Du meinst, dass die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht deswegen verklagt zu werden, relativ klein ist.pandas hat geschrieben: Aber nein, ein Therapeut ist nicht in Gefahr unschuldig wegen "sexueller Grenzüberschreitung" an einer Patientin belangt zu werden.
Denn, wie geschrieben, selbst schuldige Therapeuten können da nur schwer belangt werden, wegen dem "in dubio rex". Keine Zeugen, keine Beweise. Ist er unschuldig, erst recht keine Beweise, keine Zeugen.
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Aber das was das Gericht sagt, ist eben nur eine Auswirkung. Ob man den Job behalten kann, ist eben eine andere Frage.
Manche würden wohl gerne den Freispruch von Gericht austauschen gegen die nichtgerichtlichen Auswirkungen auf ihr Leben aufgrund von falschen Anschuldigungen.
Übrigens ist es auch nicht so, dass man als Psychotherapeut nur mit eingeschüchterten, hörigen Häufchen Elend zu tun haben, die sich niemals getrauen würden, das Wort gegenüber dem Therapeuten zu erheben.
Physisch bedroht wurde ich mal schon. Einen unberechtigten Vorwurf habe ich auch schon erlebt, wenn auch ein sehr harmloser (mir wurde eine Fehldiagnose vorgeworfen, die ich gar nicht gegeben habe, vom Vorbehandler gestellt wurde und in der Therapie eigentlich eher hinterfragt wurde). Ich gehe bei Letzterem davon aus, dass die Patientin das aber selbst wirklich geglaubt hat (zumindest ein Teil von ihr).