'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:27

mio hat geschrieben:Aber warum zum Teufel sollte ich gegen was klagen, wovon ich mich gar nicht angegriffen fühle???? Lebst Du eigentlich auch in der Praxis oder nur in der Theorie??? Ich meine mal ganz ehrlich: Würdest Du wen verklagen, wenn der oder dessen Verhalten Dich NULL juckt??? Nur so, rein aus Prinzip? Also ich nicht....dafür wäre mir meine Zeit viel zu schade.
Ich glaube, es geht eher um den Straftatbestand als solches, für den dann zwar gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter." - der aber dennoch gegeben ist. Wenn jemand sein Kind verprügelt und ihn niemand anzeigt, bleibt das Verprügeln dennoch ein Straftatbestand. Und das ist auch gut so.

Das wäre wohl das Prinzip.

....

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mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:29

Mondin hat geschrieben:Wenn jemand sein Kind verprügelt und ihn niemand anzeigt, bleibt das Verprügeln dennoch ein Straftatbestand. Und das ist auch gut so.
Vollkommen richtig. Aber ein Kind ist ein Kind. Ich ging von Erwachsenen aus in dem Falle. Und als Erwachsene empfinde ich zB. rein "optische Gewalt" als ausweichbar. Was nicht heißt, das Menschen nicht klagen dürfen dagegen, aber ich brauche da kein "Jugendamt" oder so mehr...


Eremit
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:30

Mondin hat geschrieben:[…] Wenn ich alleine daran denke, dass Kindern mittlerweile standardmäßig geraten wird, einen nicht zahlenden Elternteil zu verklagen, z. T. noch bevor dieser überhaupt angeschrieben wurde um eine Klärung zu erzielen, bzw. den Unterhalt überhaupt erst einmal berechnen zu können.
Das ist allerdings unabdingbar, sonst hat das Kind vor Gericht sehr schlechte Karten. Wenn man da nicht auf zack ist und mit Kanonen schießt – wenn auch auf Spatzen – wird einem ein Strick daraus gedreht.
Mondin hat geschrieben:Ich glaube, dass die Sozialkompetenz unter den Menschen deutlich abgenommen hat. […]
Sie verschiebt sich, wandelt sich, da die Anforderungen heute eben andere sind als noch vor einigen Jahrzehnten. Hängt natürlich auch mit dem technischen Fortschritt zusammen.


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:33

stern hat geschrieben:Deine Projektionen (also was du über mich denkst) ignoriere ich, denn sie sagen mir über dich aus als über mich.
Stern, ich unterscheide zwischen Sehen und Anfassen (können). Wenn es mir so unangenehm wäre, dass ich mich bedroht fühlen würde, dann würde ich auch klagen. Aber wenn ich es einfach nur "lächerlich" finde, dann nicht. Und darüber wie ich das finde bin ich selbst in der Lage zu entscheiden. Ich würde aber wie gesagt jederzeit Zeugenschaft leisten, wenn sich das jemand von mir wünschen würde, weil er die Situation vielleicht anders erlebt. Aber ich weigere mich, mir vorschreiben zu lassen, was ich als Übergriff zu werten habe. Denn das bewerte ich immer noch selbst.

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:36

....

mio, ich habe stern so verstanden, dass es ihr um das Prinzip geht, das dahintersteht. Wenn zum Beispiel bei einem Einbruch nichts gestohlen wird, dann ist es dennoch ein Einbruch. Es wird idR nicht so gehandhabt, dass eine Handlung erst dann zum Verbrechen wird, wenn ein Schaden entsteht, sondern es ist definiert was ein Straftatbestand ist (Hausfriedensbruch auch ohne Schaden) und danach wird geurteilt, nicht nach dem entstandenen Schaden.

Natürlich wird niemand einen Exhibitionisten anzeigen, wenn er sich nicht belästigt fühlt. Jedoch einen Straftatbestand davon abhängig zu machen OB sich jemand belästigt fühlt, das ist widersinnig. Unter dieser Prämisse sehe ich sterns Beispiel mit den Missbrauch. Frei nach dem Motto: "Ach so, der/die Missbrauchte hatte Spaß daran? Ja dann...."

Das widerspricht den ansonsten angewandten Prinzipien zu Straftatberständen. Da hat stern mAn recht.

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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:40

Blöd nur, wenn du anzeigen willst, weil du es als Übergriff empfunden hast, der Verteidiger dem Richter jedoch erklärt, dass du dich ja gar nicht ausreichend geekelt (oder Abscheu zum Ausdruck) hast... und sein Mandant daher nicht wegen Exhibitionismus zu bestrafen sie... und er damit dann tatsächlich durchkommt.

Wer sich als guter Strafrechtsverteidiger sieht, versucht die Schäfchen des Mandanten ins Trockene zu bringen... und das wäre ein Ansatzpunkt.

Und wenn man die Logik dann auch noch auf andere Straftatbestände ausweiten würde: Holla die Waldfee.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 04.01.2017, 00:42, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
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(alte Weisheit)

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:41

Eremit hat geschrieben:
Das ist allerdings unabdingbar, sonst hat das Kind vor Gericht sehr schlechte Karten. Wenn man da nicht auf zack ist und mit Kanonen schießt – wenn auch auf Spatzen – wird einem ein Strick daraus gedreht.
Erst einmal muss ein Kind sich mit Volljährigkeit an den Elternteil wenden, bei dem es nicht lebt, dann müssen die Verdienste beider Teile aufgerechnet und der Anteil des nicht mehr in der Familie lebenden Elternteiles berechnet werden. Lässt das Kind dieses Anschreiben weg und kommt direkt mit einem Anwalt um die Ecke, bleibt es auf den Anwaltskosten sitzen. Und das ist auch gut so. Nennt sich Schadensminderungspflicht.



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mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:44

Ja, das habe ich schon verstanden Mondin.

Aber ich werde dennoch keine Klage einreichen, wenn ich gar keinen Grund dafür sehe (aus meiner persönlichen Warte heraus). Dafür bin ich einfach nicht "Prinzipienreiterisch" genug. Ich finde das steht jedem soweit selbst frei, das zu tun. Wenn, dann soll von mir aus der Staat Anklage erheben, wenn er denn unbedingt meint, dann leiste ich auch meine "Aussage", aber die werde ich auch für den Staat nicht subjektiv verfälschen, nur weil das vielleicht "prinzipiell" besser wäre.

Das gehört für mich auch zur "persönlichen Freiheit" dazu.


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:46

stern hat geschrieben:der Verteidiger dem Richter jedoch erklärt, dass du dich ja gar nicht ausreichend geekelt (oder Abscheu zum Ausdruck) hast... und sein Mandant daher nicht wegen Exhibitionismus zu bestrafen sie... und er damit dann tatsächlich durchkommt.
Dann hatte ich wohl den schlechteren Anwalt. Shit Happens.

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Solage
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:51

Eremit hat geschrieben:
Solage hat geschrieben:Welcher Mann fühlt sich durch weibliche Nacktheit belästigt?
Mit Verlaub, aber diese Frage ist nicht nur dumm und sexistisch, sondern impliziert auch wieder mal das klassische Bild des dauergeilen Mannes, der "es doch eh will", was ganz und gar nicht die Realität abbildet. Und ja, ich als selbst heterosexueller Mann fühle mich belästigt, wenn mir ein solcher Anblick aufgedrängt wird, man mag es kaum glauben. Und ich bin da nicht der einzige.
Wie oft haben sich tatsächlich Frauen in Deiner Gegenwart nackig gemacht und masturbiert?

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:53

....

Das sehe ich wie Du, mio. Daher schrieb ich auch: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Ich fände es alledings dennoch richtig, wäre Exhibitionismus prinzipiell strafbar, ganz gleich ob sich jemand belästigt fühlen würde, schlicht weil das Prinzip dahinter meines Erachtens nach wichtig ist. Nämlich, dass eine Straftat immer eine Straftat bleibt, egal ob Schaden oder nicht, bzw. ganz gleich was ein Opfer (so vorhanden) bei der Tat auch immer empfunden haben mag. Wenn es keinen gibt, der sich belästigt sieht, zeigt ja eh keiner an, insofern passt es doch sowieso.

Ich meine mich zu erinnern, dass es im Mittelalter üblich war, dass man Frauen, die bei einer Vergewaltigung schwanger wurden, unterstellte, dass sie ja Spaß daran gehabt haben müssten, sonst wären sie nicht schwanger geworden. Folglich wäre der Vergewaltiger nicht zu bestrafen, denn es sei keine Vergewaltigung gewesen. Oft wurde die Frau dann im Gegenzug noch des Ehebruchs angeklagt. Da wird dann ein ähnliches Prinzip sichtbar, nämlich dass es vom Ergebnis abhängt (und dessen Bewertung von außen) ob etwas eine Straftat ist oder nicht.

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:56

Solage hat geschrieben:
Wie oft haben sich tatsächlich Frauen in Deiner Gegenwart nackig gemacht und masturbiert?
Das braucht es doch gar nicht. Ich hatte die Femen verlinkt, die nicht zimperlich sind und mit Sicherheit einige Leute schockiert haben. Nur weil ein Mann sich belästigt sieht, muss er sich doch nicht rechtfertigen. Eine Frau muss das auch nicht.

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mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:57

Mondin hat geschrieben:Ich fände es alledings dennoch richtig, wäre Exhibitionismus prinzipiell strafbar, ganz gleich ob sich jemand belästigt fühlen würde, schlicht weil das Prinzip dahinter meines Erachtens nach wichtig ist. Nämlich, dass eine Straftat immer eine Straftat bleibt, egal ob Schaden oder nicht, bzw. ganz gleich was ein Opfer (so vorhanden) bei der Tat auch immer empfunden haben mag. Wenn es keinen gibt, der sich belästigt sieht, zeigt ja eh keiner an, insofern passt es doch sowieso.
Da bin ich bei Dir und dagegen sage ich auch nichts. Nur muss ich sie nicht anzeigen. Wenn der Staat sie sozusagen "anzeigt" finde ich das vollkommen legitim und dann kann auch der Staat damit umgehen wie er es laut Gesetzt vorsieht. Ich würde dann einfach ehrlich eine Aussage machen die der Wahrheit entspricht. Und zwar sowohl in Bezug auf "Tathergang" als auch in Bezug auf mein "subjektives Empfinden". Dann soll der Staat urteilen, was höher zu bewerten ist: Der Tathergang oder mein subjektives Empfinden und ein Urteil fällen.

Nicht mehr, nicht weniger.


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 01:22

So sieht übrigens die Rechtslage aus:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesel ... ann-nicht/

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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 02:00

Tja... und dass ich die Gesetzeslogik hier fragwürdig finde, lässt keinen Rückschluss zu, ob ich klagen würde oder nicht, wenn ich einem Exhibitionisten begegne. Aber Mio weiß, wie ich reagieren würde, klasse *g*.

Hier steht eine Belästigung unter Strafe... ergo: Wenn sich das Opfer nicht belästigt fühlt, dann keine Strafe - obwohl die Tat ein- und dieselbe ist. Und das scheint im Strafrecht die einzige Vorschrift zu sein, die so "funktioniert". Damit wird der Tatbestand sehr subjektiv.

Normal ist die Logik, wie mondin i.a.W. beschrieben hat: Diebstahl ist Diebstahl (oder wahlweise jedes anderes Verbrechen) - egal, wie das Opfer sich dabei fühlt. Also Unabhängigkeit davon, ob das Opfer den Diebstahl (mental u/o finanziell) verkraften kann oder nicht.

Und Urteile ergehen ja auch im Namen des Volkes... also auch in meinem *gg*

Es geht dabei nicht nur um Klage oder Nicht-Klage... und auch nicht, ob ein Anwalt gut oder schlecht ist. Sondern genau das sind die Ansatzpunkte, wie der Verteidiger die Schäfchen des Mandanten ins Trockene bringen kann. Und in juristischen Angelegenheiten zählt ja insbes. für was Nachweise erbracht werden können. Und so ist die "Wahrheit" manchmal schlichtweg nicht nachweisbar.

Und genauso kann der Verteidiger die sexuelle Motivation in Frage stellen: Meinen Mandanten gibt es doch gar nicht um sexuelle Erregung... er wollte nur provozieren, was ja nicht strafbar ist.. usw. Dass die Motivation zu hinterfragen ist, finde ich jedoch in Ordnung (und das ist auch üblich).

Und es gibt auch Gründe, etwas anzeigen zu wollen, selbst wenn man sich selbst nicht akut belästigt fühlt... z.B. eine Mutter, die ihre Kinder vor dem gleichen verschonen will. Dieser Logik begegnet man auch manchmal im Forum, wenn (von Nicht-Betroffenen) dazu geraten wird einen Therapeuten bei der Kammer oder Krankenkasse zu melden, ohne dass auf die Befindlichkeit des Patienten abgestellt wird. Sondern vorwiegend aufgrund des Therapeutenverhalten.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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(alte Weisheit)

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