Manische Depression und Verträge

Leiden Sie unter Depressionen, wiederkehrenden depressiven Phasen oder anderen Stimmungsschwankungen, ermöglicht dieser Forumsbereich den Austausch Ihrer Fragen, Tips und Erfahrungen.
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
franco1968
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
männlich/male, 42
Beiträge: 4

Manische Depression und Verträge

Beitrag Do., 08.04.2010, 15:44

grüß gott, ich habe da eine frage zu vertragsunterzeichungen bei manischer depression.

es wurde bei mir vor 2 jahren eine bipolare störung 1 dann 2 diagnostiziert. 3 x stationärer aufenthalt in einer psychiatrie. vor 2 jahren habe ich einen fehler gemacht. ich habe bei einer firmenbeteiligung eine solidarhaftung (80.000,-) unterschrieben. ich bin ende dieses jahres aus der firma ausgestiegen. die haftung bei der bank bleibt leider bestehen. ich hatte den vertrag wärend meines klinikaufenthalts (ein tag sozialausgang) unterschrieben. atteste etc. sind vorhanden. jetzt will ich natürlich aus der haftung raus. habe ich da gute chancen? vielleicht kennt sich jemand aus. ich werde nun mit 42 jahren um die berufsunfähigkeitspension ansuchen, weil ich beruflich einfach nicht mehr kann. es würde mich freuen, wenn ich eine antwort bekommen würde. ich hatte voriges jahr nach meiner scheidung auch einen suizitversuch. ich wurde im letzten moment gefunden.

Werbung

Benutzeravatar

candle
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 42
Beiträge: 6137

Beitrag Do., 08.04.2010, 15:54

Hallo franco1968!

Ich vermute mal, dass Deine Bi- polare Störung nicht ausreicht um da rauszukommen. Offenbar warst Du ja noch geschäftstüchtig.

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst

Benutzeravatar

Mirielle
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 25
Beiträge: 629

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:01

Da solltest du einen Anwalt kontaktieren- vielleicht ist da ja noch was zu machen.
Aber ich befürchte, Candle hat recht...

Gruß, Miri
*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*

"Die größte Macht hat wohl das richtige Wort zur richtigen Zeit..."
Mark Twain

Benutzeravatar

münchnerkindl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 38
Beiträge: 9792

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:28

Ich weiß daß das bei einem Mann, mit dem ich einen Integrationskurs besucht habe der Fall war, der war allerdings für Finanzbelange für Geschäftsunfähig erklärt.

Mit dem ärztlichen Attest das bestätigt, daß du zu dem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig warst könntest du Chancen haben.

Aber da kann dir nur ein qualifizierter Fachanwalt eine ernsthafte Aufkunft geben und helfen

Das hier ist doch ein Forum für psychische Probleme, keines für Rechtsfragen.

Werbung

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
franco1968
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
männlich/male, 42
Beiträge: 4

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:30

hallo candle,

eben nicht. ich war zu dem zeitpunkt in der psychiatrie. hatte zum unterzeichen nur einen tag als sozialausgang genommen.

lg

Benutzeravatar

candle
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 42
Beiträge: 6137

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:32

Ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber hier muß man entmündigt sein um nicht geschäftstüchtig zu sein. Das kannst Du ja nicht so ganz gewesen sein, oder? Und geplant war das auch noch, oh je. Klar, willst Du raus aus dem Mist, aber wie wäre es mit ein wenig Übernahme von Verantwortung?

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
franco1968
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
männlich/male, 42
Beiträge: 4

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:43

Geschäftsunfähig ist nach §§ 104 BGB:1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. [b](Ermöglicht z.b die Rückabwicklung eines Leasing-Vertrages zum Schutz des Geschäftsunfähigen manisch-depressiver Porsche-Erwerbers[/b] OLG Nürnberg 1 U 697/98 vom 23.06.1998. Geschäftsunfähigkeit liegt vor wenn ein Patient aufgrund einer Krankheit die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärung nicht erkennen kann oder nicht nach dieser Erkenntnis zu handeln vermag oder „wenn er sich nicht mehr von vernünftigen Motiven leiten lassen kann“ oder „seine Entscheidung nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann“ (BGH, NJW 1970, 1981). Die Gerichte stellen an einen Nachweis der Geschäftsunfähigkeit allgemein sehr hohe Ansprüche. Die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB ist kein medizinischer Befund, sondern eine Rechtsfolge deren Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat. Deshalb ist auch die Frage, ob eine Person allgemein für alle schwierigen Geschäfte geschäftsunfähig, für alle einfacheren Geschäfte dagegen geschäftsfähig sein kann, eine rechtliche. Sie geht aber nur dahin, ob es nach dem Gesetz auch eine partielle Geschäftsunfähigkeit gibt, die nicht nach bestimmten gegenständlichen Bereichen, sondern nach dem Schwierigkeitsgrad der in Frage stehenden Rechtsgeschäfte abgegrenzt wird.

Benutzeravatar

candle
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 42
Beiträge: 6137

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:49

Nur der Haken liegt in Deiner Planung. Wer aus der Klinik einen Tag freigestellt werden kann, ist ja doch irgendwie zurechnungsfähig, sonst hätte man Dich nicht ziehen lassen. Und berücksichtige bitte die Zeit! Es liegt zwei Jahre zurück. Wer würde da nachträglich noch ein Gutachten schreiben? Und hier vertrittst Du Dich auch ganz klar und deutlich.

Ich weeß ja nich...

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst

Benutzeravatar

münchnerkindl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 38
Beiträge: 9792

Beitrag Do., 08.04.2010, 16:55

franco1968 hat geschrieben:hallo candle,

eben nicht. ich war zu dem zeitpunkt in der psychiatrie. hatte zum unterzeichen nur einen tag als sozialausgang genommen.

lg

NIMM DIR EINEN ANWALT

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
franco1968
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
männlich/male, 42
Beiträge: 4

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:04

hallo, der hat gesagt, erst dann wenn die firma meiner ex-partner pleite geht. anzünden bringt nix, weil sonst die bank evtl. den kredit fällig stellt. es ist halt echt blöd gelaufen, weil ich extrem krank war. suizit etc. da muss ich durch. liebe grüße

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:16

Ich schließe mich den Vorschreibern dahingend an, dass das einzig ratsame ist, dass du dir für diese RECHTSfrage einen Rechtsanwalt nimmst. Allein deine Diagnose bzw. ein stationäre Aufenthalt dürfte (laienhaft beurteilt) jedenfalls nicht als Dokumentation deiner Geschäftsunfähigkeit für finanzielle Belange ausreichen. Sondern da dürfte es darauf ankommen, in welcher Verfassung du zu dem Zeitpunkt gewesen bist. Das es gänzlich chancenlos ist, vermute ich also nicht, aber es dürfte schwer werden aus dieser Nummer rauszukommen (die für mich eher als "leicht-sinnig einen Vertrag mit Tragweite unterschrieben" wirkt, ohne genau zu wissen, auf was du dich eingelassen hast? Das ist was anderes als das in dem Link von dir beschriebene). Nur wie auch immer: Ich fürchte, ohne Anwalt und entsprechende Atteste, die deine Geschäftunsfähigkeit attestieren, dürfteste nicht weiter kommen.
hallo, der hat gesagt, erst dann wenn die firma meiner ex-partner pleite geht.
er meinte, dann tritt der Haftungsfall erst ein?
anzünden bringt nix, weil sonst die bank evtl. den kredit fällig stellt.
ja, und dann wanderste anstatt in die Psychiatrie vielleicht in noch geschlossenere vier Wände... abgesehen davon, dass du dann noch einen Haftungsfall mehr produzierst.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

Jesusechse
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 41
Beiträge: 702

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:28

Ich weiß, ich sollte hier nicht antworten. Aber ich tu's trotzdem.

An den TE:

Lass' Dich anwaltlich beraten und zwar von einem österreichischen Anwalt, sofern Du Österreicher bist (Steiermark?) und diese ganze Geschichte in Ö-Land spielt?!

Da nutzt es absolut nichts, das deutsche (!!!) BGB zu zitieren. Und auch die Rechtsprechung des OLG Nürnberg (deutsches OLG) bringt Dich da null weiter. Und mit solchen Fragen ist ein Psychoforum voll überfordert.

Und dann gibt's da noch so ein paar Dinge, weswegen hier keine Rechtsberatung geleistet werden kann.

Grüße nach Österreich!

ausgefuchst

PS Lass' Dich endlich von jemandem beraten, der sich damit auskennt, sonst machst Du evtl. nochmal einen Fehler.

PSS An andere aus diesem Forum: Wenn wieder einer meint, er müsste mir gegenüber einen blöden Spruch loslassen im Sinne von "Ach, wieder da?!": Verklagt mich doch!

Benutzeravatar

candle
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 42
Beiträge: 6137

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:31

ausgefuchst hat geschrieben: PSS An andere aus diesem Forum: Wenn wieder einer meint, er müsste mir gegenüber einen blöden Spruch loslassen im Sinne von "Ach, wieder da?!": Verklagt mich doch!
Mich wundert das ja nicht wirklich!

Welcome back!
candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst

Benutzeravatar

Jesusechse
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 41
Beiträge: 702

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:39

Tja, es ist schwer hier wegzukommen, weil sich ständig irgendwelche Dramen hier abspielen; jetzt auch noch welche juristischer Art.

Da fällt's einem schwer, noch ruhig zuzukucken, wenn manche nur Quatsch schreiben.

Es heißt zumindest im deutschen Recht auch "geschäftsfähig bzw. geschäftsunfähig" und nicht geschäftstüchtig. Aber das hätte selbst ein Germanist - und nicht nur ein Jurist - gemerkt, da es ja inhaltlich was völlig anderes bedeutet.

Deutsche Sprache, schwere Sprache?!

Vielleicht meldet sich ja noch ein Österreicher, der sich mit Zivilrecht auskennt und verrät uns dann, wie's in Jus heißt?

ausgefuchst

PS Aber ich muss hier wirklich weg. Dieses Forum ist für mich so ungesund. Was ich hier manchmal lese, da krieg' ich echt die Krise.

Kleine nostalgische Erinnerung an mein Praktikum während der Studienzeit am Vormundschaftsgericht:

Vormundschaftsrichter: "Ja, könnten sie sich vorstellen, dass Sie mit einem Psychiater zusammenarbeiten, damit der dann ein Gutachten schreiben kann?"

Person, die unter Betreuung gestellt werden soll: "Haben Sie einen Psychiater, Herr Richter?"

Vormundschaftsrichter: "Bis jetzt noch nicht. Aber wenn ich noch lang' im Geschäft bin, dann brauch' ich bestimmt einen!"

War echt lustig am Vormundschaftsgericht.....

Benutzeravatar

candle
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 42
Beiträge: 6137

Beitrag Do., 08.04.2010, 17:54

Wer schreibt denn hier Quatsch? Das ist die große Frage?

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag