Hallo,
ich war im Frühjahr 12 Wochen in einer psychosomatischen Klinik. Die Krankenkasse hat die Kosten ohne Probleme übernommen, obwohl zweimal verlängert wurde.
Bei Entlassung habe ich mit den Therapeuten darüber gesprochen, dass ich im Herbst, also ein halbes Jahr später, wieder komme. Ich wäre wieder auf der gleichen Station, würde aber diesmal eine Traumatherapie machen. Mein erster Aufenthalt diente der Stabilisierung. Über die Länge des Aufenthalts haben wir allerdings nicht gesprochen und mir kam da die Frage auch noch nicht, mich hat es erstmal nach Hause gezogen.
Nun meine Frage. Ich habe gehört, dass man, wenn man innerhalb von 12 Monaten wieder in eine psychosomatische Klinik geht, nur 5 Wochen genehmigt bekommt. Stimmt das?
Also gibt es eine Zeitbeschränkung für den 2. Aufenthalt auf 5 Wochen? Oder kann man da auch 8 bis 12 Wochen bleiben, wie es bei meinem ersten Aufenthalt war?
Liebe Grüße,
Emma
Zeitbeschränkung bei 2. Klinikaufenthalt?
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Hallo Emma,
ich habe gerade mal in meinen alten Unterlagen gewühlt. Meine Aufenthalte in der psychosomatischen Klinik liegen jedoch schon einige Jahre zurück (1998/99). Außerdem war ich damals über meine Eltern privat krankenversichert. Für den ersten Kliniksaufenthalt haben wir lange verzweifelt mit der Kasse gekämpft, aber nachdem ich erstmal in der Klinik drin war, gingen die Verlängerungen wie von selbst, und auch der zweite Kliniksaufenthalt wurde ohne Murren übernommen.
Für meinen ersten Aufenthalt wurden 12 Wochen genehmigt (zuerst 4 Wochen, das wurde dann noch 2x verlängert). Ich bin aber schon nach 11 Wochen gegangen, weil ich das Gefühl hatte, so weit zu sein.
Drei Wochen nach der Entlassung hatte ich dann einen heftigen psychischen Zusammenbruch und lag 12 Tage im normalen Krankenhaus, von wo aus mich mein Therapeut wieder in die psychosomatische Klinik zurückholte. Dieser zweite Aufenhalt dauerte 10 Wochen. Ich vermute, dass ich bei Bedarf auch wieder 12 Wochen bekommen hätte; das liest sich jedenfalls im Brief der Krankenkasse so.
Aber ich weiß nicht, ob es da so eine pauschale Regelung gibt. Es könnte auch von der Kasse und vom Krankheitsbild abhängen. Wer wäre denn für die Beantragung deines erneuten Kliniksaufenthalts zuständig? Dein(e) ambulante(r) Therapeut(in)? Dann frag doch erstmal da nach. Oder du erkundigst dich direkt bei deiner Krankenkasse oder in der Klinik.
Liebe Grüße,
die Gärtnerin
ich habe gerade mal in meinen alten Unterlagen gewühlt. Meine Aufenthalte in der psychosomatischen Klinik liegen jedoch schon einige Jahre zurück (1998/99). Außerdem war ich damals über meine Eltern privat krankenversichert. Für den ersten Kliniksaufenthalt haben wir lange verzweifelt mit der Kasse gekämpft, aber nachdem ich erstmal in der Klinik drin war, gingen die Verlängerungen wie von selbst, und auch der zweite Kliniksaufenthalt wurde ohne Murren übernommen.
Für meinen ersten Aufenthalt wurden 12 Wochen genehmigt (zuerst 4 Wochen, das wurde dann noch 2x verlängert). Ich bin aber schon nach 11 Wochen gegangen, weil ich das Gefühl hatte, so weit zu sein.
Drei Wochen nach der Entlassung hatte ich dann einen heftigen psychischen Zusammenbruch und lag 12 Tage im normalen Krankenhaus, von wo aus mich mein Therapeut wieder in die psychosomatische Klinik zurückholte. Dieser zweite Aufenhalt dauerte 10 Wochen. Ich vermute, dass ich bei Bedarf auch wieder 12 Wochen bekommen hätte; das liest sich jedenfalls im Brief der Krankenkasse so.
Aber ich weiß nicht, ob es da so eine pauschale Regelung gibt. Es könnte auch von der Kasse und vom Krankheitsbild abhängen. Wer wäre denn für die Beantragung deines erneuten Kliniksaufenthalts zuständig? Dein(e) ambulante(r) Therapeut(in)? Dann frag doch erstmal da nach. Oder du erkundigst dich direkt bei deiner Krankenkasse oder in der Klinik.
Liebe Grüße,
die Gärtnerin
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
Hallo Gärtnerin,
vielen lieben Dank für deine Antwort und dass du extra für mich nachgeguckt hast.
Also bei meinem ersten Klinikaufenthalt verlief es so, dass ich mit einer normalen Überweisung zur Ambulanz der Klinik bin. Meine Thera hatte mit denen schon gesprochen. Beantragt hab ich selbst eigentlich gar nichts. Ich habe dann einfach meinen Aufnahmetermin bekommen und musste nicht mal mehr eine Einweisung mitbringen, hat alles die Ambulanz für mich gemacht.
Wenn ich jetzt wieder in die Klinik gehe, mache ich wieder mit der Ambulanz einen Termin. Ich nehme an, dass die dann den Aufenthalt bei der Krankenkasse beantragt oder machen die das auf Station? Der Stationsarzt? Dort hat man auch die beiden Verlängerungen beantragt, ich musste dafür auch nichts tun.
Vielleicht hängt es wirklich vom Fall ab. Ich wäre im Herbst zwar auch auf der gleichen Station, aber in einer anderen Gruppe und würde quasi ein anderes Programm durchlaufen. Vielleicht spielt das auch eine Rolle? Ob meine Thera das weiß? Da werd ich mal fragen müssen.
Liebe Grüße,
Emma
vielen lieben Dank für deine Antwort und dass du extra für mich nachgeguckt hast.
Also bei meinem ersten Klinikaufenthalt verlief es so, dass ich mit einer normalen Überweisung zur Ambulanz der Klinik bin. Meine Thera hatte mit denen schon gesprochen. Beantragt hab ich selbst eigentlich gar nichts. Ich habe dann einfach meinen Aufnahmetermin bekommen und musste nicht mal mehr eine Einweisung mitbringen, hat alles die Ambulanz für mich gemacht.
Wenn ich jetzt wieder in die Klinik gehe, mache ich wieder mit der Ambulanz einen Termin. Ich nehme an, dass die dann den Aufenthalt bei der Krankenkasse beantragt oder machen die das auf Station? Der Stationsarzt? Dort hat man auch die beiden Verlängerungen beantragt, ich musste dafür auch nichts tun.
Vielleicht hängt es wirklich vom Fall ab. Ich wäre im Herbst zwar auch auf der gleichen Station, aber in einer anderen Gruppe und würde quasi ein anderes Programm durchlaufen. Vielleicht spielt das auch eine Rolle? Ob meine Thera das weiß? Da werd ich mal fragen müssen.
Liebe Grüße,
Emma
Wende dich mit der Frage am besten direkt an deine Krankenkasse
Bei mir war der 2. Aufenthalt innerhalb 1 Jahres auf max. 8 Wochen beschränkt (Techniker KK).
Bei mir war der 2. Aufenthalt innerhalb 1 Jahres auf max. 8 Wochen beschränkt (Techniker KK).
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