Ich finde da ein differenzierteres Vorgehen wichtig. Einerseits muss man die Notwendigkeit der Betreuung abschätzen. Es ist ja keine kurzfristige Situation, die man irgendwie überbrücken kann. Es ist denkbar, dass wir mit der Situation für ein bis zwei weitere Jahre umgehen müssen. Und Menschen bekommen eine solche Betreuung ja nicht ohne Hintergrund.ENA hat geschrieben: ↑So., 21.06.2020, 16:42 Ich finde das sehr verantwortungsvoll, wenn die Betreuer nicht in die Wohnungen kommen. Es nutzt weder den Mitarbeiten, noch den Klienten, noch den Kollegen, noch den Angehörigen der Mitarbeiter etwas, wenn sie sich anstecken.
...und nicht jeder Klient "hat es" mit Wohnungs- und Körperhygiene. Nicht jeder Klient sieht ein, Mindestabstand einzuhalten oder Mundschutz zu tragen. Erst recht nicht in der eigenen Wohnung. In kleinen Wohnungen wird es eh schwierig. Dabei ist es, was diese Hygiene-Abstands-Regelungen angeht, nichts Anderes, als was man macht, wenn man zu einem Betreuer ins Büro geht: Es ist ein Dienstverhältnis und beide treffen sich in einem geschlossenen Raum. Das fällt vielen Klienten schwer zu verstehen.
Dann kann man auch mal individuell schauen in wiefern vor Ort (z.B. In der Wohnung) der Mindestabstand gehalten werden kann. Natürlich gibt es ja auch den Schutzanspruch der Mitarbeiter, wenn also jemand Mindestabstand nicht halten kann oder will, sollte man nach Alternativen gucken.
Und ich würde auch mal auf die Verhältnismäßigkeit zur Gesamtsituation schielen. Hier sind Feiern mit bis zu 25 Personen erlaubt , Restaurant, Fitnessstudios, alles chick aber Bewo soll nicht gehen? Würde ich schräg finden.
Ich persönlich finde die beispielhaft genannten Lockerungen für nicht richtig. Aber Angebote die der medizinischen Unterstützung von Menschen dienen, sollten nach Möglichkeit stattfinden. Das war hier in Schleswig Holstein tatsächlich auch immer so.
Es gibt Bereiche, wo es noch viel weniger möglich ist, sich irgendwie zu schützen, Betreuung von Krippenkindern zum Beispiel.
Da geht weder Maske, weder für Erzieher noch für die Kinder und auch Abstand ist nicht realisierbar. Wir sind wieder im Regelbetrieb. Wer als Erzieher nicht in der Gruppe arbeiten will, wird inzwischen ohne Gehalt freigestellt. Nur mal so am Rande...
P.S. was Personen mit schwieriger Hygiene angeht. Hier gibt es eine Person mit Messietendenz, die deshalb nicht in der Wohnung betreut wird derzeit.