Heilpraktiker für Psychotherapie = Psychotherapeut? (D)

Hier können Sie Fragen zu Begriffen, Diagnosen und sonstigen Fachworten stellen, die einem gelegentlich im Zusammenhang mit Psychologie und Psychotherapie begegnen oder die Bedeutung von Begriffen diskutieren.
Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Mi., 22.05.2013, 15:51

ENA hat geschrieben: Finde ich übrigens schön, dass hier mal wieder positiv über Gestalttherapie, Körperarbeit und kreative Methoden geschrieben wird!!!
Dito. Wird viel zu sehr vernachlässigt!!!

Werbung

Benutzeravatar

ENA
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 46
Beiträge: 9841

Beitrag Mi., 22.05.2013, 16:01

......

Benutzeravatar

Chakotay
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 54
Beiträge: 243

Beitrag Mi., 22.05.2013, 21:51

Hallo Sandrin,

du hattest heute wieder eine Therastunde, oder? Wenn du magst, erzähle doch mal, ob du mit ihm/ihr Klartext sprechen konntest, wie du es wolltest.
Mein Thera ist leider derzeit in Urlaub... ;-(

Lieben Gruß!
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Mi., 22.05.2013, 21:54

Hallo,

sehr gerne. Ich hab dazu etwas in meinem Thread "A long way to myself" geschrieben. Magst du mal lesen?

Meiner ist ab nächster Woche auch im Urlaub!

Lg Sandrin

Werbung

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 26.05.2013, 17:24

Nochmals ne Frage.

Ich hab gerade gelesen, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie keine Schweigepflicht hat. Das beunruhigt mich ein wenig. Jetzt überlege ich, wie ich das Problem lösen kann. Denn eines will ich nicht, dass irgendwelche heiklen Erkenntnisse an irgendwelche Behörden oder so weitergegeben werden können. Andererseits, wenn ich selber zahle, dürfte das ja keiner mitkriegen. Am liebsten wäre es mir, wenn ich anonym bliebe, aber das wird nicht gehen.

Ist ja schon heftig mit der fehlenden Schweigepflicht.

Benutzeravatar

Chakotay
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 54
Beiträge: 243

Beitrag So., 26.05.2013, 17:37


Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe meinen Thera zu Beginn direkt danach gefragt, da mir das sehr wichtig ist und er bestätigte mir,dass er ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt. Ich musste ihm sogar später einmal schriftlich eine Schweigepflichtsentbildung geben, als er mit meinem Hausarzt Kontakt (nach Bitten meinerseits) aufnehmen wollte.

Der Bund Deutscher Heilpraktiker schreibt auf seiner Homepage folgendes:
"Artikel 3 - Schweigepflicht
1. Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker kein Zeugnisverweigerungsrecht.

2. Heilpraktiker haben ihre Helfer, Praktikanten und Assistenten über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies in schriftlicher Form festzuhalten.

3. Heilpraktiker haben die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch gegenüber ihren Familienangehörigen zu beachten.

4. Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.

5. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen.

6. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

Anmerkung: Eine Schweigepflicht besteht in diesem Fall nicht, da Versicherte bei Versicherungsbeginn grundsätzlich ihre Behandler von der Schweigepflicht entbunden haben."

Der letzte Punkt bezieht sich ja nur auf die Schweigepflicht gegenüber der KV, wie bei allen Ärzten üblich.

Gruß von
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

Benutzeravatar

Chakotay
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 54
Beiträge: 243

Beitrag So., 26.05.2013, 17:41

Nachtrag:
Die Schweigepflicht entsteht auch aus dem Behandlungsvertrag.

Es kann sein, das es rein streng rechtlich/gesetzlich etwas anders aussieht als bei "richtigen" Ärzten, aber ich habe halt die Erfahrung gemacht, das es im Therapie-Alltag keinen spürbaren Unterschied gibt.
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 26.05.2013, 19:26

Ach, danke für die Infos. Ja, das mit dem Behandlungsvertrag habe ich inzwischen auch gelesen. Nur ist es im Akutfall schon problematisch, z. B. wenn es um meine Arbeit geht. Aber es ist ja eigentlich nirgends dokumentiert.

Benutzeravatar

ENA
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 46
Beiträge: 9841

Beitrag So., 26.05.2013, 19:43

Was hätte dann der HP davon, wenn er die Daten an Deinen Arbeitgeber weiter gibt und warum sollte Dein Arbeitgeber auf die Idee kommen, dass Du eine Therapie machst und dann auch noch rausfinden bei wem?

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 26.05.2013, 20:27

Also im öffentlichen Dienst kann das schon passieren, wenn du z. B. zum Amtsartz musst. Da musst du dann nämlich sämtliche Behandlungen angeben und der Amtsarzt kann sich dann mit den Behandlern kurzschließen. Dafür musst du aber die Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden.

Wenn das bei Heilpraktern so einfach ist, dass die da einfach nachfragen können, dann ist das ja ungut. Ich meine, ich weiß nicht, was noch kommt. ...

Benutzeravatar

ENA
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 46
Beiträge: 9841

Beitrag So., 26.05.2013, 20:34

Du meinst, wegen seelischen Themen zum Amtsarzt? Wann muss man denn eigentlich zum Amtsarzt? (Unabhängig vom öffentlichen Dienst jetzt).

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 26.05.2013, 20:37

z. B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten, wenn man dir Labilität unterstellt, da gibt es verschiedene Konstellationen, die nicht eintreten müssen, aber ja mal könnten

Benutzeravatar

ENA
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 46
Beiträge: 9841

Beitrag So., 26.05.2013, 20:43

Achso, okay. Gibt es denn außerhalb von Sorgerechtssachen noch andere Gründe, warum man da hin muss?

Benutzeravatar

Anne1997
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 53
Beiträge: 625

Beitrag So., 26.05.2013, 20:45

Deine Sorgen sind "i.d.R." unbegründet:
kenne einen temporär psychotischen Amtsrichter, der einmal pro Jahr für einige Wochen in der Psychiatrie ist, ansonsten seinen Beruf fast genial ausführt, einen angsterkrankten, dadurch inkontinenten Anwalt, der nur mit der Unterstützung seiner Frau wirken kann und dennoch Karriere in der Sozietät machen durfte und ebenso einen Schuldirektor, der Depressionen hatte und immer noch Medikamente nimmt und in Therapie ist (und trotz Therapie Karriere in der Schulverwaltung machte).

Ein gesundes Misstrauen ist im öffentlichen Dienst sicherlich manchmal wohl notwendig und: auch hier haben sich die Zeiten gewandelt.
Du kannt ja überlegen, ob Du eine PT bei einem HP angeben willst.
Sie taucht ja nirgendwo auf, es sei denn, der HP rechnet über Kasse ab (Systemiker und GT können dies in D noch nicht bzw. nur in Ausnahmefällen wie Kapazität und bei Zusatzversicherungen der Klienten).

Sorgerechtsstreitigkeiten (wie auch Fragen der Berufsunfähigkeit oder ein großer zeitlicher Ausfall wg. z.B. "Burnout") sind natürlich ein anderes, u.U. äußerst heikles Thema: hier kann eine PT aber als Stärke ausgelegt werden - weil Du dadurch z.B. mehr Stabilität erlangt hast. Da würde ich mir dann wohl einen ziemlich guten Anwalt suchen und vorher mir "klarmachen", inwieweit PT konkret hilft und wo evtl. (noch) nicht, um argumentieren zu können.

Nur: hätte, wäre, könnte - man kann sich nicht gegen alles absichern. Also: nur wegen eventueller Möglichkeiten keine Therapie zu wagen, halte ich für eine zu enge, sich selbst einschränkende Sichtweise.

LG
Anne

Edit 1x
Zuletzt geändert von Anne1997 am So., 26.05.2013, 20:58, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag So., 26.05.2013, 20:48

Vielleicht noch vom Jobcenter aus. Aber das weiß ich nicht so genau. Mir ist es halt hautpsächlich durch den öffentlichen Dienst bekannt.

@ Anne: Du hast beim Amtsarzt z. B. als Beamter überhaupt keine Wahl, du MUSST das angeben. Nur wenn es nirgends vermerkt ist, dann kann ja nichts passieren. Aber eine ambulante und stationäre Therapie beim Psychologen und Arzt musst du angeben, alles andere ist Betrug.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag