Den gibts noch immer?! Wie geil ist das denn! Ja, mio, den meinte ich.mio hat geschrieben:Meinst Du zufällig den, Mondin?
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... teilt.html
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Den gibts noch immer?! Wie geil ist das denn! Ja, mio, den meinte ich.mio hat geschrieben:Meinst Du zufällig den, Mondin?
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... teilt.html
Scheinbar schon, ist halt ein überzeugter Nudist (ich habe den auch als völlig "harmlos" "kennengelernt" und eher als überzeugten "an die Haut muss Luft" Typen...ist aber auch schon ein paar Tage her bei mir, nur als ich dran gedacht hab hab ich mal gegoot, Stadtbekannt war er ja...und siehe da!)Mondin hat geschrieben: Den gibts noch immer?! Wie geil ist das denn! Ja, mio, den meinte ich.
Theoretisch ja, praktisch nein, wie zahlreiche abgewiesene Klagen beweisen, auch gegen das sogenannte "Bundesgleichstellungsgesetz", welches ja auch dem Artikel 3 widerspricht und klar verfassungswidrig ist:stern hat geschrieben:[…] In den Fällen, in denen das (noch) nicht verwirklicht ist, gibt es die Möglichkeit der (Verfassungs)Klage. […]
Allerdings ist Über- als auch Unterrepräsentation allein ja noch nicht einmal ein Indiz für Diskriminierung, wird aber – postfaktisch – zum Beweis hochstilisiert, um "positive" Diskriminierung zu rechtfertigen (Freunderlwirtschaft!).stern hat geschrieben:Und solche Normen gibt es, WEIL es Diskriminierung gibt.
Eine faktisch völlig sinnfreie Begründung.stern hat geschrieben:[…] Die Begründung geht anscheinend in die Richtung, dass Exhibitionismus bei Frauen angeblich sehr selten ist. […]
Es handelt sich dabei klar um "positive" Diskriminierung des Einen, welche auch immer eine negative Diskriminierung des Anderen bedeutet. Dadurch werden Privilegien generiert.isabe hat geschrieben:[…] Wie gesagt: Es geht immer nur um Gleichbehandlung, nicht um Sonderrechte für Minderheiten […]
Mir geht es sowohl um Rechte als auch Pflichten (sowie Sanktionen). Der Artikel 3 schließt ja sowohl Benachteilig als auch Bevorzugung ein. Es gibt ja auch Frauen, die im Auschluß von der Wehrpflicht (Österreich und andere Länder) eine Diskriminierung von Frauen sehen, so, wie es Frauen gibt, die in der Bevorzugung von Frauen (mittels Quoten) eine Diskriminierung von Frauen sehen. Egal, ob es sich nun um Bevorzugung oder Benachteiligung von welchem Geschlecht auch immer handeln mag: Solche Ungleichbehandlungs-Gesetze richten mehr Schaden an, als sie Nutzen bringen, worüber sich ja auch schon genug Juristen ausgelassen haben.isabe hat geschrieben:Deine Beispiele hingegen in Bezug auf das Strafrecht und die Wehrpflicht haben ja eine andere Basis: Du möchtest also nicht jemandem dasselbe Recht zusprechen, sondern dieselben Sanktionen. […]
Wie mit Exhibitionismus umzugehen ist und welches Strafmaß angemessen wäre (oder auch Therapie, je nachdem) würde gar einen eigenen Thread verdienen, ist ein komplexes Thema, da es sich dabei in erster Linie um ein Sittengesetz handelt. Sofern Exhibitionismus einer Ahndung bedarf, würde ich keinen Unterschied bei den Geschlechtern machen, denn dafür gibt es keinen logischen Grund.isabe hat geschrieben:[…] Möchtest du, dass Frauen, die sich exhibitionieren, bestraft werden? Oder möchtest du, dass niemand bestraft wird (analog zur Wehrpflicht)?
So ist es. Da fällt mir doch glatt der § 175 des StGB ein, auch so ein toller "Wurf". Meines Wissens wurden die Opfer – ausschließlich Männer – bis heute nicht rehabilitiert.isabe hat geschrieben:Wenn die Begründung dafür, dass nur Männer diesbezüglich Straftaten begehen können, sein sollte, dass Frauen "extrem selten" solche Taten begehen, ist das jedoch natürlich vollkommen unsinnig!
Mit Verlaub, aber diese Frage ist nicht nur dumm und sexistisch, sondern impliziert auch wieder mal das klassische Bild des dauergeilen Mannes, der "es doch eh will", was ganz und gar nicht die Realität abbildet. Und ja, ich als selbst heterosexueller Mann fühle mich belästigt, wenn mir ein solcher Anblick aufgedrängt wird, man mag es kaum glauben. Und ich bin da nicht der einzige.Solage hat geschrieben:Welcher Mann fühlt sich durch weibliche Nacktheit belästigt?
Stimmt allerdings nicht, Frauen fassen für eine solche Tat statistisch wesentlich geringere Strafen aus, sofern es überhaupt zu einer Strafe kommt. Ich glaube, Warren Farrell hat dazu einiges geschrieben, wenn ich mich richtig erinnere.stern hat geschrieben:[…] Was die Konsequenzen angeht, gibt es also keine Unterschiede... […]
Richtig.isabe hat geschrieben:Es stimmt natürlich, dass ein erigiertes Glied "dramatischer" aussieht als weibliche Geschlechtsteile, aber das darf eigentlich kein Argument sein; denn das wäre sexistisch zum Nachteil der Männer. Die eigentliche Störung dahinter ist ja bei Frauen und Männern dieselbe.
Automatische Legitimierung durch Lachen? Hm. Müsste man dann natürlich auch auf andere Strafbestände ausweiten können wie z.B. schwere Körperverletzung. Solange gelacht wird, ist's erlaubt. Wobei, würde zu den Clowns, die gegenwärtig regieren, ganz gut passen.stern hat geschrieben:Wenn das Opfer den Exhibitionisten auslacht, dürfte auch fraglich sein, ob Exhibitionismus in dem Sinne überhaupt noch gegeben ist.
Oder in aller Öffentlichkeit zu stillen, um ein weiteres Beispiel in den Raum zu werfen. Sieht auch nicht jeder gerne.isabe hat geschrieben:Wobei das alles mal überdacht werden sollte. Mir erschließt sich nicht, wieso es belästigend sein soll, im Park zu masturbieren, wenn jemand vorbeigeht; wieso es aber nicht belästigend sein soll, im selben Park oben ohne zu liegen […]
Korrekt.isabe hat geschrieben:Ich finde das durchaus sexistisch, davon auszugehen, dass man sich von einer nackten Frau ja quasi "naturgemäß" nicht gestört fühlen kann. […]
Selbst wenn geklagt wird, wird der Verteidiger den Exhibitionisten den Ar*** retten (können), wenn das Opfer belustigt war- weil das eben nicht ausreicht, um das dann als strafbar anzusehen.mio hat geschrieben:Na ja, das hat Solage doch schon erklärt:isabe hat geschrieben:Wie kann denn ein und dieselbe Handlung einmal eine Straftat sein und ein anderes Mal nicht, wenn sie von derselben Person in derselben Situation begangen wird?
Wo kein Kläger, da keine Klage. Die Tat an sich bleibt die gleiche.
Sehe ich so. Bin also der lebende Beweis. (Falls es den braucht. )Eremit hat geschrieben:so, wie es Frauen gibt, die in der Bevorzugung von Frauen (mittels Quoten) eine Diskriminierung von Frauen sehen.
Och Stern, was ist das denn für eine Klage, hmmm? "Herr Richter: Der Mann hat es gewagt mich zu belustigen! Dabei war sein kleiner Pimmel einfach nur peinlich anzusehen?"stern hat geschrieben:Selbst wenn geklagt wird.
Doch... so trivial finde ich das nicht. Z.B. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung (und damit evtl. strafbar), selbst wenn ich für den Absender Mitleid empfinde. Bei Exhibitionsmus würde Mitleid die Strafbarkeit ausschließen (siehe oben).mio hat geschrieben:Och Stern, was ist das denn für eine Klage, hmmm? "Herr Richter: Der Mann hat es gewagt mich zu belustigen! Dabei war sein kleiner Pimmel einfach nur peinlich anzusehen?"
Nicht Dein Ernst, oder?
Okay, das stimmt.stern hat geschrieben:Und mit der gleichen Logik (sprich: dass die Reaktion auch wesentlich ist, ob Strafbarkeit gegeben ist), könnte man dann auch sagen: Ohhh... du hast beim Missbrauch Lust verspürt (und nicht nur blanken Ekel).... also ist es nicht strafbar.
Vermisch doch nicht immer alles so miteinander, da kann man ja verrückt werden.stern hat geschrieben:Ohhh... du hast beim Missbrauch Lust verspürt (und nicht nur blanken Ekel).... also ist es nicht strafbar.
Es geht hierbei nicht nur um mich, sondern auch darum, was die Gesellschaft hinzunehmen hat und was nicht. Und mit der gleichen Logik könnte man dann sagen: Oh, du hast dich beim Missbrauch nicht geekelt, sondern Lust verspürt... also bestrafen wir das nicht. Denn du hattest ja auch was davon.mio hat geschrieben:Aber warum zum Teufel sollte ich gegen was klagen, wovon ich mich gar nicht angegriffen fühle????