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Di., 18.09.2012, 20:51
Ich mal wieder sehr sachlich!
Weder in der Schweiz noch in Deutschland wird einfach "mal so" ein Lappi, also die entsprechenden Daten, beschlagnahmt! Gibt es nicht, außer, das ist ein Fall von Tausenden, wo ein mehr als gravierender Fehler passiert ist.
Ansonsten bedarf es STICHHALTIGER Beweise oder hinreichender Tatverdacht, der nicht durch eine bloße Anzeige von Nachbars Lumpi oder einem Hassi-Ex gegeben ist. So einen Beschluss muss die Polizei richterlich beantragen und er muss erlassen werden mit allen Voraussetzungen.
Titus, sei beruhigt. Auch die schweizer Anwälte arbeiten, ohne, dass die Mandanten jeden Tag mami-like ermahnen müssen.
Einen schlechten Anwalt kann man überall erwischen, aber dass man ihm die Wege weisen muss, wäre mir neu.
Die Ermittlungsakten kann man übrigens, weder in der Schweiz noch in D selbst anfordern. Dazu bedarf es eines Anwaltes, der einem eigentlich noch nicht einmal die Kopien aushändigen darf.
In Strafverfahren gibt es die Möglichkeit der Pflichtverteidigung; die hat nix mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun. Übrigens hat eine Verteidung in Strafverfahren selten eine Versicherung im Angebot; ähnlich, wie Erbverfahren oder schon gar nicht Scheidungen.
Else
Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast..... (G.B. Shaw)