Nebenwirkungen, oder Wirkungen neben der Therapie

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Lockenkopf
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Beitrag Do., 26.05.2016, 17:37

Wie heißt es so schon, "zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Apotheker".

Somit gehören die Risiken z.B. einer nicht sachgemäß durchgeführten Therapie ebenfalls in dieses Feld.
Nur macht es bei Psychotherapie keinen Sinn, den Apotheker dazu zu befragen.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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stern
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Beitrag Do., 26.05.2016, 17:50

Wenn etwas nicht sachgem. behandelt wird, geht das eher in Richtung Behandlungsfehler. Risiken gehöre auch eher zu den Gefahren einer sachgem. durchgeführten Therapie. Darüber ist auch aufzuklären (im Rahmen einer PT... auch z.B. bei Operationen).

Natürlich sind aber nicht unbedingt Gefahren einer unsachgem. Behandlung aufzuzählen. So muss ich bei einer körperlichen Behandlung auch nicht unterschreiben, dass das Risiko besteht, dass der Behandler besoffen im Dienst erscheint und sein Skalpell im Magen vergisst (und sowas würde ich auch nicht unterschreiben).
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isabe
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Beitrag Do., 26.05.2016, 18:36

falscher faden

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Lockenkopf
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Beitrag Do., 26.05.2016, 20:00

Liebe Stern,

dann lies mal hier was Experten zu dem Thema zu sagen haben: Risiken, Nebenwirkungen und Fehlbehandlungen in der Psychotherapie
http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... trauss.pdf

Sie fallen alle in die selbe Kategorie, Ursache der Verschlechterung des Patientenzustandes durch die Psychotherapie.

Und es geht hier nicht um betrunkene Behandler, sondern z.B. um die fehlerhafte Durchführung der Methode oder falsche Methodenwahl uvm.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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stern
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Beitrag Do., 26.05.2016, 20:51

Klar kann alles zur Verschlechterung führen... zur Verschlechterung kann sachgemäße Behandlung führen. Das nennt man das Risiken bzw. Nebenwirkungen. Oder unsachgem. Behandlung. Das nennt man dannvielmehr Behandlungsfehler. Sogar Faktoren, die gar nichts mit der PT an sich zu tun haben, können eine Verschlechterung hervorrufen. Auch dazu gibt es Experten, die das so sehen.
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stern
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Beitrag Do., 26.05.2016, 20:56

Das hat auch unterschiedliche Haftungsfolgen. So haftet der Arzt nicht für Risiken die auftreten können (z.B. eine Wundheilungsstörung) über die aufgeklärt wurde und wenn sachgem. gearbeitet wurde. Für unsachgem. Behandlung (Behandlungsfehler) oder fehlende Aufklärung u.U. durchaus.
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Noenergetik
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 06:14

stern hat geschrieben:Klar kann alles zur Verschlechterung führen... zur Verschlechterung kann sachgemäße Behandlung führen. Das nennt man das Risiken bzw. Nebenwirkungen. Oder unsachgem. Behandlung. Das nennt man dannvielmehr Behandlungsfehler. Sogar Faktoren, die gar nichts mit der PT an sich zu tun haben, können eine Verschlechterung hervorrufen. Auch dazu gibt es Experten, die das so sehen.
Hallo Stern, was gibt es dazu für Experten?

Und was für Faktoren sind damit gemeint?

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stern
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 06:30

Informiere dich doch bitte selbst. Das ist absolut gängige Sicht. Das kannst auch du recherchieren, wenn es dich wirklich interessieren sollte. Der Link von Lockenkopf steht auch nicht in Widerspruch zu meinen Aussagen (im Gegenteil). Behandlungsfehler sind als Folgen einer unsachgem. Behandlung definiert, woraus sich auch Haftungsfolgen ergeben können... Guckst du zur Verpflichtung z.B. 630a BGB an.

Risiken und Nebenwirkungen können hingegen auch bei absolut sachgerechter Behandlung entstehen (sind noch nicht einmal in jedem Fall vermeidbar)... und darüber ist dann natürlich auch aufzuklären. Haftungsfolgen ergeben sich in solchen Fällen höchstens bei unterlassener oder falscher Aufklärung... nicht aber bei ordnungsgemäß durchgeführter Behandlung.

Natürlich kann man nicht alles in eine Pott werfen.
Wichtig:
Arbeitet der Arzt nach dem aktuellen Stand der Medizin und klärt den Patienten ausführlich
über mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf,
kann der Patient keinen Schadensersatz
geltend machen, auch wenn die Heilung ausbleibt oder unerwünschte Folgen auftreten.
http://www.bkk-deutsche-bank.de/docs/Be ... 011-02.pdf
Dumm gelaufen, wenn dann Forenuser oder noch schlimmer der Behandler selbst, glasklare Behandlungsfehler als Risiken bzw. Nebenwirkungen verkaufen wollen.
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Noenergetik
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 06:35

Natürlich interessiert es mich wirklich. Sonst hätte ich nicht gefragt.
Kann mit so verallgemeinernden Aussagen nichts anfangen, aber gut wenn Du nicht antworten magst, dann eben nicht.

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stern
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 06:50

Wenn es dich wirklich interessiert, kannst du dich gaaaaaanz leicht informieren. Ganz leicht. Ich bin auch nicht dein Lakai oder ein Lexikon, das Leuten etwas Informationen hintertragen muss. Diese Unterscheidung ist Standard. Ich habe übrigens in meiner Antwort (!) ein paar Hinweise gegeben. Ein Behandlungsfehler ist glasklar etwas anderes als eine Nebenwirkung oder Risiko. Auch unterschiedliche Haftungsfolgen zeigen das (aber nicht nur diese... wie gesagt: Selbstinformation ist möglich). Dafür kann schon Menschenverstand ausreichen, um das ein bisschen zu ahnen, dass das nicht identisch ist. Auch dass im Link oben (was dieser genau belegen soll, weiß ich nicht... ich sehe tatsächlich keinen Widerspruch zu dem von mir gesagten) unterschiedliche Punkte aufgelistet sind, zeigt deren Unterschiedlichkeit (!).
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Noenergetik
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 07:11

Ich habe Dir eine ganz normale Frage gestellt! Wenn Du darauf nicht antworten möchtest, ist doch okay.
Ich habe weder gesagt das Du mein Lakai oder sonst was bist - auch von einem Widerspruch habe ich nichts gesagt.

Für mich ist der Austausch mit Dir hier an dieser Stelle jetzt beendet.

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stern
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 07:27

Und ich habe sogar geantwortet Obwohl das sicherlich schneller zu recherchieren ist als eine Antwort hier zu verfassen, also nur ein bisschen Mühe erfordert hätte. Aber anscheinend ist das zu viel, obwohl es angeblich soooo brennend interessiert. Und ich habe auch geantwortet obwohl auch der Menschenverstand nachvollziehen könnte, dass ein Behandlungsfehler etwas anderes ist als eine mögliche Nebenwirkung/Risiken einer Behandlung.

Risiken können viele Behandlungen mit sich bringen, selbst wenn ein Arzt oder Therapeut fehlerfrei arbeitet.
Wann spricht man von einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler definiert sich durch drei Punkte, erklärt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Zunächst muss ein Schaden vorliegen. Dessen Ursache muss auf die Behandlung zurückzuführen sein. Und: Es muss nachgewiesen sein, dass bei der Behandlung tatsächlich gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen wurde. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fasst zusammen: «Wird die Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt, so wird dies als Behandlungsfehler bezeichnet.»

Ist jede Komplikation auf Versagen des Arztes zurückzuführen?

Nein. Aus einem unerwünschten Ergebnis einer Behandlung kann man noch nicht auf einen ärztlichen Fehler schließen. Manche Probleme treten ein, obwohl der Arzt alles richtig gemacht hat. «Eine Infektion zum Beispiel kann bei jedem Eingriff passieren. Es gibt ein Restrisiko, auch wenn alle Hygienemaßnahmen getroffen werden», sagt Schlund. Vor Behandlungen klären Ärzte deshalb über dieses natürliche Risiko auf.
http://www.berlin.de/special/gesundheit ... -koen.html
Findest du nochwas, woran du dich kratzen könntest?
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sandrin
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 09:46

Was ich immer so interessant finde, ist, dass ich z. B. in keiner einzigen meiner Therapien über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es viele gibt, die das werden. Bei mir ist das nicht so schlimm, weil ich mich selbst aufkläre . Aber bei absoluten Laien vermutlich schon.

Generell glaube ich aber, dass es nahezu unmöglich ist, gerade in Psychotherapien Behandlungsfehler nachzuweisen. Auch das gehört für mich persönlich zum Aufgeklärtsein eines Patienten, nur dass man das natürlich dann eher durch Foren wie dieses hier erfährt ....

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Ephraim
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 09:55

stern hat geschrieben:Und ich habe sogar geantwortet
Ja, deine Antwort bestand darin, darzulegen, daß du nicht verpflichtet bist zu antworten
stern hat geschrieben: Ich bin auch nicht dein Lakai oder ein Lexikon, das Leuten etwas Informationen hintertragen muss.

Nur eine Randbemerkung, ich schreib nichts weiter
"Sometimes we battle to protect someone, sometimes we battle to protect someones honor" Ichigo Kurosaki; Ich stelle keine rhetorischen Fragen

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stern
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Beitrag Fr., 27.05.2016, 10:01

Ephraim: Lesen bildet... alles erläutert. Im Gegensatz zu deinem reinen OT-Beitrag.

Ich wurde eigentlich schon ansatzweise aufklärt. Derzeit habe ich sogar einen schriftlichen Vertrag, in dem auch manches festgehalten ist, was zu den Pflichtformalitäten gehört (die ja nicht nur auf die Aufklärung beschränkt sind). Was Risiken angeht, sind diese bei Körperbehandlungen aber i.d.R. auch vorwiegend bei Operationen schriftlich dokumentiert... ansonsten eher mündlich.

Hier eine dokumentierte Patientenaufklärung Psychotherapie der DGPM (u.a. mit Risiken und Nebenwirkungen... ein Fehler ist wie gesagt etwas anderes. Das in Frage zu stellen wäre mehr als absurd). Einen Unterschied kann auch manchen, wie erfahren der Patient bereits ist... also dann ist evtl. weniger abzuarbeiten, da es schon vorausgesetzt werden kann:
http://www.rhein-klinik.de/fileadmin/co ... erapie.pdf
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