Sterbehilfe für psychisch Kranke?
Sterbehilfe und das Recht sich umzubringen sind aber zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Denn: Sterbehilfe - Dies soll nicht das Recht sein, sich umzubringen (das hat ja jeder aktuell, da Selbstmord schon lange nicht strafbar ist, sondern wer überlebt, erhält selbstverständlich alle Hilfen der Gesundheitsfürsorge), sondern das Recht, von anderen Personen Hilfe zu erhalten, sich umzubringen, wodurch dieses Recht auch bedeuten würde, andere Personen (Ärzte, Pharmatiker etc.) wäre dann dazu rechtlich verpflichtet, diese Hilfe zu geben, auch entgegen ihrer persönlichen Überzeugung.
Es geht hier also nicht mehr um das Recht einer Einzelperson. welches schon besteht, sondern um ihr Recht gegenüber anderen Personen.
Was auch anscheinend beständig vergessen wird: Das Sterbehilfe entstanden ist, hängt damit zusammen, dass es ursprünglich um Menschen ging, die sich das Leben nehmen wollten, dazu aber körperlich aufgrund ihrer Krankheiten nicht in der Lage sind ...
Insgesamt besteht bei einer solchen rechtlichen Umsetzung von Sterbehilfe, wie hier im Thread oft gefordert, die Gefahr, dass es dadurch zu einer Beschränkung des Rechts auf Gesundheitsfürsorge in allmöglichen Umfang kommt. Denn es kann sich dazu entwickeln, dass dann "Altfälle" austherapiert werden, denn sie könnten ja ihr anderes, neues recht in Anspruch nehmen ...
... de facto ist ja bekannt, dass es in den klassischen bereichen der passiven Sterbehilfe dazu kam, dass subtiler druck ausgeübt wird, Patientenverfügungen "rechtzeitig" zu verfassen ...
Denn: Sterbehilfe - Dies soll nicht das Recht sein, sich umzubringen (das hat ja jeder aktuell, da Selbstmord schon lange nicht strafbar ist, sondern wer überlebt, erhält selbstverständlich alle Hilfen der Gesundheitsfürsorge), sondern das Recht, von anderen Personen Hilfe zu erhalten, sich umzubringen, wodurch dieses Recht auch bedeuten würde, andere Personen (Ärzte, Pharmatiker etc.) wäre dann dazu rechtlich verpflichtet, diese Hilfe zu geben, auch entgegen ihrer persönlichen Überzeugung.
Es geht hier also nicht mehr um das Recht einer Einzelperson. welches schon besteht, sondern um ihr Recht gegenüber anderen Personen.
Was auch anscheinend beständig vergessen wird: Das Sterbehilfe entstanden ist, hängt damit zusammen, dass es ursprünglich um Menschen ging, die sich das Leben nehmen wollten, dazu aber körperlich aufgrund ihrer Krankheiten nicht in der Lage sind ...
Insgesamt besteht bei einer solchen rechtlichen Umsetzung von Sterbehilfe, wie hier im Thread oft gefordert, die Gefahr, dass es dadurch zu einer Beschränkung des Rechts auf Gesundheitsfürsorge in allmöglichen Umfang kommt. Denn es kann sich dazu entwickeln, dass dann "Altfälle" austherapiert werden, denn sie könnten ja ihr anderes, neues recht in Anspruch nehmen ...
... de facto ist ja bekannt, dass es in den klassischen bereichen der passiven Sterbehilfe dazu kam, dass subtiler druck ausgeübt wird, Patientenverfügungen "rechtzeitig" zu verfassen ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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So unterschiedlich nun auch nicht:pandas hat geschrieben:Sterbehilfe und das Recht sich umzubringen sind aber zwei unterschiedliche Sachverhalte.
http://www.sueddeutsche.de/leben/debatt ... -1.2548900
@ Ambiente
Lies bitte meinen Beitrag nochmal. Es geht mir um die unterschiedlichen Bedeutungen, die auch bestehen bleiben, wenn es in der Praxis anders umgesetzt wird als in D.
Dass in Belgien ein Recht auf Sterbehilfe für psychisch Kranke besteht, wurde ja bereits hier im Thread erörtert.
Das ändert aber nichts an dem von mir beschriebenen Unterschied, sondern bestätigt diesen:
Sterbehilfe ist nach den jeweiligen Vorschriften her das Recht gegenüber anderen Menschen, Hilfe dabei zu erhalten, sich umzubringen.
Währenddessen das Recht sich umzubringen, in mehr Ländern besteht, auch in denen, in denen es kein Recht auf Sterbehilfe gibt.
Es gibt ja auch andere Rechstverhalte, die ein Recht des Subjekts betonen, aber dennoch nicht beinhalten, dass andere Personen dabei aktiv helfen müssen. Z.b. hat jeder ein Recht auf freie Berufswahl, das bedeutet aber nicht, dass man fordern kann, vom Arbeitgeber X im Traumberuf eingestellt zu werden, auch nicht, wenn man die Qualifikationen dazu hat. Arbeitgeber X kann genauso gut jemand anderen mit denselben Qualifikationen einstellen.
Lies bitte meinen Beitrag nochmal. Es geht mir um die unterschiedlichen Bedeutungen, die auch bestehen bleiben, wenn es in der Praxis anders umgesetzt wird als in D.
Dass in Belgien ein Recht auf Sterbehilfe für psychisch Kranke besteht, wurde ja bereits hier im Thread erörtert.
Das ändert aber nichts an dem von mir beschriebenen Unterschied, sondern bestätigt diesen:
Sterbehilfe ist nach den jeweiligen Vorschriften her das Recht gegenüber anderen Menschen, Hilfe dabei zu erhalten, sich umzubringen.
Währenddessen das Recht sich umzubringen, in mehr Ländern besteht, auch in denen, in denen es kein Recht auf Sterbehilfe gibt.
Es gibt ja auch andere Rechstverhalte, die ein Recht des Subjekts betonen, aber dennoch nicht beinhalten, dass andere Personen dabei aktiv helfen müssen. Z.b. hat jeder ein Recht auf freie Berufswahl, das bedeutet aber nicht, dass man fordern kann, vom Arbeitgeber X im Traumberuf eingestellt zu werden, auch nicht, wenn man die Qualifikationen dazu hat. Arbeitgeber X kann genauso gut jemand anderen mit denselben Qualifikationen einstellen.
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@Ambiente
Und ich frage dich nochmals:
Und ich frage dich nochmals:
Nico hat geschrieben:Und aus deiner Sicht hatten sie kein Recht sich umzubringen ?
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
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Das ist mir völlig klar. Trotzdem bin ich immer noch in der Meinung, daß ein psychisch kranker Mensch, der sich umbringen will, nicht in der Lage ist, objektiv genug seine Lebenssituation zu beurteilen und sollte deswegen unter keinen Umständen dabei noch unterstützt werden, sich selbst umzubringen. Mehr nicht.pandas hat geschrieben:
Dass in Belgien ein Recht auf Sterbehilfe für psychisch Kranke besteht, wurde ja bereits hier im Thread erörtert.
Das ändert aber nichts an dem von mir beschriebenen Unterschied, sondern bestätigt diesen:
Sterbehilfe ist nach den jeweiligen Vorschriften her das Recht gegenüber anderen Menschen, Hilfe dabei zu erhalten, sich umzubringen.
@Ambiente
Weil du sogerne Beispiele mit Töchtern und Söhnen bringst, angenommen ein psychisch Kranker bringt deine Tochter um, wärst du dann mit einem Freispruch für den Täter, der ja nicht in der Lage ist sein Tun objektiv genug zu beurteilen, einverstanden ?
Und sind für dich alle die sich selbst unbringen oder umbringen wollen psychisch krank ?
Weil du sogerne Beispiele mit Töchtern und Söhnen bringst, angenommen ein psychisch Kranker bringt deine Tochter um, wärst du dann mit einem Freispruch für den Täter, der ja nicht in der Lage ist sein Tun objektiv genug zu beurteilen, einverstanden ?
Und sind für dich alle die sich selbst unbringen oder umbringen wollen psychisch krank ?
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@ Ambiente: Dass suizidale als psychisch krank angesehen werden liegt daran, dass suizid selbst als ein Symptom von Depression angesehen wird.
Es ist wirklich absurd. Natürlich wird ein suizidaler nicht symtome wie durchgehend heitere Laune, Tatendrang usw angeben können. Das wäre erst recht wieder verrückt. Wie bitte sollte sich ein suizidaler verhalten, um nicht in die Psychoecke gedrängt zu werden?
Ich habe keine Ahnung, was eine psychische Krankheit sein soll. Etwas wie die Psyche hätte in der Medizin eigentlich auch nichts zu suchen und gehörte in die Märchenbücher verbannt.
Reden wir also von beeinträchtigungen des Gehirns, die natürlich auch nicht heil- oder linderbare affektive Störungen verursachen können. Dann sind wir sowohl das Psychogeblubber als auch die künstliche Trennung zwischen Geist und Körper los. Es gibt nur körperliche Leiden und wenn die unheilbar sind und Leid verursachen, argumentieren die meisten für Sterbehilfe.
@ Nico: Selbstgewählten Suizid befürworten und Beihilfe bestrafen ist ziemlich idiot... ähm österreichisch. Es ist absolut nicht einleuchtend, warum eine Beihilfe zu einer straflosen Tat plötzlich strafbar wird.
Es ist wirklich absurd. Natürlich wird ein suizidaler nicht symtome wie durchgehend heitere Laune, Tatendrang usw angeben können. Das wäre erst recht wieder verrückt. Wie bitte sollte sich ein suizidaler verhalten, um nicht in die Psychoecke gedrängt zu werden?
Ich habe keine Ahnung, was eine psychische Krankheit sein soll. Etwas wie die Psyche hätte in der Medizin eigentlich auch nichts zu suchen und gehörte in die Märchenbücher verbannt.
Reden wir also von beeinträchtigungen des Gehirns, die natürlich auch nicht heil- oder linderbare affektive Störungen verursachen können. Dann sind wir sowohl das Psychogeblubber als auch die künstliche Trennung zwischen Geist und Körper los. Es gibt nur körperliche Leiden und wenn die unheilbar sind und Leid verursachen, argumentieren die meisten für Sterbehilfe.
@ Nico: Selbstgewählten Suizid befürworten und Beihilfe bestrafen ist ziemlich idiot... ähm österreichisch. Es ist absolut nicht einleuchtend, warum eine Beihilfe zu einer straflosen Tat plötzlich strafbar wird.
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@ Broken
Ich brauche dir jetzt aber nicht aufzählen wobei und wo Dinge straffrei sind wenn man sie selbst an sich macht, jedoch strafbar sind wenn man sie an anderen Personen macht oder ?
Wäre ja irgendwie was für Idioten, hm ?
Ich brauche dir jetzt aber nicht aufzählen wobei und wo Dinge straffrei sind wenn man sie selbst an sich macht, jedoch strafbar sind wenn man sie an anderen Personen macht oder ?
Wäre ja irgendwie was für Idioten, hm ?
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Nein, es geht nicht um Dinge, die ich nicht an anderen mache sondern um straffreie Dinge, bei denen ich mir helfen lasse. Und da könntest du mir ruhig welche aufzählen, bin ich gerne ein Idiot.
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Jetzt erzähl mir nicht, dass ich mich töten dürfte, andere aber nicht. Ich darf mich auch verletzen, einen anderen nicht. Ich dürfte mir jedoch dabei helfen lassen, mich zu verletzen, bis zu einem gewissen Umfang jedenfalls. Natürlich könnte man das Beihilfeverbot nicht umgehen, indem man in
eine tödliche Verletzung einwilligte.
eine tödliche Verletzung einwilligte.
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Und wie willst du dir dabei helfen lassen dich zu verletzen, ohne dass dich ein anderer verletzt, was er ja nach deiner eigenen Definition nach nicht darf weil du ja auch keinen anderen verletzen darfst ? Wenn es über einen gewissen Umfang hinausgeht meine ich.
Was ist Sterbehilfe denn anderes als entweder eine tödliche Unterlassung oder eine tödliche Verletzung ( und sei es durch Verabreichung eines tödlichen Cocktails)?
Ich bin ja auch dagegen einen Selbstmörder zur nächsten geeigneten Brücke zu fahren damit er springen kann. Das wäre für mich Beihilfe zum Selbstmord und das lehne ich genauso ab wie Beihilfe zum Sterben. ( beides vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen). Aber ich kann es akzeptieren und verstehen wenn er selbst hinfährt und springt. Ja ich finde sogar es ist sein Recht zu springen.
Was ist Sterbehilfe denn anderes als entweder eine tödliche Unterlassung oder eine tödliche Verletzung ( und sei es durch Verabreichung eines tödlichen Cocktails)?
Ich bin ja auch dagegen einen Selbstmörder zur nächsten geeigneten Brücke zu fahren damit er springen kann. Das wäre für mich Beihilfe zum Selbstmord und das lehne ich genauso ab wie Beihilfe zum Sterben. ( beides vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen). Aber ich kann es akzeptieren und verstehen wenn er selbst hinfährt und springt. Ja ich finde sogar es ist sein Recht zu springen.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Gut. Vorher musst Du mir aber kurz Bescheid geben, so daß ich noch schnell hinfliegen, und ihn unter der Brücke fangen kann. Okay?Nico hat geschrieben:Ich bin ja auch dagegen einen Selbstmörder zur nächsten geeigneten Brücke zu fahren damit er springen kann. Das wäre für mich Beihilfe zum Selbstmord und das lehne ich genauso ab wie Beihilfe zum Sterben. ( beides vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen). Aber ich kann es akzeptieren und verstehen wenn er selbst hinfährt und springt. Ja ich finde sogar es ist sein Recht zu springen.
Wenn du dich schon um die einfachsten Fragen drückst, wirst du erst recht nicht der Typ sein der einen Selbstmörder auffängt.
Und das war es jetzt auch schon mit meiner Kommunikation mit dir denn das was du hier lieferst ist mir viel zu schwammig.
Und das war es jetzt auch schon mit meiner Kommunikation mit dir denn das was du hier lieferst ist mir viel zu schwammig.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Na, da kennst Du mich aber schlecht..! Es tut mir Leid, wenn ich Fragen übersehen habe, ich schaue hier ja nur zwishendurch rein.Nico hat geschrieben:Wenn du dich schon um die einfachsten Fragen drückst, wirst du erst recht nicht der Typ sein der einen Selbstmörder auffängt.
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@ Nico: Da gibt es einen unterschied. Es ist nicht meine Meinung sondern juristisches Factum, dass du mich nicht mit einem Rasierer aufschlitzen darfst - es sei denn, ich habe darin eingewilligt. Selbstverletzung ist nicht strafbar, also auch nicht, wenn es andere durchführen. Und schon gar nicht die Beihilfe wie zB die Bereitstellung erforderlicher Utensilien. Auch nicht meine Meinung ist, dass man nicht in den Tod einwilligen kann. Das war eigentlich hier nicht mal Thema, ich wollte nur zeigen, dass es strafbare Dinge gibt, die durch eine Einwilligung straflos werden. Da wird ja auch nicht hin- und herdiskutiert über Missbrauchsrisiko etc. Es ist mein Körper und ich darf ihn verunstalten, ihn verunstalten lassen. Aber töten lassen darf ich mich nicht.
Warum darf ich mich in Österreich suizidieren, aber mir nicht dabei helfen lassen? In Deutschland ist die Sache zB anders geregelt, wenn auch nicht gerade besser.
Du sollst es handhaben können wie du es für richtig hältst. Aber das müssen nicht alle so sehen.
@ Ambiente: Würde mich freuen, wenn du mir meine Frage beantworten würdest. Woran erkennt man einen psychisch gesunden suizidalen? Falls es keinen gibt, wäre eine Krankheit die Ursache. Eine unheilbare Krankheit ist ja etwas, wo viele Verständnis für Sterbehilfe aufbringen.
Warum darf ich mich in Österreich suizidieren, aber mir nicht dabei helfen lassen? In Deutschland ist die Sache zB anders geregelt, wenn auch nicht gerade besser.
Du sollst es handhaben können wie du es für richtig hältst. Aber das müssen nicht alle so sehen.
@ Ambiente: Würde mich freuen, wenn du mir meine Frage beantworten würdest. Woran erkennt man einen psychisch gesunden suizidalen? Falls es keinen gibt, wäre eine Krankheit die Ursache. Eine unheilbare Krankheit ist ja etwas, wo viele Verständnis für Sterbehilfe aufbringen.
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