Danke für die gute Antwort.Fliegenschnäpper hat geschrieben: ↑Sa., 03.10.2020, 16:35 Ich habe jetzt ehrlich gesagt nur die erste und letzte Seite gelesen, werde aber aus deinem Anliegen auch nicht ganz schlau. Die Stunde wurde also von dir kurzfristig abgesagt - weniger als 12 Stunden vor der vereinbarten Sitzung. Es ist relativ normal, dass dafür dann eine Ausfallgebühr berechnet wird, schließlich kann der Therapeut gerade so kurzfristig dann diese Zeit wahrscheinlich in vielen Fällen nicht anders nutzen. Es ist also eine für ihn "verlorene" Arbeitsstunde.
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Ich habe das mit ihr schon besprochen und wir haben einen Tag um 12 Uhr vereinbart für vier Wochen und solange mein Mann Home Office hat wegen corona.
Ich muss leider an diesem Tag mein Kind gegen 12 Uhr von der Schule abholen. Das Kind ist in der 1 klasse und ich kann es nicht zutrauen, dass in so einem zärtlichen Alter das Kind „alleine“ nach Hause gehen kann.
Ich habe keine Freundin, keine Oma oder keine mir bekannte Mutter aus der Klasse, die mein Kind abholen und nach Hause bringen könnte.
Normalerweise holt mein Mann mein Kind in seiner Pause von der Schule ab.
Aber mein Mann hatte an diesem Tag unerwartet aus dem Büro zwei Telefonate gehabt von 11 uhr bis 12 Uhr, die er nicht verschieben konnte. Und sowas habe ich nicht berücksichtigt als ich diesen Standard Termin bei ihr gemacht habe.
Ich habe gedacht, sie wäre da mehr kulant in so einer Situation. Ich hatte den Eindruck gehabt, dass es ihr nicht wichtig ist. Ich soll die Termine einhalten und fertig. Einen Termin um 9 Uhr oder 10 Uhr kann sie mir nicht geben.
Ich habe den ambulanten Termin um 19 Uhr abgesagt und um 12 Uhr am nächsten Tag hätte dann die Therapie stattgefunden. Deshalb wundere ich mich, dass bis 12 Uhr sie auf ihr Handy nicht geschaut hat.
Es ist einfach anders wie bei einem allgemeinarzt.