PT-Blog: Verschwiegenheitspflicht

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Mamamaus
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Beitrag Do., 19.05.2011, 14:07

Also ich finde es auf jeden Fall äußerst wichtig, dass mein Therapeut die Schweigepflicht einhält weil ich mich ansonsten bei ihm auch nicht auffehoben fhlen würde und über heikle Themen auch niemals sprechen könnte.

Also ich finde es gut, dass es diese strenge Regelung gibt. Und auch im Bezug auf meinen Ehepartner, der muss ja auch nicht jedes Detail wissen von dem was in der Stunde gesprochen wurde, Wenn man ihm bestimmte Sachen erzählen möchte kann man das ja selbst tun.

LG Mamamaus

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Eremit
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Beitrag Do., 19.05.2011, 14:25

Sorry, aber die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nur bis zu einer gewissen Grenze. So, wie das in dem Artikel dargestellt wird, ist es nicht!

Die Verschwiegenheitspflicht gilt dann als aufgehoben, wenn man z.B. Zuschüsse für die Therapie von Seiten der Krankenkasse erhält oder diese ganz bezahlt wird. Meine Freundin hat sehr gestaunt, als sie feststellen mußte, daß ihre Krankenkasse bestens über ihre Probleme informiert war.

Mal abgesehen davon, daß die Verschwiegenheitspflicht mit Einführung der VDS, also April nächsten Jahres, nicht mehr gilt, sofern Angaben elektronisch übermittelt werden. Aber das ist wieder eine ganz andere Sache...


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PT-Blog: Verschwiegenheitspflicht

Beitrag Do., 19.05.2011, 15:00

Diskutieren Sie diesen Artikel (Verschwiegenheitspflicht) im Psychotherapie-Blog (PT-Blog)

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Mamamaus
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Beitrag Do., 19.05.2011, 17:06

Eremit hat geschrieben:Sorry, aber die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nur bis zu einer gewissen Grenze. So, wie das in dem Artikel dargestellt wird, ist es nicht!
Stimmt aber meine Thera meinte mal so gewisse Themen müssen die ja nicht wissen.

LG Mamamaus

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R.L.Fellner
Psychotherapeut
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Beitrag Do., 19.05.2011, 18:13

Liebe Mamamaus,

genau so ist es.

Es ist jedoch so, dass es sehr stark vom individuellen Therapeuten/Therapeutin abhängt, wie er oder sie damit umgeht. Die betreffenden Zugänge unterscheiden sich häufig auch methodenspezifisch: ich erlebe viele Psychiater/Neurologen, Verhaltenstherapeuten, Psychoanalytiker etc. als sehr "diagnoseorientiert" und ihre Klienten mehr als "Patienten" betrachtend, während z.B. meine eigene "Sippe" systemischer Therapeut/innen hier vergleichsweise offen ist und tendenziell eher die Stärken und Ressourcen von Klienten betont, auch bei Diagnosen eher zu jenen tendiert, die weniger stigmatisierend (und daher unverfänglicher) sind.

Wie bei allen Gesetzen also gilt auch hier, dass es sehr von den Beteiligten abhängt, was daraus letztendlich gemacht wird bzw. wie diese Regelungen "exekutiert" werden.

Beste Grüße,
R.L.Fellner

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Mamamaus
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Beiträge: 605

Beitrag Do., 19.05.2011, 19:53

Hallo Herr Fellner,

ja ich denke auch, dass es sehr stark vom Therapeuten abhängt. Also ich kann mich mal erinnern am Anfang meiner Therapie was unterschrieben zu haben, dass sie einen Bericht an meinen Hausarzt oder KK (so genau weiß ich das gar nicht mehr) schreiben darf. Aber ich habe sie mal gefragt, was da so alles weitergegeben wird und sie meinte also natürlich die Diagnose schon und das was dazu wichtig erscheint aber wenn es jetzt um Eheprobleme oder so etwas geht, das müsste jetzt ja wirklich keiner wissen,das kann auch unter uns bleiben. Und gerade dieser Zug finde ich an meiner Therapeutin auch so symphatisch.
Sie hat mir auch was geschrieben für meinen Kurantrag und meinte ich solle es durchlesen und sie würde es natürlich abändern wenn ich irgendwas nicht gut fände was da drin steht, bevor es an meinen Hausarzt weitergeht, das fand ich gut, ein anderer hätte da vielleicht was geschrieben und abgeschickt und sich nicht die Mühe gemacht das Schreiben mit mir durchzugehen und zu sagen, dass man es nach meinen Wünschen noch abändern kann.

Viele Grüsse
Mamamaus

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~silence~
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Beiträge: 336

Beitrag Do., 19.05.2011, 20:05

Eremit hat geschrieben:Die Verschwiegenheitspflicht gilt dann als aufgehoben, wenn man z.B. Zuschüsse für die Therapie von Seiten der Krankenkasse erhält oder diese ganz bezahlt wird.
Eigentlich dachte ich immer, dass es aus diesem Grund das Gutachterverfahren gäbe, um genau solches zu vermeiden ...



~sil
"Mir geht es nicht gut", sagte die Seele ~
"Aber der Mensch hört nicht auf mich".
"Dann lass mich krank werden", sagte der Körper ~
"Dann muss er auf Dich hören".


Eremit
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Beitrag Sa., 21.05.2011, 00:59

Gutachterverfahren? Inwiefern?

Natürlich wollen die Kassen wissen, wofür sie Geld ausgeben. Insofern ist das schon logisch, daß die Verschwiegenheitspflicht nur bis zu einer gewissen Grenze gilt...

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ENA
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Beiträge: 9840

Beitrag Sa., 21.05.2011, 09:08

Oh ja! Das interessiert mich auch!!!

Was darf in einem Gutachten an die Krankenkasse drin stehen und muss der Therapeut das seinen Klienten zeigen und dieser zustimmen?

...und wie stark wird die Verschwiegenheit/Schweigepflicht auch bei den Krankenkassen gewahrt: Ich meine, in Deutschland ist es so, soviel ich weiß, dass der Arzt bzw. Therapeut mehrere Briefe an die Krankenkassen schickt: ein Brief mit Antrag und Daten des "Patienten" kommt an die Sachbearbeiter. Da steht eine Chiffre-Nummer drauf. Der medizinische Dienst dagegen bekommt den Konsilliarbericht mit Diagnose und das Gutachten mit den persönlichen Themen/Problemen,..., aber nicht die Daten des Patienten! ...über die Chiffre-Nummer lässt sich das dann hinterher wieder zusammen fügen. D.h. der medizinische Dienst schickt sein "ja" für Kostenübernahme der Therapie zurück an die Sachbearbeiter. Die sehen anhand der Chiffre-Nummer, welcher Patient das "ja" bekommt und schreiben diesen dann an. Das Gutachten, die Diagnose, die persönlichen Themen, bleiben jedoch beim MDK. Durch das Chiffre-Verfahren wird also rein theoretisch verhindert, dass der MDK Namen erfährt und die Sachbearbeiter der Kassen vorne, die persönlichen Dinge.

Das ist das, was ich weiß.

Wieviel da doch an Informationen hin- und herfließt, jedoch nicht!...

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