Therapeutin bricht die Therapie sehr sauer ab.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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estelle
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Beitrag Do., 04.03.2010, 12:36

Ein Arzt darf zum Beispiel einem Ehepartner Auskunft erteilen,einem nichtverheiratetem Lebenspartner
aber nicht,nur mit schriftlichem Einverständnis der anderen Person.
Ob das jetzt für Therapien anders geregelt ist, weiß ich nicht.

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stern
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:01

Nochmals stern als advocatus diaboli

Zur Schweigepflicht:

http://www.psychologie-dgvt.de/ethik.ht ... 1e3b93534c

...dennoch geht es darum imo nicht wirklich, denn der Mann wurde nicht einbezogen. Im Zweifel würde ich davon ausgehen, dass sie nicht mal so nebenbei die Schweigepflicht verletzen möchte (wenn sie schon so angst um ihre Zulassung hat), sondern sie das wasserdicht machte. und da hängt , vermute ich mal, auch einiges davon ab, wie sie den Zustand eines Patienten aktuell einschätzt bzw. was dieser mitteilte (z.B. auch in Form von Schriftverkehr)... ich erinnere:
Ich schrieb ihr, als ich sie bisher, ( 2x ) um einen extra Termin gebeten hatte, weil es mir wirklich sehr schlecht ging, und ich wirklich nicht mehr weiter wusste, ich hätte Ihre Hilfe dringend benötigt, war es für Sie eben nicht dringend genug. ... Ich kann kaum an etwas anderes mehr denken, die Bilder kommen und gehen ohne das ich einen Einfluss darauf habe, meine Angst ist kaum noch auszuhalten, aber irgendwie komme ich mir mit meinem Problem so alleine gelassen vor wie damals.
[usw. siehe Eingangsthreads]
Ich meine, ein mir geht's blendend liest sich da nun auch nicht heraus... und wenn man mag, KANN man das IMO so auslegen, dass eine amb. Therapie (die idR 1x wöchentlich stattfindet) nicht mehr ausreicht ... wobei ich dabei bleibe, dass ich es mir für dich, Emma, anders gewünscht hätte als es ablief.

Worüber meinst du denn, Emma, dass sie sich geärgert haben könnte (losgelöst davon, ob der Ärger nun "berechtigt" iss oder nicht)?
Zuletzt geändert von stern am Do., 04.03.2010, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Moni.
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:07

Ein Therapeut darf einem Ehepartner keine Auskunft geben!

Einzige Ausnahme, der Ehepartner wird auf Wunsch in die Therapie einbezogen - was aus gutem Grund relativ selten vorkommt.

Auskunft an den Hausarzt ist ein klarer Bruch der Schweigepflicht.
Es sei denn, eine Entbindung von der Schweigepflicht wurde erklärt/unterschrieben.

Bei akuter Suizidgefahr werden Rettungskräfte informiert.

Gruß
Moni
Zuletzt geändert von Moni. am Do., 04.03.2010, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.

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estelle
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:13

Aber was hat es jetzt gebracht? Denn in der Klinik bist du ja jetzt nicht Emma.
Im Gegenteil,jetzt stehst du ja ganz ohne Hilfe da.
Willst du dich nicht vielleicht doch an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden?

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stern
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:15

Moni. hat geschrieben:Auskunft an den Hausarzt ist ein klarer Bruch der Schweigepflicht.
Es sei denn, eine Schweigepflichtaufhebung wurde erklärt/unterschrieben.
Und wie sieht es im Fall der Einschätzung eines kritischen Zustandes aus ODER wenn z.B. Bleistift der überweisende Arzt oder ein Hausrzt in die Mit- oder Weiterbehandlung einbezogen iss (auf meine Überweisung gibt es zumindest da so ein paar Kreuzchen)? Ohne da detailliert informiert zu sein (aber ich meine auch dazu lässt sich im Link was nachlesen) meine ich zu wissen, dass es durchaus ein paar Ausnahmetatbestände gibt, die nicht einer separaten Entbindung des Patienten bedürfen. Wahrscheinlich ist, dass Theras hier versuchen es wasserdicht zu machen...
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estelle
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:19

Dein Link funktioniert leider nicht,Stern.

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stern
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:23

Violetta 2009 hat geschrieben:Dein Link funktioniert leider nicht,Stern.
weiß nicht, warum ich den nicht anders reinbringe... hilfsweise scheint es aber zu klappen, wenn man ihn ohne das [url] am Anfang und Ende in den browser kopiert.

Aber ich kann die Passi mal zitieren:

Irrtum Nr. 1:

Die Weitergabe von Patientendaten an Kollegen ist immer zulässig. Falsch. Von einem (meist "stillschweigenden") Einverständnis des Patienten mit der Datenweitergabe kann nur ausgegangen werden, wenn der entsprechende Kollege in die Weiter- oder Nachbehandlung durch den Patienten eingebunden wurde. ...
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Jesusechse
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:31

Hi!

Ich hab' den Thread hier jetzt nicht ganz gelesen, nur das Ende.

Daher möchte ich nur allgemein was zu dem Thema anmerken.

Vorab: Ja, der Ehepartner darf auch keine Auskunft erhalten! Wenn der Thera irgendjemandem was sagt (Ausnahme: akute Selbst- und Fremdgefährdung, dann greifen Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe ein.) macht er sich strafbar nach Strafgesetzbuch (Deutschland).

Es gibt sicher Patienten, die sich IHRE eigene Realität zusammenspinnen von dem, was in Therapie abläuft und hinter über die Therapeutin/den Therapeuten schimpfen, sich enttäuscht aus der Therapie verabschieden, beleidigte Leberwurst spielen und im Grunde lag alles nur an ihnen selber und kein Therapeut der Welt könnte ihnen helfen, weil sie völlig unfähig zur Selbstkritik und Selbstreflexion sind.

Dann gibt's die Fälle, wo Therapieen einfach entsetzlich schief gehen, weil am Anfang das Ausmaß der Problematik des Patienten nicht erkennbar war und er an einen Therapeuten geraten ist, der eben in seiner beruflichen Entwicklung nicht da ist, wo er sein müsste um so jemandem helfen zu können. Da gibt's viele Fallgestaltungen, warum was schief gehen kann.

Und dann sind da noch die Therapeuten selbst. Gar nicht selten sind sie der Grund, warum eine Therapie nicht klappt. Es gibt einen sehr hohen Anteil unter den Therapeuten, die selber hochgradig gestört sind und sich genau aus diesem Grund in dieses Berufsfeld "verirrt" haben. Narzistischer Missbrauch und emotionaler Missbrauch, Manipulation sind keine Seltenheit, überhaupt nicht.

Letztlich kann hier im Forum keiner aus der Distanz beurteilen, was im vorliegenden Fall los war.

Wenn eine Therapie mies endet, ist das für den Patienten immer eine Katastrophe.

Man sollte sehr selbstkritisch prüfen, ob man selber dran schuld ist, wie's gelaufen ist und ob sich das auch anderswo so zeigt, dass man immer das Gefühl hat, jeder ist fies zu einem. Wer schon öfter von anderen gesagt bekommen hat: "Bei Dir sind immer die anderen schuld, nur Du nie!", der sollte das ernst nehmen und zwar sehr ernst!

Und wenn man nach so einer Überprüfung dazu kommt, dass der Therapeut sich falsch verhalten hat, sollte man selbstsicher auf sein Bauchgefühl hören und diese falsche Ratte bzw. diesen inkompetenten Psychotherapeuten sofort zu den Wolken schießen und sich klar machen, dass man halt einen Griff ins Klo zu verzeichnen hat und in Zukunft genau aufpassen muss, auf wenn man sich einlässt.

LG

ausgefuchst

PS Supervision funktioniert nur in der Theorie! Und vor selber wahnsinnigen Therapeuten gibt's letztlich keinen Schutz. Es ist echt Glückssache, ob man gut landet oder nicht, weil eins ist klar, der Thera ist immer in der überlegenen Postition und wenn er die ausnutzt, dann hat man verloren. Bs klar wird, was da läuft, können Jahre ins Land gehen und diese Therapieschäden sind mit das Schlimmste, was einem passieren kann.

Also Leute, passt gut auf Euch auf. Die sind nicht alle Mutter Theresas, sondern gnaz oft auch gestörte Psychopathen!!

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Moni.
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:33

Hallo Stern,
stern hat geschrieben:[wenn z.B. Bleistift der überweisende Arzt oder ein Hausrzt in die Mit- oder Weiterbehandlung einbezogen iss (auf meine Überweisung gibt es zumindest da so ein paar Kreuzchen)?
= "Von einem Einverständnis des Patienten mit der Datenweitergabe kann nur ausgegangen werden, wenn der entsprechende Kollege in die Weiter- oder Nachbehandlung durch den Patienten eingebunden wurde."

Gruß
Moni

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Eve...
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:36

@ Ausgefuchst

Jedes Wort von Dir würde ich hier unterschreiben! Ich bin auch schon mal bei einem sog. Psychologen gelandet, der selbst weitgehend aus eigenen Problemen bestand, und als ich es checkte, wars fast zu spät. - OFT genug ist es ja so, dass jemand, der sich diesen Beruf aussuchte, einen sehr guten eigenen Grund dazu hatte ...

Mir sind aber auch schon Menschen begegnet, die mit ausgeprägter Eigenblindheit gesegnet waren, und für jeden Therapeuten eine kaum zu knackende Nuss darstellten ... und sich immer ungerechter behandelt fühlten, je mehr es ans Eingemachte gehen sollte.

Schwierig bis unmöglich, so etwas im Forum zuverlässig zu unterscheiden. Ich meine jetzt ausdrücklich nicht den vorliegenden Fall, aber mich wunderte schon öfters, wie begeistert die User auf derartige Beschwerden anspringen, ohne die zweite Seite anhören zu können ...

GLG Eve

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Moni.
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:55

Hallo Ausgefuchst,

auch von mir volle Zustimmung

Gruß
Moni

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stern
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Beitrag Do., 04.03.2010, 13:59

Moni. hat geschrieben:= "Von einem Einverständnis des Patienten mit der Datenweitergabe kann nur ausgegangen werden, wenn der entsprechende Kollege in die Weiter- oder Nachbehandlung durch den Patienten eingebunden wurde."
Abgesehen davon, dass diese Diskussion imo etwas am Thema vorbei geht, iss nicht klar ob der Hausarzt das wurde: So ist dem Hausarzt neuerdings irgendsoein Bericht zu erstatten (Berichtspflicht ab 2007. ich meine ich habe bei meinem Therapien bögen ausgefüllt, dass ich das NICHT will, also Widerspruch, weswegen mein Thera dorthin nix liefert. beide Theras (mein letzter und meine "neue" meinten, ansonsten würden sie berichten, müsste ich aber genauer nachrecherchieren diese Regelung)... und nun ja, worauf ich hinaus will: wenn Mitbehandlung oä angekreuzt ist, so ist das für mich alles nicht SOOO eindeutig wie es User im Thread schreiben. Ebenso nicht, wenn ein Patient berichtet/schreibt, wie arg schlecht es ihm geht und dass ihm 1x/Woche nicht ausreicht (das übliche Maß). Ich wäre also vorsichtig mit solchen Beurteilungen. Ich meine, ein Therapeut müsste schon wirklich blöd sein, fahrlässig eine solche Verfehlung zu begehen...
Zuletzt geändert von stern am Do., 04.03.2010, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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candle
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Beitrag Do., 04.03.2010, 14:04

debussy hat geschrieben: wer weiss, ob nicht der ehemann VERURSACHER oder AUSLÖSER der beschwerden ist.
Dann ist man wohl getrennt.

Aber letztlich sind die Infos hier einfach nicht ausreichend. Wir wissen nicht mal, ob der Mann mal mit einbzogen war. Wie sonst käme eine Therapeutin darauf ihn zu informieren. Sowas wird ja in der Regel gleich zu Beginn geregelt.

Auif Spekulationen will ich mich hier auch gar nicht mehr einlassen.

Schließlich sehen wir auch einige Treads wo manche ihre Beziehungen mittels Therapeuten retten wollen.

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münchnerkindl
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Beitrag Do., 04.03.2010, 14:09

candle hat geschrieben:
debussy hat geschrieben: wer weiss, ob nicht der ehemann VERURSACHER oder AUSLÖSER der beschwerden ist.
Dann ist man wohl getrennt.
Hä? auf welchem Planeten lebst du denn? Es gibt genug misbräuchliche Beziehungen in denen es dem Opfer reichlich schwer fällt zu gehen und das gerade Thema der Therapie ist.

Ausserdem ist hier nicht die Rede davon daß die Beziehung in der Therapie DAS Hauptthema ist. Wie kommst du jetzt darauf daß es in ANDEREN Threads um Rettung von Beziehungen per Therapie geht? Und was hat das mit der Schweigepflicht zu tun?


Tja, wie käme sie wohl darauf ihn zu informieren. Ich glaube auch nicht, daß ein seriöser Therapeut von dem Klienten eine Carte Blanche bekommt, mit dem Partner nach Wunsch über Therapieinhalte zu kommunizieren. Ich hab von sowas jedenfalls noch nie was gehört. Evtl bekommt ein Gutachter eine Schweigepflichtentbindung. Aber doch kein Partner.

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candle
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Beitrag Do., 04.03.2010, 14:19

kindl woher weißt Du, dass sie NICHT mal ihren Mann als Bgleiter erwähnt hat bzw. ihn NICHT mit einbezogen hatte wollen am Anfang? Dann wäre die Therapeutin wirklich.... ähm.... falsch gepoolt über den Kopf des Klienten weg, aber wer weiß es DU???

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