Versäumte Therapiestunden bei Psychoanalyse
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Begriff der Sittenwidrigkeit [Bearbeiten]
Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran, eine Formulierung des Reichsgerichtes Leipzig 1901 (RGZ 48, S. 114, 124) [1] als auch des Bundesgerichtshofes (BGH) aus den 1950ern, das in einer pluralistischen Gesellschaft aber nur schwierig zu ermitteln ist und sich schon deswegen nur bedingt zur Bestimmung eines Sittenverstoßes eignet. In der Subsumtion sind daher auch die Prinzipien und Werte zu berücksichtigen, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung ergeben. Insbesondere muss der Begriff der Sittenwidrigkeit (wie alle Generalklauseln) im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden, die zwar vorrangig die Staatsgewalt binden (Artikel 1 Abs. 3 GG), über die zivilrechtlichen Generalklauseln aber Einfluss auf das Verhältnis privatrechtlicher Personen untereinander nehmen (Art. 2 Abs. 1 GG [2]). Auch die Sozialstaatklausel (Artikel 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) wirkt auf den Begriff der Sittenwidrigkeit ein. Wenn und soweit wirklich das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zur Auslegung herangezogen wird, kommt es auf den Durchschnitt der anerkannten Maßstäbe innerhalb der betroffenen Gruppe an, so dass besondere strenge wie auch besonders liberale Ansichten Einzelner unberücksichtigt bleiben.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit [Bearbeiten]
Privatrecht [Bearbeiten]
Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden die Vertragsfreiheit (sog. Privatautonomie, Art. 2 I GG) und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere rechtlich unerfahrener Einzelpersonen (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer, Bürgen) und die Interessen am Vertrag Unbeteiligter, etwa der Allgemeinheit, besonders gewürdigt.
Wegen des im deutschen Zivilrecht geltenden Abstraktionsprinzips ist nur der Vertrag nichtig, in dem selbst der die Sittenwidrigkeit begründende Umstand liegt. Regelmäßig werden aber mehrere Verträge geschlossen, etwa indem eine Sache gekauft wird und der Verkäufer dann in einem gesonderten Vertrag das Eigentum an der Sache auf den Käufer überträgt (der in einem dritten Vertrag den Kaufpreis auf den Verkäufer überträgt). Unabhängig von dem sittenwidrigen Vertrag bleiben die anderen Verträge wirksam. Daher verliert der Kreditnehmer eines sittenwidrigen Kreditvertrages nicht plötzlich das Eigentum an der ausgezahlten Kreditsumme. Mit der Nichtigkeit des Kreditvertrages besteht allerdings kein Rechtsgrund für die Auszahlung der Kreditsumme, so dass diese nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückzuerstatten ist. Nur in Ausnahmefällen schlägt die Sittenwidrigkeit eines Vertrages auch auf die anderen Verträge durch. So z.B. bei der Übersicherung (Zivilrecht) mittels Globalzession. Hier begründet gerade die weitere Abtretung die Übersicherung und Sittenwidrigkeit.
Ich würde es ggf über die Sittenwidrigkeit argumentieren.... ZB wenn du einen Unfall hast und einen Monat im KKH und dann einen weiteren in der Reha verbringst und du dann 24 ausgefallenen Stunden zahlen sollst.
Ich finde schon, daß es gegen das Anstandsgefühl verstösst, KEINE faire Ausfallregelungen zuzulassen.
Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran, eine Formulierung des Reichsgerichtes Leipzig 1901 (RGZ 48, S. 114, 124) [1] als auch des Bundesgerichtshofes (BGH) aus den 1950ern, das in einer pluralistischen Gesellschaft aber nur schwierig zu ermitteln ist und sich schon deswegen nur bedingt zur Bestimmung eines Sittenverstoßes eignet. In der Subsumtion sind daher auch die Prinzipien und Werte zu berücksichtigen, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung ergeben. Insbesondere muss der Begriff der Sittenwidrigkeit (wie alle Generalklauseln) im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden, die zwar vorrangig die Staatsgewalt binden (Artikel 1 Abs. 3 GG), über die zivilrechtlichen Generalklauseln aber Einfluss auf das Verhältnis privatrechtlicher Personen untereinander nehmen (Art. 2 Abs. 1 GG [2]). Auch die Sozialstaatklausel (Artikel 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) wirkt auf den Begriff der Sittenwidrigkeit ein. Wenn und soweit wirklich das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zur Auslegung herangezogen wird, kommt es auf den Durchschnitt der anerkannten Maßstäbe innerhalb der betroffenen Gruppe an, so dass besondere strenge wie auch besonders liberale Ansichten Einzelner unberücksichtigt bleiben.
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit [Bearbeiten]
Privatrecht [Bearbeiten]
Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden die Vertragsfreiheit (sog. Privatautonomie, Art. 2 I GG) und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere rechtlich unerfahrener Einzelpersonen (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer, Bürgen) und die Interessen am Vertrag Unbeteiligter, etwa der Allgemeinheit, besonders gewürdigt.
Wegen des im deutschen Zivilrecht geltenden Abstraktionsprinzips ist nur der Vertrag nichtig, in dem selbst der die Sittenwidrigkeit begründende Umstand liegt. Regelmäßig werden aber mehrere Verträge geschlossen, etwa indem eine Sache gekauft wird und der Verkäufer dann in einem gesonderten Vertrag das Eigentum an der Sache auf den Käufer überträgt (der in einem dritten Vertrag den Kaufpreis auf den Verkäufer überträgt). Unabhängig von dem sittenwidrigen Vertrag bleiben die anderen Verträge wirksam. Daher verliert der Kreditnehmer eines sittenwidrigen Kreditvertrages nicht plötzlich das Eigentum an der ausgezahlten Kreditsumme. Mit der Nichtigkeit des Kreditvertrages besteht allerdings kein Rechtsgrund für die Auszahlung der Kreditsumme, so dass diese nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückzuerstatten ist. Nur in Ausnahmefällen schlägt die Sittenwidrigkeit eines Vertrages auch auf die anderen Verträge durch. So z.B. bei der Übersicherung (Zivilrecht) mittels Globalzession. Hier begründet gerade die weitere Abtretung die Übersicherung und Sittenwidrigkeit.
Ich würde es ggf über die Sittenwidrigkeit argumentieren.... ZB wenn du einen Unfall hast und einen Monat im KKH und dann einen weiteren in der Reha verbringst und du dann 24 ausgefallenen Stunden zahlen sollst.
Ich finde schon, daß es gegen das Anstandsgefühl verstösst, KEINE faire Ausfallregelungen zuzulassen.
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
Hallo Caro,
du sprichst genau das an, was mir gerade im Kopf rumschwirrt: Soll ich ihm sagen, dass seine Vereinbarung ungültig ist? Die Vereinbarung wurde nie angewendet. Wenn ich danach gefragt habe, hat er mir eine Nachholstunde ermöglicht. Ansonsten haben die zwei Wochen erlaubte Ausfallstunden immer ausgereicht. Ich habe bis heute nie eine Stunde bezahlt. Und auch beim Auslandsaufenthalt hat er nicht versucht sein (so wie er glaubt) Recht durchzusetzen. Nichtsdestotrotz kann man die Vereinbarung nicht so stehen lassen. Es geht tatsächlich einfach ums Recht haben.
Ob es das wert ist? Das wird an seinem Ego kratzen wenn er sich geschlagen geben muss. Und wenn ich ihm erkläre, dass er auf dieser Grundlage keinen Rechtsstreit gewinnen wird, könnte er es als Drohung und Kränkung auffassen. Im schlimmsten Falle müssten wir getrennte Wege gehen, wenn wir aufgrund dieses Konflikts nicht mehr zueinanderfinden. Das will ich nicht.
Auf der anderen Seite muss ich auch immer an die anderen Patienten denken, mit denen er das genauso regelt. Einerseits werden sie über den Tisch gezogen und wissen gar nicht, dass er das so nicht machen darf. Andererseits mache ich mir auch um ihn Sorgen, wenn er tatsächlich verklagt wird, obwohl er glaubt im Recht zu sein.
Was meinen die anderen dazu, wie ich es ihm schonend beibringen kann ohne die Therapie zu gefährden. Ich weiß ihr werdet bestimmt sagen, dass ich ihn nicht schonen brauch und dass er es eh nicht wert wäre, wenn er damit nicht professionell umgehen kann. Aber ich könnte schon verstehen, dass es für ihn nicht leicht ist, einer 25 Jahre jüngeren Patientin gegenüber klein beizugeben. Und mir ist es nicht egal, was dabei rauskommt.
LG
metropolis
du sprichst genau das an, was mir gerade im Kopf rumschwirrt: Soll ich ihm sagen, dass seine Vereinbarung ungültig ist? Die Vereinbarung wurde nie angewendet. Wenn ich danach gefragt habe, hat er mir eine Nachholstunde ermöglicht. Ansonsten haben die zwei Wochen erlaubte Ausfallstunden immer ausgereicht. Ich habe bis heute nie eine Stunde bezahlt. Und auch beim Auslandsaufenthalt hat er nicht versucht sein (so wie er glaubt) Recht durchzusetzen. Nichtsdestotrotz kann man die Vereinbarung nicht so stehen lassen. Es geht tatsächlich einfach ums Recht haben.
Ob es das wert ist? Das wird an seinem Ego kratzen wenn er sich geschlagen geben muss. Und wenn ich ihm erkläre, dass er auf dieser Grundlage keinen Rechtsstreit gewinnen wird, könnte er es als Drohung und Kränkung auffassen. Im schlimmsten Falle müssten wir getrennte Wege gehen, wenn wir aufgrund dieses Konflikts nicht mehr zueinanderfinden. Das will ich nicht.
Auf der anderen Seite muss ich auch immer an die anderen Patienten denken, mit denen er das genauso regelt. Einerseits werden sie über den Tisch gezogen und wissen gar nicht, dass er das so nicht machen darf. Andererseits mache ich mir auch um ihn Sorgen, wenn er tatsächlich verklagt wird, obwohl er glaubt im Recht zu sein.
Was meinen die anderen dazu, wie ich es ihm schonend beibringen kann ohne die Therapie zu gefährden. Ich weiß ihr werdet bestimmt sagen, dass ich ihn nicht schonen brauch und dass er es eh nicht wert wäre, wenn er damit nicht professionell umgehen kann. Aber ich könnte schon verstehen, dass es für ihn nicht leicht ist, einer 25 Jahre jüngeren Patientin gegenüber klein beizugeben. Und mir ist es nicht egal, was dabei rauskommt.
LG
metropolis
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
... ich glaub, wenn du am "recht haben" klebst und daran, wie es für ihn wohl sein müsste ggü einer 25-jährigen patientin klein beizugeben, machst du einen denkfehler... viell. gehts auch darum, genau daran j e t z t zu arbeiten ?
LG
caro
LG
caro
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
@münchnerkindl
laut Jurathek-User zieht das Argument Sittenwidrigkeit nicht ganz, zumindest nicht wenn es darum geht, dass der Therapeut seine Risiken auf den Patienten abwälzt. Dort heißt es:
Danke auch für deine übrigen Reflektionen. Ich spüre den wahren Kern in dem was du schreibst.
Ich habe auch schon überlegt, ob ich ihm das ganze Ausmaß brieflich mitteile. Naja, Reife hin oder her, ich finde er sollte bescheid wissen, wenn ich den Vertrag nicht einhalten werde im Falle des Falles, oder? Oder meint ihr ich sollte lieber die Klappe halten, solange ich noch keine Rechnung im Briefkasten habe?
Das stelle ich mir auch lustig vor, ich muss Stunden absagen und bitte dann unterwürfig um eine Nachholstunde oder um Erlass der Kosten, dabei weiß ich doch in mir drin, dass ich sowieso nicht bezahlen müsste. Kindisch ich weiß.
Bin nur grad durcheinander. Und ich kriege die anderen betrogenen Patienten nicht aus dem Kopf.
LG
metropolis
laut Jurathek-User zieht das Argument Sittenwidrigkeit nicht ganz, zumindest nicht wenn es darum geht, dass der Therapeut seine Risiken auf den Patienten abwälzt. Dort heißt es:
Deshalb wäre noch die Frage, welcher Teil des Rechtsgeschäfts in meinem Falle sittenwidrig wäre.Auch sehe ich keinen keinen Anhaltspunkt für sittenwidrige Regelungen, die von Gesetzes wegen nichtig sein könnten. Denn die angesprochene Form der Abwälzung dient grundsätzlich einem berechtigten Interesse des Therapeuten, nicht für Umstände aufkommen zu müssen, die - ob schuldlos oder nicht - in der Sphäre des Klienten stattfinden.
Danke auch für deine übrigen Reflektionen. Ich spüre den wahren Kern in dem was du schreibst.
Ja, ich scheine mich missbrauchen zu lassen. Oder ich fühle mich zu einem Menschen hingezogen der mich ausnutzt. Vergangenheit lässt grüßen. Selbiges bemerkte auch mein Thera letzte Stunde, als ich ihm sagte, dass ich mir verarscht vorkomme. Aber ehrlich gesagt kann ich es grad gar nicht gebrauchen, dass er dieses Thema therapeutisch nutzen will, während er null auf mein Drängen eingeht, die Regelung abzuändern. Er lässt einfach alles wie es ist und wartet bis ich mich wieder abgeregt habe. Aber nicht mit mir.Ich kann es jetzt nicht ganz genau benennen, aber ich fühle hier eine komische ambivalenz. Und evtl bei dir eine Ader, dazu, dich völlig in gerade diesen Typ Menschen/Beziehung reinzuschmeissen und dich in ihnen aufzugeben?
Hoffentlich sieht er es auch so nüchtern, wenn ich ihn kommenden Freitag wiederholt die Stirn bieten werde. Weil ich ihm verkünden werde, dass ich mich an die Vereinbarung nicht halten brauche, weil sie rechtlich nichtig ist. Ganz trocken werde ich das sagen. Mal gucken, was er dann sagt.Aber keine der beiden Seiten, weder dieses emotional entflammt abhängige, noch deine ganze angemessene Wut wenn es um diese ganze miese Termingeschichte bist wirklich du oder ist diese Beziehung zu diesem Mann/Therapeuten.
Das ist wie ein paar Wellen auf dem Ozean. Inclusive den ganzen emotionalen Verstrickungen.
Ich habe auch schon überlegt, ob ich ihm das ganze Ausmaß brieflich mitteile. Naja, Reife hin oder her, ich finde er sollte bescheid wissen, wenn ich den Vertrag nicht einhalten werde im Falle des Falles, oder? Oder meint ihr ich sollte lieber die Klappe halten, solange ich noch keine Rechnung im Briefkasten habe?
Das stelle ich mir auch lustig vor, ich muss Stunden absagen und bitte dann unterwürfig um eine Nachholstunde oder um Erlass der Kosten, dabei weiß ich doch in mir drin, dass ich sowieso nicht bezahlen müsste. Kindisch ich weiß.
Bin nur grad durcheinander. Und ich kriege die anderen betrogenen Patienten nicht aus dem Kopf.
LG
metropolis
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
Ich bin grad innerlich voll am durchdrehen. Ich habe Angst vor dem was passiert.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
... bisher ist der schlimmste fall, den du dir gerade ausmalst noch nie eingetreten... nicht in den letzten.. wieviel jahren? ... du stilisierst ihn gerade zum düsteren fiese abzocker hoch, dem du es zeigen musst... das ist nicht die realität, das findet gerade bei dir im kopf statt... ein bisschen vertrauen wiederfinden ?
ihr findet einen weg, du findest einen weg, aber das braucht zeit...
ihr findet einen weg, du findest einen weg, aber das braucht zeit...
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
Danke für deinen Optimismus, aber ich kann mich grad nicht beruhigen
Der schlimmste Fall wäre ja, wenn er sich so auf den Schlipps getreten fühlt, dass er nicht mehr mit mir arbeiten kann. Gabs ja schließlich schon alles.
Der schlimmste Fall wäre ja, wenn er sich so auf den Schlipps getreten fühlt, dass er nicht mehr mit mir arbeiten kann. Gabs ja schließlich schon alles.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
Entschuldige,wenn ich mich einmische,aber ich denke die anderen müssen das auch nicht bezahlen.metropolis hat geschrieben:Und ich kriege die anderen betrogenen Patienten nicht aus dem Kopf.
Hallo metropolis ,
es würde wohl mehr verwirren, hier den ganzen Wust an betreffenden Gesetzen, Richtlinien, Verträgen usw. aufzuführen. Manche Details hängen auch vom jeweiligen Bundesland und dem Beruf des Analytikers (Arzt / Psychologe) ab. Die Grundregeln gelten jedoch bundesweit.
Beispiel: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... wZejPGvBvQ
Vielleicht gelingt es euch die Rahmenbedingungen im Arbeitsbündnis zu klären und dann Deine Gefühle der Angst, Wut und Ohnmacht... in der Therapie zu beschauen.
Du hängst ja schon länger in einigen Ungewissheiten drin, z.B. Verlängerungsantrag. Das hat, nach meiner Ansicht, nichts mit Übertragung zu tun. Eher die Wiederholung schmerzlicher Erfahrungen - und das kann ja nicht der Sinn sein.
Eine gute klärende Stunde am Freitag.
Ich würde es Dir sehr wünschen!
Moni
es würde wohl mehr verwirren, hier den ganzen Wust an betreffenden Gesetzen, Richtlinien, Verträgen usw. aufzuführen. Manche Details hängen auch vom jeweiligen Bundesland und dem Beruf des Analytikers (Arzt / Psychologe) ab. Die Grundregeln gelten jedoch bundesweit.
Beispiel: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... wZejPGvBvQ
Vielleicht gelingt es euch die Rahmenbedingungen im Arbeitsbündnis zu klären und dann Deine Gefühle der Angst, Wut und Ohnmacht... in der Therapie zu beschauen.
Du hängst ja schon länger in einigen Ungewissheiten drin, z.B. Verlängerungsantrag. Das hat, nach meiner Ansicht, nichts mit Übertragung zu tun. Eher die Wiederholung schmerzlicher Erfahrungen - und das kann ja nicht der Sinn sein.
Eine gute klärende Stunde am Freitag.
Ich würde es Dir sehr wünschen!
Moni
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Wenn das passiert ist er nicht qualifiziert mit dir zu arbeiten. Es wäre grob unprofessionell, seine Gegenübertragung an dir auszulassen.metropolis hat geschrieben:
Der schlimmste Fall wäre ja, wenn er sich so auf den Schlipps getreten fühlt, dass er nicht mehr mit mir arbeiten kann. Gabs ja schließlich schon alles.
Wenn du dich zusammennehmen musst über normale Dinge nicht zu kommunizieren und den Therapeuten zu schonen nur damit der Therapeut sich nicht auf den Schlips getreten fühlt läuft in einer Therapie meiner Meinung nach generell etwas schief.
Wäre bei mir als Therapeut unten durch. In der Arbeit oder im Bekanntenkreis kann man sich mit sowas arrangieren. Aber nicht bei guten Freunden und vor allem nicht bei Therapeuten.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Sa., 12.12.2009, 23:23, insgesamt 2-mal geändert.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
@Münchnerkindl
eine solche Erkenntnis hilft mir halt auch nicht weiter, wenn ich ihn nicht verlieren WILL. Nicht wegen sowas. Ich werde ihm einen Brief schreiben, habe ich jetzt beschlossen. Bis Freitag halte ich den Druck nicht mehr aus.
eine solche Erkenntnis hilft mir halt auch nicht weiter, wenn ich ihn nicht verlieren WILL. Nicht wegen sowas. Ich werde ihm einen Brief schreiben, habe ich jetzt beschlossen. Bis Freitag halte ich den Druck nicht mehr aus.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Naja, aber du idealisierst ihn und bist im Moment gerade emotional abhängig von seiner Zuwendung. Da ist es schwierig zu einer rationalen Haltung zurückzukehren.
Das hört sich für mich so an wie der Junkie der bei dem Gedanken daran daß kein neuer Stoff zu kriegen ist halb ausrastet.
Ist das Ziel einer Therapie? Du willst ihn nicht loslassen und ich denke nicht daß sich so wie du da rangehst in noch so vielen Stunden was ändern wird.
Ich würde sagen, mach den Schnitt und such dir einen wirklich kompetenten Therapeuten /Thrapeutin, mit dem/der du diese Geschichte angehen kannst.
Du schreibst ja, daß du diesen Frühchenhintergrund hattest und noch andere Verlassenserfahrungen. Ich schätze, das ist das Trauma das dafür sorgt, daß du so eine Neigung hast dich emotional an ihn zu klammern und so in ihn "reinzukriechen" (kommt mir so verdammt bekannt vor, nur mein "Opfer" war "leider" nie so verfügbar). Das ist bei dir (und bei mir durchaus auch gegenüber ausgewählten Mitmenschen..) ein Teil der psychischen Krankheit. Und wird nicht durch weiteres und weiteres Rausschieben der Trennung und Vermeidung von Konfrontation besser.
Das hört sich für mich so an wie der Junkie der bei dem Gedanken daran daß kein neuer Stoff zu kriegen ist halb ausrastet.
Ist das Ziel einer Therapie? Du willst ihn nicht loslassen und ich denke nicht daß sich so wie du da rangehst in noch so vielen Stunden was ändern wird.
Ich würde sagen, mach den Schnitt und such dir einen wirklich kompetenten Therapeuten /Thrapeutin, mit dem/der du diese Geschichte angehen kannst.
Du schreibst ja, daß du diesen Frühchenhintergrund hattest und noch andere Verlassenserfahrungen. Ich schätze, das ist das Trauma das dafür sorgt, daß du so eine Neigung hast dich emotional an ihn zu klammern und so in ihn "reinzukriechen" (kommt mir so verdammt bekannt vor, nur mein "Opfer" war "leider" nie so verfügbar). Das ist bei dir (und bei mir durchaus auch gegenüber ausgewählten Mitmenschen..) ein Teil der psychischen Krankheit. Und wird nicht durch weiteres und weiteres Rausschieben der Trennung und Vermeidung von Konfrontation besser.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 36
- Beiträge: 1969
Einen anderen Therapeuten werde ich mir jetzt bestimmt nicht suchen und das nicht nur weil ich nur noch 50 Stunden übrig habe.
Ich werde die Vereinbarung einfach ignorieren, weil sie unethisch, unfair und rechtlich unhaltbar ist. Fertig. Er entscheidet, was dann aus uns wird. Ich werde nicht gehen. Dann muss er mich schon rausschmeißen, denn ich habe nichts falsch gemacht
Ich werde die Vereinbarung einfach ignorieren, weil sie unethisch, unfair und rechtlich unhaltbar ist. Fertig. Er entscheidet, was dann aus uns wird. Ich werde nicht gehen. Dann muss er mich schon rausschmeißen, denn ich habe nichts falsch gemacht
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
Theodor Storm
Mir ist ehrlich gesagt nicht mehr ganz klar, worum es konkret geht.
Du willst/musst Stunden ausfallen lassen wegen einem Job, das ist es doch, oder?
Oder warum ist das Ausfallstunden-Thema sonst akut?
Du willst/musst Stunden ausfallen lassen wegen einem Job, das ist es doch, oder?
Oder warum ist das Ausfallstunden-Thema sonst akut?
Dann brauchst du dich doch auch nicht mit ihm darüber auseinander zu setzen,dann mache dochIch meine, man kann ja von Glück sprechen, dass die Therapie bald vorbei ist und dass wir bisher noch nicht die Regel anwenden mussten und dies auch in den kommenden Monaten nicht tun werden, weil es für mich unabhängig von diesem finanziellen Druck wichtig ist, jede Stunde zu kommen.
die Therapie einfach in Ruhe zu Ende.
Grüße,
Violetta.
Zuletzt geändert von estelle am So., 13.12.2009, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 6 Antworten
- 3611 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Tränen-reich
-
- 72 Antworten
- 6213 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von JanaNanushka26
-
- 32 Antworten
- 4311 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Luxbordie
-
- 13 Antworten
- 2991 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Hannahmarie45
-
- 21 Antworten
- 2812 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von chrysokoll