Hallo!
Ich mache seit 2006 eine tiefenpsych. fundierte Psychotherapie, möchte aber nun zu einer Verhaltenstherapie wechseln, was auch möglich ist, wie ich von der Krankenkasse erfahren habe.
Allerdings habe ich von den bislang 50 genehmigten Stunden schon etwa 40 verbraucht. Weiß jemand von euch, wie das dann ist, wenn ich nach diesen 10 Stunden verlängern will? Für VT werden ja so weit ich weiß insgesamt höchstens 80 Sitzungen genehmigt. Zählen die 40 Std. von der anderen Therapie dann auch zu den 80 dazu?
Wechsel der Therapieform - und die genehmigten Stunden?
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Hallo nvimh!
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, dass meine Therapeutin einmal zu mir sagte, als wir über Verlängerungen und all dies redeten, dass wenn man den Therapeuten innerhalb der Therapie wechselt und die Therapieform (VT zu analytisch oder andersrum,etc. ...), dann rechnet die Kasse die vorigen Stunden beim "alten" Therapeuten nicht an. D.h. dass man dann nochmal volle Stunden bekommt, also erstmal 20 oder 25 bei Verhaltenstherapie. So war das bei mir am Anfang.
80 Stunden sind die äußerste Grenze bei VT, meinte meine Thera.
Als ich früher von tiefenpschologisch fundiert zu VT gewechselt habe (nach einem Jahr), wurden die bis dato genommenen Stunden nicht mit dazugerechnet.
Deine Frage, ob du nach den 10 Stunden noch verlängern kannst bezieht sich doch dann auf den Moment, wenn du zur Verhaltenstherapie gewechselt bist, oder?
Frag doch mal deinen jetzigen Therapeuten, der kann dir das bestimmt genau sagen.
Aber vielleicht ist es auch gut, wenn du hier antworten bekommst, dann musst du ihn nicht fragen. Weiß dein Therapeut denn schon, dass du wechseln willst?
Tut mir leid für die vielen Fragen..... ich bin nur auch grad mit diesem Thema beschäftigt, rede ich mit meiner Thera über diese "formalen" Dinge, auch über einen möglichen Wechsel in eine andere Therapieform und wenn ja, warum und hilft es mir wirklich weiter oder will ich nur wieder ablenken....
Alles Liebe,
kiki
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, dass meine Therapeutin einmal zu mir sagte, als wir über Verlängerungen und all dies redeten, dass wenn man den Therapeuten innerhalb der Therapie wechselt und die Therapieform (VT zu analytisch oder andersrum,etc. ...), dann rechnet die Kasse die vorigen Stunden beim "alten" Therapeuten nicht an. D.h. dass man dann nochmal volle Stunden bekommt, also erstmal 20 oder 25 bei Verhaltenstherapie. So war das bei mir am Anfang.
80 Stunden sind die äußerste Grenze bei VT, meinte meine Thera.
Als ich früher von tiefenpschologisch fundiert zu VT gewechselt habe (nach einem Jahr), wurden die bis dato genommenen Stunden nicht mit dazugerechnet.
Deine Frage, ob du nach den 10 Stunden noch verlängern kannst bezieht sich doch dann auf den Moment, wenn du zur Verhaltenstherapie gewechselt bist, oder?
Frag doch mal deinen jetzigen Therapeuten, der kann dir das bestimmt genau sagen.
Aber vielleicht ist es auch gut, wenn du hier antworten bekommst, dann musst du ihn nicht fragen. Weiß dein Therapeut denn schon, dass du wechseln willst?
Tut mir leid für die vielen Fragen..... ich bin nur auch grad mit diesem Thema beschäftigt, rede ich mit meiner Thera über diese "formalen" Dinge, auch über einen möglichen Wechsel in eine andere Therapieform und wenn ja, warum und hilft es mir wirklich weiter oder will ich nur wieder ablenken....
Alles Liebe,
kiki
Hallo Forum!
Ich bin 35 und habe einen Leidensweg hinter mir, der nun aber endlich angemessen "bearbeitet" werden soll.
Diverse depressive Episoden in kritischen Lebenssituationen, in der Schwangerschaft schwere depressive Episode mit Angst, seit 2008 Psychoanalyse, viele Gespräche über familiäre Hintergründe etc., gesprächstherapieähnlich.
Seit Kur Verdacht auf ADHS, völlige Überforderung mit Kind und Haushalt, Verdacht auf ADHS bestätigt, Therapeutin lehnt Diagnose ab, verneint Existenz von ADHS.
Ich möchte aber eine VT machen und könnte Mitte November anfangen.
Nun habe ich folgende Frage:
Gelten die ersten 5 Sitzungen in der neuen Therapie auch als probatorisch und werden in jedem Fall von der Kasse übernommen?
Ich bekomme von der privaten, die 50% der Kosten übernimmt, nämlich nur 20 Sitzungen pro Jahr bezahlt und habe 19 schon weg.
Mit der Beihilfestelle, die die anderen 50% zahlt, bin ich noch im Austausch, da muss ich den Therapiewechsel erst mal schriftlich beantragen. Wenn noch Sitzungen von der analytischen Therapie "übrig" sind (und das sind sie), werden die wohl zustimmen und ich kann das Stundenkontingent der alten Therapie "aufbrauchen".
Weiß jemand was von den probatorischen Sitzungen?
Ich bin 35 und habe einen Leidensweg hinter mir, der nun aber endlich angemessen "bearbeitet" werden soll.
Diverse depressive Episoden in kritischen Lebenssituationen, in der Schwangerschaft schwere depressive Episode mit Angst, seit 2008 Psychoanalyse, viele Gespräche über familiäre Hintergründe etc., gesprächstherapieähnlich.
Seit Kur Verdacht auf ADHS, völlige Überforderung mit Kind und Haushalt, Verdacht auf ADHS bestätigt, Therapeutin lehnt Diagnose ab, verneint Existenz von ADHS.
Ich möchte aber eine VT machen und könnte Mitte November anfangen.
Nun habe ich folgende Frage:
Gelten die ersten 5 Sitzungen in der neuen Therapie auch als probatorisch und werden in jedem Fall von der Kasse übernommen?
Ich bekomme von der privaten, die 50% der Kosten übernimmt, nämlich nur 20 Sitzungen pro Jahr bezahlt und habe 19 schon weg.
Mit der Beihilfestelle, die die anderen 50% zahlt, bin ich noch im Austausch, da muss ich den Therapiewechsel erst mal schriftlich beantragen. Wenn noch Sitzungen von der analytischen Therapie "übrig" sind (und das sind sie), werden die wohl zustimmen und ich kann das Stundenkontingent der alten Therapie "aufbrauchen".
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