Thread für alle Fragen # 8
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Vielleicht hat hier jemand einen guten Tipp.
(Gegoogelt haben wir schon)
Eine Bekannte von mir ist aus einem gemieteten Haus ausgezogen.
Die Besitzerin hat die Kaution wegen (echter oder angeblicher Mängel in Haus und Garten) einbehalten.
Dann hat sie das Haus an einen Verwandten verkauft (was so bei Auszug meiner Bekannten schon geplant war)
Der hat sofort den Garten komplett umgegraben, alle Bäume und Pflanzen raus und baut das Haus um, reißt Wände ein, die Böden raus, tauscht Türen und Fenster aus u.s.w.
Mein Gefühl sagt, dass es nicht okay war, die Kaution einbehalten, weil die (fraglichen) Schäden nicht mehr relevant waren.
Leider hat die Bekannte weder eine Rechtsschutzversicherung noch ist die in einem Mieterverein.
Für einen Anwalt hat sie kein Geld.
Hat jemand Kenntnisse über die Rechtslage oder eine ähnliche Erfahrung gemacht?
(Gegoogelt haben wir schon)
Eine Bekannte von mir ist aus einem gemieteten Haus ausgezogen.
Die Besitzerin hat die Kaution wegen (echter oder angeblicher Mängel in Haus und Garten) einbehalten.
Dann hat sie das Haus an einen Verwandten verkauft (was so bei Auszug meiner Bekannten schon geplant war)
Der hat sofort den Garten komplett umgegraben, alle Bäume und Pflanzen raus und baut das Haus um, reißt Wände ein, die Böden raus, tauscht Türen und Fenster aus u.s.w.
Mein Gefühl sagt, dass es nicht okay war, die Kaution einbehalten, weil die (fraglichen) Schäden nicht mehr relevant waren.
Leider hat die Bekannte weder eine Rechtsschutzversicherung noch ist die in einem Mieterverein.
Für einen Anwalt hat sie kein Geld.
Hat jemand Kenntnisse über die Rechtslage oder eine ähnliche Erfahrung gemacht?
"Der Unterschied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist lediglich eine Illusion”
Albert Einstein
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Normalerweise gibt es ein bei Wohnungs- bzw Hausübergabe ein Abnahmeprotokoll, jedenfalls machen das viele Mieter bzw Eigentümer, damit es hinterher keine Klagen gibt. Wenn wirklich Schäden waren, ist es das Recht der Vermieters (meines Wissens nach) die Kaution einzubehalten, da spielt es keine Rolle, was der nächste Besitzer damit macht. Klar hat es ein „Geschmäckle“ wenn die beanstandeten Dinge dann plötzlich abgerissen werden. War deine Freundin denn einverstanden, bzw hat sie zugegeben, dass da Schäden entstanden sind, die nicht als Abnutzung zu werten sind?
never know better than the natives. Kofi Annan
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So weit ich weiß, darf sie die Kaution trotzdem behalten. Sie muss die Schäden nicht einmal beheben lassen, sondern kann die auch als "Mangelentschädigung" behalten.
Hat die Vermieterin die Schäden denn fotografiert und dokumentiert? Wenn nicht, wird sie schlechte Karten haben, diese zu belegen...
Hat die Vermieterin die Schäden denn fotografiert und dokumentiert? Wenn nicht, wird sie schlechte Karten haben, diese zu belegen...
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Es ist nur eine Bekannte (hab ihre Katzen bei Abwesenheit versorgt) und so wie ich es verstanden habe, waren die Beanstandungen zweifelhaft.
Sie musste z.B. alles aus dem großen Garten entfernen (hat viele Jahre dort gelebt und natürlich Sachen angepflanzt) und es gab ein Loch in der Rasenfläche, wo vorher ein Baum gestanden hatte.
Dort sollte sie neuen Rasen säen.
Kaum war sie raus, kam der große Bagger und pflügte den Garten komplett um.
Ich kenne die Wohnung und fand sie immer tipptopp.
Ich bin einfach betroffen davon, wie die Hauseigentümerin mit einer allein erziehenden Frau mit 4 Kindern umgeht und hätte gern geholfen.
Sie musste z.B. alles aus dem großen Garten entfernen (hat viele Jahre dort gelebt und natürlich Sachen angepflanzt) und es gab ein Loch in der Rasenfläche, wo vorher ein Baum gestanden hatte.
Dort sollte sie neuen Rasen säen.
Kaum war sie raus, kam der große Bagger und pflügte den Garten komplett um.
Ich kenne die Wohnung und fand sie immer tipptopp.
Ich bin einfach betroffen davon, wie die Hauseigentümerin mit einer allein erziehenden Frau mit 4 Kindern umgeht und hätte gern geholfen.
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Albert Einstein
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Hallo Malia,
ich denke, dein Gefühl täuscht dich nicht. Kann der Vermieter nicht belegen, dass ihm Kosten wegen der Mängel, die nach Auszug zu beseitigen sind/waren, entstehen, entstanden sind, kann er die Kaution nicht einbehalten.
Auch wenn ihr bereits gegoogelt habt, hier der Link zu einer Seite, die das Thema Mietkaution insgesamt ganz gut darstellt, wie ich finde:
Aber erst mal nachlesen, was denn zum Thema im Mietvertrag steht. Und auch die Frage, ob es so was wie ein Abnahmeprotokoll gibt, in dem vielleicht was geregelt wurde.Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so müssen diese in einer für den Mieter geordneten und nachvollziehbaren Aufstellung erfolgen. Zudem müssen die behaupteten Ansprüche auch mit belastbaren Gründen und Kosten begründet werden.
https://kautionsfrei.de/mietkaution-rue ... nbehaltung
Besser wenn deine Bekannte sich dort nicht zu was besonderem verpflichtet hat, sich also z.B. bei Abnahme bereit erklärt hat, dass Kaution wegen der Mängel vom Vermieter nicht zurück gezahlt werden muss. Das wäre die einzige Variante, die mir einfällt, die gegen eine Kautionsrückzahlung sprechen könnte.
LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell
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Wenn sie das getan hat, dann hätte sie den Mangel ja bereits selbst vor Auszug behoben. Da könnte der Vermieter schon deshalb nichts verlangen.
Auch da vielleicht erst mal selbst all das auflisten, was alles bemängelt wurde, was dann deine Bekannte schon selbst gemacht hat, und was nach dem Auszug noch offen war.
Wenn das Haus gleich danach verkauft wurde, nen neuen Besitzer/Eigentümer bekam, dann wird der Vermieter kaum Kosten angeben können, die ihm selbst für Mängelbeseitigungen entstanden sind.
Genau dazu sollte ihn deine Bekannte aber auffordern. Er soll ihr sagen, schreiben, was ihn den nun wie viel gekostet hat!
Wenn er die Kaution behalten will, müsste er wohl behaupten, die Mängel hätten den Kaufpreis reduziert. Ginge. Ginge aber wohl nur bei größeren Schäden.
LG hawi
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Danke euch beiden, für die Informationen, die ich an K. weitergeben kann.
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Ich tue es nicht.
Eine Freundin von mir ist jedoch Zahnärztin und ist (durch ihren Verlobten, der Risikopatient ist), sehr vorsichtig.
Sie meinte, Zahnärzte sind aktuell sehr sensibilisiert. Bei ihr in der Praxis zum Beispiel spülen die Leute erst mal mit desinfizierender Mundspüllösung den Mund, die Zahnärzte selbst sind so gut es geht mit Visieren und Masken geschützt, Handschuhe verstehen sich von selbst.
Entscheide du, ich persönlich habe mich trotzdem dagegen entschieden.
Eine Freundin von mir ist jedoch Zahnärztin und ist (durch ihren Verlobten, der Risikopatient ist), sehr vorsichtig.
Sie meinte, Zahnärzte sind aktuell sehr sensibilisiert. Bei ihr in der Praxis zum Beispiel spülen die Leute erst mal mit desinfizierender Mundspüllösung den Mund, die Zahnärzte selbst sind so gut es geht mit Visieren und Masken geschützt, Handschuhe verstehen sich von selbst.
Entscheide du, ich persönlich habe mich trotzdem dagegen entschieden.
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Mir geht es eigentlich nur um den Stempel. Ich überlege mir das noch, sonst würde ich das so wie du halten, weil eigentlich
ist das ein unnötiger Kontakt. Schon beruhigend wie deine Freundin das handhabt
ist das ein unnötiger Kontakt. Schon beruhigend wie deine Freundin das handhabt
Südländerin, ich war unfreiwillig Dauergast beim Zahnarzt in den letzten sieben Wochen. War kein Problem. In meiner Praxis hat das gesamte Personal FFP2-Masken getragen, das Wartezimmer war leer und Fenster gekippt, am Empfang war zusätzlich eine Plexiglasscheibe und ich musste bis zum Behandlungszimmer Mundschutz tragen. Alle waren ganz entspannt im Umgang mit der Situation. Ich hab mich sicherer gefühlt als beim Hausarzt. Und hatte umgekehrt das Gefühl, dass das Personal sich auch viel besser geschützt hat.
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Thread-EröffnerIn - [nicht mehr wegzudenken]
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Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an und sag, dass du aufgrund von Corona gerade keinen Stempel abholen kannst. Meine Freundin ist Zahnarzthelferin und meinte, wenn ich nicht akut was habe, soll ich daheim bleiben, ihre Praxis ist rammelvoll, als hätte noch nie jemand was von Corona gehört. Da reiße ich mich nicht drum, dort zu sein.
Wer den Schmerz nicht kennt, der macht sich über Narben lustig.
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@Lena Ich musste wirklich lachen, auch wenn da nix zum Lachen ist. Ich vermute, dass es bei den meisten so ist grad
@Letterlove Das habe ich sogar schon überlegt, bei der Krankenkasse nachzufragen
@Letterlove Das habe ich sogar schon überlegt, bei der Krankenkasse nachzufragen
Was heißt akut. In meinem Fall geht es nicht um Akuttermine, aber weitere Aufschiebung eines größeren Eingriffs wäre nicht von Vorteil. Sonst würde ich es vllt. tun. Visiere werden nicht getragen. Masken (nicht jedoch FFP2) wurden schon immer getragen (logisch). Der Arzt trug auch schon vorher teils eine Schutzbrille (die Assistenz nicht). Man soll auf dem Stuhl zunächst spülen (wird etwas enthalten sein) und zuvor die Hände waschen. Ein Ansteckungsrisiko gibt es wohl schon (bes. die größere Behandlung ist mir etwas suspekt), aber ich hoffe halt mal, dass ich nicht das große Los ziehe und mir etwas einfange. Im Wartezimmer achtet man auch darauf, dass nicht viele auf einmal sitzen. FFP2 Masken wären mir lieber oder wenn der Arzt vorher auch mal spülen würde - beim größeren Eingriff zumindest. Bei den kürzeren Termin ging das für mich bisher. Bin noch unsicher, ob ich das nächste mal zumindest frage, ob er beim längeren Termin auch mal spülen könnte.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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