'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder

Themen und Smalltalk aller Art - Plaudern, Tratschen, Gedanken, Offtopic-Beiträge (sofern Netiquette-verträglich..) und was immer Sie hier austauschen möchten.

mio
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:04

isabe hat geschrieben:worin besteht da jetzt der Unterschied?
Na ja, die "Mitmenschen" könnten zur "Wichsvorlage" degradiert werden bei öffentlicher Matrubation (was nicht heisst, dass sie es müssen, sondern nur, dass das der Grund für den moralischen Anstoss darstellen dürfte). Während bei einem Paar das sich küsst oder einer Frau oben ohne dies wohl eher unwahrscheinlich ist. Denn die einen erregen sich ja aneinander und die andere dürfte gar nicht besonders erregt sein.

(Paar)Sex in der Öffentlichkeit zB. kann ja auch schnell zur "Erregung" öffentlichen Ärgernisses führen, wobei hier der Grund wohl hauptsächlich eher darin liegen dürfte, dass die Menschen ihre "Schamgrenze" missachtet sehen, falls es so ist.

Werbung

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25016

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:07

Den Richter wird aber weniger interessieren, ob jemand Macht ausübte oder erniedrigen wollte, sondern wesentlich für den Tatbestand ist, ob eine Belästigung vorliegt. Und das wird der Richter prüfen (müssen):
Wann wird eine andere Person durch die exhibitionistische Handlung „belästigt“?

Eine Belästigung liegt dann vor, wenn die Person, der gegenüber das männliche Glied zur Schau gestellt wird, oder eine dritte Person, von der derjenige, der sich entblößt, weiß, dass sie ihn sehen kann, hierdurch Gefühle wie Ekel, Schock oder Schrecken empfindet oder sich in seinem Schamgefühl verletzt fühlt. Löst die exhibitionistische Handlung beim Gegenüber allerdings Gefühle wie Verwunderung oder Belustigung aus, ist sie nicht strafbar.

Eine Belästigung liegt aber regelmäßig dann vor, wenn der Mann es nicht nur bei der bloßen Zurschaustellung seiner Genitalien belässt, sondern anfängt, zu masturbieren, oder die andere Person mit seinem Geschlechtsteil berührt.
http://www.exhibitionismus-183stgb.de/#ex_4
Das heißt ja nicht, dass das eine zwingende Reaktion ist, aber die Unterscheidung wird getroffen, um das von einer "bloßen" Ordnungswidrigkeit abzugrenzen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Thread-EröffnerIn
isabe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 39
Beiträge: 3066

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:12

Na ja, die "Mitmenschen" könnten zur "Wichsvorlage" degradiert werden bei öffentlicher Matrubation (was nicht heisst, dass sie es müssen, sondern nur, dass das der Grund für den moralischen Anstoss darstellen dürfte). Während bei einem Paar das sich küsst oder einer Frau oben ohne dies wohl eher unwahrscheinlich ist. Denn die einen erregen sich ja aneinander und die andere dürfte gar nicht besonders erregt sein. -- Quelle: viewtopic.php?f=26&t=37659&start=945
Kann ich nicht nachvollziehen. Man weiß doch nicht automatisch, welche Motivation eine Frau hat, wenn sie sich oben ohne auf die Wiese legt. Nur unterstellen wir immer automatisch, dass es nicht-sexuell sein muss. Während es beim Mann umgekehrt ist.

Und ein Mann, der im Park masturbiert, muss es gar nicht darauf anlegen, gesehen zu werden (kommt wohl auf die Umstände an). Vielleicht mag er es nur, im Freien Sex zu haben. Und wieso sollte jemand, der alleine Sex hat, juristisch anders behandelt werden als ein Paar, das Sex hat?


Thread-EröffnerIn
isabe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 39
Beiträge: 3066

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:17

Stern:
Findest du die Unterscheidung nicht auch komisch? Normalerweise geht man bei Straftaten von der Absicht und den Folgen aus und setzt diese in Bezug. Weil z.B. ein Faustschlag unterschiedliche Wirkungen haben kann. Dennoch bleibt es ein Faustschlag. Der Exhibitionist jedoch tut womöglich immer dasselbe, und einmal ist es eine Straftat (wenn sein Gegenüber schreckhaft ist), und ein anderes Mal nicht (wenn es womöglich voyeuristisch ist)? Wie kann denn ein und dieselbe Handlung einmal eine Straftat sein und ein anderes Mal nicht, wenn sie von derselben Person in derselben Situation begangen wird?

Werbung


mio
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:18

isabe hat geschrieben:Man weiß doch nicht automatisch, welche Motivation eine Frau hat, wenn sie sich oben ohne auf die Wiese legt. Nur unterstellen wir immer automatisch, dass es nicht-sexuell sein muss. Während es beim Mann umgekehrt ist.
Na ja, Männer die sich einfach nur nackt in den Park legen um sich zu sonnen dürften genauso behandelt werden wie nackte Frauen. Menschen gehen halt bei "einfach nur" Nacktheit in bestimmten Situationen eher nicht von Erregung aus, weil es ja nicht so ungewöhnlich ist - siehe FKK Kultur. Stören tun sich ja trotzdem manche dran, die stören sich dann aber wohl eher an der "Unverschämtheit" von der sie sich belästigt fühlen, also an keiner "Aktion" des anderen.
isabe hat geschrieben:Und ein Mann, der im Park masturbiert, muss es gar nicht darauf anlegen, gesehen zu werden (kommt wohl auf die Umstände an). Vielleicht mag er es nur, im Freien Sex zu haben. Und wieso sollte jemand, der alleine Sex hat, juristisch anders behandelt werden als ein Paar, das Sex hat?
Ja, dürfte stark auf die Umstände ankommen. Wenn jemand einen aber beim masturbieren ansieht oder man hat das Gefühl er sieht einen an weil er in die Richtung blickt, dann wird das wohl als Übergriff aufgefasst. Was ich auch nachvollziehbar finde.

Benutzeravatar

Solage
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 2887

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:29

Wenn ich als Paar in der Öffentlichkeit Sex habe, so gilt das als öffentliches Ärgernis und wird geahndet.

Ein Exhibitionist, der masturbiert und ich mich dem ausgeliefert fühle.
In der Folge ihn anzeige, berührt einen Straftatbestand.

Wenn ich mich dadurch nur belustigt fühle, zeige ich ihn nicht an.

Wem ist damit aber gedient?


mio
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:43

Solage hat geschrieben:
Wenn ich mich dadurch nur belustigt fühle, zeige ich ihn nicht an.

Wem ist damit aber gedient?
Dem der sich auf Kosten anderer "erregt" würde ich mal sagen. Dem Gegenüber ist es im Besten Falle schnuppe, aber es wird dennoch zum "Objekt" degradiert innerpsychisch (also Macht ausgeübt, auch wenn die vielleicht mehr "phantasiert" als real ist in dem Falle).

Benutzeravatar

Solage
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 2887

Beitrag Di., 03.01.2017, 22:56

mio hat geschrieben:
Solage hat geschrieben: Wenn ich mich dadurch nur belustigt fühle, zeige ich ihn nicht an.
Wem ist damit aber gedient?
Dem der sich auf Kosten anderer "erregt" würde ich mal sagen. Dem Gegenüber ist es im Besten Falle schnuppe, aber es wird dennoch zum "Objekt" degradiert innerpsychisch (also Macht ausgeübt, auch wenn die vielleicht mehr "phantasiert" als real ist in dem Falle).

EBEN!

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25016

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:10

isabe hat geschrieben:Stern:
Findest du die Unterscheidung nicht auch komisch?
Ehrlich gesagt finde ich die ganze Vorschrift komisch... und reformbedürftig. Ich denke, das ist eine recht alte Vorschrift.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

Solage
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 2887

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:23

Das ist Gesetz!

Kann man komisch finden, ich nicht.
Sondern sehe das als schützenswertes Interesse: Als Rechtsgut!

Benutzeravatar

Mondin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 80
Beiträge: 1142

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:28

isabe hat geschrieben:Mondin:
Das meine ich. Ein nackter Mann macht nicht jedem Angst; es kann genauso gut sein, dass man ihn auslacht und er das womöglich zur Befriedigung braucht. Aber es wird immer vorausgesetzt: "Oh, ein Mann! Da müssen wir jetzt aber streng sein!" - und bei einer Frau heißt es: "Was kann die schon für Schaden anrichten?"
Der Betreffende war bekannt dafür. Er war ein stadtbekannter Flitzer und hatte wohl auch schon einige gerichtliche Auseinandersetzungen deswegen, weil er sich vehement verweigerte auch nur den Hauch von Kleidung zu tragen, so lange das Wetter es zuließ. Ich hätte ihn eher als extrem hartnäckigen und eingefleischten Nudisten verortet, der seinen Auftritt im Bordell auch nur deshalb hatte, weil er wohl allein lebte. (Wie mir erzählt wurde von einer Kollegin, die ihn regemäßig als Kunden hatte. Zu mir kam er nicht, er war nicht devot, sondern wohl ganz "Blümchen".)

Will meinen, der Mann hatte nicht einmal etwas davon, wenn wir Frauen in Heiterkeitsstürme ausbrachen, er lachte einfach mit, war aber ansonsten sexuell wohl absolut normal gepolt. Er ging auf Zimmer, schob innerhalb von 15 Minuten sein Nümmerchen und fuhr wieder. Das Ganze fand ca. alle zwei Wochen statt und ich, die ich eigentlich eher Spätschicht arbeitete, bekam ihn auch nur deshalb zu sehen, weil er von der Stadt wohl bereits zahlreiche Ordnungsstrafen einkassiert hatte und sich bemühte, sich zu einer jugendfreien Uhrzeit zu bewegen.

Er war also bemüht, niemanden zu brüskieren. Ihm ging es wohl eher um sein Recht auf Nacktheit. Ich muss gestehen, als ich seines auf dem Sattel hin und her schwingenden Gemächtes ansichtig wurde, fand ich das zwar total witzig, aber wohl auch nur, weil ich solche Teile täglich in mannigfaltiger Ausführung zu sehen bekam. Dass Mütter das ihren Kindern ersparen wollten (und sich selbst auch) kann ich durchaus nachvollziehen.

Langer Rede kurzer Sinn, stern (und Du isabe) hat mAn recht, dass nicht alles als Exhibitionismus und Machtausübung zu werten wäre, von der eigentlichen Intention her. Dass sich Leute erschrecken oder brüskiert fühlen, lässt sich jedoch kaum vermeiden, wenn man am hellichten Tage nackt auf einem Drahtesel durch eine mittelgroße Stadt fährt. Er wollte einfach nackt sein, weiß der Geier warum. Um Demütigung ging es ihm dabei aber scheinbar nur bedingt.

Ich halte nackte Frauen im Übrigen nicht für harmloser. Man denke nur an die Aktivistinnen von Femen, die mit Sicherheit so einige Leute geschockt haben dürften. Also ich mache da beim Geschlecht keinen Unterschied. Schocken kann mich beides nicht, aber ich bin ziemlich sicher auch nicht die Regel.

Grüßerle!
Mondin

edit: Rechtschreibung
Zuletzt geändert von Mondin am Di., 03.01.2017, 23:36, insgesamt 2-mal geändert.


mio
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:28

isabe hat geschrieben:Wie kann denn ein und dieselbe Handlung einmal eine Straftat sein und ein anderes Mal nicht, wenn sie von derselben Person in derselben Situation begangen wird?
Na ja, das hat Solage doch schon erklärt:

Wo kein Kläger, da keine Klage. Die Tat an sich bleibt die gleiche.


mio
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:30

Meinst Du zufällig den, Mondin?

http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... teilt.html

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25016

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:33

isabe hat geschrieben:Und ein Mann, der im Park masturbiert, muss es gar nicht darauf anlegen, gesehen zu werden (kommt wohl auf die Umstände an). Vielleicht mag er es nur, im Freien Sex zu haben. Und wieso sollte jemand, der alleine Sex hat, juristisch anders behandelt werden als ein Paar, das Sex hat?
Ich möchte behaupten, beides ist höchstens Erregung eines öffentlichen Ärgernisses. Denn bei Exhibitionismus (im strafrechtlichen Sinne) ist es nötig, dass man sich (bzw. besser gesagt: die Genitalien) regelrecht präsentiert, so dass man sicher gesehen wird. Ist es lediglich möglich, dass man gesehen werden könnte (und nimmt das in Kauf), so wäre das kein Exhibitionismus... und zwar auch dann nicht, wenn es für denjenigen erregend ist, dass er bei der Masturbation ertappt werden könnte.
Zuletzt geändert von stern am Di., 03.01.2017, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25016

Beitrag Di., 03.01.2017, 23:36

Solage hat geschrieben:Das ist Gesetz!

Kann man komisch finden, ich nicht.
Sondern sehe das als schützenswertes Interesse: Als Rechtsgut!
Na, da wirst du mich vortrefflich falsch interpretiert haben. Was ich komisch finde, habe ich ausführlich begründet.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag