Kostenübernahme bei Therapeut ohne Kassenzulassung

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Birgit2.
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Kostenübernahme bei Therapeut ohne Kassenzulassung

Beitrag Mo., 06.09.2010, 17:29

Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
ich war jetzt einige male bei einer Verhaltenstherapeutin die keine Kassenzulassung mehr hat, d. h. ich habe die Stunden privat bezahlt. Nun habe ich gehört, dass die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Umständen auch diese Kosten erstatten.
Ich komme sehr gut mit ihr zurecht und würde gerne dort bleiben.
Kann mir jemand die genauen Vorlagen sagen?
Oder eine Informationsquelle nennen?
Ich möchte bei meiner Krankenkasse alles richtig beantragen um keine Absage zu riskieren.
Danke im Voraus

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SilentPain
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Beitrag Mo., 06.09.2010, 19:17

wenn es sehr wenige therapeuten mit kassenzulassung im ort gibt und diese zu lange wartelisten haben, zahlt die krankenkasse auch die kosten für einen therapeuten ohne zulassung.
die krankenkasse prüft dann, ob die wartezeiten tatsächlich so lang sind.

ich hab ein ähnliches problem ich mich auch schon bei der kasse erkundigt. ich arbeite knapp drei jahre mit meiner thera zusammen und mag ungern wechseln. leider übernimmt die kasse die kosten nicht, weil ich auch einen anderen therapeuten finden könnte...

grüße
-=[ Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt ]=-


Jenny Doe
[nicht mehr wegzudenken]
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Beitrag Mo., 06.09.2010, 19:19

Hallo Birgit2,

ruf mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach, was die fordern.

Bei mir war das so: Ich und meine Thera - also wir beide unabhängig voneinander - mussten begründen, warum sie (und keine andere). Die Kasse hat daraufhin eine Einzelfallprüfung vorgenommen und ihren Segen gegeben und meine Thera konnte den üblichen Weg gehen, sprich Bericht schreiben usw.

Es kommt auf die Begründung an, z.B. zu lange Wartezeit bei anderen Theras, keinen langen Fahrtweg zurücklegen können, Thera bietet was an, was andere nicht anbieten usw.
Die Kasse prüft die Begründung und nimmt eine Einzelfallprüfung vor.
Das Ganze nennt sich Kostenerstattungsverfahren.

Viel Erfolg!
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Woman
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Beitrag Di., 07.09.2010, 09:30

Hallo Birgit2.,

ich habe gerade ein Kostenerstattungsverfahren hinter mir und habe länger als drei Monate dafür 'gekämpft'!

Du musst nachweislich mindestens sechs Therapeuten kontaktiert haben,
die in zumutbarer Zeit (sechs Wochen bis drei Monate) keinen Therapieplatz für Dich frei haben und Du brauchst eine Notwendigkeitsbescheinigung Deines Haus-/Facharztes. Diese Unterlagen reichst Du mit dem Antrag der Übernahme des Kostenerstattungsverfahrens bei Deiner KK ein.

Ich habe trotz aller erforderlichen Unterlagen einen ablehnenden Bescheid meiner KK erhalten und sechs weitere Therapeutenvorschläge seitens der KK vorgeschlagen bekommen. Auch diese habe ich zu zusätzlich kontaktiert und konnte nachweisen, dass diese keinen zeitnahen Therapieplatz frei hatten oder meine Therapieform nicht anboten.

Auf meinen Antrag habe ich erst einmal eine Ablehnung meiner KK erhalten und Widerspruch mit Begründung eingelegt.

Da Du schon eine Therapeutin Deines Vertrauens hast, kann Dir diese ein Gutachten erstellen und wird Dir sicher auch bei dem Verfahren hilfreich zur Seite stehen. Wenn Deine Therapeutin für Dich weiterhin einen sofortigen Therapieplatz frei hat, ist das gegenüber Deiner KK ein gutes Argument.

Bei mir wurde der ganze Kram dem MDK (mediz. Dienst der KK) übergeben, der letztendlich auch die Entscheidung getroffen hat.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und starke Nerven!

LG, Woman
Und seit jeher war es so, daß die Liebe erst in der Stunde der Trennung ihre eigene Tiefe erkennt.

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Birgit2.
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Beitrag Di., 07.09.2010, 11:04

Vielen Dank für Eure Antworten.
Das hört sich ja nicht so gut an. Wie soll ich denn nachweisen, dass die Therapeuten, die ich angerufen haben keinen zeitnahen Platz frei haben. Müssen diese das dann schriftlich bestätigen?
Diesen Aufwand wird doch kein Therapeut auf sich nehmen, wenn er nichts davon hat.
Ohje - ich bin im Moment eh sehr verzweifelt und weiß nicht, ob ich die Kraft und die Nerven dazu habe

Aber trotzdem Danke

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Woman
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Beitrag Di., 07.09.2010, 11:54

Hallo Birgit,

mach Dir einfach eine Liste mit den Telefonaten mit Namen des/der TE und Datum. Bekommst Du die Auskunft, dass die Wartezeit z.B. ein Jahr wäre, notieren. Bei Mailanfragen kannst Du Dir diese ausdrucken. Die KK ruft bei Überprüfung die von Dir kontaktierten TE an (so war es zumindest bei mir).
Auch weite Entfernungen sind nicht zumutbar!

Bei meiner Suche hatte ich Therapeuten dabei, die nie zurück gerufen oder geschrieben haben. Auch darfst Du Therapeuten nach dem Erstgespräch ablehnen, weil die Chemie nicht stimmt.

Wenn Du Hilfe bei Antragstellung brauchst, kannst Du mich gerne über PN anschreiben, bin allerdings nicht täglich hier.

Wenn Dir sehr daran liegt, "Deine" Therapeutin zu behalten, solltest Du im eigenen Interesse wenigstens einen Versuch starten.

Was ich und andere schaffen, kannst Du auch schaffen!
Und seit jeher war es so, daß die Liebe erst in der Stunde der Trennung ihre eigene Tiefe erkennt.

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