brauche Stellungnahme fürs Jobcenter

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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ayyuvuz
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brauche Stellungnahme fürs Jobcenter

Beitrag Sa., 26.02.2011, 15:00

Hallo,


ich habe mal eine Frage.
Ich bin momentan arbeitslos und hatte allerdings einige Zeit lang auch keine Bewerbungen geschrieben weil ich mich psychisch nicht gut fühlte und kaum in der Lage einen Job anzutreten.

Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter drängt mich nun dazu innerhalb der nächsten 3 Wochen eine schriftliche Stellungnahme eines Psychotherapeuten meine Verfassung betreffend zu bekommen. Eigentlich hatte ich im Vorfeld wesentlich länger als 3 Wochen Zeit muss ich dazu sagen. Allerdings habe ich es teilweise durch Selbstverschuldung und teilweise durch Absage einer Psychoterapeutin dann doch nicht geschafft einen Termin bei einem Solchen zu bekommen.

Habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich das nun hinbekommen kann?

Psychotherapeuten in meiner Umgebung konnten mir bisher keinen Termin innerhalb von 3 Wochen geben.

Sollte ich es vielleicht mal bei Psychiatern/Neurologen versuchen?

Übrigends geht es nicht nur um eine schriftliche Stellungnahme mein psychisches Befinden betreffend, sondern ich möchte dann auch eine Psychotherapie beginnen.

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Tröte
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 15:03

muss die Stellungnahme von einem Therapeuten sein, oder kannst Du nicht eine vom Hausarzt vorlegen ?
"But these stories don't mean anything, when you got no one to tell them to. It's true, I was made for you "

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Ive
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 15:07

Was ist, wenn Du dem Jobcenter gegenüber mit offenen Karten spielst?


Gast
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 15:11

Hallo Ayyuvuz

liegt diese Aufforderung schriftlich vor?

Wie ist der Wortlaut? Welche Paragrafen benennt das Schreiben?
Ist sie womöglich Teil einer EGV?

Und ganz grundsätzlich: Ein Sachbearbeiter hat KEINERLEI Recht auf irgendeine medizinische oder psychotherapeutische Auskunft von dir! KEINE.
Diese ätte der Ärztliche Dienst und das procedere ist sehr einfach wenn der SB was will

Er schaltet den ÄD ein, der untersucht und teilt dem SB mit, inwiweit du eingeschränkt vermittelbar bist oder auch nicht. Null Diagnose, null Info über Erkrankung, nur Sätze wie: Herr ....ist belastbar, braucht aber Pausen von mindstens...blabla

Du solltest dem SB klare Grenzen aufweisen und deutlich machen, dass er keine Rechte diesbezüglich hat. Eine andere Sache ist dass du eine Therapie machen möchtest und, mal am Rande bemerkt: ein Therapeut wird nach einer kurzen Therapiezeit auch mit Sicherheit keine Stellungnahmen abgebn die haltbar wären vor eben dem ÄD des JC

In einer EGV darf keine medizinische Vorgabe stehen, die wäre rechtwidrig, ein SB kann OHNE schriftlichen Bescheid zu gar nix auffordern, bzw es hätte null Relevanz.

Rosenrot

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 17:16

ayyuvuz hat geschrieben: Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter drängt mich nun dazu innerhalb der nächsten 3 Wochen eine schriftliche Stellungnahme eines Psychotherapeuten meine Verfassung betreffend zu bekommen. Eigentlich hatte ich im Vorfeld wesentlich länger als 3 Wochen Zeit muss ich dazu sagen. Allerdings habe ich es teilweise durch Selbstverschuldung und teilweise durch Absage einer Psychoterapeutin dann doch nicht geschafft einen Termin bei einem Solchen zu bekommen.

Habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich das nun hinbekommen kann?

Psychotherapeuten in meiner Umgebung konnten mir bisher keinen Termin innerhalb von 3 Wochen geben.

Sollte ich es vielleicht mal bei Psychiatern/Neurologen versuchen?
Also erstens mal hat die Arge keinerlei Rechte von dir irgendwelche Infos über Details von Krankheiten einzufordern, da das Personal dort nicht medizinisch geschult ist. Sie dürfen dich wenn sie ein Problem haben aber zum medizinischen Dienst schicken um dich begutachten zu lassen, der medizinische Dienst kann auch Unterlagen von behandelnden Ärzten anfordern wenn du hierzu eine Entbindung von der Schweigepflicht gibst.

Was du für die Arge benötigst ist ein Psychiater. Und von diesem dann entweder einen Krankschreibung oder ein Attest das Aussagen über deine Belastbarkeit und Einschränkungen macht. In einem solchen haben genauere Diagnosen oder sonstige Details über deine Krankheit nichts zu suchen, das geht die Arge nichts an, da es in den Bereich der Privatsphäre gehört.

Also die nächste Anlaufstelle ist für dich ein Psychiater um an ein Attest zu gelangen. Da nicht alle Psychiater in D was taugen würde ich bei mehreren Termine ausmachen.

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ayyuvuz
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 21:46

Danke schonmal für Eure Antworten !


Ja, das ganze ist Teil meiner aktuellen Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter.
(sorry, dass ich es nicht vorher erwähnte, bin bei solchen Sachen ein bisschen "dämlich".)

Der Wortlaut:

"Sie besorgen bis spätestens xx.xx.xx ein aussagekräftiges, aktuelles Attest über Ihren Gesundheitszustand, alternativ Bestätigungen über geplante Termine beim Arzt/Therapeuten und legen diese unaufgefordert bis xx.xx.xx bei ihrem zuständigen pAp vor. [...]"

Dass wohl erstmal eine Bestätigung für einen geplanten Termin reicht wenn ich schneller noch keinen bekomme hatte ich beim Starten dieses Threads noch übersehen. Sorry...

Mir ist jetzt noch nicht ganz klar ob ich zu einem Neurologen, Psychiater oder Psychotherapeuten /in gehen soll.
Aber da ich sowieso eine Psychotherapie machen möchte wohl am Besten letzerer.

Aber ich überlege grad auch ob es evtl. sinnvoll ist ein Attest bei einem Psychiater/Neurologen machen zu lassen... (?)
Denn kann ein Psychologe/in mir überhaupt ein Attest (über meinen Gesundheitszustand) ausstellen?[/color]


Tipi tipi hoe
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Beitrag Sa., 26.02.2011, 23:59

Hallo,

eine Stellungnahme kann im Grunde jedeR verfassen (ob Psychiater, Neurologe, Sozialarbeiter, Thera,...)
In Deinem Fall würde ich Dir auch zu einem medizinischen raten. Dein SB will wahrscheinlich wissen, warum Du noch immer nicht arbeitsfähig bist. Und damit bist Du in der Bringschuld, denn wenn Du weiterhin Geld vom Arbeitsamt möchtest, können Sie die Bedingungen stellen, um Deine Nicht-Arbeitsfähigkeit nachzuweisen.
Also, da Du schon einmal eine Frist "verpennt" hast (kann auch ein Symptom Deiner Erkrankung sein, dass Du eben eine Zeitlang solche Sachen nicht auf die Reihe bekommst), würde ich mit dem Arbeitsamt gut kooperieren versuchen. Wenn es Dir nicht möglich ist, in 3 Wochen einen Termin beim Psychiater bekommen, den SB anrufen und ihm das mitteilen. Evt. den SB auch fragen, ob er Dir nicht jemanden empfehlen kann. Die haben oft nicht so schlechte Connections. Aber ich weiß nicht, wie Deine Beziehung zu Deinem SB ist.

LG Tipi
Es ist besser, das zu überschlafen, was du zu tun beabsichtigst, als dich von dem wach halten zu lassen, was du getan hast.
(Afrikanisches Sprichwort)

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münchnerkindl
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Beitrag So., 27.02.2011, 00:16

ayyuvuz hat geschrieben:
Mir ist jetzt noch nicht ganz klar ob ich zu einem Neurologen, Psychiater oder Psychotherapeuten /in gehen soll.

Für ein Attest über deinen Gesundheitszustand benötigst du einen Dr Med, hier bevorzugt einem Facharzt für Psychiatrie. Der Hausarzt sollte es allerdings für den Notfall auch tun.

Therapeuten machen keine Atteste nach einer probatorischen Sitzung.

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münchnerkindl
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Beitrag So., 27.02.2011, 00:19

Tipi tipi hoe hat geschrieben:Dein SB will wahrscheinlich wissen, warum Du noch immer nicht arbeitsfähig bist.
Das kann er evtl wissen wollen, das geht ihn aber überhaupt nichts an. Der hat sich mit im Attest enthaltenen Fakten über die momentane Arbeitsfähigkeit und deren Einschränkung zu begnügen und ggf einer Aussicht in welchem Zeitrahmen eine Verbesserung zu erwarten ist (oder nicht)

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schmetterling.1983
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Beitrag So., 27.02.2011, 08:49

Kannst du nicht mit deinem Zustand zum Hausarzt gehen, dass erklären und der Schreibt dich krank? Denn darum geht es doch oder? eine Diagnose gehört m.E. zur Privatsphäre.
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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ayyuvuz
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Beitrag So., 27.02.2011, 10:36

Danke für eure weiteren Antworten.

Ich denke ich werde morgen einen Termin bei der psychiatrischen Ambulanz bei einem Psychiater machen.
Wahrscheinlich kann der "auf die Schnelle" am ehesten ein Attest über meinen "Zustand" schreiben.

Kannst du nicht mit deinem Zustand zum Hausarzt gehen, dass erklären und der Schreibt dich krank? Denn darum geht es doch oder? eine Diagnose gehört m.E. zur Privatsphäre.


Soweit ich weiss geht es für das Jobcenter in meinem Fall nun darum ob sie überhaupt noch für mich zuständig sind.
Oder ob aufgrund der eventuellen psychischen "Erkrankung" ein anderer Träger zuständig ist. Jedenfalls hatte ich meinen Sachbearbeiter vom Jobcenter so verstanden...

Außerdem hatte ich 3 Monate lang ohne Krankschreibung keine Bewerbungen geschrieben. Im Nachhinein mit der Begründung dass ich mich psychisch sehr schlecht fühlte. Ich hatte da bis jetzt noch keine Kürzung bekommen und musste auch nix nachzahlen. Allerdings solle ich halt psychiatrisches Attest besorgen / Psychotherapie anfangen etc...


Gast
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Beitrag So., 27.02.2011, 11:53

Hallo Ayyuvuz

nur zu deiner Info
Solche Dinge haben in einer EGV nix zu suchen, sind rechtwidrig



1) Beschluss des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.07.07, Aktenzeichen: L 3 ER 175/07 AS: "Es ist nicht zulässig, die Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung in eine Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen und das Alg II als Sanktion abzusenken, wenn er die ärztliche Untersuchung nicht vornehmen lässt. Eine Eingliederungsvereinbarung setzt nämlich voraus, dass die Erwerbsfähigkeit schon vorher festgestellt worden ist."

2) Hessischen Landessozialgerichtes L 7 AS 251/08 B ER und L 7 AS 252/08 B ER 17.10.2008: "Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit ist nicht tauglicher Regelungsgegenstand einer Eingliederungsvereinbarung. Eine mit einem Hilfebedürftigen, dessen Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, geschlossene Eingliederungsvereinbarung ist nichtig."

3) Sonnhoff in: Juris-PK SGB II, § 15 Rz. 85.1, 115.1: "Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig.

Bei dir sehe ich es so, dass der SB zunächst angehalten ist zu prüfen, ob du überhaupt derzeit sogenannt erwerbsfähig bist

Dazu musser den ÄD bemühen. Dann folgt, was ich oben beschreibe

Geh mal zu einer Beratungsstelle in deiner Region
Es kann nicht angehen, dass du aufgrund deiner Probleme derart unter rechtwidrigen Druck gesetzt wirst

So ist m.A.n. keine sorgfältige Suche nach der richtigen Behandlung /dem richtigen Therapeuten/ der richtigen Therapieform möglich.

Rosenrot


Tipi tipi hoe
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Beitrag So., 27.02.2011, 19:03

Hi,
ja, ich kenne das so, dass wenn es z.B. darum geht, dass ein anderer Träger zahlt, weil Du mehr Rehabilitation brauchst, um wieder auf die arbeitsfähigen Beine zu kommen, brauchts eine Stellungnahme.
Willst Du denn wirklich eine Therapie anfangen oder hast Du bloß gedacht, Du musst wegen dem Attest zum Thera?
Wie lange schätzt Du denn selbst Deine Nicht-Arbeitsfähigkeit ein? Wollten Sie Dich schon bekursen? (weil zwischen arbeits- und kursfähig oft ein Unterschied gemacht wird)

lG Tipi
Es ist besser, das zu überschlafen, was du zu tun beabsichtigst, als dich von dem wach halten zu lassen, was du getan hast.
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ayyuvuz
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Beitrag Di., 17.05.2011, 01:49

Hallo,

ich möchte mal kurz den Sachverhalten schildern, vielleicht könnt ihr mir Auskunft geben, vielleicht kennt sich jemand damit aus. Also ich bin seit ein paar Monaten regelmäßig (ca. alle 3 bis 4 Wochen) bei einer Psychologin in Behandlung bzw. parallel auch bei einem Psychiater. Das ganze läuft unter dem Dach bzw. dem Namen "psychiatrische Ambulanz"...

Ursprünglich bin ich seit einiger Zeit Hartz-IV-Empfänger, aber als das Ende letztes Jahr mit den psychischen Problemen akuter wurde hab ich aufgehört Bewerbungen zu schreiben und bin in Behandlung gegangen.

Nun wurde ich aufgrund meiner psychischen Probleme (bekomme seit einiger Zeit auch das Medikament Abilify) mal wieder für einen Monat krankgeschrieben.

Jetzt isses so dass ich in einer Woche mal wieder einen Termin beim Jobcenter habe.
Mein Sachbearbeiter schreibt er möchte mit mir "über meinen Gesundheitszustand sprechen" und braucht ein Attest über meinen Gesundheitszustand. Mein Psychiater wollte sich noch zurückhalten ein definitives Attest zu schreiben, weil er meint es sei noch nicht gänzlich klar wie er mich psychisch/gesundheitlich einordnen kann und er möchte mit einer endgültigen Diagnose noch ein wenig warten, z.B. auch wie das Medikament Abilify jetzt bei mir anspringt denn ich nehme es ja erst seit 2 bis 3 Wochen, niedrig dosiert. Dafür hat er für meinen Sachbearbeiter eine Stellungnahme geschrieben in der er das auch ausführt und darlegt.

Meine Frage ist ob ich jetzt zu dem Jobcenter-Termin überhaupt rechtlich erscheinen muss, da ich ja de facto vom Psychiater krankgeschrieben bin. Denn es ist halt so, dass jemand aus meiner engsten Familie 400 km entfernt wohnend nun heiratet und ich schon gerne bei der Heiratsfeier dabei sein möchte. Und dooferweise überschneidet sich die Heirat praktisch genau mit diesem Jobcenter-Termin.

Meint ihr ich kann dem Jobcenter einfach das Formular ausfüllen dass ich krank bin und nicht zu dem Termin erscheine und meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen sie ja jetzt eh per Post. Und die Stellungnahme meines Psychiaters werde ich mitschicken.

Oder muss man mitunter trotz Krankschreibung trotzdem zu so einem Termin erscheinen?

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Gast
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Beitrag Di., 17.05.2011, 07:18

Hallo Ayyuvuz

das Bundessozialgericht hat entschieden, dass man auch wenn man arbeitsunfähig ist zu einem Termin erscheinen muss.
Kann man nicht, muss eine sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigung vorgelegt werden
Az: B 4 AS 27/10

Deine Fahrt zu dieser Heirat wäre deiner Meinung nach möglich aber der Termin im Jobcenter nicht?
Sorry, aber das ist dann mehr als unglaubwürdig

Du kannst bitten, den Termin zu verschieben, mußt aber für eine solche Reise eine Ortsabwesenheit ankündigen und sie muß schriftlich genehmigt sein.
Du bist verpflichtet der Vermittlung binnen kürzester Zeit zur Verfügung zu stehen und eine Ortsabwesenheit muß zwingend gemeldet sein. Du hast Anrecht auf eine 3 wöchige Ortsabwesenheit für ein Jahr
SGB II 37, Abs 4a, Satz 3



Rosenrot

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