Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern schreibt zum 01.04.2020:
"Coronavirus: Befristete Sonderregelung zur Telefonsprechstunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ist es unabdingbar, dass auch in einem sehr
komplexen und bürokratischen Gefüge wie dem deutschen Gesundheitssystem kurzfristige und unkomplizierte Lösungen gefunden werden, um die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrecht zu erhalten, ohne gleichzeitig die Patienten und die Praxen zu gefährden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten
möchten wir Sie hierbei unterstützen.
Deshalb haben wir uns entschieden, Ihnen - zunächst befristet bis zum 30. April
2020 - die telefonische Durchführung und Abrechnung derjenigen Leistungen zu
ermöglichen, die derzeit bereits im Rahmen der Videosprechstunde erbracht werden können und die innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)
vergütet werden.
Damit können Sie ab sofort Ihre Patientinnen und Patienten, soweit es in der aktuellen
Krisenzeit zwingend medizinisch notwendig ist, auch im Rahmen einer Telefonsprechstunde versorgen. Ungeachtet dessen werden wir uns weiter auch für eine bundesweite
Lösung einsetzen."
https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hyg ... ronavirus/