Thread für alle Fragen # 8
Das müsst letztlich du entscheiden, ob du noch ein Gespräch willst oder nicht. Wenn ja, wäre normal auch zu zahlen. Ob es das wert ist? (wenn die Chemie eh nicht passt und in einem knapp bemessem Coaching dann sowas zu klären ist?)
Ansonsten würde ich das eindeutigen ablehnen, kündigen, beendigen, whatever und dementsprechend um Rückzahlung der Vorauszahlung bitten. Ich denke kaum, dass das einbehalten werden kann. Besondere Gründe braucht es normal auch nicht.
Ansonsten würde ich das eindeutigen ablehnen, kündigen, beendigen, whatever und dementsprechend um Rückzahlung der Vorauszahlung bitten. Ich denke kaum, dass das einbehalten werden kann. Besondere Gründe braucht es normal auch nicht.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
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(alte Weisheit)
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Wenn man nun den Verlauf der Suchmaschine läuft, löscht man evtl. nur die Suchanfragen. Löschen im Browser löscht evtl. auch Cookies, noch bestehende Anmeldungen, etc... (halt je nach Auswahl).
Wenn man Apps von Google Play ging das überhaupt ohne Google-Konto? Wenn man sich im Konto anmeldet, kann man auch Einstellungen festlegen, dass manche Verläufe gar nicht erst angelegt werden. Aber wie gesagt, wenn man nicht angemeldet ist, werden Suchanfragen eh nicht dem im Konto gespeichert, meine ich.
Chrome nutze ich meist nicht und steht Google (auch was Datennutzung angeht) sicherlich näher als andere Großer.
Ob es überhaupt einen Virenscanner auf dem Smartphone braucht, ist umstritten. Apps werden z.B. beim Download über Google Play auf Schädlichkeit überprüft.
Liebe Grüße
stern
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Ena, schlepp dein Handy doch einfach mal in einen Shop. O2, Vodafone... Wo auch immer du deine Simkarte her hast. Dann frag die mal, ob die dir vor Ort dein Virenprogramm zeigen können, falls du eins hast.
Wer den Schmerz nicht kennt, der macht sich über Narben lustig.
Das wäre im Übrigen auch so ein Ding was mich "stört".stern hat geschrieben: ↑So., 24.10.2021, 16:25 Das müsst letztlich du entscheiden, ob du noch ein Gespräch willst oder nicht. Wenn ja, wäre normal auch zu zahlen. Ob es das wert ist? (wenn die Chemie eh nicht passt und in einem knapp bemessem Coaching dann sowas zu klären ist?)
Ansonsten würde ich das eindeutigen ablehnen, kündigen, beendigen, whatever und dementsprechend um Rückzahlung der Vorauszahlung bitten. Ich denke kaum, dass das einbehalten werden kann. Besondere Gründe braucht es normal auch nicht.
Sie "will" unbedingt eine Aussprache (was ich prinzipiell auch legitim finde), aber bitte nicht auf meine Kosten. Wenn sie Klärungsbedarf hat könnte sie mir ja auch einen Termin anbieten der nichts kostet. Hat ja (nach meinem Verständnis) nichts mit meinem Coaching, sondern mit dem Klienten-Therapeuten-Verhältnis zu tun.
Danke für Deine Einschätzung!
"But these stories don't mean anything, when you got no one to tell them to. It's true, I was made for you "
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Frage meinerseits:
Wo kann man Kuscheltiere abgeben?
Im Idealfall hätt ich gern noch was dafür, wenns aber für nen guten Zweck ist, würde ich sie auch so hergeben.
Momentan fehlt mir das Geld, um den Versand auch noch aufzunehmen, ansonsten gäbe es da diverse Spendenstellen.
Wo kann man Kuscheltiere abgeben?
Im Idealfall hätt ich gern noch was dafür, wenns aber für nen guten Zweck ist, würde ich sie auch so hergeben.
Momentan fehlt mir das Geld, um den Versand auch noch aufzunehmen, ansonsten gäbe es da diverse Spendenstellen.
Wer den Schmerz nicht kennt, der macht sich über Narben lustig.
Hallo Letter!
Vielleicht hilft dir das ja weiter:
https://www.pluesch-tierheim.de/so-funktionierts.html
https://praxistipps.focus.de/kuscheltie ... use_111475
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never know better than the natives. Kofi Annan
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Dankebutton von mir, weil ich auch noch ein paar Plüschtiere hab, die ein neues Zuhause suchen Und auch sonst, sehr informativ, dieser Thread
Gehe so weit, wie du sehen kannst. Wenn du dort ankommst, wirst du sehen, wie es weitergeht.
(Autor unbekannt)
Wege entstehen, indem man sie geht. (Franz Kafka)
Glaub nicht alles was du denkst (Heinz Erhardt (?))
(Autor unbekannt)
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Sehr nachvollziehbar. Denn bei einem knapp bsmessenem Coaching will man ja auf den Punkt kommen und nicht Beziehung drumherum klären (was Teil einer PT sein kann, aber für eine Coaching gibt es normal einen best. Auftrag).
Möglich wäre evtl. zu sagen: 10 Min. Klärungsversuch. Gratis oder begrenzte Kosten. Und dann entscheiden. Natürlich nur, wenn das für beide ein Option wäre.
Aber ich würde nicht davon ausgehen, dass sie das Geld einstreichen kann ohne Leistung erbracht zu haben, wenn regulär beendet wurde. Fehlende Beendigungsmöglichkeiten hätten wahrscheinlich keinen Bestand.
Liebe Grüße
stern
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ja, gute Idee...
Mir fehlt die rechtliche Grundlage... wenn ich sagen könnte "in BGB § 4711 Absatz c" steht, dass Du mir das zurückerstatten musst, wäre es mir lieber... Ich muss nochmal überlegen, wie ich es machen werde. Eigentlich habe ich so gar keinen Bock mehr... aber nutzt ja nix.
Mir fehlt die rechtliche Grundlage... wenn ich sagen könnte "in BGB § 4711 Absatz c" steht, dass Du mir das zurückerstatten musst, wäre es mir lieber... Ich muss nochmal überlegen, wie ich es machen werde. Eigentlich habe ich so gar keinen Bock mehr... aber nutzt ja nix.
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Bei Facebook gibt es Gruppen für sowas.
Da wird bestimmt der ein oder andere sitzen, der das auch schon durch hatte und der dir da evtl mehr zu sagen kann.
https://www.facebook.com/groups/Info.Rechtsprechung/
https://www.facebook.com/groups/1567575836964837/
https://www.facebook.com/groups/609826906172901/
https://www.facebook.com/groups/hilfeinrechtsfragen/
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- Forums-Gruftie
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Hi Letterlove, Deine Teddysammlung ist ja süß.
Ich würde mal bei der Tafel fragen. Hier sammeln sie z.B. zu Weihnachten Geschenke für die Kinder. Vielleicht gibt es das bei Dir ja auch.
Ich würde mal bei der Tafel fragen. Hier sammeln sie z.B. zu Weihnachten Geschenke für die Kinder. Vielleicht gibt es das bei Dir ja auch.
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)
Na ja, ich würde grob sagen, Rechtsgrundlage ist der geschlossene Behandlungsvertrag in Verbindung mit Paragraphen 630a BGB ff. (Vorschriften zum Behandlungsvertrag). Nach 630b BGB gelten Vorschriften zum Dienstvertrag entsprechend. Also z.B. 628 BGB sieht ganz gut aus zur Vorauszahlung. . Und bzgl. der Kündigung dürfte folgendes entsprechend gelten, also insbes. auch dass du jederzeit kündigen kann (627 BGB): https://www.zfn-online.de/tipps/kuendig ... svertrags/
Ich würde allerdings nicht gleich auf die harte Tour kommen. Denn eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass nach Kündigung eines Behandlungsvertrages kein Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen mehr besteht und etwaige Vorauszahlungen zurückzuzahlen sind.
Wenn sich natürlich jemand querstellt und man seinem Geld hinterherlaufen müsste,...
Aber vllt. geht es ihr tatsächlich mehr um Klärung, um nicht so auseinanderzugehen. Aber dann könnte man z.B. 10 Min. ansetzen, was zumindest finanziell überschaubar wäre.
Ich würde allerdings nicht gleich auf die harte Tour kommen. Denn eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass nach Kündigung eines Behandlungsvertrages kein Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen mehr besteht und etwaige Vorauszahlungen zurückzuzahlen sind.
Wenn sich natürlich jemand querstellt und man seinem Geld hinterherlaufen müsste,...
Aber vllt. geht es ihr tatsächlich mehr um Klärung, um nicht so auseinanderzugehen. Aber dann könnte man z.B. 10 Min. ansetzen, was zumindest finanziell überschaubar wäre.
Liebe Grüße
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Stimmt, ne Tafel gibts hier.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑Mo., 25.10.2021, 20:19 Hi Letterlove, Deine Teddysammlung ist ja süß.
Ich würde mal bei der Tafel fragen. Hier sammeln sie z.B. zu Weihnachten Geschenke für die Kinder. Vielleicht gibt es das bei Dir ja auch.
Mal nachfragen. Danke für die Idee!
dir auch Saffia fürs Plüsch Tierheim.
Wer den Schmerz nicht kennt, der macht sich über Narben lustig.
Bei uns gibt es in einem Cafe das die Tourist Info leitet, immer zu Weihnachten einen Tannenbaum, da dürfen alle Kinder, die bedürftig sind, Wunschzettel hineinhängen, diesen kann man dann abpflücken und dem Kind einen Wunsch erfüllen, die Pakete legt derjenige dann mit Namen unter den Tannenbaum und kurz vor Weihnachten werden sie dann an die Kinder bei Tee und Plätzchen verteilt. Es sind kleine Wünsche, das finde ich immer rührend. Vielleicht gibt es bei Euch auch ähnliches und da passt noch das eine oder andere Stofftier hin (zusäztzlich).
never know better than the natives. Kofi Annan
nein, habe ich auch nicht vor, allerdings war ihre Antwort auf mein "ich würde gerne abbrechen" nun sagen wir vorsichtig, wenig professionell.. wer weiss, was da noch kommt. Und es schadet sicherlich nichts vorbereitet zu sein. Vielen lieben Dank auf jeden Fall .stern hat geschrieben: ↑Mo., 25.10.2021, 20:36
Ich würde allerdings nicht gleich auf die harte Tour kommen. Denn eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass nach Kündigung eines Behandlungsvertrages kein Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen mehr besteht und etwaige Vorauszahlungen zurückzuzahlen sind.
Wenn sich natürlich jemand querstellt und man seinem Geld hinterherlaufen müsste,...
Aber vllt. geht es ihr tatsächlich mehr um Klärung, um nicht so auseinanderzugehen. Aber dann könnte man z.B. 10 Min. ansetzen, was zumindest finanziell überschaubar wäre.
@letter: dir auch
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