Tun sie aber wenn sie Menschen verbieten wollen zu sterben an einem selbstgewählten Moment oder einen Arzt bestrafen wollen der Patienten in diesem Sinne helfen möchte. Ohne SH-Gesetz bleiben Ärzte Mörder und müssen Menschen gegen ihren Willen weiter leben, das ist relativ einfache Logik.blade hat geschrieben: Ihre Frage, Tolya, war: Woher ich mir das Recht nehmen würde über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden?
Wenn die Frage ehrlich gemeint ist, Sie also der Meinung sind, daß ich das tue, dann sage ich Ihnen, daß ich der Meinung bin, das gar nicht zu tun.
inzwischen hat man in den meisten Länder Hintertürchen eingebaut wie zB der Unterschied passive und aktive Euthanasie aber das bleibt eine diskutabele Geschichte. mMn ist es moralisch verwerflich einen terminal Kranken ganz bewust verdursten/verhungern zu lassen (das ist die Folge wenn man Maschinen abschaltet bei jemand der nicht mehr schlucken kann).
Fliehen in irgendeine Metadiskussion ob ein Pseudo/Schein/Emoargument gültig ist?
Nicht wirklich sinnvoll mMn.
Vom Tisch wischen? Mal der Reihe nach
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- bei so einem Gesetz wird man mich unter Druck setzen. In der Benelux passiert es zwar nicht, hat man ausnahmsweise ein psychopathisches Familienmitglied sollte man schon in der Lage sein ihn den Stinkefinger zu zeigen.
Hab ich jetzt noch etwas vergessen?