Nitrat hat geschrieben:Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Rechte von Vielen (Einzelnen) beginnen.
Die Meinungsfreiheit steht über Vielem, aber nicht über Allem.
Meinungen, die implizit eben diese Meinungsfreiheit bedrohen, können sich nicht zu ihrem
'persönlichen' Schutz darauf berufen.
Meinungen können aber keine Rechte brechen. Substanzielle Aktionen schon.
Deine Anführungen oben sind nicht ganz deutlich. Was heißt Einzelnen? Und wer oder
wieviele sind Vielen?
Natürlich muß man nach strafgesetzlicher Vorgebung differenzieren. Nach Leib und Leben trachten,
sowie die eventuelle Einbüßung der körperlichen Unversehrtheit, egal aus welchen Gründen, wird
als Mord oder Körperverletzung geahndet. Und das darf und soll nicht sein, da muß die Strafverfolgung
hohe priorotät haben.
Aber das ist auch da Einzigste, was angeführt werden kann.
Als Beispiel: Die finanzielle Notlage der dt. Bundesrepublik mit Sicht auf Schulförderung oder Sozialleistungen im Land.
Jetzt werden Hilfsgüter und Spenden in andere Länder gesendet. Wird man jetzt als Neo- oder Nazi betitelt, wenn Einem dieser
Umstand nicht gefällt und man ihn äußert?