Job: Go's und NoGo's mit psychischer Beeinträchtigung
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Noch ein Beispiel: Ein Tischler, der die schönsten Möbel in der Firma baut, hat einen Unfall. Vielleicht verliert er dadurch Gliedmaßen und kann eine benötigte Maschine nicht mehr bedienen.
Vielleicht verliert er seinen Job. Gut möglich.
Vielleicht sind die Möbel, die er baut so toll, dass die Firma ihn nicht verlieren will und die Maschine umbauen lässt, sodass der Mitarbeiter sie wieder benutzen kann.
Vielleicht ist der Mitarbeiter auch nur durchschnittlich gut, hat aber Glück, hat einen netten Chef und wird ohne Umbau der Maschine behalten und macht vortan eben vermehrt andere Arbeiten.
Da ist so viel möglich, wie Menschen reagieren (können).
Rigoros in Richtung "das ist für andere Mehrbelastung" finde ich schwierig. Das kann ja oft so sein, muss es aber nicht.
Wenn Probleme die Arbeitsfähigkeit einschränken und das zum Problem wird, muss man eben darüber reden, sofern man das möchte. Reden bietet dann aber die Chance, dass man Lösungen finden kann. Vielleicht können mit der Lösung Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Kollegen gut leben. Dann ist doch alles fein.
Wenn nicht, dann funktionierte es eben nicht und es steht wohl ein Jobwechsel an oder sonstige Veränderung.
Vielleicht verliert er seinen Job. Gut möglich.
Vielleicht sind die Möbel, die er baut so toll, dass die Firma ihn nicht verlieren will und die Maschine umbauen lässt, sodass der Mitarbeiter sie wieder benutzen kann.
Vielleicht ist der Mitarbeiter auch nur durchschnittlich gut, hat aber Glück, hat einen netten Chef und wird ohne Umbau der Maschine behalten und macht vortan eben vermehrt andere Arbeiten.
Da ist so viel möglich, wie Menschen reagieren (können).
Rigoros in Richtung "das ist für andere Mehrbelastung" finde ich schwierig. Das kann ja oft so sein, muss es aber nicht.
Wenn Probleme die Arbeitsfähigkeit einschränken und das zum Problem wird, muss man eben darüber reden, sofern man das möchte. Reden bietet dann aber die Chance, dass man Lösungen finden kann. Vielleicht können mit der Lösung Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Kollegen gut leben. Dann ist doch alles fein.
Wenn nicht, dann funktionierte es eben nicht und es steht wohl ein Jobwechsel an oder sonstige Veränderung.
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Ich bleibe erstmal bei deinen vorigen Beispielen. Und ich möchte definitiv von keinem Operateur operiert werden, der zwischendurch in Gefahr läuft eine Panikattacke zu erleiden - und deswegen eine Zweitbesetzung (wer bezahlt die eigentlich - und welches Gehalt wäre dafür angemessen an seiner Seite haben muss.diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 10:46 Noch ein Beispiel:
(....)
Rigoros in Richtung "das ist für andere Mehrbelastung" finde ich schwierig. Das kann ja oft so sein, muss es aber nicht.
Oder das eine Erzieherin meine Kinder betreut, die außerstande ist an Elternabenden teilzunehmen.
Das ist eine Mehrbelastung für andere.
Rigoros in die Richtung "Das ist für andere eine Mehrbelastung" würde ich nicht gehen. Ganz im Gegenteil. In unseren Stellenanzeigen steht stets, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Es gibt - wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft oder über einen langen Zeitraum eingeschränkt ist, viele Hilfen, die ein Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann, wenn dadurch der Arbeitsplatz des Betroffenen erhalten bleiben kann. (Arbeitsassistenz für den erkrankten oder behinderten Menschen, Minderleistungszuschuss,...) Mit diesen Hilfen kann man in vielen Fällen erreichen, dass jemand mit erkrankungsbedingten Einschränkungen im Job bleiben kann, ohne dass der Arbeitgeber finanzielle Einbußen erleidet oder die Kollegen Mehrarbeit zu schultern haben. Das geht nicht immer und nicht perfekt aber da sind Möglichkeiten, die hierzulande nicht soviel genutzt werden.
Ist halt doch mehr eine neoliberale turbokapitalistische Leistungsgesellschaft als eine Sozialdemokratie.
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Wie gesagt, das war nur ein extremes Beispiel. Daher erübrigt sich hier die Frage nach Bezahlung usw, weil diese Konstellation in der Realität wahrscheinlich nicht wirklich vorkommen wird.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 10:57 Ich bleibe erstmal bei deinen vorigen Beispielen. Und ich möchte definitiv von keinem Operateur operiert werden, der zwischendurch in Gefahr läuft eine Panikattacke zu erleiden - und deswegen eine Zweitbesetzung (wer bezahlt die eigentlich - und welches Gehalt wäre dafür angemessen an seiner Seite haben muss.
Es ging mir ja eher darum auszudrücken, dass Leistungen vielleicht wieder erbracht werden können, wenn das Umfeld an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird. Ob das dann praktisch immer umsetzbar ist, ist wieder etwas anderes.
Sofern es aber umsetzbar ist, warum sollte man es dann nicht machen.
Dann zieht die Sekretärin, die es im Großraumbüro nicht mehr aushält eben in eine kleine leerstehende Rumpelkammer um, wenn sie dort wieder wie gewohnt arbeiten kann. Um es vom Beispiel Arzt mal auf etwas weniger heftiges zu übertragen.
Zum Thema Arzt noch nebenbei: Ich will gar nicht wissen, wie vielen Ärzten es psychisch schlecht geht und die tatsächlich OPs durchführen, obwohl es ihnen nicht gut geht. Man hört ja immer mal wieder, wie viele sich da Tabletten reinhauen, nur um dem Druck Stand halten zu können.
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So ticken Menschen halt unteschiedlich.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 10:57 Oder das eine Erzieherin meine Kinder betreut, die außerstande ist an Elternabenden teilzunehmen.
Mir wäre das herzlich egal, ob eine Erzieherin beim Elternabend anwesend ist oder nicht (oder vielleicht sogar anwesend ist und nur die Runde nicht aktiv leitet- auch sowas wäre ja denkbar).
Sofern sie an meinem Kind einen guten Job macht. Als Elternteil würde mich nur dieser Part interessieren.
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Richtig! Es ist vollkommen unrealistisch. Umso kurioser finde ich es, dass du es als Beispiel gewählt hast. Das Gleiche gilt für das Beispiel mit der Erzieherin.diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:13Wie gesagt, das war nur ein extremes Beispiel. Daher erübrigt sich hier die Frage nach Bezahlung usw, weil diese Konstellation in der Realität wahrscheinlich nicht wirklich vorkommen wird.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 10:57 Ich bleibe erstmal bei deinen vorigen Beispielen. Und ich möchte definitiv von keinem Operateur operiert werden, der zwischendurch in Gefahr läuft eine Panikattacke zu erleiden - und deswegen eine Zweitbesetzung (wer bezahlt die eigentlich - und welches Gehalt wäre dafür angemessen an seiner Seite haben muss.
Es gibt Sicherheitsvorschriften. In der Rumpelkammer, die zufällig leer steht, darf niemand arbeiten. Sollte sie zufällig doch geräumig genug sein und sämtlichen Sicherheitsstandarts entsprechen, handelt es sich ohnehin um einen leerstehenden Raum, der bei Bedarf genutzt werden kann.diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:13 Dann zieht die Sekretärin, die es im Großraumbüro nicht mehr aushält eben in eine kleine leerstehende Rumpelkammer um, wenn sie dort wieder wie gewohnt arbeiten kann.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Und wenn die Anliegen der Eltern sich vorwiegend an die sozialphobische Erzieherin richten? Die Leitung von Elternabenden obliegt den Erzieherinnen. Etwas, was auch ihr Tätigkeitsfeld mit ausmacht. Als Zweitkraft sind meist Kinderpflegerinnen in der Gruppe. Zu deren Aufgabenfeld gehört das nicht.diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:23 Mir wäre das herzlich egal, ob eine Erzieherin beim Elternabend anwesend ist oder nicht (oder vielleicht sogar anwesend ist und nur die Runde nicht aktiv leitet- auch sowas wäre ja denkbar).
Und was, wenn sich wirklich mal besagte Erzieherin Kenntnis darüber erlangt, dass ein Kind zu Hause misshandelt wird? Es wäre eine Katastrophe, wenn sie vor Gericht nicht aussagen könnte...
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@Sadako
Dann muss aber mindestens eine anerkannte Funktionsbeeinträchtigung vorliegen, die min. einen GdB von 50 zur Folge hat und damit den Status einer Schwerbehinderung oder 30 - 40 in Kombination mit einer Gleichstellung.
Eine Arbeitsassistenz darf übrigens keine Leistung erbringen die zur arbeitsvertraglichen Kerntätigkeit des Schwerbehinderten gehört.
Dann muss aber mindestens eine anerkannte Funktionsbeeinträchtigung vorliegen, die min. einen GdB von 50 zur Folge hat und damit den Status einer Schwerbehinderung oder 30 - 40 in Kombination mit einer Gleichstellung.
Eine Arbeitsassistenz darf übrigens keine Leistung erbringen die zur arbeitsvertraglichen Kerntätigkeit des Schwerbehinderten gehört.
After all this time ? Always.
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@Anna-Luisa:
ich glaube, du nimmst Sätze manchmal 1000% wortwörtlich.
Es ist doch logisch, dass meine Ausdrucksweise von "Rumpelkammer" nicht bedeutet, dass dort z.B. die Decke runter krachen darf und es zur Gesundheitsgefahr kommt...
Und wie du es selbst gesagt hast: sofern der Raum frei ist/genutzt werden kann, dann hätte es ein Problem gelöst. Ohne Mehrbelastung für Kollegen. Die psychisch angeschlagene Person hätte die "Extrawurst" Rumpelkammer bekommen und niemand hätte einen Nachteil. Problem gelöst.
ich glaube, du nimmst Sätze manchmal 1000% wortwörtlich.
Es ist doch logisch, dass meine Ausdrucksweise von "Rumpelkammer" nicht bedeutet, dass dort z.B. die Decke runter krachen darf und es zur Gesundheitsgefahr kommt...
Und wie du es selbst gesagt hast: sofern der Raum frei ist/genutzt werden kann, dann hätte es ein Problem gelöst. Ohne Mehrbelastung für Kollegen. Die psychisch angeschlagene Person hätte die "Extrawurst" Rumpelkammer bekommen und niemand hätte einen Nachteil. Problem gelöst.
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Ich verstehe nicht, warum du für einen leerstehenden Raum, den Begriff "Rumpelkammer" verwendest. Ist es ein schlichter leerstehender Raum darf er als Büro genutzt werden. Mit "Rumpelkammer" sollte doch wohl eher auf die wenig komfortable Möglichkeit dort zu arbeiten hingewiesen werden...diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:37 @Anna-Luisa:
ich glaube, du nimmst Sätze manchmal 1000% wortwörtlich.
Es ist doch logisch, dass meine Ausdrucksweise von "Rumpelkammer" nicht bedeutet, dass dort z.B. die Decke runter krachen darf und es zur Gesundheitsgefahr kommt...
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Na dann fragen die Eltern halt nach einem Termin allein mit der Erzieherin. Das muss ja nicht an einem großen Elternabend besprochen werden.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:31 Und wenn die Anliegen der Eltern sich vorwiegend an die sozialphobische Erzieherin richten? Die Leitung von Elternabenden obliegt den Erzieherinnen. Etwas, was auch ihr Tätigkeitsfeld mit ausmacht. Als Zweitkraft sind meist Kinderpflegerinnen in der Gruppe. Zu deren Aufgabenfeld gehört das nicht.
Im Übrigen kann ein Sozialphobiker, der vor Menschenmengen nicht reden kann durchaus in der Lage sein, in kleinen Gruppen zu reden.
Bin überzeugt, da würde sich eine Lösung finden.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:31 Und was, wenn sich wirklich mal besagte Erzieherin Kenntnis darüber erlangt, dass ein Kind zu Hause misshandelt wird? Es wäre eine Katastrophe, wenn sie vor Gericht nicht aussagen könnte...
@Anna-Luisa
Wenn das Leiten eines Elternabends tatsächlich das einzige Problem für eine Fachkraft in meiner Einrichtung wäre, dann würde man die betroffene Person sicher auf ihrem Posten weiterbeschäftigen können.
Es gibt bei uns in jeder Gruppe zwei Erzieher*innen, was notwendig ist, damit gesichert ist, dass während der gesamten Betreuungszeit eine Fachkraft bei den Kindern ist. Für diesen Fall könnte also die Kollegin/der Kollege aus der Gruppe den Elternabend machen. Da geht es um wenige Sunden Arbeitszeit pro Jahr. Ich würde es da eher so angehen, zu überlegen, ob und wie die Kollegin oder der Kollege sich in einem geschützterem Rahmen weiterentwickeln kann.
Wenn jemand aber jeden Kontakt zu Eltern meidet und keine Kurzgespräche an der Gruppentür, keine Entwicklungsgespräche und keine Eingewöhnungen machen kann, dann würde es tatsächlich eng.
Das ist schon ein essenzieller Teil des Berufs und das ist nicht gut abzufedern.
Im Kern kommt es immer darauf an, ob ein psychisch erkrankter Mensch in der Lage ist, die Kernaufgaben des Arbeitsplatz zu erfüllen. Wenn es um Randaufgaben, die zudem selten vorkommen gibt und man die Aufgabe auch an jemand anderen delegieren kann und wenn die Person ansonsten gute Arbeit macht, sollte ein Arbeitgeber und ein Team Flexibilität zeigen.
Ein Beispiel hier wäre die essgestörte Sekretärin, die einmal jährlich das Buffet für die Weihnachtsfeier vorbereiten soll.
Wenn das für sie so belastend ist, dann macht es halt jemand aus der Buchhaltung... so what?
Wenn das Leiten eines Elternabends tatsächlich das einzige Problem für eine Fachkraft in meiner Einrichtung wäre, dann würde man die betroffene Person sicher auf ihrem Posten weiterbeschäftigen können.
Es gibt bei uns in jeder Gruppe zwei Erzieher*innen, was notwendig ist, damit gesichert ist, dass während der gesamten Betreuungszeit eine Fachkraft bei den Kindern ist. Für diesen Fall könnte also die Kollegin/der Kollege aus der Gruppe den Elternabend machen. Da geht es um wenige Sunden Arbeitszeit pro Jahr. Ich würde es da eher so angehen, zu überlegen, ob und wie die Kollegin oder der Kollege sich in einem geschützterem Rahmen weiterentwickeln kann.
Wenn jemand aber jeden Kontakt zu Eltern meidet und keine Kurzgespräche an der Gruppentür, keine Entwicklungsgespräche und keine Eingewöhnungen machen kann, dann würde es tatsächlich eng.
Das ist schon ein essenzieller Teil des Berufs und das ist nicht gut abzufedern.
Im Kern kommt es immer darauf an, ob ein psychisch erkrankter Mensch in der Lage ist, die Kernaufgaben des Arbeitsplatz zu erfüllen. Wenn es um Randaufgaben, die zudem selten vorkommen gibt und man die Aufgabe auch an jemand anderen delegieren kann und wenn die Person ansonsten gute Arbeit macht, sollte ein Arbeitgeber und ein Team Flexibilität zeigen.
Ein Beispiel hier wäre die essgestörte Sekretärin, die einmal jährlich das Buffet für die Weihnachtsfeier vorbereiten soll.
Wenn das für sie so belastend ist, dann macht es halt jemand aus der Buchhaltung... so what?
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Danke Sadako, so in etwa waren auch alle meine Posting gemeint...
Klinke mich für heute mal aus....
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Genau dafür sind Elternabende aber da. Wie soll den Eltern das erklärt werden? "Frau XY hat eine Sozialphobie. Machen Sie deswegen ausschließlich Einzeltermine bei ihr. Sie kann sich hier auf dem Elternabend leider nicht zu Ihrem Anliegen äußern."diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:43 Na dann fragen die Eltern halt nach einem Termin allein mit der Erzieherin. Das muss ja nicht an einem großen Elternabend besprochen werden.
Bin überzeugt, da würde sich eine Lösung finden.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:31 Und was, wenn sich wirklich mal besagte Erzieherin Kenntnis darüber erlangt, dass ein Kind zu Hause misshandelt wird? Es wäre eine Katastrophe, wenn sie vor Gericht nicht aussagen könnte...
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Ich bin davon überzeugt, das würde zu Lasten des Kindes gehen.
Deine Beispiele finde ich so absurd, als würde man jemanden mit Mehlallergie raten, Bäcker zu werden.
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@SadakoSadako hat geschrieben: ↑Sa., 05.12.2020, 11:46 @Anna-Luisa
Wenn das Leiten eines Elternabends tatsächlich das einzige Problem für eine Fachkraft in meiner Einrichtung wäre, dann würde man die betroffene Person sicher auf ihrem Posten weiterbeschäftigen können.
Es gibt bei uns in jeder Gruppe zwei Erzieher*innen, was notwendig ist, damit gesichert ist, dass während der gesamten Betreuungszeit eine Fachkraft bei den Kindern ist. Für diesen Fall könnte also die Kollegin/der Kollege aus der Gruppe den Elternabend machen. Da geht es um wenige Sunden Arbeitszeit pro Jahr. Ich würde es da eher so angehen, zu überlegen, ob und wie die Kollegin oder der Kollege sich in einem geschützterem Rahmen weiterentwickeln kann.
Die Problematik der fiktiven Erzieherin wurde darin begründet, dass sie, sinngemäß, nicht vor einer größeren Gruppe reden kann. Auf einem Elternabend ist es aber nicht ungewöhnlich, dass eine Mutter sich zu Wort meldet: Frau xy, uns (x, y und z) ist aufgefallen, dass.... Warum/Wie können Sie nur... (usw.) Und wenn die Zweitkraft der Gruppe erkrankt, fällt der Elternabend aus?
Ich finde es vermessen, da zu überlegen, wie man der Kollegin einen geschützteren Rahmen bieten soll, zu deren Part auch der Kinderschutz zählt.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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