Depression und Therapie beim Arbeitsamt angeben?
Depression und Therapie beim Arbeitsamt angeben?
Hallo ihrs,
habe morgen meinen ersten Termin beim Sachbearbeiter im Jobcenter in Berlin. War vorher selber ein halbes Jahr arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit...nun Stufe 2 :/...
Wie sollte ich mich am Besten vorbereiten? Muss dazu sagen, dass ich persönlich gerade in schwierigen Lage bin und bin auch wegen Depression in psychotherapeutischer Behandlung. Bewerbung und Arbeitssuche sind sehr schwierig für mich - Selbstzweifel, Ängste, blabla....
1.)Soll ich den Sachbearbeiter von meiner Behandlung in Kenntniss setzen? Haben die da überhaupt Verständnis dafür....krank schreiben will ich mich ja auch nicht, da das nur die Spirale nach unten in Gang setzen würde...
2.)Wird er mir sofort eine Eingliederungsvereinbarung auf den Tisch knallen? Habe vom Arbeitsamt beim ersten Termin sofort etwas auf den Tisch bekommen. Wie kann man am Besten vermeiden die zu unterschreiben ohne als "unwillig" zu wirken. Ich glaube kaum das Druck mir in meiner momentanen Situation hilft...
Grüße erstmal von
Mario
habe morgen meinen ersten Termin beim Sachbearbeiter im Jobcenter in Berlin. War vorher selber ein halbes Jahr arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit...nun Stufe 2 :/...
Wie sollte ich mich am Besten vorbereiten? Muss dazu sagen, dass ich persönlich gerade in schwierigen Lage bin und bin auch wegen Depression in psychotherapeutischer Behandlung. Bewerbung und Arbeitssuche sind sehr schwierig für mich - Selbstzweifel, Ängste, blabla....
1.)Soll ich den Sachbearbeiter von meiner Behandlung in Kenntniss setzen? Haben die da überhaupt Verständnis dafür....krank schreiben will ich mich ja auch nicht, da das nur die Spirale nach unten in Gang setzen würde...
2.)Wird er mir sofort eine Eingliederungsvereinbarung auf den Tisch knallen? Habe vom Arbeitsamt beim ersten Termin sofort etwas auf den Tisch bekommen. Wie kann man am Besten vermeiden die zu unterschreiben ohne als "unwillig" zu wirken. Ich glaube kaum das Druck mir in meiner momentanen Situation hilft...
Grüße erstmal von
Mario
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Hi,
deine Fragen würde ich mal in "diversen Internetplattformen zur Unterstützung Arbeitsloser" stellen (Tante Google hilft).
Du brauchst im Moment eher "rechtliche Absicherung", da bist du da sicher besser aufgehoben.
deine Fragen würde ich mal in "diversen Internetplattformen zur Unterstützung Arbeitsloser" stellen (Tante Google hilft).
Du brauchst im Moment eher "rechtliche Absicherung", da bist du da sicher besser aufgehoben.
Das würde ich nicht tun, was sollte der dazu sagen?mariop hat geschrieben: 1.)Soll ich den Sachbearbeiter von meiner Behandlung in Kenntniss setzen?
Solange du deswegen nicht krankgeschrieben bist hat das glaube ich keine Auswirkungen auf
die Bearbeitung deiner Angelegenheit beim Jobcenter.
Schriftliche Bewerbungen wirst du doch eventuell schaffen, Bewerbungen muß man nach Aufforderungmariop hat geschrieben:Bewerbung und Arbeitssuche sind sehr schwierig für mich -
vorzeigen.
Auf den Tisch knallen wohl nicht, aber die wirst du früher oder später bekommen,dort steht dann drin,mariop hat geschrieben:Wird er mir sofort eine Eingliederungsvereinbarung auf den Tisch knallen?
daß du dich bewerben mußt und Anspruch auf Erstattung aus dem Vermittlungsbuget hast für die Kosten.
Weiter wahrscheinlich erstmal nichts.Die mußt du schon unterschreiben,ansonsten hat das negative
Auswirkungen auf die Geldleistungen.
Du mußt mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein,sonst hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosen-
geld 2. Dann käme evtl. Sozialhilfe in Frage.
Vielen Dank für die Info....bin gerade total fertig, da der Termin nicht morgen ist, sondern gestern war...
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mariop hat geschrieben: 1.)Soll ich den Sachbearbeiter von meiner Behandlung in Kenntniss setzen? Haben die da überhaupt Verständnis dafür....krank schreiben will ich mich ja auch nicht, da das nur die Spirale nach unten in Gang setzen würde...
Ja, aber du solltest nicht näher auf deine Problematik eingehen und du musst unbedingt ein Attest deiner behandelnden Arztes bringen, wo du Einschränkungen in deiner Leistungsfähigkeit hast , sonst hilft es dir überhaupt nichts, "das zu sagen". Nur was attestiert ist zählt.
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mariop hat geschrieben:Vielen Dank für die Info....bin gerade total fertig, da der Termin nicht morgen ist, sondern gestern war...
Wie kommts? Hast du den aus Gründen deiner angeschlagenen Psyche versiebt? Das gibt Ärger, also gleich morgen zum Psychiater bzw Hausarzt krankschreiben und Attest, daß der Termin versiebt wurde wegen depressiver Episode, Panikattacke, Sozialphobie, was auch immer.
Hier ist ein tolles Forum zu allen Themen rund um die Arbeitslosigkeit.
http://www.elo-forum.org/forum.php
Hallo mariop!
Also vorbereiten für das Jobcenter mußt Du Dich wirklich nicht. Sage einfach was Sache ist. Das habe ich auch damals gemacht und mir wurde empfohlen mich krankschreiben zu lassen. Das könntest Du auch tun und mußt die Krankmeldung dann im Jobcenter abgeben. Den Sachbearbeitern ist das gelinde gesagt ziemlich egal was mit Dir los ist. Allerdings wirst Du dann in der Statistik nicht als arbeitslos geführt.
Wieso bist Du eigentlich nicht schon längst krankgeschrieben?
Ich sehe gerade, dass Du den Termin verpaßt hast. Rufe dort einfach an und bitte um einen neuen Termin. Und dann rate ich Dir zum Hausarzt oder Psychiater zu gehen zwecks Krankmeldung. Die kannst Du dann auch gleich vorlegen.
Und noch was: Wenn Du krankgeschrieben bist, passiert erstmal nichts. Die Eingliederungsvereinbarung bekommt man meines Wissens auch erst bei Langzeitarbeitslosigkeit und wenn für Dich etwas dabei ist, wenn Du das meinst was ich meine.
Gruß!
candle
Also vorbereiten für das Jobcenter mußt Du Dich wirklich nicht. Sage einfach was Sache ist. Das habe ich auch damals gemacht und mir wurde empfohlen mich krankschreiben zu lassen. Das könntest Du auch tun und mußt die Krankmeldung dann im Jobcenter abgeben. Den Sachbearbeitern ist das gelinde gesagt ziemlich egal was mit Dir los ist. Allerdings wirst Du dann in der Statistik nicht als arbeitslos geführt.
Wieso bist Du eigentlich nicht schon längst krankgeschrieben?
Ich sehe gerade, dass Du den Termin verpaßt hast. Rufe dort einfach an und bitte um einen neuen Termin. Und dann rate ich Dir zum Hausarzt oder Psychiater zu gehen zwecks Krankmeldung. Die kannst Du dann auch gleich vorlegen.
Und noch was: Wenn Du krankgeschrieben bist, passiert erstmal nichts. Die Eingliederungsvereinbarung bekommt man meines Wissens auch erst bei Langzeitarbeitslosigkeit und wenn für Dich etwas dabei ist, wenn Du das meinst was ich meine.
Gruß!
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
Betreff Eingliederungsvertrag:
Es ist ein rechtlich bindender Vertrag. Dazu darf man nicht gezwungen werden. Du hast jedes Recht zu verhandeln. Zum Beispiel dass deine Leistungsbereitschaft durch Depression eingeschränkt ist, darin dokumentieren zu lassen. Ebenso kann über das Ausmaß deines Bewerbungspflicht verhandelt werden.
Du hast ebenso das Recht, den Vertrag erstmal mit nach Hause zu nehmen und dir Bedenkzeit zu erbeten!
Das wissen allerdings viele nicht, und die Sachbearbeiter setzen einen gerne mal unter Druck. Du kannst nicht gezwungen werden, diesen Vertrag zu unterschreiben! Und die dürfen deswegen auch keine Leistungen kürzen. Dürfen sie nicht! Auch wenn sie damit drohen!
Alles, was sie dann tun können, ist, ihre ganze Bedingungen als VERWALTUNGSAKT durchzubringen. Das heißt, du kriegst es dann quasi "aufdogtiert", was du zu tun hast zweck Mitwirkung.
Der Unterschied ist nur, dass du dann
a) nicht mehr mitentscheiden kannst
aber
b) nichts freiwillig unterschrieben hast, und sollte es später wegen irgendwas vor Gericht gehen, stehst du dann besser da
Faktisch macht das alles kein Unterschied! In aller Regel unterschreibt man doch. Vor allem, wenn man unter Druck gesetzt wird. Man muss sich eben auch gründlich fragen, ob man sich selbst damit ein Gefallen tut, wenn man sich beim Sachbearbeiter querstellt und einen auf Querulant und Paragraphenreiter macht. Am Ende sitzen die immer am längerem Hebel, und gerade wenn man psychisch schon angeschlagen ist, ist willkürlicher Behördenterror das Letzte, was man gebrauchen kann.
Für dich zählt in dem Zusammenhang vor allem also nur, dass der Eingliederungsvertrag eine VERHANDLUNGSSACHE ist. Dass du Bedenkzeit hast. Dass du darauf bestehen kannst, dass ein Punkt, der dir wichtig ist, berücksichtig und aufgenommen wird.
Im Endeffekt tut sich das Amt auch keinen Gefallen, an einen psychisch erkrankten Anforderungen wie an einen Gesunden zu stellen. Führt zu nichts, außer auf allen Seiten zu Frust und Ärger... Soweit die Theorie. Aber auf dem Amt sitzen auch nur Menschen.
Ich persönlich hatte Glück mit meiner Sachbearbeiterin. Ich musste jetzt noch keinen EGV unterschreiben, weil sie von sich aus meinte, vor meiner Reha hätte das eh keinen Taug. Bin aber auch nicht krankgeschrieben.
Gothika
- die sich leider viel zu ausführlich auf ihren ersten Termin vorbereitet hatte -
---
Aber vlt. können mir andere mal eine Frage zu dem Thema beantworten: Was ist der Unterschied zwischen ALGII und Sozialhilfe? Der Betrag ist nämlich gleich, wurde mir so versichert, nur dass man den Ärger mit den Bewerbungen nicht mehr hat. Und evt. Zusatzleistungen nicht. Wobei ich mich dann frage: WELCHE Zusatzleistungen? Die wurden doch nach und nach eh alle abgeschafft. Und aus HARTZ IV kommt genauso schwer wieder raus wie aus der Sozialhilfe. Sorry, wenn's eine doofe Frage ist. Ich versteh den Unterschied nicht so wirklich.
Es ist ein rechtlich bindender Vertrag. Dazu darf man nicht gezwungen werden. Du hast jedes Recht zu verhandeln. Zum Beispiel dass deine Leistungsbereitschaft durch Depression eingeschränkt ist, darin dokumentieren zu lassen. Ebenso kann über das Ausmaß deines Bewerbungspflicht verhandelt werden.
Du hast ebenso das Recht, den Vertrag erstmal mit nach Hause zu nehmen und dir Bedenkzeit zu erbeten!
Das wissen allerdings viele nicht, und die Sachbearbeiter setzen einen gerne mal unter Druck. Du kannst nicht gezwungen werden, diesen Vertrag zu unterschreiben! Und die dürfen deswegen auch keine Leistungen kürzen. Dürfen sie nicht! Auch wenn sie damit drohen!
Alles, was sie dann tun können, ist, ihre ganze Bedingungen als VERWALTUNGSAKT durchzubringen. Das heißt, du kriegst es dann quasi "aufdogtiert", was du zu tun hast zweck Mitwirkung.
Der Unterschied ist nur, dass du dann
a) nicht mehr mitentscheiden kannst
aber
b) nichts freiwillig unterschrieben hast, und sollte es später wegen irgendwas vor Gericht gehen, stehst du dann besser da
Faktisch macht das alles kein Unterschied! In aller Regel unterschreibt man doch. Vor allem, wenn man unter Druck gesetzt wird. Man muss sich eben auch gründlich fragen, ob man sich selbst damit ein Gefallen tut, wenn man sich beim Sachbearbeiter querstellt und einen auf Querulant und Paragraphenreiter macht. Am Ende sitzen die immer am längerem Hebel, und gerade wenn man psychisch schon angeschlagen ist, ist willkürlicher Behördenterror das Letzte, was man gebrauchen kann.
Für dich zählt in dem Zusammenhang vor allem also nur, dass der Eingliederungsvertrag eine VERHANDLUNGSSACHE ist. Dass du Bedenkzeit hast. Dass du darauf bestehen kannst, dass ein Punkt, der dir wichtig ist, berücksichtig und aufgenommen wird.
Im Endeffekt tut sich das Amt auch keinen Gefallen, an einen psychisch erkrankten Anforderungen wie an einen Gesunden zu stellen. Führt zu nichts, außer auf allen Seiten zu Frust und Ärger... Soweit die Theorie. Aber auf dem Amt sitzen auch nur Menschen.
Ich persönlich hatte Glück mit meiner Sachbearbeiterin. Ich musste jetzt noch keinen EGV unterschreiben, weil sie von sich aus meinte, vor meiner Reha hätte das eh keinen Taug. Bin aber auch nicht krankgeschrieben.
Gothika
- die sich leider viel zu ausführlich auf ihren ersten Termin vorbereitet hatte -
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Aber vlt. können mir andere mal eine Frage zu dem Thema beantworten: Was ist der Unterschied zwischen ALGII und Sozialhilfe? Der Betrag ist nämlich gleich, wurde mir so versichert, nur dass man den Ärger mit den Bewerbungen nicht mehr hat. Und evt. Zusatzleistungen nicht. Wobei ich mich dann frage: WELCHE Zusatzleistungen? Die wurden doch nach und nach eh alle abgeschafft. Und aus HARTZ IV kommt genauso schwer wieder raus wie aus der Sozialhilfe. Sorry, wenn's eine doofe Frage ist. Ich versteh den Unterschied nicht so wirklich.
ALG II ist Sozialhilfe sprich Hartz 4.
Wenn er sich krankschreiben läßt, ist er aus dem Schneider. Ich wollte das selber nicht und habe mich für verfügbar gehalten.
Und wie man mir sagte damals: So schnell geht das alles nicht. Ich habe in meiner ganzen arbeitlosen Zeit nichts aufgezwungen bekommen. Das habe ich alles selber initiert und kann mir auch nicht vorstellen, dass es in einer Großstadt schneller geht.
candle
Wenn er sich krankschreiben läßt, ist er aus dem Schneider. Ich wollte das selber nicht und habe mich für verfügbar gehalten.
Und wie man mir sagte damals: So schnell geht das alles nicht. Ich habe in meiner ganzen arbeitlosen Zeit nichts aufgezwungen bekommen. Das habe ich alles selber initiert und kann mir auch nicht vorstellen, dass es in einer Großstadt schneller geht.
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
Wer krankgeschrieben ist, ist ERSTMAL auf der sicheren Seite. Nach 6 Monaten durchgängiger Krankschreibung kommt dann allerdings bald die Amtsarzt-Untersuchung und rutscht man automatisch in die Sozialhilfe.
Insgesamt hängt alles sehr vom Sachbearbeiter ab:
Eine Freundin, die ich in der Tagesklinik kennenlernte, ist in ähnlicher Situation wie ich, aber andere regionales Amt und Sachbearbeiter. Sie wurde gleich sofort zum EGV genötigt und muss jetzt völlige Unsinn-Bewerbungen schreiben usw. , während bei mir alles völlig easy war.
Von meinem Ex-Mann, der immerhin (un-)stolze 10 Jahre lang arbeitslos ist und NIE krankgeschrieben war (weiß der Geier warum, selbst dran schuld)... korrelierte es auch sehr, sehr stark mit dem Sachbearbeiter, und so schwankte es von recht unstressigen Zeiten bis hin zu "Behördenterror".
Von daher meine Empfehlung: Nicht auf Gutglauben darauf hören, was andere einem erzählen. Es kann so, aber eben auch so sein. Schlecht verallgemeinerbar. Am besten ist immer noch, so gut wie möglich über die eigenen Rechte informiert zu sein.
Insgesamt hängt alles sehr vom Sachbearbeiter ab:
Eine Freundin, die ich in der Tagesklinik kennenlernte, ist in ähnlicher Situation wie ich, aber andere regionales Amt und Sachbearbeiter. Sie wurde gleich sofort zum EGV genötigt und muss jetzt völlige Unsinn-Bewerbungen schreiben usw. , während bei mir alles völlig easy war.
Von meinem Ex-Mann, der immerhin (un-)stolze 10 Jahre lang arbeitslos ist und NIE krankgeschrieben war (weiß der Geier warum, selbst dran schuld)... korrelierte es auch sehr, sehr stark mit dem Sachbearbeiter, und so schwankte es von recht unstressigen Zeiten bis hin zu "Behördenterror".
Von daher meine Empfehlung: Nicht auf Gutglauben darauf hören, was andere einem erzählen. Es kann so, aber eben auch so sein. Schlecht verallgemeinerbar. Am besten ist immer noch, so gut wie möglich über die eigenen Rechte informiert zu sein.
"Wer das hier liest, ist selber doof."
Gothika, was verstehst Du denn unter Eingliederungsvereinbarung? Hat das nun was mit Krankheit zu tun oder mit Maßnahmen, die man durchführen darf?
candle
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Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
Sommer-Stumpenhorst
"ALG II ist Sozialhilfe sprich Hartz 4."
Das stimmt so nicht ganz. Es gibt durchaus noch Sozialhilfe.
AloG 2 = SGB II,
Sozialhilfe = SGB XII
Und wenn man hier andere Foren nennen kann, es gibt noch das Tacheles - Forum und Chefduzen (beide mitunter etwas "gewöhungsbedürftig").
Das stimmt so nicht ganz. Es gibt durchaus noch Sozialhilfe.
AloG 2 = SGB II,
Sozialhilfe = SGB XII
Und wenn man hier andere Foren nennen kann, es gibt noch das Tacheles - Forum und Chefduzen (beide mitunter etwas "gewöhungsbedürftig").
Candle,
mir scheint gerade, dass du bisher "Glück" hattest und um den EGV drumherum gekommen bist?
Es ist keineswegs so, dass EGV nur bei Langzeitsarbeitslosen abgeschlossen werden. Manchmal kriegt man diese tatsächlich auch sofort "auf den Tisch" geknallt. Hängt viel vom persönlichen Fall und Sachbearbeiter ab.
Es geht nicht darum, was man darf. Sondern welche Pflichten man sich auf Auge drücken lassen muss, und was nicht. Darum, was das Amt von einem verlangen kann. Darum, sich vor "Behördenwillkür" und "Behördenterror" zu schützen, indem man seine Recht kennt resp. wahrnimmt.
Ja, man Glück mit seinem Sachbearbeiter haben. Kann. Muss aber nicht. Man kann genauso gut Pech haben.
Zum Beispiel Mitsprache-Recht bei diesem (rechtlich absolut bindenden) Vertrag, welches vielen nicht bewusst ist.
Wenn jemand unterschreibt, dass er 8 Bewerbungen pro Monat vorweist, dann ist derjenige auch daran gebunden. Ohne Wenn und Aber. Punkt. Kann er dem nicht nachkommen, gibt es Ärger. In aller Regel Leistungskürzungen. Was aber viele nicht wissen, dass der Umfang und die Ausgestaltungen der Bewerbungen VERHANDELBAR ist.
Krankschreiben geht zwar immer, ist aber auch nicht ganz risikofrei.
Man könnte eben genauso gut von Anfang an "realistischere" Pflichten aushandeln. Statt erstmal "Jaja" zu sagen, einen rechtlich bindenden Vertrag zu unterschreiben, nur um dann hinterher die Rennerei zu haben zwischen Hausarzt und Amt um durch Krankschreibung irgendwie rauszukommen. Was einem ohnehin psychisch Erkrankten nur zusätzlichen Stress bereiten würde.
mir scheint gerade, dass du bisher "Glück" hattest und um den EGV drumherum gekommen bist?
Es ist keineswegs so, dass EGV nur bei Langzeitsarbeitslosen abgeschlossen werden. Manchmal kriegt man diese tatsächlich auch sofort "auf den Tisch" geknallt. Hängt viel vom persönlichen Fall und Sachbearbeiter ab.
Es geht nicht darum, was man darf. Sondern welche Pflichten man sich auf Auge drücken lassen muss, und was nicht. Darum, was das Amt von einem verlangen kann. Darum, sich vor "Behördenwillkür" und "Behördenterror" zu schützen, indem man seine Recht kennt resp. wahrnimmt.
Ja, man Glück mit seinem Sachbearbeiter haben. Kann. Muss aber nicht. Man kann genauso gut Pech haben.
Zum Beispiel Mitsprache-Recht bei diesem (rechtlich absolut bindenden) Vertrag, welches vielen nicht bewusst ist.
Wenn jemand unterschreibt, dass er 8 Bewerbungen pro Monat vorweist, dann ist derjenige auch daran gebunden. Ohne Wenn und Aber. Punkt. Kann er dem nicht nachkommen, gibt es Ärger. In aller Regel Leistungskürzungen. Was aber viele nicht wissen, dass der Umfang und die Ausgestaltungen der Bewerbungen VERHANDELBAR ist.
Krankschreiben geht zwar immer, ist aber auch nicht ganz risikofrei.
Man könnte eben genauso gut von Anfang an "realistischere" Pflichten aushandeln. Statt erstmal "Jaja" zu sagen, einen rechtlich bindenden Vertrag zu unterschreiben, nur um dann hinterher die Rennerei zu haben zwischen Hausarzt und Amt um durch Krankschreibung irgendwie rauszukommen. Was einem ohnehin psychisch Erkrankten nur zusätzlichen Stress bereiten würde.
Gothika, du bist bestens informiert.
Auch wenn es bei dir besser lief kann es nie falsch sein, sich vorher und umfassend zu informieren. Hut ab!
Auch wenn es bei dir besser lief kann es nie falsch sein, sich vorher und umfassend zu informieren. Hut ab!
Also mir wurde erklärt, dass ich mir nichts auf das Auge drücken lassen muß, andererseits hat man mir dann hintenrum Druck gemacht, dass ich nehmen soll was der Markt bietet. Letztlich paßte zu mir ja alles nicht. Wofür habe ich denn Ausbildungen gemacht, wenn die nun nix mehr taugen?
Aber das ist "off topic". Ich habe nichts angeboten bekommen, weil mir gesagt wurde, dass ich überqualifiziert sei. So habe ich diese Dinge, die sonst wohl viele machen müssen eben nicht angeboten bekommen. Nenn es Glück... naja, ich hätte dann schon gerne etwas gemacht, was mich in meinem Wunschberuf weiterbringt, was mir auch logisch erscheint, aber so gehen sie nicht vor beim Amt.
Ich will dem TE jetzt auch hier keine Angst machen mit Dingen, die vielleicht im halben Jahr aktuell werden, denn es kann ihm bis dahin ja durchaus gut gehen. So schnell schießen die Preußen also nicht.
Nun mal ganz handfest: Wie schnell mußtest DU denn etwas unterschreiben?
candle
Aber das ist "off topic". Ich habe nichts angeboten bekommen, weil mir gesagt wurde, dass ich überqualifiziert sei. So habe ich diese Dinge, die sonst wohl viele machen müssen eben nicht angeboten bekommen. Nenn es Glück... naja, ich hätte dann schon gerne etwas gemacht, was mich in meinem Wunschberuf weiterbringt, was mir auch logisch erscheint, aber so gehen sie nicht vor beim Amt.
Ich will dem TE jetzt auch hier keine Angst machen mit Dingen, die vielleicht im halben Jahr aktuell werden, denn es kann ihm bis dahin ja durchaus gut gehen. So schnell schießen die Preußen also nicht.
Nun mal ganz handfest: Wie schnell mußtest DU denn etwas unterschreiben?
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