Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt
Hallo,
ich war letztes Jahr 11 Monate in Rehabilitation psychisch Kranker (RPK). Die Kosten für die medizinisch-berufliche Reha wurden zuerst von der Krankenkasse und später von der Rentenversicherung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen.
Mir wurde von der Reha-Einrichtung empfohlen eine überbetriebliche Ausbildung zu absolvieren, weil ich noch nicht fit genug bin für den ersten Arbeitsmarkt. Ich hatte mir nun erhofft, dass die Kosten hierfür die Rentenversicherung übernimmt.
Im Januar teilte mir die RV mit, dass sie beabsichtigen keine weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen. Begründet wurde es wie folgt:
„Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr so erheblich gefährdet oder gemindert, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich wird.“
Mir wurde in dem Schreiben die Möglichkeit einer Anhörung gegeben, welche ich auch wahrgenommen habe. Ende März flatterte dann der Ablehnungsbescheid bei mir ein. Mein Betreuer legte Mitte April, in meinem Auftrag, Widerspruch bei der Rentenversicherung ein und legte ein Attest meiner Psychiaterin bei, aus dem hervorgeht, dass eine überbetriebliche Ausbildung besser für mich ist. Mein Betreuer hat diese Woche nochmals bei der Rentenversicherung nagerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Die Akte soll jetzt an den medizinischen Dienst gehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich schon eine (kaufmännische) Ausbildung habe, diese mir allerdings auf den freien Arbeitsmarkt nichts bringt, da sie ohne IHK-Abschluss ist. Eine Ausbildung mit IHK-Abschluss hatte ich 2007 begonnen, allerdings aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Ich brauche einfach umfangreiche Betreuung und diese würde ich bspw. in einem Berufsförderungswerk bekommen. Auf dem freien Arbeitsmarkt kann ich im Moment einfach nicht bestehen!
Mein Betreuer hat auch schon bei der Arbeitsagentur nachgefragt, wie es aussieht mit der Kostenübernahme einer überbetrieblichen Ausbildung, aber die Chancen sind dort auch eher gering, wenn es schon die Rentenversicherung ablehnt.
Meine Diagnose ist übrigens Paranoide Persönlichkeitsstörung.
Hat hier vielleicht schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
ich war letztes Jahr 11 Monate in Rehabilitation psychisch Kranker (RPK). Die Kosten für die medizinisch-berufliche Reha wurden zuerst von der Krankenkasse und später von der Rentenversicherung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen.
Mir wurde von der Reha-Einrichtung empfohlen eine überbetriebliche Ausbildung zu absolvieren, weil ich noch nicht fit genug bin für den ersten Arbeitsmarkt. Ich hatte mir nun erhofft, dass die Kosten hierfür die Rentenversicherung übernimmt.
Im Januar teilte mir die RV mit, dass sie beabsichtigen keine weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen. Begründet wurde es wie folgt:
„Nach unseren Feststellungen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr so erheblich gefährdet oder gemindert, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich wird.“
Mir wurde in dem Schreiben die Möglichkeit einer Anhörung gegeben, welche ich auch wahrgenommen habe. Ende März flatterte dann der Ablehnungsbescheid bei mir ein. Mein Betreuer legte Mitte April, in meinem Auftrag, Widerspruch bei der Rentenversicherung ein und legte ein Attest meiner Psychiaterin bei, aus dem hervorgeht, dass eine überbetriebliche Ausbildung besser für mich ist. Mein Betreuer hat diese Woche nochmals bei der Rentenversicherung nagerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Die Akte soll jetzt an den medizinischen Dienst gehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich schon eine (kaufmännische) Ausbildung habe, diese mir allerdings auf den freien Arbeitsmarkt nichts bringt, da sie ohne IHK-Abschluss ist. Eine Ausbildung mit IHK-Abschluss hatte ich 2007 begonnen, allerdings aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Ich brauche einfach umfangreiche Betreuung und diese würde ich bspw. in einem Berufsförderungswerk bekommen. Auf dem freien Arbeitsmarkt kann ich im Moment einfach nicht bestehen!
Mein Betreuer hat auch schon bei der Arbeitsagentur nachgefragt, wie es aussieht mit der Kostenübernahme einer überbetrieblichen Ausbildung, aber die Chancen sind dort auch eher gering, wenn es schon die Rentenversicherung ablehnt.
Meine Diagnose ist übrigens Paranoide Persönlichkeitsstörung.
Hat hier vielleicht schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
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Hallo Lichtblick
Die Träger streiten sich, soviel ist klar. Eine Argumentation wie diese ist aber de facto falsch.
Wenn die DRV nicht zuständig ist (sich icht zuständig sieht) ist es die Agentur für Arbeit die Interesse haben MUSS, die Arbeitskraft einsetzen zu können
Rosenrot
Wie begründet der Betreuer das?ein Betreuer hat auch schon bei der Arbeitsagentur nachgefragt, wie es aussieht mit der Kostenübernahme einer überbetrieblichen Ausbildung, aber die Chancen sind dort auch eher gering, wenn es schon die Rentenversicherung ablehnt.
Die Träger streiten sich, soviel ist klar. Eine Argumentation wie diese ist aber de facto falsch.
Wenn die DRV nicht zuständig ist (sich icht zuständig sieht) ist es die Agentur für Arbeit die Interesse haben MUSS, die Arbeitskraft einsetzen zu können
Rosenrot
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,
ich hab genau über diese Sache nochmals mit meinem Betreur gesprochen und der Mensch von der Arbeitsagentur hat wirklich gesagt, es sieht schlecht aus, wenn es schon die Rentenversicherung ablehnt. Muss man nicht verstehen, wahrscheinlich füttern die mich weiterhin lieber mit ALG II durch, anstatt mal in mich was zu investieren. Ne Begründung gab es nicht. Motiviert bin ich ja, dass sagt auch immer mein Betreuer.
ich hab genau über diese Sache nochmals mit meinem Betreur gesprochen und der Mensch von der Arbeitsagentur hat wirklich gesagt, es sieht schlecht aus, wenn es schon die Rentenversicherung ablehnt. Muss man nicht verstehen, wahrscheinlich füttern die mich weiterhin lieber mit ALG II durch, anstatt mal in mich was zu investieren. Ne Begründung gab es nicht. Motiviert bin ich ja, dass sagt auch immer mein Betreuer.
Hallo Lichtbick
hast du Widerspruch eingelegt?
Ist deine Betreuung eine gerichtlich bestellte?
(musst nicht antworten) Ich würde dann aber mit Sicherheit den Rechtsweg gehen, notfalls bis zum Bundessozialgericht. Ansonsten wenigstens Widerspruch und mal eine ERstberatung beim Anwalt für Sozialrecht.
Rosenrot
hast du Widerspruch eingelegt?
Ist deine Betreuung eine gerichtlich bestellte?
(musst nicht antworten) Ich würde dann aber mit Sicherheit den Rechtsweg gehen, notfalls bis zum Bundessozialgericht. Ansonsten wenigstens Widerspruch und mal eine ERstberatung beim Anwalt für Sozialrecht.
Rosenrot
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,
ich habe eine psychosoziale (keine gesetzliche) Einzelbetreuung. Mein Betreuer hat für mich Widerspruch eingelegt, dass war schon Mitte April. Ich bin mittlerweile beim Sozialverband VdK, die werden mir hoffentlich helfen.
Viele Grüße
ich habe eine psychosoziale (keine gesetzliche) Einzelbetreuung. Mein Betreuer hat für mich Widerspruch eingelegt, dass war schon Mitte April. Ich bin mittlerweile beim Sozialverband VdK, die werden mir hoffentlich helfen.
Viele Grüße
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- Forums-Insider
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mir wurde auch die teilhabe am arbeitsleben von der rentenversicherung abgelehnt. der grund war allerdings, dass man erst 15 jahre in die rv eingezahlt haben muss, um diese leistung beanspruchen zu können.
bei der arbeitsagentur gibt es einen reha-service und da kannst du auch einen antrag zur teilhabe am arbeitsleben stellen.
mit den ärztlichen unterlagen müsstest du die ausbildung auf alle fälle bekommen.
falls du keinen behindertenausweis hast, könntest du einen beantragen und damit nochmals zur arbeitsagentur gehen.
bei der arbeitsagentur gibt es einen reha-service und da kannst du auch einen antrag zur teilhabe am arbeitsleben stellen.
mit den ärztlichen unterlagen müsstest du die ausbildung auf alle fälle bekommen.
falls du keinen behindertenausweis hast, könntest du einen beantragen und damit nochmals zur arbeitsagentur gehen.
-=[ Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt ]=-
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,
ich hab auch keine 15 Jahre in die RV einbezahlt und sie haben mir trotzdem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt (nämlich den beruflichen Teil der Reha). Irgendwie gibts da keine klare, für den Normalo verständliche Regelung.
Zurzeit habe ich noch einen Grad der Behinderung unter 50, ich hab aber eine Neu-Feststellung beantragt.
Viele Grüße
ich hab auch keine 15 Jahre in die RV einbezahlt und sie haben mir trotzdem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt (nämlich den beruflichen Teil der Reha). Irgendwie gibts da keine klare, für den Normalo verständliche Regelung.
Zurzeit habe ich noch einen Grad der Behinderung unter 50, ich hab aber eine Neu-Feststellung beantragt.
Viele Grüße
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- Forums-Insider
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kommt möglicherweise auch auf das bundesland an.
wenn du einen gdb hast, dann muss dir die agentur die reha genehmigen. die absage der rentenversicherung hast du ja schon. mit einem behindertenausweis dürfte das auch ziemlich schnell gehen.
natürlich streiten die gerne wer jetzt was bezahlt von sowas darfst du dich nicht verunsichern lassen.
wenn du einen gdb hast, dann muss dir die agentur die reha genehmigen. die absage der rentenversicherung hast du ja schon. mit einem behindertenausweis dürfte das auch ziemlich schnell gehen.
natürlich streiten die gerne wer jetzt was bezahlt von sowas darfst du dich nicht verunsichern lassen.
-=[ Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt ]=-
Huhu Silent Pain
wo steht das mit den 15 Jahren?
Hallo Lichtblick
so ein Widerspruch darf höchstens 3 Monate bis zur Entscheidung dauern. (Wird im Widerspruch auf SGB IX, §6a abgestellt? Weißt du das?)
Sollte bis dahin nicht entschieden sein, kannst du sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Auch das kostet nix und in den Gerichten gibt es Rechtspfleger die bei Klageformulierung, auch kostenfrei, helfen.
Rosenrot
wo steht das mit den 15 Jahren?
Hallo Lichtblick
so ein Widerspruch darf höchstens 3 Monate bis zur Entscheidung dauern. (Wird im Widerspruch auf SGB IX, §6a abgestellt? Weißt du das?)
Sollte bis dahin nicht entschieden sein, kannst du sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Auch das kostet nix und in den Gerichten gibt es Rechtspfleger die bei Klageformulierung, auch kostenfrei, helfen.
Rosenrot
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,
auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage habe ich heute meinen Betreuer hingewiesen, der wusste das nicht (ist halt ein Laie wie ich). Von SGB IX, §6a steht nichts im Ablehnungsbescheid, uns hat nur ne Dame von der RV ziemlich genervt darauf hingewiesen, dass auch die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen könnte. Wie ich schon schrieb, haben wir diese ja schon kontaktiert und sie tun nichts, sofern der Widerspruch nicht bearbeitet wurde.
Viele Grüße
auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage habe ich heute meinen Betreuer hingewiesen, der wusste das nicht (ist halt ein Laie wie ich). Von SGB IX, §6a steht nichts im Ablehnungsbescheid, uns hat nur ne Dame von der RV ziemlich genervt darauf hingewiesen, dass auch die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen könnte. Wie ich schon schrieb, haben wir diese ja schon kontaktiert und sie tun nichts, sofern der Widerspruch nicht bearbeitet wurde.
Viele Grüße
Salut Lichtblick
oh sorry, Mißverständnis.
Ich meinte, ob im Widerspruch auf den benannten Paragrafen abgestellt ist. Also der Widerspruch unter anderem (außer den individuellen Fakten bei dir) damit begründet wurde
Ich schick dir gleich mal ne PM
Rosenrot
oh sorry, Mißverständnis.
Ich meinte, ob im Widerspruch auf den benannten Paragrafen abgestellt ist. Also der Widerspruch unter anderem (außer den individuellen Fakten bei dir) damit begründet wurde
Ich schick dir gleich mal ne PM
Rosenrot
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bei mir stand das in dem ablehnungsbescheidRosenrot hat geschrieben: wo steht das mit den 15 Jahren?
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,Rosenrot hat geschrieben:Salut Lichtblick
oh sorry, Mißverständnis.
Ich meinte, ob im Widerspruch auf den benannten Paragrafen abgestellt ist. Also der Widerspruch unter anderem (außer den individuellen Fakten bei dir) damit begründet wurde
Ich schick dir gleich mal ne PM
Rosenrot
nein, so professionell war unser Widerspruch leider nicht. Wir sind halt beide nur Laien und ich hab erst letzte Woche den Sozialverband VdK kontaktiert. Ein Fehler im Nachinein.
Viele Grüße
P.S.: danke für die PN
Ah Silent Pain, das betraf dich weil du die anderen Voraussetzungen nicht erfüllst (?)
Diese sind u.a. hier beschrieben (und treffen auf Lichtblick zu)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32320
Salute Lichtblick
macht nix. Begründungen kann man nachreichen
In Zukunft passt du 'besser' auf deinen Betreuer auf. Psychosozial ist eben nicht rechtlich versiert obwohl einige das meinen....
Sie wollen ja helfen und vergessen dabei manchmal, dass es besser sein kann, solche nicht Fachgebiete in fachkundige Hände abzugeben
Schau auch dem VDK auf die Finger. Die haben Super Leute da, aber auch welche, die keinen Durchblick zu haben scheinen....
Rosenrot
Diese sind u.a. hier beschrieben (und treffen auf Lichtblick zu)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32320
Salute Lichtblick
macht nix. Begründungen kann man nachreichen
In Zukunft passt du 'besser' auf deinen Betreuer auf. Psychosozial ist eben nicht rechtlich versiert obwohl einige das meinen....
Sie wollen ja helfen und vergessen dabei manchmal, dass es besser sein kann, solche nicht Fachgebiete in fachkundige Hände abzugeben
Schau auch dem VDK auf die Finger. Die haben Super Leute da, aber auch welche, die keinen Durchblick zu haben scheinen....
Rosenrot
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Hallo,
mein Betreuer ist sicherlich ein guter Pädagoge, aber ich muss trotzdem vieles selbst in die Hand nehmen damit es voran geht. Das ist vielleicht auch so gewollt, aber ich erwarte, dass er sich ausreichend informiert, wenn er einen Widerspruch für mich schreibt. Und das hat er offensichtlich nicht getan.
Ich habe auch gehört die Beratung im VdK soll von Ort zu Ort recht unterschiedlich sein von der Qualität. Ich hoffe, dass sie mir hier in der Stadt kompetent helfen.
Vielen Dank Rosenrot für die Beiträge!
Viele Grüße
mein Betreuer ist sicherlich ein guter Pädagoge, aber ich muss trotzdem vieles selbst in die Hand nehmen damit es voran geht. Das ist vielleicht auch so gewollt, aber ich erwarte, dass er sich ausreichend informiert, wenn er einen Widerspruch für mich schreibt. Und das hat er offensichtlich nicht getan.
Ich habe auch gehört die Beratung im VdK soll von Ort zu Ort recht unterschiedlich sein von der Qualität. Ich hoffe, dass sie mir hier in der Stadt kompetent helfen.
Vielen Dank Rosenrot für die Beiträge!
Viele Grüße
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