Auswirkung von Psychotherapie auf die Karriere

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Doldo
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Auswirkung von Psychotherapie auf die Karriere

Beitrag Do., 20.01.2011, 00:39

Hallo,

es würde mich sehr interessieren inwiefern der Staat z.B. bei einer angestrebten Beamtenlaufbahn Zugriff auf Daten wie in Anspruch genommene Therapiesitzungen, das Krankheitsbild etc. hat.
Desweiteren würde ich gerne wissen inwieweit man verpflichtet ist etwaige Erkrankungen bei einer Bewerbung anzugeben.


Gruß

Doldo

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Lilly111
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Beitrag Do., 20.01.2011, 12:13

Hallo Doldo,

um wirklich fachmännischen Rat zu erhalten, könntest Du vielleicht am besten Deinen (ehemaligen) Therapeuten fragen. Der müsste sowas wissen und weiß sicherlich wo Dich belesen oder anderweitig sachkundig machen kannst.

Wenn es Dir um körperliche Erkrankungen oder z.B. einen Schwerbehindertenausweis geht, so darfst Du ganz überwiegend die Erkrankung verschweigen. Den Ausweis dazu sowieso.

Es würde sicherlich auch helfen, wenn Du uns hier etwas mehr Infos geben würdest. Es dürfte einen Unterschied machen, ob Du Kinder unterrichten oder bspw. in den Polizeidienst gehen willst.

Lilly
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Doldo
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Beitrag Do., 20.01.2011, 13:12

Danke für die Antwort.

Konkret geht es um sporadisch auftretende Panikattacken und eine angestrebte Karriere im gehobenen Dienst.

An einen bekannten Therapeuten würde ich nur heran treten , wenn anderweitige Recherchen nichts ergeben.

Wenn mir jemand sagen könnte bei welcher Stelle ich mich zu dem Thema "sachkundig" machen kann , würde mir das auch schon weiter helfen.Bin da recht planlos.

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Lilly111
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Beitrag Do., 20.01.2011, 15:51

Ein anderer Weg wäre vielleicht bei Deinem zukünftigen Arbeitgeber bzw. übergeordneten Stellen anonym entsprechende Auskünfte einzuholen. Möglicherweise kann auch Ver.di weiterhelfen.

Wird für die angestrebte Position denn ein Eignungstest oder ähnliches verlangt?

In einer Bewerbung haben Erkrankungen gleich welcher Art erstmal nichts zu suchen. Es ist Aufgabe Deines Arbeitgebers Deine mögliche Eignung für den Job herauszufinden. Du musst Dich also nicht selbst "anschwärzen".

Wenn es für den Beruf wirklich relevant ist, hat der AG sicher auch das Recht entsprechende Erkundigungen einzuholen. So wie Busfahrer ein eintragungsfreies Führungszeugnis brauchen, ist es in Deinem Job vielleicht wichtig psychisch stabil zu sein.

Wenn Du so allgemein bleibst, kann man schlecht konkret helfen.

Lilly
... as stubborn as a mule.

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AdoLife
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Beitrag Mi., 06.07.2011, 22:10

Ich habe und werde meinem Arbeitsgeber nichts von der Therapie oder den Gründen sagen. Ich denke, dass sich die Therapie positiv auf meinen Berufsweg ausgewirkt hat und auswirken wird. Bisher sind alle im Job sehr zufrieden mit mir
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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 06.07.2011, 22:43

Ich würde mich entweder beim VDK oder bei der Gewerkschaft erkundigen wie die Rechtslage hier ist.

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Emela
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Beitrag Mi., 06.07.2011, 23:10

ich habe mal was von ner zwei jahres klausel gehört...

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AdoLife
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Beitrag Do., 07.07.2011, 07:07

Hab grad erst realisiert, dass du Beamtenlaufbah geschrieben hast, das ist natürlich noch mal was anderes...
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whoami
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Beitrag So., 06.11.2011, 04:09

Bei Beamten kann der Amtsarzt die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigern, wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

Die Prognose muss sicher sein, dass das Pensionsalter von 65-67 mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht. Kommt natürlich auf den Einzelfall an und auf den Arzt....

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