Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Noenergetik
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Beitrag Di., 19.06.2018, 07:09

Na ja, ich persönlich finde es auch kein Problem wenn anonymisiert über etwas gesprochen wird.

Da gab es andere Dinge die im Laufe der Zeit problematisch geworden sind.

Trotzdem allem kann ich sagen es gab auch gute Erfahrungen mit so einer Gruppe.
Ich würde nur mit meiner heutigen Erfahrung etwas vorsichtiger daran gehen.

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Kaonashi
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Beitrag Di., 19.06.2018, 08:08

Gleichzeitig hat diese Vereinbarung auch eine rechtliche Bedeutung, aber eben nicht straf- ,sondern zivilrechtlich. D.h. also man hätte theoretisch schon die Möglichkeit, eine "Plaudertasche" zivilrechtlich zu verklagen
Das glaube ich auch, und deshalb stimmt die Behauptung nicht, dass die "Schweigepflicht" eine Lüge sei.

Auch bei privaten Verträgen kann man Pflichten vereinbaren, und man kann auch Vertragsstrafen direkt in den Vertrag schreiben, also Konsequenzen, die eintreten, wenn eine Pflicht verletzt wird. Diese sind dann auch einklagbar.
Na ja, ich persönlich finde es auch kein Problem wenn anonymisiert über etwas gesprochen wird.
Sehe ich auch so.

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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 08:19

Und warum haben dann bereits Juristen festgestellt, dass es so gut wie unmöglich sein wird, im Gesetz zu verankern, dass künftig auch Patienten Schweigepflicht haben sollen?

Es lässt sich nachlesen, welche Personen der Schweigepflicht unterliegen. Seltsamerweise werden Patienten dort NIE genannt. Diese Behauptung ist eher auf der Seite der jeweiligen Gruppentherapeuten zu finden.

Auch in private Verträge kann man nicht alles schreiben (okay, schreiben schon). Aber sehr oft sind Klauseln ungültig.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 08:27

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 07:07
Die Hintergründe wurden schon von mehreren Leuten erläutert. Was für dich nicht passt, kann für andere stimmig sein.

Und natürlich lässt sich im Therapiesetting manches leichter erproben als in freier Wildbahn (könnte man dort alles zufriedenstellend lösen bräuchte man keine Therapie)... nicht jeder hat bereits Therapieerfahrung.
Was für dich hier zutrifft, muss aber nicht auf alle zutreffen. Ich könnte niemals die Mitglieder einer Gruppe als "Versuchskaninchen" ansehen. Und ich möchte auch kein solches für andere darstellen. Wenn es für andere stimmig ist, ist es ja okay.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Kaonashi
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Beitrag Di., 19.06.2018, 08:38

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 08:19 Es lässt sich nachlesen, welche Personen der Schweigepflicht unterliegen. Seltsamerweise werden Patienten dort NIE genannt. Diese Behauptung ist eher auf der Seite der jeweiligen Gruppentherapeuten zu finden.
Weil es da um gesetzliche Schweigepflicht geht. Die gibt es ja nur für bestimmte Berufsgruppen.
Auch in private Verträge kann man nicht alles schreiben (okay, schreiben schon). Aber sehr oft sind Klauseln ungültig.
Wenn man z.B. was Sittenwidriges reinschreibt, dann ist es ungültig, aber eine Schweigepflicht wird kaum sittenwidrig sein.

Die Verschwiegenheit wird wahrscheinlich Bedingung für eine Teilnahme sein. Hält man sich nicht daran, ist die Konsequenz mindestens, dass man an der Gruppe nicht mehr teilnehmen darf. Ob es weitere Konsequenzen geben könnte, weiß ich nicht. Wenn durch das Plaudern ein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, dann müsste wahrscheinlich der, über den geplaudert wurde, den Plauderer verklagen. Aber keine Ahnung, bin kein Jurist.
Auf jeden Fall bin ich ziemlich sicher, dass so eine Schweigepflichtvereinbarung einen Sinn hat, und dass daraus tatsächlich eine Verpflichtung entsteht, dass es nicht nur ein nutzloses Papier ist.

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saffiatou
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Beitrag Di., 19.06.2018, 10:44

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 05:44 Muss jemand, der über einen Funken an Moralgefühl verfügt, tatsächlich an die "Schweigepflicht" erinnert werden? Wird ein "geschützter Raum" sicherer, wenn man regelmäßig darauf hingewiesen wird? Wohl kaum. Wer quatschen will tut es, und wer es nicht tun würde, bräuchte keine Erinnerung daran.
ich verstehe Dein Probelm damit nicht, wenn ein Therapeut darauf hinweist. Es ist doch auch für Therapieneulinge wichtig, zu wissen, dass man nicht über Inhalte spricht! Meine Freunde wissen, daß ich eine Gruppe leite und wenn man jemand fragt, weise ich immer darauf hin, daß ich nichts erzählen werde, das wird akzeptiert, ich habe auch gar nicht das Bedürfnis dazu, auch nicht in anonymisierter Form. Vielleicht kannst Du das einfach als Hinweis für unsichere Menschen sehen. Wenn da nichts stehen würde, würde mich das abschrecken.

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candle.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 10:54

Noenergetik hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 07:09 Na ja, ich persönlich finde es auch kein Problem wenn anonymisiert über etwas gesprochen wird.
Eben, anonymisiert geht das auch.
Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 08:19 Es lässt sich nachlesen, welche Personen der Schweigepflicht unterliegen. Seltsamerweise werden Patienten dort NIE genannt. Diese Behauptung ist eher auf der Seite der jeweiligen Gruppentherapeuten zu finden.
Warum sollte das denn in Einzeltherapie so sein? Da kannst du dich ja nur selber "in die Pfanne" hauen.

Schade, dass du nicht klar kommunizieren kannst worum es dir eigentlich geht.

candle
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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:32

candle. hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 10:54 Warum sollte das denn in Einzeltherapie so sein? Da kannst du dich ja nur selber "in die Pfanne" hauen.

Schade, dass du nicht klar kommunizieren kannst worum es dir eigentlich geht.
Von der Einzeltherapie war doch gar nicht die Rede. Es ist doch wohl klar, dass man sich selber gegenüber nicht zum Schweigen verpflichtet ist.

Schade, dass es dir so schwer fällt meine Beiträge sinnerfassend zu lesen.
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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:37

saffiatou hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 10:44 Ich verstehe Dein Probelm damit nicht, wenn ein Therapeut darauf hinweist. Es ist doch auch für Therapieneulinge wichtig, zu wissen, dass man nicht über Inhalte spricht!
Auch Teilnehmer von Selbhilfegruppen dürfen über die Inhalte der Stunden sprechen - auch wenn es wünschenswert wäre, dass sie es nicht tun.

Jemanden, der auf die ungeschriebene Regel hingewiesen werden muss, würde ich generell als wenig vertrauenswürdig einstufen. Aber es bleibt schließlich jeden unbenommen dies anders sehen.
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stern
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:43

Was ist denn der Sinn deiner Beiträge? Ich sehe keine Lüge, weil der Therapeut nicht die gesetzliche Schweigepflicht versprochen hat. Es ist vielmehr logisch, dass strafrechtliche Regelungen weder vertraglich vereinbart noch ausgehebelt werden können. Oder hattest du selbst das geglaubt?

Hast du einen Sprachgebrauch, der sich am StGB orientiert? So spricht man doch auch teilweiise von Mord, obwohl das StGB nur ganz best. Fälle darunter subsumiert.

Und natürlich könnte dich deine Kollegin in einem Wartezimmer oder aus der Praxis herausgehen sehen (Einzeltherapie) und tratschen. Daher werden je nach Therapeut auch für solche Fälle manchmal Schweigepflichten vereinbart.
Zuletzt geändert von stern am Di., 19.06.2018, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:46

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 13:37
Jemanden, der auf die ungeschriebene Regel hingewiesen werden muss, würde ich generell als wenig vertrauenswürdig einstufen. Aber es bleibt schließlich jeden unbenommen dies anders sehen.
Vertag bzw. Vereinbarung ist Vertag bzw. Vereinbarung, was man auch schriftlichen festhalten kann. Dann ist es eine geschriebene Regel. Es muss doch nicht alles gesetzlich geregelt sein, sondern es ist sogar so vorgesehen, dass man auch individuelle Verträge aushandeln kann. Vertragsfreiheit.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:50

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 08:27
Was für dich hier zutrifft, muss aber nicht auf alle zutreffen. Ich könnte niemals die Mitglieder einer Gruppe als "Versuchskaninchen" ansehen. Und ich möchte auch kein solches für andere darstellen. Wenn es für andere stimmig ist, ist es ja okay.
Das ist das, was du in meine Worte legst, ich aber nicht schrieb. Natürlich bietet ein Therapiesetting geschütztere Bedingung als die freie Wildbahn. Welchen Bedeutungsinhalt geschützter Raum bietet, hatte ich verlinkt.
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stern
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Beitrag Di., 19.06.2018, 13:57

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 08:19 Und warum haben dann bereits Juristen festgestellt, dass es so gut wie unmöglich sein wird, im Gesetz zu verankern, dass künftig auch Patienten Schweigepflicht haben sollen?
Du glaubst, dass eine "anonyme" gesetzliche Regelung für Tratschtanten wirkungsvoller wäre als eine individuelle Vereinbarung? Eine Vereinbarung, die kommuniziert wurde und der man explizit zustimmte?

Die Vereinbarung einen Schweigepflicht ist vollkommen legitim... fast niemand außer dir kommt auf die Idee, dass damit die gesetzliche Schweigepflicht gemeint sein könnte. Die könnte eine Therapeut nicht vertraglich anordnen...
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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 14:52

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 13:43 Was ist denn der Sinn deiner Beiträge? Ich sehe keine Lüge, weil der Therapeut nicht die gesetzliche Schweigepflicht versprochen hat. Es ist vielmehr logisch, dass strafrechtliche Regelungen weder vertraglich vereinbart noch ausgehebelt werden können. Oder hattest du selbst das geglaubt?

Hast du einen Sprachgebrauch, der sich am StGB orientiert? So spricht man doch auch teilweiise von Mord, obwohl das StGB nur ganz best. Fälle darunter subsumiert.

Und natürlich könnte dich deine Kollegin in einem Wartezimmer oder aus der Praxis herausgehen sehen (Einzeltherapie) und tratschen. Daher werden je nach Therapeut auch für solche Fälle manchmal Schweigepflichten vereinbart.
Ich finde, dass es sich um eine Lüge handelt. Aber selbst wenn es keine wäre, würde es sich um Irreführung handeln.

Mein Sprachgebrauch orientiert sich nicht am StGB. Der von ziemlich vielen Therapeuten hingegen schon. Andernfalls hätten sie bestimmt darauf verzichtet, einen Begriff zu verwenden, welcher für ausschließlich Ärzte, Therapeut usw. relevant ist. Gewiss würde ich nicht von "Mord" sprechen, wo keiner stattgefunden hat. Immerhin ist dieser Begriff nicht frei interpretierbar.

Schweigepflicht für andere Patienten finde ich auch in der Einzeltherapie lächerlich. Was ist dann mit der Bäckerei gegenüber der Praxis? Muss man den dortigen Verkäufern dann nicht auch Schweigepflicht auflegen? Oder der Nachbarin, die mit Bello regelmäßig an der Praxis vorbeigeht?
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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 19.06.2018, 14:59

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 13:50
Das ist das, was du in meine Worte legst, ich aber nicht schrieb. Natürlich bietet ein Therapiesetting geschütztere Bedingung als die freie Wildbahn. Welchen Bedeutungsinhalt geschützter Raum bietet, hatte ich verlinkt.
[/quote]

Ich hab es gelesen. Sehr interessant, dass der "geschützte Raum" so gut wie gar keinen echten Schutz bietet.
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