Mutter will Freund anzeigen
Na ja, der Anwalt meines Vaters meinte auch, es wäre Aussage gegen Aussage und in dubio pro reo. Ja, mein Freund hat auch eine Rechtsschutzversicherung.
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Naja, wenn ihr weiterhin zusammenbleibt, wird man ja merken, dass es nicht ums Blümchen Pflücken gehen kann. Und eine Rechtschutz zahlt auch nur erstmal ein Beratungsgespräch, ansonsten nur bei Erfolg die Kosten. Das wird dann teuer!Marina02 hat geschrieben:Na ja, der Anwalt meines Vaters meinte auch, es wäre Aussage gegen Aussage und in dubio pro reo. Ja, mein Freund hat auch eine Rechtsschutzversicherung.
candle
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candle, bist du dir sicher, dass eine Rechtschutz nur bei Erfolg die Kosten zahlt? Das fände ich merkwürdig.
De facto bestehen bei Erfolg keine Kosten, da diese dann der Kläger zu tragen hat. Es zahlt immer der Prozessverlierer. Dafür hat man ja vor allem eine Rechtschutzversicherung.
Der Haken ist, dass bei den leistbaren Rechtschutzversicherungen dieses Beratungsgespräch beim Anwalt vorgeschaltet ist. Wenn dieser dann der Ansicht ist, ein Vorgehen sei nicht genügend erfolgsversprechend, zahlt die Versicherung nicht weiter.
Nimmt der Anwalt aber den Auftrag an und verliert trotzdem, zahlt die Versicherung alle Kosten.
De facto bestehen bei Erfolg keine Kosten, da diese dann der Kläger zu tragen hat. Es zahlt immer der Prozessverlierer. Dafür hat man ja vor allem eine Rechtschutzversicherung.
Der Haken ist, dass bei den leistbaren Rechtschutzversicherungen dieses Beratungsgespräch beim Anwalt vorgeschaltet ist. Wenn dieser dann der Ansicht ist, ein Vorgehen sei nicht genügend erfolgsversprechend, zahlt die Versicherung nicht weiter.
Nimmt der Anwalt aber den Auftrag an und verliert trotzdem, zahlt die Versicherung alle Kosten.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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Wenn ich etwas tu, dann darf ich dafür auch die Verantwortung übernehmen, so einfach ist das. Keiner von euch wurde von jemand anderen zu irgendetwas gezwungen. Freiwillig und trotz besseren Wissens hat der eine etwas gebilligt, der andere das Gesetz gebrochen und du deinen Verstand an der Bettkante abgegeben und deiner Freundin darüber erzählt. Jemand anderen für seine selbst verursachte Misere dann verantwortlich zu machen (Mitschüler, Mutter), physisch zu attackieren und verbal aufs Schlimmste zu beschimpfen, halte ich für "verabscheuungswürdig".Marina02 hat geschrieben:Ehrlichkeit würde dazu führen, dass mein Freund und mein Vater in den Knast gehen. Wss hättet ihr denn an meiner Stelle getan? Und ich bin entsetzt, dass ich die einzige zu sein scheine die das Verhalten meines Mitschülers verabscheuungswürdig findet!
Dein Freund und dein Vater haben die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Du kannst sie ihnen nicht abnehmen. Du darfst mit dem Wissen leben, dass du sie wissend in diese Bredouille gebracht hast, körperliche Reife hin oder her.
Mit wie viel Unwahrheiten willst du dein Leben denn noch bereichern?Marina02 hat geschrieben:Ich muss ja nur behaupten, dass wir warten wollen bis ich 14 bin.
Stimme der mitplauderin vollinhaltlich zu.
Off-topic
[/aber es war doch wegen der LIEBE!!!! würde Nico jetzt sagen und ehrlich glauben, dass das ein Argument ist. offtopic]
Zuletzt geändert von Fouché am Do., 09.04.2015, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Siehe dein Post:pandas hat geschrieben:candle, bist du dir sicher, dass eine Rechtschutz nur bei Erfolg die Kosten zahlt? Das fände ich merkwürdig.
Ja so läuft das! Glaubst du denn, dass ein Anwalt das übernehmen würde? Ich hatte mal gerade Probleme mit Mietgeschichten, aber das ist hier ja ein Straftatbestand. Keine Ahnung, ob das nochmal gesondert behandelt wird?Der Haken ist, dass bei den leistbaren Rechtschutzversicherungen dieses Beratungsgespräch beim Anwalt vorgeschaltet ist. Wenn dieser dann der Ansicht ist, ein Vorgehen sei nicht genügend erfolgsversprechend, zahlt die Versicherung nicht weiter.
Nimmt der Anwalt aber den Auftrag an und verliert trotzdem, zahlt die Versicherung alle Kosten.
So einfach ist es nicht. Da sollte sich der Freund vielleicht nochmal seinen Vertrag durchlesen.De facto bestehen bei Erfolg keine Kosten, da diese dann der Kläger zu tragen hat. Es zahlt immer der Prozessverlierer. Dafür hat man ja vor allem eine Rechtschutzversicherung.
candle
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candle. hat geschrieben: Glaubst du denn, dass ein Anwalt das übernehmen würde? Ich hatte mal gerade Probleme mit Mietgeschichten, aber das ist hier ja ein Straftatbestand. Keine Ahnung, ob das nochmal gesondert behandelt wird?
Ja, natürlich, die RS-versicherungen sind ja nach Schadenfallarten aufgegliedert.
Ich fragte ja auch, ob eine RS-Versicherung hat. Natürlich reicht da keine, die nur für Mietfragen ist.
Aber die übliche RS-Versicherung umfasst ja auch Strafrecht. Viele Leute versichern sich da. Kommt eben drauf an, welche Risiken man hat. In Deutschland sind die meisten Menschen wohl eh ziemlich umfassend versichert.
Ich denke schon, dass das ein Anwalt übernehmen würde. Es klingt eher aussichtsreich. Ein Zeuge ist wahrscheinlich nicht ausreichend und kann vom Anwalt (der nicht wenig verdient) ausgehebelt werden.
Klar, es hängt davon ab, was er genau für Bedingungen hat.Da sollte sich der Freund vielleicht nochmal seinen Vertrag durchlesen.
Wobei die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Prozess verloren wird, wenn vorher ein Anwalt gefunden wurde.
Sonst hätte die Versicherung ja gar keinen Sinn.
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Ich bin eben auch nur ein simpler Nutzer und kein Fachmann. Bei Wiki meine ich grob gelesen zu haben, dass manche Straftaten direkt ausfallen aus dem Rechtschutz.
Mich wundert hier nur, dass dann doch so wenig gehandelt wird in dieser unschönen Angelegenheit.
candle
Mich wundert hier nur, dass dann doch so wenig gehandelt wird in dieser unschönen Angelegenheit.
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Naja, einen Anwalt einschalten braucht man ja erst, wenn eine Anzeige durch die Mutter tatsächlich gemacht wurde und wenn es zu einem Strafprozess kommt.
Hält die Staatsanwaltschaft die Anzeige für zu wenig belegt, kann es sein, dass es gar nicht erstz zum Prozess kommt und das Verfahren schon so eingestellt wird.
Hält die Staatsanwaltschaft die Anzeige für zu wenig belegt, kann es sein, dass es gar nicht erstz zum Prozess kommt und das Verfahren schon so eingestellt wird.
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Ja, kommt eben drauf an, welche Bereiche man versichert hat.candle. hat geschrieben: Bei Wiki meine ich grob gelesen zu haben, dass manche Straftaten direkt ausfallen aus dem Rechtschutz.
Aber: Bei schweren Straftaten gibt es ja sogar einen Pflichtverteidiger aus der Staatskasse. Dieser wird tätig, auch wenn man selbst kein Geld dafür hat. Gewinnt er den Prozess, fallen die Kosten dann eh an die Staatskasse; verliert man den Prozess muss man die Kosten wohl in Raten abzahlen, je nach Einkommensverhältnissen.
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wäre ich die Mutter würde ich auch Anzeige erstatten.
ein 24 Jähriger muss seine Finger von Kinder lassen.
und 14j ist halt nur begrenzt ein Grenze. Ein 25 Jähriger und eine 15J jährige ist immer noch problematisch.
ein 24 Jähriger muss seine Finger von Kinder lassen.
und 14j ist halt nur begrenzt ein Grenze. Ein 25 Jähriger und eine 15J jährige ist immer noch problematisch.
Scheisse, die Rechtschutz übernimmt tatsächlich keine Straftaten. Äh, hätte ich meinem Mitschüler etwa dankbar sein sollen? Der war nur sauer weil er keine Chance bei mir hatte weil er mich mit seinem mickrigen Taschengeld nicht einmal in ein richtiges Restaurant einladen kann. Meine Mutter sollte froh sein dass ich bei der Auswahl meines Liebhabers anspruchsvoll bin. Und was heißt hier "zugemutet" und "angetan"?
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Die TE hat ihre Geschichte in einem anderen (Familien-) Forum 1:1 mit den gleichen Worten gepostet und wird dort als Fake gehandelt ... wer weiss ob das nicht evtl. der Wahrheit entspricht ....
Weil Kakao an Bäumen wächst, ist Schokolade irgendwie auch Obst! (gelesen auf einem Frühstücksbrettchen)
Thread wird geschlossen.
Es sind nicht die Dinge, die uns beunruhigen, sondern die Meinungen, die wir von den Dingen haben. Epiktet
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