Hallo!
Mal eine Frage an diese Community:
Was kann man tun, wenn andere Menschen eine Aufforderung strikt ignorieren?
Nachfolgendes ist geschehen:
Es kam ein Handwerker, der sich im Keller die Heizungsrohre angesehen hat.
Unten im Keller ist Rattengift, durch eine Überschwemmung hat sich das Zeug verteilt.
An der Tür der Person, die den Handwerker gerufen hat, ist ein Schild:
"Schuhe ausziehen! Das gilt für absolut jeden!"
Die Wohnungsmieterin bittet den Handwerker an der Wohnungstür, sich die Schuhe auszuziehen.
Der Handwerker geht an ihr vorbei.
Die Wohnungsmieterin sagt: "Vorsicht! Der Teppich ist neu!"
Der Handwerker latscht mit seinen dreckigen, nassen und nun mit Rattengift getunkten Schuhen hinein und hinterlässt Fußspuren.
Im selben Zimmer steht ein Wellensittichkäfig, die Tiere bekommen gewöhnlich Freiflug.
Der Mann geht wieder. Die Mieterin ist bestürzt und überrumpelt und weiß nicht, was sie noch hätte machen sollen, um den Menschen dazu zu bringen, die Schuhe auszuziehen.
Was kann die Wohnungsmieterin in Zukunft tun, damit man ihr Gehör schenkt?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Jetzt werden die Wellis erst mal keinen Freiflug mehr bekommen können, bis die Mieterin weiß, wie sie das Gift wieder aus der Wohnung kriegt.
V_L
Verhaltensfrage z. Ignoranz (inkl. realitätsnahem Bsp.)
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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Wenn sie sich weiterhin so verhält wie du geschildert hast, wird "man" ihr sicherlich in 99% der Fälle Gehör schenken. Menschen, die sich tatsächlich derartig ignorant benehmen wie der von dir beschriebene Handwerker gibt es nicht so besonders oft und den paar, die es gibt, vielleicht besser aus dem Weg gehen. Wenn jemand natürlich jede Ansage niedertrampelt, kann man nicht viel machen. An Stelle dieser Frau würde ich diesen Handwerker jedenfalls nicht mehr reinlassen.Vampir_Lord hat geschrieben:Was kann die Wohnungsmieterin in Zukunft tun, damit man ihr Gehör schenkt?
Inwiefern betrifft das Thema denn dich selbst?
Was mir jetzt nicht ganz klar ist, handelt es sich bei deinem Beispiel um ein realitätsnahes oder um eines, das wirklich passiert ist?
An dieser Stelle müßte man dann den Handwerker aufhalten, solange, bis er sich die Schuhe auszieht.Vampir_Lord hat geschrieben:Die Wohnungsmieterin bittet den Handwerker an der Wohnungstür, sich die Schuhe auszuziehen.
Der Handwerker geht an ihr vorbei.
Ist der Schaden bereits passiert, schickt man dem jeweiligen Betrieb die Reinigungskosten des Teppichs sowie eine Beschwerde.
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Thread-EröffnerIn - sporadischer Gast
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mitsuko schrieb u.a.:
"Wenn sie sich weiterhin so verhält wie du geschildert hast, wird "man" ihr sicherlich in 99% der Fälle Gehör schenken. Menschen, die sich tatsächlich derartig ignorant benehmen wie der von dir beschriebene Handwerker gibt es nicht so besonders oft und den paar, die es gibt, vielleicht besser aus dem Weg gehen."
Danke für deine Antwort!
Tatsächlich erleben besagte Frau und ich solch ein Verhalten öfter, als die wenigen Fälle, in denen sich Menschen uns gegenüber fair verhalten hätten- demnach kennen wir es genau umgekehrt. In 99% der Fälle erlebt sie (aber auch ich) genau solche Szenen. :/
Und zu deiner Frage: Das oben beschriebene ist tatsächlich genau so passiert.
@ Eremit:
Danke auch für deine Antwort. Leider habe ich mich per Internet in einem Rechtsforum schlau gemacht und dort hieß es, dass man da nicht viel machen kann, weil gerade Handwerker nicht die Pflicht haben, die Schuhe auszuziehen. Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen bekommt man dann Reinigungskosten für die Auslegware von den Betrieben erstattet. Und der Aufwand dafür ist derartig aufwendig, dass es zeit- und nervenschonender sein soll, sich hinzuhocken und den Dreck selbst wegzuschrubben... "._.°
Dennoch vielen Dank für die Antworten!
"Wenn sie sich weiterhin so verhält wie du geschildert hast, wird "man" ihr sicherlich in 99% der Fälle Gehör schenken. Menschen, die sich tatsächlich derartig ignorant benehmen wie der von dir beschriebene Handwerker gibt es nicht so besonders oft und den paar, die es gibt, vielleicht besser aus dem Weg gehen."
Danke für deine Antwort!
Tatsächlich erleben besagte Frau und ich solch ein Verhalten öfter, als die wenigen Fälle, in denen sich Menschen uns gegenüber fair verhalten hätten- demnach kennen wir es genau umgekehrt. In 99% der Fälle erlebt sie (aber auch ich) genau solche Szenen. :/
Und zu deiner Frage: Das oben beschriebene ist tatsächlich genau so passiert.
@ Eremit:
Danke auch für deine Antwort. Leider habe ich mich per Internet in einem Rechtsforum schlau gemacht und dort hieß es, dass man da nicht viel machen kann, weil gerade Handwerker nicht die Pflicht haben, die Schuhe auszuziehen. Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen bekommt man dann Reinigungskosten für die Auslegware von den Betrieben erstattet. Und der Aufwand dafür ist derartig aufwendig, dass es zeit- und nervenschonender sein soll, sich hinzuhocken und den Dreck selbst wegzuschrubben... "._.°
Dennoch vielen Dank für die Antworten!
Soziopathie zerstört uns.
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ich denke dass die Rechtslage zumindest hier in Österreich nicht so eindeutig ist. Es macht sicher einen wesentlichen Unterschied ob
der Handwerker mit durchschnittlich verschmutzten oder fahrlässig kontaminierten Arbeitsschuhen einen privaten Wohnraum betritt, und so
die Gesundheit Anderer gefährdet. U.U hat ein Handwerker, dem es nicht
zumutbar ist seine Schuhe auszuziehen, aber aufgrund des Gefährdungspotentials das von ihm ausgeht eine Sorgfaltspflicht, gegen
die er beim Betreten der Wohnung verstößt. In diesem Fall wird der Dienstgeber ( Erfüllungsgehilfenhaftung) schadensersatzpflichtig.
Das sichern aller Beweise: Fotos von Fussspuren, einrollen und verwahren vom z.B Flurteppich ist allerdings absolut notwendig, um die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Und am allerbesten ist sicher der Versuch eine gütliche Einigung mit dem
Handwerker(unternehmen) herbeizuführen.
der Handwerker mit durchschnittlich verschmutzten oder fahrlässig kontaminierten Arbeitsschuhen einen privaten Wohnraum betritt, und so
die Gesundheit Anderer gefährdet. U.U hat ein Handwerker, dem es nicht
zumutbar ist seine Schuhe auszuziehen, aber aufgrund des Gefährdungspotentials das von ihm ausgeht eine Sorgfaltspflicht, gegen
die er beim Betreten der Wohnung verstößt. In diesem Fall wird der Dienstgeber ( Erfüllungsgehilfenhaftung) schadensersatzpflichtig.
Das sichern aller Beweise: Fotos von Fussspuren, einrollen und verwahren vom z.B Flurteppich ist allerdings absolut notwendig, um die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Und am allerbesten ist sicher der Versuch eine gütliche Einigung mit dem
Handwerker(unternehmen) herbeizuführen.
"Ich bin kein direkter Rüpel aber die Brennnessel unter den Liebesblumen."
Karl Valentin
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