Psychotherapeut werden trotz Substitution?

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

pandas
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Beitrag Mi., 20.08.2014, 13:56

stern hat geschrieben: Störung des Patienten schützt auch nicht per se vor Strafe.
Öhm, doch, ja. Schuldfähigkeit, das a&o des Gesetzes?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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stern
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Beitrag Mi., 20.08.2014, 14:00

Den feinen Unterschied macht die Formulierung "per se" ... vielleicht hätte ich deutlicher sagen sollen: "nicht grundsätzlich".

Wer gestört ist, ist nicht automatisch schuldunfähig... wäre ja sonst ein Freifahrschein.
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stern
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Beitrag Mi., 20.08.2014, 14:18

pandas hat geschrieben:Wer psychisch krank ist, ist eher nicht voll zurechnungsfähig, insbesondere ist es kaum plausibel davon auszugehen, dass ein Patient voll schuldfähig sich in verleumderischer Absicht an die PTK wendet, um den Therapeuten beruflich zu schaden. Warum sollte ein Patient seinen Therapeuten beruflich schaden wollen?
Ich habe mal nachgeblättert (StGB):
§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Das gilt nicht für jede Erkrankung, dass man kein Unrechtsbewusstsein hat, wenn man dem Thera einen sexuellen Missbrauch anhängt, der nicht stattgefunden hat. Nur klarstellend: Bei solage ist das anders... nur kann ich mir auch vorstellen, dass Therapeuten dann evtl. eine entsprechende Klage nachschieben.
Der Therapeut konnte dem Patienten nicht helfen, sondern die Behandlung hat einen stark negativen Verlauf genommen, die zu einer Beschwerde bei der PTK geführt hat.
Durchaus ist ein schlechter Therapieverlauf anzunehmen... aber wenn ein schuldfähiger Patient so überdreht, dass er etwas anzeigt, was nie stattgefunden hat, ist das dem Thera nicht anzulasten (juristisch wohl sowieso nicht, aber auch nicht unbedingt therapeutisch). Damit kann man ja nicht unbedingt rechnen... gleichwohl kann man fragen, ob vielleicht etwas übersehen wurde.

Was anderes wäre es, wenn ein Patient tatsächlich nicht schuldfähig wäre... nur bin ich nicht sicher, ob das dann noch ein Basis für eine ambulante Therapie wäre.

Und sexuellen Missbrauch kann auch die Kammer zur Anzeige bringen... insofern kann ich mir vorstellen, dass ein Therapeut auch bei Kammerbeschwerde Klage einreicht (weil die Kammer ja anzeigen könnte...).
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Solage
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Beitrag Do., 21.08.2014, 19:03

Es ist wohl so, dass wohl kaum jemand seinen Therapeuten wegen sexuellen Missbrauchs anzeigt, der nicht stattgefunden hat.

Im GEGENTEIL ist es wohl leider so, dass dieser TATSÄCHLICHE sexuelle Missbrauch NICHT angezeigt wird. Das ist das Schlimme.
Das ist nicht auf meinen Mist gewachsen, dazu gibt es Studien. Ist auch irgendwie logisch. Wer setzt sich denn so einem Prozedere freiwillig aus. Schon gar nicht, wenn da nichts dran ist. Bestimmt nicht die Masse.

Mir wurde gesagt, dass es leider immer wieder vorkommt, dass Therapeuten mit ihren Patientinnen während der Sitzungszeiten Geschlechtsverkehr haben und dies dann auch noch über die Krankenkassen abrechnen. Dies sei dann auch noch zusätzlich Betrug.

Es gibt spezielle Stellen wie den Ehtikverein und den Kölner Gesundheitsladen, die sich dauernd mit solchen Fällen beschäftigen müssen. Da rufen die Frauen völlig verstört und bitter weinend an. Die sind in ECHTER NOT!!!! Und trotzdem wird ihnen geraten vorerst von einer Anzeige/Beschwerde abzusehen, weil da eben ganz schwere Geschütze gegen sie aufgefahren werden. Das kann ihnen eben den letzten Rest geben. Es gibt Frauen, die nehmen sich deswegen auch das Leben. Die packen das nicht mehr!!!!!

Mir geht es übrigens damit auch immer noch furchtbar schlecht. Das kann sich keiner vorstellen, der es nicht selbst erlebt hat. Zumal es in meinem Fall keine "romantische" Beziehung war, sondern sadistische, perverse Quälerei. Den geilt es auf, wenn die Patientin leidet!!!!

Wird der Therapeut dann doch tatsächlich angezeigt, weil die Patientin endlich den Mut dazu hat. Dann wehren die sich mit ALLEN Mitteln. Da geht es um Einschüchterung und die Patientin mundtot machen und sonst um gar nichts.

Die Anwälte der betroffenen Therapeuten nehmen jedes Rechtsmittel in Anspruch, um die Patientin zum Schweigen zu bringen. Zumal diese missbrauchenden Therapeuten sowieso den Patientinnen drohen, was alles passiert, wenn sie nicht den Mund halten.

Ich habe vor meinem missbrauchenden Therapeuten tatsächlich ANGST. Ich traue dem eine Menge zu. Der ist ein echt perverses Schwein. Ich bin übrigens nicht die einzige und dieser Mann ist wohl auch in seiner Kollegenschaft einschlägig bekannt.

Aber wirklich machen kann man gegen den wohl ziemlich wenig. Ich kann es nicht beweisen. Und so steht Aussage gegen Aussage und sobald ich ihn von der Schweigepflicht entbinde kann der sich über mich auslassen wie er möchte. Ich MUSS ihn übrigens von der Schweigepflicht entbinden, wenn ich ihn melde oder anzeige. Und auch das wurde mir von mehreren Stellen so gesagt, dass diese Therapeuten die Patientin dann als die eigentlich Schuldige darstellen. Das müssen die auch, weil sie sonst ihre Approbation verlieren. Diese Therapeuten lügen dann bewusst!
Das macht denen auch gar nichts aus, weil sie ja eh schon jegliche Moral und Anstand verloren haben. Gewissensbisse kennen die wohl kaum.

Außerdem ist mein missbrauchender Therapeut Arzt und somit ist die Ärztekammer zuständig. Die gehen damit nicht so sensibel um wie die Psychotherapeutenkammern. Auch das wurde mir in der Beratung gesagt. Da werden Übertragungsbeziehungen etc. nicht so einbezogen. Auch hacke eine Krähe der anderen immer noch kein Auge aus. Das sei wohl weiterhin so. Leider.

Sexueller Missbrauch in Therapien ist auch ein Straftatbestand und MUSS dann weiter verfolgt werden. Das heißt, dass der Therapeut auch rechtskräftig deswegen verurteil werden kann.

Glaubt denn dann hier tatsächlich jemand, dass er sich davor scheuen könnte, eine Klage wegen Verleumdung einzureichen. Das ist für ihn sogar zwingend notwendig, wenn er seinen Arsch retten möchte.

Tut mir leid, aber ich bin da jetzt emotional sehr betroffen und auch angesäuert, wenn es darum geht, dass der Therapeut widerrechtlich beschuldigt wird. Kommt eben kaum vor!!!!!

Aber welch großes Leid, die bei ihren Patientinnen anrichten......
Zuletzt geändert von Solage am Do., 21.08.2014, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.

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stern
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Beitrag Do., 21.08.2014, 19:11

Solage hat geschrieben:Tut mir leid, aber ich bin da jetzt emotional sehr betroffen und auch angesäuert, wenn es darum geht, dass der Therapeut widerrechtlich beschuldigt wird. Kommt eben kaum vor!!!!!
Ja, deswegen kannst du anscheinend nicht gut erfassen, worum es mir ging... habe dich prophylaktisch extra ausgenommen. Mir ging es um den Sinn einer Verleumdungsklage im Gespräch mit Pandas.
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Solage
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Beitrag Do., 21.08.2014, 19:11

@Tristezza

Ja, es gibt Bewertungen über den Therapeuten. Erstaunlich (verdächtig) viele sogar....

Er hat auch schon sehr eindeutige Bewertungen löschen lassen. Die waren plötzlich weg.

Es stehen trotzdem noch negative Bewertungen über ihn in den Portalen. Aber eben auch so
super gute Bewertungen, die wahrscheinlich von ihm selbst stammen.

Das ist wohl immer noch eine Möglichkeit, wenn man keine rechtlichen Schritte eingehen möchte oder NOCH nicht kann, da andere Patientinnen zu warnen.

Danke Dir für die Anregung!

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Solage
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Beitrag Do., 21.08.2014, 19:18

@stern

ich habe schon gelesen, dass Du mich da ausgenommen hast.

Es geht mir auch immer wieder um die vielen anderen Frauen, denen Unrecht getan wird. Nicht nur um mich.

Und wie schon erwähnt, bin ich da halt sehr, sehr emotional beteiligt und wollte noch mal dazu Stellung nehmen.
Eben auch ganz allgemein und nicht nur auf Deine vorherigen Beiträge bezogen.

Freut mich stern, dass Du Dich da noch einmal gemeldet hast.

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viciente
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Beitrag Do., 21.08.2014, 19:22

.. tja, bei dem allen geht es eben nicht um juristische spitzfindigkeiten oder sonst was in der art, denn in unseren demokraturen gibt es längst kaum noch gerechtigkeit, respekt, wertschätzung oder anstand .. es geht in vielen bereichen immer wieder bloss darum, nachhaltig eingefahrene pfründe und system(at)ische sauereien - notfalls mit gewalt - zu durchbrechen; eine ohnehin geschwächte klientin - die ja sonst keine therapie bräuchte - wird dem ohne massive unterstützung wohl kaum stand halten können. somit kann der allererste schritt nur sein, sich mittels eines "brauchbaren" therapeuten selbst zu stabilisieren und aus dem ganzen scheiss rauszukommen; erst dann soll/kann man sich eventuell überlegen, entsprechende schritte zu unternehmen - eben auch auf die gefahr hin, gegen diese mafia zu "verlieren". solange das erlebte in der emotionslandschaft massiv herumgeistert oder gar als (lebens)bedrohlich erlebt wird, sollt man jedenfalls besser die finger davon lassen, sich damit weiter auseinanderzusetzen! (das zeigen ja u.a. auch so manche beiträge hier)

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stern
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Beitrag Do., 21.08.2014, 20:04

viciente hat geschrieben:.. tja, bei dem allen geht es eben nicht um juristische spitzfindigkeiten
tja, schon irgendwie... zumindest auch: Verleumdungsklage... und schon ist der Patient in der Zwickmühle, ob er diesen Schritt wirklich gehen kann.

Und ich tendiere stark dazu, dass auch Bewertungsportale nicht als "freier Markt" gelten, sofern es um Straftaten geht. Weil das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Solage hat geschrieben:Er hat auch schon sehr eindeutige Bewertungen löschen lassen. Die waren plötzlich weg.

(...)

Das ist wohl immer noch eine Möglichkeit, wenn man keine rechtlichen Schritte eingehen möchte oder NOCH nicht kann, da andere Patientinnen zu warnen.

Danke Dir für die Anregung!
Sondern im Zusammenhang mit Bewertungsportalen wird ja auch unterschieden, was ist freie Meinungsäußerung (o.k.) oder zum Bleistift falsche Tatsachenbehauptung (heikel) oder gar Straftatbestand. Und da stellt sich wohl auch die Frage evtl. Verleumdung:
Arztbewertungsportal
(...)
Wer eine ehrrührige Tatsachenbehauptung aufstellt, muss diese beweisen können. Die Beweislast liegt nicht bei demjenigen, der den Unterlassungsanspruch durchsetzen will, sondern bei demjenigen, der die Behauptung aufgestellt hat. Wegen übler Nachrede macht sich nach § 186 StGB derjenige strafbar, der eine ehrrührige Tatsache verbreitet, wenn diese nicht nachweislich wahr ist. Es kann also sein, dass die Tatsache tatsächlich wahr ist, der Verbreiter sie jedoch nicht beweisen kann. Da hilft es dem Täter auch nicht, dass er von dem Wahrheitsgehalt überzeugt ist. Ähnliches gilt für den Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arztbewertungsportal
Um an Nutzerdaten zu kommen, braucht es, glaube ich, die Klage gegen unbekannt. Also das Portal darf sie nicht einfach herausgeben... gab kürzlich ein Urteil dazu, das durch die Presse wanderte... mal frei erinnert wiedergegeben.

oder andere Perspektive:
Wie sich Ärzte gegen unfaire Bewertungen im Internet schützen können
(...)
Wenn ein Patient dem Arzt in einem Bewertungsportal eine Straftat vorwirft, muss die Staatsanwaltschaft tätig werden - und zwar auch ohne Antrag der betroffenen Patienten. „Sie müsste in einem Ermittlungsverfahren prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen. In diesem Fall könnte der Arzt sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden oder seine Zulassung verlieren“, so Oehler.
https://www.thieme.de/de/presse/arztrecht-42564.htm
Also so ein Verfahren kann evtl. auch eingeleitet werden ohne dass der Betroffene das unmittelbar zur Anzeige bringt.
Liebe Grüße
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