualtherapie zu bezahlen? Ich habe trotz Erklärung, daß ich eine - heikle- sexuelle Präfereznstörung habe, eine glatte Absage bekommen. Und das, obwohl es durchaus im Ermessensspielraum liegt, Einzelfallentscheidungen zu erlauben! Ich hatte der Kasse sogar angeboten, alle nötigen Einzelheiten zu schreiben, die sie für die Entscheidung benötigen, aber das hat sie gar nicht interessiert, es wurde einfach rundweg abgelehnt. Nun möchte ich einen Widerspruch schreiben, der eine Etage höher ankommt, weiß aber nicht, was ich reinschreiben kann. Vielleicht sollte ich erwähnen, daß ich als Folge meiner sexuellen Probleme ja durchaus "normale" Geisteskrankheiten entwickele, z.B. Depressionen, Launenhaftigkeit, Grübeln, Schlafprobleme usw. Die Folgen, wenn ich z.B. berufsunfähig würde oder wirklich psychisch krank, wären also noch viel teurer für die Versicherung als jetzt etwas Wirksames zu bezahlen, das mir hilft, mein Leben normal zu führen und damit umzugehen.
Mein Therapeut meinte, ein gutes Druckmittel sei: Zu schreiben, daß ich eine Gefahr für Dritte werden könnte. Aber das sehe ich aus zwei Gründen nicht ein: Erstens will ich mich nicht selbst diffamieren und "schlimmer" machen, als ich bin, nachher sperren die mich noch weg. Und zweitens finde ich es demütigend, wenn nur das Leid "Dritter" es wert ist, mir die Therapie zu geben. Zählt mein eigenes Leid nichts? Ich habe mein halbes Leben lang allein damit gelebt und darunter gelitten, habe in meiner Spätjugend sogar abwechselnd an Selbstmord und Mord gedacht, und auch heute geschieht es mir, daß ich privat und beruflich manchmal nicht funktioniere, weil meine Gedanken immer wieder um mein Problem kreisen. Was daran so krank ist, ist die Tatsache, daß jeder, dem ich meine Probleme schilderte, sofort sagen würde: Mach eine Therapie! Und dann wird das nicht bezahlt. Aber Therapien für Depressionen usw. werden bezahlt, die oftmals sauteuer sind und fragwürdige Erfolge erzielen. Das ist genauso ungerecht wie die Tatsache, daß Brillen auch im zweistelligen Dioptrienbereich nicht bezahlt werden, Hörgeräte aber schon. Laut Krankenkasse bin ich also kerngesund. Muß ich erst was anstellen und dann für den Gutachter auf Macke machen, damit dann ein Richter entscheidet, ja, die Therapie wird bezahlt? DAS fände ich krank, sogar noch kränker als meine eigenen Phantasien, die haben wenigstens noch eine innere Logik! Und ich dachte immer, nur die Leute in Behörden (z.B. JobCenter) seien fernab jeder Vernunft und Logik nur auf ihre Paragraphen fixiert.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch Erfahrung oder gute Einfälle hat, was ein guter Widerspruch enthalten müßte. Ich nenne auch den Namen der unsäglichen Versicherung, nämlich Barmer Ersatzkasse. Vielleicht weiß jemand von euch, wie man mit denen umgehen muß, oder ob man die Erstablehnung grundsätzlich nicht so ernst nehmen sollte, wie ich es gerade mache. Ich finde jedenfalls, wenn jemand schon die Kraft und den Mut aufbringt, so eine Therapie anzufangen, sollte er darin unterstützt werden, es ist schon so schwer genug, sich damit auseinander zu setzen. Statt dessen werden Steine in den Weg gelegt. Und dann heißt es "Prävention". Was ist das für eine Prävention, das ist ja geradezu ein Schlag ins Gesicht jedes Therapiewilligen, fast jeder andere außer mir würde jetzt sagen, OK dann eben nicht. Aber ich will darum kämpfen, nicht für das Wohl irgend welcher Dritter, sondern um meiner selbst willen, weil ich lange genug darunter gelitten habe. Ich will endlich wieder ein Leben führen, über das ich mich auch freuen kann, weil ich nicht ständig "Hintergedanken" und "Tagträume" habe. Danke im Voraus für alle gutgemeinten Antworten!

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candle.
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 21:26

Hallo Krang2!

Ich finde es toll, dass du schon einen Therapeut hast! Und nun würde ich dir raten, dass du es genauso tust wie er dir das gesagt hat. In dem Fall (der Schwere) finde ich, dass der Zweck die Mittel heiligt. Wegsperren kann dich niemand! Hauptsache dir geht es besser!

Viele Grüße!
candle
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hope_81
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 21:33

Ich schließe mich Candle an. Manchmal muss ein Mensch eben auch einmal lügen, über seinen Schatten springen und sein Ego zur Seite schieben.... Wenn ich was wirklich will, dann sind mir die Methoden egal. Wenn die KK verarscht werden will, der Zweck allerdings die Mittel heiligt, so waht??? (Sexualtherapie ist ferner kein zugelassenes Therapieverfahren, leider...)
Ich kann Deinen Unmut zwar verstehen, aber herzlich Willkommen im Dschungel der Unsinnigkeiten...
Du kannst zwar vor den Bundesgerichtshof ziehen ( ich neige zu Übertreibung), aber das dauert ewig, dann komm ne Einzelfallentscheidung, die verlierst Du und dann hast Du Jahre Deines Lebens verlohren, wahnsinnig viel Geld und bist mit Deinem eigentlichen Problem immer noch keinen Schritt weiter....It's up to you...
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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Wandelröschen
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 22:23

Hallo Krang2,

Mal ´ne Frage: Ist dein Therapeut VT´ler? Er wird ja wohl nicht nur reiner Sexualttherapeut sein. In der Regel spezialisieren sich Therapeuten auf irgendwelche Gebiete, die sie besonders interessieren, machen dafür Zusatzausbildungen. Er weiß doch, dass die Kosten für eine reine Sexualtherapie (normalerweise) nicht von der KK übernommen werden. Haste ja gerade selber erlebt. Du schreibst aber:
Krang2 hat geschrieben:daß ich als Folge meiner sexuellen Probleme ja durchaus "normale" Geisteskrankheiten entwickele, z.B. Depressionen, Launenhaftigkeit, Grübeln, Schlafprobleme usw.
Wenn dein Thera die Kassenzulassung schon längere Zeit hat, ist er von der Gutachterpflicht für eine Kurzzeittherapie befreit. Das heißt, er müsste in den Antrag für die KK nur eine Diagnose eintragen, die von der KK problemlos bezahlt wird (z.B. deine Depression, woher die kommt und wie er die dann therapiert, z.B. mit seinen Techniken der Sexualtherapie, ist dann völlig irrelevant). Warum hat er das denn nicht gemacht?
Gruß
Wandelröschen

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lemon
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 22:52

Bei mir wars auch so, da hat mein Therapeut den Antrag bei der Krankenkasse gestellt, ich selbst musst überhaupt nichts machen.

lemon
[center]Das, was wir Menschen am meisten brauchen,
ist ein Mensch, der uns dazu bringt,
das zu tun, wozu wir fähig sind.[/center]

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Krang2
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Beitrag Do., 30.08.2012, 15:33

Hallo,
mein Therapeut hat mir gesagt, daß eine Einzelfallentscheidung durchaus im Ermessen der Krankenkasse läge. Allerdings ist der wirklich der erste und einzige, den ich für kompetent halte und dem ich wirklich vertraue. Er hat sich auf solche Krankheitsbilder spezialisiert, macht auch Gutachten und nebenher die "normale" Sexualtherapie für Gutbetuchte, insofern hat er daher gar keine Kassenzulassung nötig.
Die Krankenkasse hat mir die Absage allerdings floskelhaft geschrieben, ohne sich überhaupt für die Therapeutenwahl oder das genaue Krankheitsbild zu interessieren. Habt ihr noch Ideen, was ich noch an Argumenten reinschreiben könnte? Je mehr, desto besser, oder?
@Wandelröschen, das mit den Depressionen usw. ist nur eine Folge meiner sexuellen Probleme, insofern würde mir eine "normale" Therapie auch gar nichts bringen.
@candle, "schon" ist gut, nach 18 Jahren. Leider sehe ich ihn aus besagten finanziellen Gründen nur selten.


leberblümchen
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Beitrag Do., 30.08.2012, 15:57

Dann ist doch aber hier eher das Problem, dass er keine Kassenzulassung hat - und nicht die Frage nach deiner persönlichen Störung? Das würde dann jeden Patienten betreffen, egal, um welche Symptomatik es sich handelt.

Was schlägt denn die Kasse alternativ vor? Den Leidensdruck haben die ja nicht zu beurteilen; der lässt sich sicher nachweisen.

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Krang2
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Beitrag Mo., 03.09.2012, 20:28

Was schlägt denn die Kasse alternativ vor?
<-- Gar nichts. Ich werde demnächst den Widerspruch schreiben und auch danach fragen. Das ist ein guter Einfall von dir, man soll dem Gegenüber ja die Gelegenheit geben, eigene Vorschläge zur Problemlösung zu machen.

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Wandelröschen
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Beitrag Mo., 03.09.2012, 22:28

Hallo Krang2,

Ich glaube dir auf jeden Fall, dass dein sexuelles Problem für dich extrem belastend ist und bestimmt auch, wie du schreibst, therapiebedürfig ist, das stelle ich keineswegs in Frage. Auch dass sich daraus weitere gravierende Probleme entwickeln.

Fakt ist aber: eine reine Sexualtherapie ist keine Kassenleistung! Sexuelle Probleme, egal wie geartet, werden von der KK als Privatproblem betrachtet und nicht als Krankheit, die behandelt werden müsste, so krass es klingt.

Bei einem Therapeuten, der keine Kassenzulassung hat (wie dein Sexualtherapeut), gibt es schon die Möglichkeit, dass die KK die Kosten einer Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren übernimmt. Aber selbstverständlich nur für Kassenleistungen (!), und nur in der Höhe des Kassensatzes (bei höhere Honorare muss man den Rest selber bezahlen). Diese Kostenerstattung bewilligt zu bekommen für eine „normale“ Therapie ist schon schwer genug. Da musste nachwiesen, dass du innerhalb einer akzeptablen Zeit keinen freien Platz bei einem Thera mit Kassenzulassung findest, musst etliche Theras kontaktiert haben … Und dann kommse noch kurzfristig damit, dass se doch einen Thera (mit KK-Zulassung) gefunden haben, der sofort einen Platz frei hätte, zu den de dann gehen musst. Ansonsten musste noch mehr gute Argumente finden, warum zu dem nicht, … womöglich ncoh vor Gericht ziehn, alles sehr zermürbend, … nur damit die KK nicht zahlen braucht, und dass allein bei „normaler“ Krankheit, die die KK bei Kassenzulassung zahlen würde. Ich bin den weg der Kostenerstattung gegangen, wieß, wovon ich rede, aber bei mir war ja immerhin die „Krankheit“ Kassenleistung.

Ich sehe einfach, da kannste dich auch den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, diene KK wird eine Therapie, die keine Kassenleistung ist, nicht bezahlen, erst recht nicht bei einem Thera, der noch nicht mal eine Kassenzulassung hat!

Ich hatte einfach eine andere Idee, die du scheinbar nicht ganz verstanden hattest (vielleicht hatte ich es aber auch nur nicht ganz klar ausgedrückt), denn du schriebst:
„@Wandelröschen, das mit den Depressionen usw. ist nur eine Folge meiner sexuellen Probleme, insofern würde mir eine "normale" Therapie auch gar nichts bringen.“
Also nochmal: Wenn du einen Therapeuten findest mit Kassenzulassung, der auch für eine Kurzzeittherapie aus der Gutachterpflicht draußen ist, der auch Sexualtherapie macht (meine Es-Thera war VT´lerin und auch Sexualttherapeutin), dann könnte der auf den Antrag der Kurzzeittherapie für die KK eine Diagnose schreiben (z.B. Depression), die ja die KK bezahlt. Dann wird die Kurzzeittherapie problemlos genehmigt. Dein Thera muss dich dann ja nicht auf Depression behandeln, sondern kann dann ja seinen Sexualtherapie mit dir machen. Schwierig wird es erst, wenn er eine antrag auf Umwandlung in eine Langzeittherapie schreibt, falls dir die Kurzzeittherapie nicht reicht, weil das geht dann an den Gutachter und muss begründet sein, muss er die Karten aufdecken, was er mit dir gemacht hat bzw. noch machen will… Aber die Kurzzeittherapie hätteste quasi.
Gruß
Wandelröschen

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Beitrag Do., 06.09.2012, 19:02

@Wandelröschen, erst einmal danke für deine ausführliche Schilderung. Du meinst, der Therapeut sollte sozusagen die Krankenkasse betrügen? Vermutlich geht es in diesem Staat irgendwie nicht mehr anders...schade. Es wäre wohl eine Langzeittherapie notwendig, aber besser Kurzzeit- als gar nichts. Es gibt zwar einige Sexualtherapeuten mit Kassenzulassung, allerdings brauche ich einen, der sich in der Behandlung von Paraphilien auskennt und auch entsprechend verantwortlich, professionell und vertrauensvoll mit dem Thema umgehen kann. Wer bezahlt denn eigentlich die Therapie von Sexualstraftätern? Ändert sich dann plötzlich die Regel, daß es keine Kassenleistung ist? Es muß ja irgendwie Ausnahmen, Sondernfälle usw. geben. Weißt du, ob es zu den möglichen Einzelfallentscheidungen im Netz Entscheidungen, Richtlinien, Urteile o.ä. gibt?

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Wandelröschen
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Beitrag Do., 06.09.2012, 20:32

Hallo Krang2,

also wenn deine Störung eine Klassifizierung nach ICD-10 hat, dann müsste die Behandlung von der KK eigentlich bezahlt werden. Wenn dem so ist (musst du dich halt erkundigen), und du keinen kassenzugelassenden Therapeuten findest, der das kann (da musst du aufschreiben, welche Theras du alle kontaktiert hast, die dich bei dieser Störung nicht behandeln können, mit Datum und kurze Info, warum sie das nicht können ….), dann müsste die KK dir auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens einen nicht kassenzugelassenen Thera bezahlen. Die KK wird aber erst mal versuchen, das abzulehnen. Ich bin bei meinem jetzigen Thera auch den Weg der Kostenerstattung gegangen, weil er zu Beginn meiner Therapie noch keine Kassenzulassung hatte und ich innerhalb eines akzeptablen Zeitraums keinen für meine Problematik passenden kassenzugelassenen Thera gefunden hatte.
Google mal ein wenig zu „§ 13 (3) SGB V: Kostenerstattung als Sicherstellungsleistung der Krankenkassen“
Krang2 hat geschrieben:@Wer bezahlt denn eigentlich die Therapie von Sexualstraftätern?
Das würde ich auch gerne wissen. Und auch, ob da nach 80 Stunden VT Schluss ist oder ob die die Therapie bezahlt bekommen bis zum St. Nimmerleinstag, während ihre Opfer dann gucken müssen, wie sie´s gebacken bekommen.
Gruß
Wandelröschen

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Beitrag Di., 18.09.2012, 09:39

@Wandelröschen, ich habe den Widerspruch bereits abgeschickt und auch alles berücksichtigt, was mein Therapeut und ihr mir vorgeschlagen haben. Die Krankenkasse weigerte sich in der ersten Antwort, eine Sexualtherapie an sich zu bezahlen, unabhängig von der Kassenzulassung.
Vielleicht gäbe es weniger Sexualstraftäter, wenn eine Therapie möglich wäre, BEVOR Schlimmeres passiert. Meist fängt es ja nur mit Phantasien an, über die man mit keinem reden kann, und die dann immer schlimmer werden.

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Beitrag Di., 02.10.2012, 10:11

Für die Bearbeitung des Widerspruchs scheinen sie länger zu brauchen...ob das wohl ein gutes Zeichen ist - oder ein Indiz für Personaleinsparungen?

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Beitrag Mo., 05.11.2012, 14:40

@wandelröschen,
ich habe letzte Woche die endgültige Ablehnung meines Widerspruches erhalten. Naja, Kassenpatient eben. Die Zulassung des Arztes spielte keine Rolle, die Kasse weigert sich grundsätzlich, eine Therapie mit Schwerpunkt Sexualtherapie zu bezahlen. Selbst wenn das ein normaler Psychiater oder Psychologe bearbeiten würde. Typisch deutsch hierbei das Abschieben der Verantwortung auf "gesetzliche Vorgaben", obwohl eine Einzelfallentscheidung vom Gesetzgeber erlaubt wird. Aus finanziellen Gründen wird das dann wohl weiter vor sich hindümpeln. Wenn ich mich mit Bekannten vergleiche, die andere Psychotherapien gemacht haben, wäre für baldigen Erfolg wohl mindestens eine Stunde pro Woche notwendig. Kraß finde ich, daß eine Paraphilie von der Krankenkasse nicht als Krankheit anerkannt wird, obwohl diese tatsächlich im ICD10 klassifiziert ist. Vielleicht hätte ich ja schreiben müssen, daß ich auf kleine Kinder stehe, damit jemand reagiert. Aber das wäre dann ja gelogen, und ich mach mich auch nicht ohne Not schlecht.

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zyankali club
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Beitrag So., 09.12.2012, 22:31

Krang2 hat geschrieben:Mein Therapeut meinte, ein gutes Druckmittel sei: Zu schreiben, daß ich eine Gefahr für Dritte werden könnte.
Um was für eine Ausprägung der Sexualstörung handelt es sich denn genau, Sadismus oder Sadomasochismus oder Masochismus? Und wie weit liegt die Störung schon in der Ausübung bei der Sexualität vor?

Ggf. kann ich helfen.
Zyankali Club

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