'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder

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Mondin
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Beitrag Di., 03.01.2017, 23:40

mio hat geschrieben:Meinst Du zufällig den, Mondin?

http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... teilt.html
Den gibts noch immer?! Wie geil ist das denn! Ja, mio, den meinte ich.

....

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mio
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Beitrag Di., 03.01.2017, 23:52

Mondin hat geschrieben: Den gibts noch immer?! Wie geil ist das denn! Ja, mio, den meinte ich.
Scheinbar schon, ist halt ein überzeugter Nudist (ich habe den auch als völlig "harmlos" "kennengelernt" und eher als überzeugten "an die Haut muss Luft" Typen...ist aber auch schon ein paar Tage her bei mir, nur als ich dran gedacht hab hab ich mal gegoot, Stadtbekannt war er ja...und siehe da!)

Eigentlich einfach ein ziemlich schräger aber harmloser Vogel für meine Begriffe, aber ich kann schon verstehen, wenn das ein oder andere "Ömchen" sich befremdet fühlte (oder fühlt) von ihm. Ist ja auch schräg: Da sitzt Du mitten in der Fussgängerzone im Straßencafe (so war es bei mir beim ersten Mal), helllichter Tag, viele Leute unterwegs, und dann kommt er da so ganz selbstverständlich angeradelt, als wäre nix ungewöhnlich. Für manche ist es auch nicht ungewöhnlich, wie Du erstaunt feststellst, steigt mal kurz ab vom Rad, plauscht kurz, steigt wieder auf...und setzt sich dann zwei Stühle weiter neben Dich ganz selbstverständlich ins Café...also ein Ömchen kann so was schon sehr erschrecken, glaube ich. Ich fands eher lustig und skurril...und meine "Wahrnehmungszweifel" hilten sich dank meiner "ortskundigen Begleiter/innen" auch in Grenzen...die kannten den nämlich auch. Ach, der, das ist nur der Ernie...


Eremit
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Beitrag Di., 03.01.2017, 23:59

stern hat geschrieben:[…] In den Fällen, in denen das (noch) nicht verwirklicht ist, gibt es die Möglichkeit der (Verfassungs)Klage. […]
Theoretisch ja, praktisch nein, wie zahlreiche abgewiesene Klagen beweisen, auch gegen das sogenannte "Bundesgleichstellungsgesetz", welches ja auch dem Artikel 3 widerspricht und klar verfassungswidrig ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/bglei ... 00015.html
stern hat geschrieben:Und solche Normen gibt es, WEIL es Diskriminierung gibt.
Allerdings ist Über- als auch Unterrepräsentation allein ja noch nicht einmal ein Indiz für Diskriminierung, wird aber – postfaktisch – zum Beweis hochstilisiert, um "positive" Diskriminierung zu rechtfertigen (Freunderlwirtschaft!).
stern hat geschrieben:[…] Die Begründung geht anscheinend in die Richtung, dass Exhibitionismus bei Frauen angeblich sehr selten ist. […]
Eine faktisch völlig sinnfreie Begründung.
isabe hat geschrieben:[…] Wie gesagt: Es geht immer nur um Gleichbehandlung, nicht um Sonderrechte für Minderheiten […]
Es handelt sich dabei klar um "positive" Diskriminierung des Einen, welche auch immer eine negative Diskriminierung des Anderen bedeutet. Dadurch werden Privilegien generiert.

Da fällt mir doch glatt wieder so ein Glanzstück der Wiener SPÖ ein: Die Weisung, Frauen bei der Anstellung in Kindergärten zu bevorzugen, mit der ernstgemeinten Begründung, es gäbe zu wenig Frauen in den Kindergärten. So sieht das dann aus mit diesen "Gleichbehandlungsgesetzen". Und die wenigen Männer dürfen nach wie vor nicht Kinder aufs Klo begleiten oder Windeln wechseln. Ist das in Deutschland eigentlich auch noch so?
isabe hat geschrieben:Deine Beispiele hingegen in Bezug auf das Strafrecht und die Wehrpflicht haben ja eine andere Basis: Du möchtest also nicht jemandem dasselbe Recht zusprechen, sondern dieselben Sanktionen. […]
Mir geht es sowohl um Rechte als auch Pflichten (sowie Sanktionen). Der Artikel 3 schließt ja sowohl Benachteilig als auch Bevorzugung ein. Es gibt ja auch Frauen, die im Auschluß von der Wehrpflicht (Österreich und andere Länder) eine Diskriminierung von Frauen sehen, so, wie es Frauen gibt, die in der Bevorzugung von Frauen (mittels Quoten) eine Diskriminierung von Frauen sehen. Egal, ob es sich nun um Bevorzugung oder Benachteiligung von welchem Geschlecht auch immer handeln mag: Solche Ungleichbehandlungs-Gesetze richten mehr Schaden an, als sie Nutzen bringen, worüber sich ja auch schon genug Juristen ausgelassen haben.

Hinzu kommt auch die moralische Dimension: Durch die Etablierung bzw. Beibehaltung einer öffentlichen Moral, die die Aufwiegung von Unrecht mit Unrecht und Ungerechtigkeit mit Ungerechtigkeit gutheißt, kann sich nichts an den gesellschaftlichen Grundstrukturen ändern. Stattdessen ist diese dann der Nährboden für den nächsten "Twist". Aus der Unterdrückung der Frau erwächst die Unterdrückung des Mannes, aus dieser wieder die Unterdrückung der Frau und so weiter. Metaphorisch ausgedrückt: Das Viereck wird mal blau, mal rot angemalt, aber ein Rad wird daraus deswegen trotzdem nicht, auch, wenn sich das noch viele – Männer wie Frauen – nur allzugerne einreden.


Eremit
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:01

isabe hat geschrieben:[…] Möchtest du, dass Frauen, die sich exhibitionieren, bestraft werden? Oder möchtest du, dass niemand bestraft wird (analog zur Wehrpflicht)?
Wie mit Exhibitionismus umzugehen ist und welches Strafmaß angemessen wäre (oder auch Therapie, je nachdem) würde gar einen eigenen Thread verdienen, ist ein komplexes Thema, da es sich dabei in erster Linie um ein Sittengesetz handelt. Sofern Exhibitionismus einer Ahndung bedarf, würde ich keinen Unterschied bei den Geschlechtern machen, denn dafür gibt es keinen logischen Grund.
isabe hat geschrieben:Wenn die Begründung dafür, dass nur Männer diesbezüglich Straftaten begehen können, sein sollte, dass Frauen "extrem selten" solche Taten begehen, ist das jedoch natürlich vollkommen unsinnig!
So ist es. Da fällt mir doch glatt der § 175 des StGB ein, auch so ein toller "Wurf". Meines Wissens wurden die Opfer – ausschließlich Männer – bis heute nicht rehabilitiert.
Solage hat geschrieben:Welcher Mann fühlt sich durch weibliche Nacktheit belästigt?
Mit Verlaub, aber diese Frage ist nicht nur dumm und sexistisch, sondern impliziert auch wieder mal das klassische Bild des dauergeilen Mannes, der "es doch eh will", was ganz und gar nicht die Realität abbildet. Und ja, ich als selbst heterosexueller Mann fühle mich belästigt, wenn mir ein solcher Anblick aufgedrängt wird, man mag es kaum glauben. Und ich bin da nicht der einzige.
stern hat geschrieben:[…] Was die Konsequenzen angeht, gibt es also keine Unterschiede... […]
Stimmt allerdings nicht, Frauen fassen für eine solche Tat statistisch wesentlich geringere Strafen aus, sofern es überhaupt zu einer Strafe kommt. Ich glaube, Warren Farrell hat dazu einiges geschrieben, wenn ich mich richtig erinnere.
isabe hat geschrieben:Es stimmt natürlich, dass ein erigiertes Glied "dramatischer" aussieht als weibliche Geschlechtsteile, aber das darf eigentlich kein Argument sein; denn das wäre sexistisch zum Nachteil der Männer. Die eigentliche Störung dahinter ist ja bei Frauen und Männern dieselbe.
Richtig.
stern hat geschrieben:Wenn das Opfer den Exhibitionisten auslacht, dürfte auch fraglich sein, ob Exhibitionismus in dem Sinne überhaupt noch gegeben ist.
Automatische Legitimierung durch Lachen? Hm. Müsste man dann natürlich auch auf andere Strafbestände ausweiten können wie z.B. schwere Körperverletzung. Solange gelacht wird, ist's erlaubt. Wobei, würde zu den Clowns, die gegenwärtig regieren, ganz gut passen.
isabe hat geschrieben:Wobei das alles mal überdacht werden sollte. Mir erschließt sich nicht, wieso es belästigend sein soll, im Park zu masturbieren, wenn jemand vorbeigeht; wieso es aber nicht belästigend sein soll, im selben Park oben ohne zu liegen […]
Oder in aller Öffentlichkeit zu stillen, um ein weiteres Beispiel in den Raum zu werfen. Sieht auch nicht jeder gerne.
isabe hat geschrieben:Ich finde das durchaus sexistisch, davon auszugehen, dass man sich von einer nackten Frau ja quasi "naturgemäß" nicht gestört fühlen kann. […]
Korrekt.

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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:02

mio hat geschrieben:
isabe hat geschrieben:Wie kann denn ein und dieselbe Handlung einmal eine Straftat sein und ein anderes Mal nicht, wenn sie von derselben Person in derselben Situation begangen wird?
Na ja, das hat Solage doch schon erklärt:

Wo kein Kläger, da keine Klage. Die Tat an sich bleibt die gleiche.
Selbst wenn geklagt wird, wird der Verteidiger den Exhibitionisten den Ar*** retten (können), wenn das Opfer belustigt war- weil das eben nicht ausreicht, um das dann als strafbar anzusehen.

Ein weiterer Ansatzpunkt der Verteidigung wäre das Infragestellen der sexuellen Motivation (Provokation ohne sexuellen Hintergrund wäre kein Exhibitionismus im strafrechtlichen Sinne). Diese muss wohl auch in irgendeiner Form nachgewiesen werden. Ich denke, bei einem Mann ist das aufgrund der biologischen Ausstattung vielleicht einen Tick leichter nachweisbar...

Kurzum: Viele Ansätze für die Verteidigung.

Es soll übrigens die einzige Vorschrift sein, bei der eine bloße Belästigung strafbar (StgB) ist... Und dementsprechend ist dann nicht nur die Motivation beachtlich, sondern auch ob es überhaupt eine Belästigung gab.
Liebe Grüße
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mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:04

Eremit hat geschrieben:so, wie es Frauen gibt, die in der Bevorzugung von Frauen (mittels Quoten) eine Diskriminierung von Frauen sehen.
Sehe ich so. Bin also der lebende Beweis. (Falls es den braucht. )


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:06

stern hat geschrieben:Selbst wenn geklagt wird.
Och Stern, was ist das denn für eine Klage, hmmm? "Herr Richter: Der Mann hat es gewagt mich zu belustigen! Dabei war sein kleiner Pimmel einfach nur peinlich anzusehen?"

Nicht Dein Ernst, oder?


nudels
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:07

quoten sind zwang also fürn hugo
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.

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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:13

mio hat geschrieben:Och Stern, was ist das denn für eine Klage, hmmm? "Herr Richter: Der Mann hat es gewagt mich zu belustigen! Dabei war sein kleiner Pimmel einfach nur peinlich anzusehen?"

Nicht Dein Ernst, oder?
Doch... so trivial finde ich das nicht. Z.B. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung (und damit evtl. strafbar), selbst wenn ich für den Absender Mitleid empfinde. Bei Exhibitionsmus würde Mitleid die Strafbarkeit ausschließen (siehe oben).
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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:16

Und mit der gleichen Logik (sprich: dass die Reaktion auch wesentlich ist, ob Strafbarkeit gegeben ist), könnte man dann auch sagen: Ohhh... du hast beim Missbrauch Lust verspürt (und nicht nur blanken Ekel).... also ist es nicht strafbar.
Liebe Grüße
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mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:18

Aber warum zum Teufel sollte ich gegen was klagen, wovon ich mich gar nicht angegriffen fühle???? Lebst Du eigentlich auch in der Praxis oder nur in der Theorie??? Ich meine mal ganz ehrlich: Würdest Du wen verklagen, wenn der oder dessen Verhalten Dich NULL juckt??? Nur so, rein aus Prinzip? Also ich nicht....dafür wäre mir meine Zeit viel zu schade.

Aber so langsam kapiere ich glaube ich wie Du tickst.

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Mondin
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:20

....

Ich mag mich irren, mio, aber ich habe sowieso den Eindruck, dass heute viel mehr Bagatellen vor dem Kadi landen. Wenn ich alleine daran denke, dass Kindern mittlerweile standardmäßig geraten wird, einen nicht zahlenden Elternteil zu verklagen, z. T. noch bevor dieser überhaupt angeschrieben wurde um eine Klärung zu erzielen, bzw. den Unterhalt überhaupt erst einmal berechnen zu können.

Ich glaube, dass die Sozialkompetenz unter den Menschen deutlich abgenommen hat. Womöglich auch dadurch, dass das Internet und seine Juraforen existieren. Oder auch Seiten wir "frag-einen-anwalt" o. ä., die natürlich so gut wie immer zur Klage raten. Ich empfinde Exhibitionismus auf gleicher Stufe, wie exzessiv küssende Paare, unverblümt stillende Mütter, Frauen denen der Hintern unter dem Rock hervorguckt oder Brüste aus der Bluse springen (am Besten noch mit Größe 58) und ähnliche optische Unbill mehr. Es ist nicht toll, zieht mir aber auch nicht die Schuhe aus; belästigt mich also kaum.

Was Anders wäre es, würde der Exhibitionist womöglich dabei onanieren und ich etwas von seinen Körperflüssigkeiten abbekommen. Dann müsste der Wüstling mit einem beherzten Tritt in die Familienjuwelen rechnen. Und ich womöglich mit einer Anzeige wegen Körperverletzung. Ich meine mich zu erinnern, dass ich las, dass ein Hausbesitzer einen Einbrecher filmte und stellte, der ihn im Nachgang deswegen verklagte und sogar erfolgreich war damit (Recht am Bild, irgendsowas).

In der Rechtsprechung gibt es die dollsten Dinger. Im Endeffekt zählt der Einzelfall und wie viele Vergleichsurteile es gibt, so wie die Findigkeit des eigenen Rechtsverdrehers. Dabei ist es erfahrungsgemäß unerheblich ob Mann oder Frau. So sollte es wenigstens sein.

Grüßerle!
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:23

stern hat geschrieben:Und mit der gleichen Logik (sprich: dass die Reaktion auch wesentlich ist, ob Strafbarkeit gegeben ist), könnte man dann auch sagen: Ohhh... du hast beim Missbrauch Lust verspürt (und nicht nur blanken Ekel).... also ist es nicht strafbar.
Okay, das stimmt.

....


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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:23

stern hat geschrieben:Ohhh... du hast beim Missbrauch Lust verspürt (und nicht nur blanken Ekel).... also ist es nicht strafbar.
Vermisch doch nicht immer alles so miteinander, da kann man ja verrückt werden.

Nicht jeder der von einem Exhibitionisten sein "Stückelchen" gezeigt bekommen wird sich gleich missbraucht fühlen. Umso besser wenn nicht! Du setzt das ja mit einer Vergewaltigung gleich... Puh. Das ist mir bei allem Verständnis echt zu arg gedacht. Ich muss mich doch von einem "Anblick" nicht gleich "zwangsvergewaltigt" fühlen, wenn ich das nicht möchte. Und dann habe ich auch keinen Grund zu klagen. Was nicht heißt, dass ich andere nicht darin unterstützen würde und Zeugenschaft leisten. Aber jeden Schuh muss ich mir echt nicht anziehen....

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stern
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:26

mio hat geschrieben:Aber warum zum Teufel sollte ich gegen was klagen, wovon ich mich gar nicht angegriffen fühle????
Es geht hierbei nicht nur um mich, sondern auch darum, was die Gesellschaft hinzunehmen hat und was nicht. Und mit der gleichen Logik könnte man dann sagen: Oh, du hast dich beim Missbrauch nicht geekelt, sondern Lust verspürt... also bestrafen wir das nicht. Denn du hattest ja auch was davon.

Deine Projektionen (also was du über mich denkst) ignoriere ich, denn sie sagen mir über dich aus als über mich.
Liebe Grüße
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