stern hat geschrieben: ↑Sa., 22.02.2020, 18:47
Bislang geht das höchstens aufgrund von Hinweisen, meine ich. Ich weiß nicht, ob es auf Dauer aufgeht, Prozesse weitgehend Zuckerberg zu überlassen. Im Zusammenhang mit z.B. Cybergrooming wurden ja auch neue Möglichkeiten geschaffen, als verdeckter Ermittler in einschlägigen Chats zu agieren. Und was Klarnamen angeht: In einem Forum habe ich mich auch schon mal persönlich identifiziert.
Du brauchst einen begründeten Verdacht bevor Du etwas verdeckt oder offen überwachst, ja, aber wenn der vorliegt dann kannst Du das schon machen. In dem von mir geschilderten Fall ging es zB. um ein vermutetes Terrornetzwerk in der direkten Umgebung der Bewohner (die damit gar nix zu tun hatten) und deshalb durften deren Internetanschlüsse überwacht werden. Jetzt wurde sicher nicht alles überwacht was die selbst da im Internet treiben weil die ja nicht zur Verdachtsgruppe gehörten aber es wurde überwacht wer sich in ihr Netzwerk eingeloggt hatte. Deshalb stand dann der Verfassungsschutz vor der Tür sobald dort ein "unbekanntes Gerät" registriert wurde und dann mussten sie eben erklären wer das war. Hätten sie das nicht gekonnt bzw. wäre das eine "verdächtige Person" gewesen dann wären da sicherlich weitergehende Massnahmen ergriffen worden, also zB. überwacht worden auf welchen Seiten die Person so unterwegs war oder mail-accounts etc..
Es darf sich niemand ohne begründeten Verdacht in sowas "einschleusen", ist der aber gegeben dann geht das schon.
Bei der Änderung bezüglich Cybergrooming ging es ja in erster Linie darum dass sich (erwachsene) Ermittler als Minderjährige ausgeben dürfen und dass sie wenn sie dann entsprechend "angesprochen" werden weiterhin Handlungsspielraum haben und man eben nicht damit argumentieren kann dass sie ja gar keine Kinder sind, es also auch keinen Straftatbestand gegeben hat. Agieren durften die da auch vorher schon, es galt nur nicht als Straftat wenn die dann entsprechend angesprochen wurden.
Problematischer wird eventuell die Ländersache. Weil ich ja immer nur innerhalb meines Landes einen Handlungsspielraum habe bzw. andernfalls auf eine internationale Kooperation angewiesen bin. Ich kann also nicht einfach als deutscher Verfassungsschützer hingehen und sagen: Hey, Zuckerberg, lass mich mal in Deine Akten schauen ich hab da einen begründeten Verdacht! weil die Firma und damit die Daten ja nicht deutschem Recht unterliegen sondern bräuchte dann Amtshilfe von dem jeweiligen Land. Und Facebook gibt es ja zB. auch im Darknet. Da ist dann wieder schnell Schluss und da soll ja auch Schluss sein, das ist ja so gewollt.
Das eine ist ja die Datenherausgabe erzwingen zu können und das andere ist ja die Frage ob ich jemanden wirklich überführen kann der etwas Illegales plant oder begangen hat, dem das also nachweisen kann. Und Leute die wirklich was Kriminelles planen wirst Du wenn die nicht ganz blöd sind sicher nicht ohne eigene Anonymisierung im öffentlichen Netz finden. Bei Cybergrooming findest Du die ja auch nur auf die Art weil sich Kinder seltenst im Darknet rumtreiben.
Und es ist natürlich auch heute schon gestattet Dir Deinen Klarnamen abzuverlangen bevor Du Dich irgendwo online anmelden kannst, aber es gibt keine bindende Verpflichtung dazu bzw. es wird nicht automatisch überprüft ob dieser Klarname auch stimmt. Und zumindest in Bezug auf soziale Netzwerke und Onlinemedien die im öffentlichen Netz zu finden sind würde das meiner Meinung nach durchaus Sinn machen wenn man diesen Hass und die Hetze eindämmen will.
Wie man das sonst eindämmen will ist mir ein Rätsel, weil man ja nicht ALLES ständig durchgucken kann und nach möglichen Verstössen fanden. Die IP allein ist ja nicht viel wert wenn ich nicht auch sicher weiss/nachverfolgen kann wer die benutzt hat.
Da hock ich mich dann ins nächste Café und schreibe von da aus meine Hasskommentare statt sie von zu Hause aus zu schreiben oder hacke mich halt in ein fremdes Netz ein. Wie soll denn der Cafébetreiber all seine Gäste überprüfen? Dann müssten wir sämtliche frei zugänglichen Netze verbieten und es so regeln, aber ob das der bessere Weg wäre? Und wie verbiete ich nicht zuordenbare Handynetze?
Indem ich Prepaidkarten verbiete? Denn so ne Karte kann ich ja theoretisch auch verloren haben. Kann mir ja so simpel niemand nachweisen dass nicht ich die Person war die das Teil benutzt hat.
Es geht ja um dieses Gehetze und die damit zusammenhängende Manipulation an der Stelle und nicht darum ob und wie sich Leute dann hinterher vernetzen. Die müssen ja erst mal auf die "Idee" kommen dass sie nicht allein sind mit ihren kruden Gedanken bevor sie sich überhaupt mit irgendwem vernetzen können.