'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder
das nicht gut dan
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.
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Es muss nicht um Macht gehen; es kann auch um Erniedrigung gehen. Ich habe tatsächlich auch exhibitionistische Phantasien (und nur das, also bitte nicht gleich wieder zur Polizei rennen ) und stelle mir dann vor, erniedrigt zu werden. Das hat biographische Gründe, aber man kann ja nicht jedem Menschen, nur weil er ein Mann ist, unterstellen, ihm ginge es um Macht, während das bei Frauen niemals der Fall sein soll. Auch Frauen können sexuelle Gewalt ausüben.
Aber ist das nicht auch eine Form von "Machtausübung"? Ich "zwinge" mein Gegenüber mich zu erniedrigen? Also ich finde schon... Das ist so ein bisschen wie der oft gemachte Vorwurf, man würde sich über wen stellen (ihn also erniedrigen) nur weil man eine andere Meinung hat. Da soll der andere ja auch "gezwungen" werden die "Erniedrigerpostition" einzunehmen, obwohl er sie gar nicht inne hat.isabe hat geschrieben:Es muss nicht um Macht gehen; es kann auch um Erniedrigung gehen.
Bei Kindern würden auch andere Vorschriften zur Anwendung kommen, insbes. irgendwelche Missbrauchs-§§.
Und die Belästigung ist ja auch Voraussetzung für die Strafe... sprich: Wenn jemand (ich formuliere es geschlechtslos *g*) dadurch nicht belästigt wurde, dann auch keine Strafe:
Und die Belästigung ist ja auch Voraussetzung für die Strafe... sprich: Wenn jemand (ich formuliere es geschlechtslos *g*) dadurch nicht belästigt wurde, dann auch keine Strafe:
Auch hier ist Auslachen nicht ganz unbedenklich :Wenn das Opfer den Exhibitionisten auslacht, dürfte auch fraglich sein, ob Exhibitionismus in dem Sinne überhaupt noch gegeben ist. Wie auch immer: Hier kann die Verteidigung evtl. manche Ansatzpunkte suchen, um das zu entkräften.Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z. B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht oder das Schamgefühl verletzt. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.
Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998[7] ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar.
Vgl. wiki oder andere Quellen
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Mio:
Das kommt auf die Motivation an: Natürlich zwingt jemand, der sich vor einem anderen exhibitioniert, diesen, zumindest für einen Moment, hinzuschauen. Ob der das aber will oder ob er nur spüren will, wie es ist, ausgelacht zu werden usw., das wirst du von deinem Schreibtisch aus nicht erfassen können...
Nur wird ein Richter hoffentlich nicht so dumm sein, bei einem Mann immer davon auszugehen, er wolle die Umwelt beherrschen, wenn das nicht der Fall ist. Da wird dann wohl ein Gutachten eingeholt.
Das kommt auf die Motivation an: Natürlich zwingt jemand, der sich vor einem anderen exhibitioniert, diesen, zumindest für einen Moment, hinzuschauen. Ob der das aber will oder ob er nur spüren will, wie es ist, ausgelacht zu werden usw., das wirst du von deinem Schreibtisch aus nicht erfassen können...
Nur wird ein Richter hoffentlich nicht so dumm sein, bei einem Mann immer davon auszugehen, er wolle die Umwelt beherrschen, wenn das nicht der Fall ist. Da wird dann wohl ein Gutachten eingeholt.
ich würde niemden gewalt sexuelk gewalt abtu nselbär misbrauch und gealt erfahrung bin kein täter
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.
Wurscht jetzt welches Geschlecht.isabe hat geschrieben:Es muss nicht um Macht gehen; es kann auch um Erniedrigung gehen. Ich habe tatsächlich auch exhibitionistische Phantasien (und nur das, also bitte nicht gleich wieder zur Polizei rennen ) und stelle mir dann vor, erniedrigt zu werden. Das hat biographische Gründe, aber man kann ja nicht jedem Menschen, nur weil er ein Mann ist, unterstellen, ihm ginge es um Macht, während das bei Frauen niemals der Fall sein soll. Auch Frauen können sexuelle Gewalt ausüben.
Jemanden zu erniedrigen ist missbräuchliche Machtausübung.
Für mich ist das Machtausübung, weil der andere ja benutzt wird zu was.isabe hat geschrieben:Ob der das aber will oder ob er nur spüren will, wie es ist, ausgelacht zu werden
Stern:
Wobei das alles mal überdacht werden sollte. Mir erschließt sich nicht, wieso es belästigend sein soll, im Park zu masturbieren, wenn jemand vorbeigeht; wieso es aber nicht belästigend sein soll, im selben Park oben ohne zu liegen (und dann regen "wir" uns auf, wenn in anderen Ländern strengere Bekleidungsvorschriften gelten...). Und küssen ist auch erlaubt, und worin besteht da jetzt der Unterschied?
Wobei das alles mal überdacht werden sollte. Mir erschließt sich nicht, wieso es belästigend sein soll, im Park zu masturbieren, wenn jemand vorbeigeht; wieso es aber nicht belästigend sein soll, im selben Park oben ohne zu liegen (und dann regen "wir" uns auf, wenn in anderen Ländern strengere Bekleidungsvorschriften gelten...). Und küssen ist auch erlaubt, und worin besteht da jetzt der Unterschied?
durch weibliche nackte bbrüste fült sich halt kaum wär gestär ev da der unterschied warums so ist ist gute frage
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.
Kann auch eine Übersprungshandlung sein, um sich zu wehren.stern hat geschrieben:Auch hier ist Auslachen nicht ganz unbedenklich :Wenn das Opfer den Exhibitionisten auslacht, dürfte auch fraglich sein, ob Exhibitionismus in dem Sinne überhaupt noch gegeben ist. Wie auch immer: Hier kann die Verteidigung evtl. manche Ansatzpunkte suchen, um das zu entkräften.
Selbstverständlich bleibt der Exhibitionist deswegen ein solcher in seiner Handlung!
Das habe ich gemacht (mit einige Kolleginnen). Der Typ fuhr immer nackt auf einem Fahrrad durch den Kontakthof und hatte nichts weiter als ein Basecap auf. Sah zum Piepen aus und sorgte für allgemeine Heiterkeit. Das fiel dann eher unter Entertainment denn unter Exhibitionismus. Aber die nahtlose Bräune war schon beneidenswert.stern hat geschrieben:Wenn das Opfer den Exhibitionisten auslacht, dürfte auch fraglich sein, ob Exhibitionismus in dem Sinne überhaupt noch gegeben ist.
....
Ich finde das durchaus sexistisch, davon auszugehen, dass man sich von einer nackten Frau ja quasi "naturgemäß" nicht gestört fühlen kann. Es gibt viele Männer (und Frauen), die das anders erfahren haben und die nicht unter Generalverdacht gestellt werden wollen, weil man ihnen unterstellt, als Mann automatisch gefährlicher zu sein usw.
Mondin:
Das meine ich. Ein nackter Mann macht nicht jedem Angst; es kann genauso gut sein, dass man ihn auslacht und er das womöglich zur Befriedigung braucht. Aber es wird immer vorausgesetzt: "Oh, ein Mann! Da müssen wir jetzt aber streng sein!" - und bei einer Frau heißt es: "Was kann die schon für Schaden anrichten?"
Das meine ich. Ein nackter Mann macht nicht jedem Angst; es kann genauso gut sein, dass man ihn auslacht und er das womöglich zur Befriedigung braucht. Aber es wird immer vorausgesetzt: "Oh, ein Mann! Da müssen wir jetzt aber streng sein!" - und bei einer Frau heißt es: "Was kann die schon für Schaden anrichten?"
isabe, welche Männer haben das erfahren?
Die Rechtsprechung wird schon Anhaltspunkte dafür haben.
Sind ja auch keine Doofis.
Die Rechtsprechung wird schon Anhaltspunkte dafür haben.
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