Mein Sohn baute im Keller Hanfpflanzen an

Dieser Bereich dient zum Austausch über Entzug, Entwöhnung und Therapie von substanzbezogenen Abhängigkeiten (wie Alkohol, Heroin, Psychedelische Drogen, Kokain, Nikotin, Cannabis, Zucker,..)
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andrea50
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Mein Sohn baute im Keller Hanfpflanzen an

Beitrag Fr., 01.02.2008, 20:31

mein sohn raucht seid 5 jahren hasch,ich (wir )haben so viel mit ihn erlebt hausduchsuchungen wohnungs einbruch wo wir in urlaub waren aber jertz kommt die saga zu uns da er im keller hasch pflanzen geplatzt hatte,und das ist raus gekomm duch eine hausduchsuchung,jezu habe ich angst meine wohnung zu verlieren ,mein sohn (23) wohnt noch bei uns,eine eigende wohnung wäre schön toll aber die kann er nciht bezahlen.Wär kann mir einen rat geben,oder kennt sich mit den gesätzen aus,ob die saga uns so eine kündikung ausprechen darf wir können doch nichts dafür das unser sohnm süchtig ist.

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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 01.02.2008, 21:17

Ihr köennt ihn rausschmeissen, dann muss das Amt ihm eine Wohnung zahlen, ihr seit aber auch unterhaltsverpflichtet...

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Otherwise
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Beitrag Fr., 01.02.2008, 21:39

Wie lang sind sie denn Unterhaltspflichtig? Bei uns geht das nur bis zu einem bestimmten Alter - weiß jetzt nicht wie lang man da zahlen muss.

Bei uns is das auch so wie münchnerkindl sagt - den Sohn rauswerfen, dann sollte er zumindest eine Sozialwohnung oder so kriegen.

Kannst du mit ihm reden? Ich mein, was soll das, wie alt is er? Nimmt er gar keine Rücksicht auf seine Eltern - einfach so anbauen? Er is 23 oder - da muss man doch wissen was man tut. Ich an deiner Stelle wäre echt stocksauer und würde mir ernsthaft überlegen ihn rauszuwerfen. Erkundige dich mal bei euren Ämtern was du tun kannst - und erkundige dich auch, wie das jetzt mit der Wohnung weitergeht - immerhin kannst du nichts dafür, du bist zwar die Mutter aber er ist auch ein erwachsener und mündiger Mensch. Kenn mich mit der Gesetzeslage nicht aus - aber im Google findest du sicher genug dazu.

lg
sensi

Seit ich dich liebe, bin ich nur ich, wenn ich nicht mehr nur ich bin!

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Beitrag Fr., 01.02.2008, 22:54

Hallo andrea50,

gekündigt werden könnt ihr nicht, was auch immer euer Sohn sich rechtlich (Hanfanbau etc). zu Schulden kommen lässt. Kündigung ist nur mögglich bei
Vertragsverletzung (z. B. Mietrückstände) oder fortdauernder Störung der Hausordnung (etwa Ruhestörung, Belästigung der Mitbewohner etc.) Selbst dann müsst ihr zuvor vom Vermieter offiziell aufgefordert werden, dieses Verhalten zu untersagen/unterbinden. Also in der Richtung besteht nach dem, was du schilderst, kein Anlass zur Panik.

Ich hoffe so sehr, dass euer Sohn wieder zur Besinnung kommt.

Viele Grüße
Anastasius

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andrea50
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 00:16

Ich hatte das erste mal hier rein geschrieben,kann man von hier auch chaten allso diregt mit den leuten reden wen ja was müss ich da machen,zum thema mein sohn möchte ich noch sagen er ist 23 jahre,nadem er jahre keine arbeit gefunden hatte ist er seid 7 monaten in der lehre,da ist das geld nicht so doll für eine eigende wohnung das amt sagt bis 35 müss er bei uns wohn bleiben er bekommt keine wohnung mein mann seine rente ist sehr klein wir können ihn nicht unterstützen,er raucht regelmesig hasch ich habe ihn vor geschlagen mal zur beratung zu gehen aber das will er nicht er sagt er ist nicht süchtig bin anderer meinung kann ihn ja aber nicht zwingen,wir wohnen seid 25 jahren in dieser wohnung zahlen immer unsere miete aber jetz hat sich die saga angemeldet,weil sie von der polizei bescheid bekomm hat das er hampf planzen gesüchtet hat strom geglaut hatfür die pflanzen,und ich habe eben jetz angst das man uns jetz kündigt,heute hat man alls mieter kaum rechte ,die geben bestimmt uns die schuld aber wir wüssten es ja nicht.Ich hab einfach nur angst.

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Beitrag Sa., 02.02.2008, 00:43

Hallo Andrea50,

der Vermieter kann euch deshalb nicht kündigen. Zumal ihr davon nichts wusstet.

Er kann verlangen, dass das mit dem Hanfanbau oder ähnliches nicht wieder vorkommt. Für den geklauten Strom kann er natürlich Schadenersatz verlangen von eurem Sohn.

Wenn der nicht zahlen kann; ihr müsst es zwar nicht, aber es wird wohl doch an euch hängen bleiben. Wegen eines möglichst unbelasteten Verhältnisses zum Vermieter.

Klar kann der Anbau und der Stromklau strafrechtliche Folgen (für euren Sohn) haben. Aber das hat mit eurem Mietverhältnis nichts zu tun. Es hängt ganz vom Umfang (Hanfpflanzen) bzw. von der Haltung des Vermieters (Stromklau) ab.

Sicher wendet sich der Vermieter an Euch, nachdem er von der Polizei informiert wurde. Er will auf jeden Fall wissen, was los ist. Ist ja auch verständlich. Aber nochmal, wegen einer Kündigung gibt es keinen Anlass zur Panik. Allerdings darf euer Sohn möglichst keinen weiteren Stress mehr machen. Im Interesse aller.

Viele Grüße
Anastasius

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igel65
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 10:54

naja...ganz so gelassen würde ich die sache nicht sehen..
m.e. nach kann der vermieter auf dem weg der außerordentlichen kündigung kündigen...es liegen ggf. besondere gründe nach § 543 II Nr.2 BGB (vertragswidriger gebrauch der wohnung) und § 543 I BGB (grobe schuldhafte pflichtverletzung) vor....
auf jeden fall würde ich euch raten, in dieser sache beratung beim mieterschutzbund oder gar beim anwalt zu holen...

euer sohn muss max. bis 26 jahren bei euch wohnen..danach würde er unterstützung von der kommune erhalten, wenn weder ihr noch er selber genug geld hat...in ausnahmefällen ist auch ein vorzeitiger auszug machbar....

wenn euere sohn selber nicht zur drogenberatung gehen will, so könnt aber ihr als angehörige dorthin zur beratung gehen....manchmal ist es ganz gut, unterstützung in der vermeidung eines co-abhängigen verhaltens zu bekommen..das hilft am ende auch dem abhängigen..

also, ich will dir mut machen, nicht in der angst vor dem was kommt, zu erstarren, sondern selber aktiv zu werden....
If you prick us, do we not bleed? if you tickle us, do we not laugh? if you poison us, do we not die? and if you wrong us, shall we not revenge?
oder:
Wer sich nicht bewegt, der spürt die Fesseln nicht!!

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Beitrag Sa., 02.02.2008, 14:51

Hallo igel65,
ggf. besondere gründe nach § 543 II Nr.2 BGB (vertragswidriger gebrauch der wohnung) und § 543 I BGB (grobe schuldhafte pflichtverletzung) vor....
M. E., der vertragswidrige Gebrauch müsste aber durch den Mieter geschehen, bzw. nach Aufforderung durch ihn nicht abgestellt werden. Schuldhafte Verletzung kann nur bein Kenntnis vorliegen (die ab nun (erst) allerdings gegeben ist).

Das müssen/ können wir jedoch hier nicht wirlich klären.

@ andrea50,
ein Tipp. zu Rechtsfragen gibt es ein gutes Forum in Internet. Die Leute wissen sehr gut bescheid und es sind auch Fachleute darunter. Findest du bei google unter "jurathek".

Den Hinweis von Igel finde ich hilfreich:
wenn euere sohn selber nicht zur drogenberatung gehen will, so könnt aber ihr als angehörige dorthin zur beratung gehen....
Vielleicht lasst ihr Euch das mal durch den Kof gehen.

Viele Grüße
Anastasius

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Tante Käthe
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 19:08

Hallo liebe Andrea,

schön, dass Du hier nun rein gefunden hast.

Die Empfehlungen mit dem Mieterschutzbund und auch der Drogenberatung für Angehörige sind gute Sachen. Nimm sie ruhig wahr.

Ich drück Dir die Daumen, dass die Sache mit der Wohnung glimpflich ausgeht.

LG Tante Käthe
Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom
(Albert Einstein)

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Otherwise
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 21:47

Berichte doch mal was inzwischen passiert ist - ob was mit der wohnung ist und was nun mit deinem sohn ist.

hast du schon drüber nachgedacht ihn rauszuwerfen?
er nimmt schließlich auch keine rücksicht!

lg
sensi

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andrea50
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 21:51

hallo Leider kann ich dir noch nicht viel schreiben am montag kommt erst die saga und auf diesen besuch müssen wir erst mal abwarten,raus schmeisen mag ich ihn nicht dan steht er ja auf der strasse,LG Andrea

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Otherwise
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 21:52

Was ist eigentlich die SAGA?
was machen die - ich kenn das wort nicht.

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andrea50
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Beitrag So., 03.02.2008, 10:23

hallo SAGA ist eine wohnungsgeselschaft in hamburg hatt simlich viele wohnungen hier.lieben grüss

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Tante Käthe
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Beitrag Mo., 04.02.2008, 20:39

Hallo Andrea,

wie war der Tag mit der Wohnungsgesellschaft?

LG Käthe
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andrea50
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Beitrag Mo., 04.02.2008, 22:00

Hallo du liebe Danke Dir der nachfrage,mir ging es heute simlich miss,die kammen zu 2 haben gesagt sie kommen weil sich nachbarn beschwert haben das hier im haus zu viele jugendliche bei meinen sohn ein und aus gehen sie müssten den beschwerden nach gehen da mein sohn vor 2 -3jahren schön mal aufgefalln ist,müssten sie den beschwerden nach gehen uns eine wahnung ausprechen das sie das haus beobachten,sollte mein sohn auffalln würden wir das nägste eine kündigung bekommen,ja so ist es wen du einmal mist gemacht hast wirst du für alles andere so wie jetz auch beschuldigt,ich habe zu ihnen gesagt das mein sohn viel scheis gemacht hat,das wir es aber auf jeden fall unterbinden das hier an der tür zu viele jugendliche komm aber das die ja nicht alle zu ihn kommen.Als sie weg waren habe ichmit christian gesprochen das er nicht mehr zu tür darf das wir das jetz machen,und das nur noch 2 seiner freunde rein dürfen und ich müss versuchen das wir für ihn ihrgent wie und wan eine wohnung finden,und ich überlege ob ich noch mal einen brief an die geselschaft schreibe den vieles was die gesagt haben stimmt einfach nicht,ein haus weiter wird auch hasch verkauft da hat mein sohn nichts mit zu tun wir sind gefragt worden warum wir das nicht bei der polizei melden.Aber das wir vileicht angst haben ,daran denken die nicht.Ich danke dir das du mich gefragt hast,und das ich dir alles erzehlen könnte.GLG Andrea

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