Verhaltenstherapie Ablauf und Erfahrungen

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 19:32

Die Höchstzahl 80 (VT)
Nach 80 Stunden ist noch eine Verlängerung möglich, auch wenn diese nur selten bewilligt wird. Dennoch, es ist möglich. 80 Stunden sind nicht die Höchstgrenze. Die Höchstzahl beträgt 100 Stunden. Nach diesen 100 Stunden ist definitiv keine weitere Verlängerung mehr möglich.

siehe z.B.
Setting: Einzel-, Paar- und Gruppentherapie ein- bis zweimal wöchentlich über 10 bis durchschnittlich 50 Stunden, in seltenen Fällen auch bis zu 100 Stunden.
http://www.btonline.de/psychotherapie/v ... enspt.html
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Lockenkopf
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 19:45

Der Text deines Links wurde am 26.Nov. 2010 erstellt.

Am 1.04.2017 hat sich die Gesetzteslage geändert. http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinform ... Reform.pdf
Liebe Grüße
Lockenkopf


Jenny Doe
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 19:50

Hallo Lockenkopf,
laut meiner Therapeutin werden auch weiterhin 100 Stunden bewilligt, wenn die Notwendigkeit gegeben ist. Dass 100 Stunden nur selten bewilligt werden, ändert nichts daran, dass es möglich ist 100 Stunden zu bekommen.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Lockenkopf
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 19:56

Ja, es ist möglich auf den Mond zu fliegen.
Das das nur einer Hand voll Leuten gelingt, ändert nichts an der Tatsache das es möglich ist, wenn auch selten.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 21:23

Lockenkopf hat geschrieben: Fr., 26.05.2017, 19:23 Wenn ich das richtig verstanden habe, liegen Langzeittherapie VT und TfP bei regulär 60 Sitzungen.
Die Höchstzahl 80 (VT) bzw 100 (TfP) Sitzungen liegen seit dem 1.04.2017 im ermessen der gesetzlichen KK.
Die 60 Stunden müssen auch erst genehmigt werden, weswegen ich sie nicht als "reguläre Sitzungen" bezeichnen würde. Sie sind schlichtweg ein Bewilligungsschritt und kein Kontingent, mit dem von vornherein gerechnet werden kann. Soweit ich weiß (und hier bin ich mir nicht sicher), liegt es nicht im Ermessen der Kassen, sondern im Ermessen des Gutachters, ob eine Therapie bewilligt wird. Die Kassen haben dem zu folgen.

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Lockenkopf
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 21:29

Liebe Sunna,

für den Antrag auf Langzeittherapie (bis 60 Sitzungen) ist ein Bericht an den Gutachter nötig. Und der Gutachter stellt fest, ob eine Langzeittherapie indiziert ist, die KK folgt dem. Das ist da reguläre Vorgehen.
Der Verlängerungsschritt, >60 Sitzungen aber ist Ermessenssache der KK. Lies den Link oben.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Sunna
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Beitrag Fr., 26.05.2017, 21:52

Okay, habe mich informiert: Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, ob sie die Therapie direkt ohne Gutachter bewilligt oder ob sie einen Gutachter einschaltet, der über die Bewilligung entscheidet. Die Krankenkasse kann die Therapie nicht im Alleingang ablehnen. Es besteht also im Gegensatz zum ersten Bewilligungsschritt einer Langzeittherapie keine Gutachterpflicht mehr beim zweiten Schritt.
Inwiefern das den ersten Schritt zum Regelsatz macht, ist mir schleierhaft. 60 Stunden sind ebensowenig selbstverständlich wie 80 Stunden oder mehr. Mit zunehmender Stundenzahl wird es nur unwahrscheinlicher, dass sie übernommen werden, weil auch entsprechende Beschwerdebilder, die die Stunden rechtfertigen (bietet Diskussionsbedarf), seltener werden bwz. (auch zu Unrecht) als nicht behandelbar eingestuft werden.

(Für mich ist hier Thema-Ende, Antworten lese ich weiterhin)

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BlumenwieseNRW
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Beitrag So., 03.09.2017, 15:11

Hallo zusammen,

ich habe jetzt einen Termin mit einer Psychologin vereinbart, die Verhaltenstherapie bzw Kogn. Verhaltenstherapie durchführt.

Ich bin sehr nervös wegen des ersten Gesprächs. Zum einen wüsste ich gerne, wie dieses erste Gespräch abläuft. Ich weiss, dass ich meine Versichertenkarte mitbringen muss. Wird die Psychologin erstmal erklären, wie der Ablauf ist? Was wird sie alles Fragen? Was muss ich alles erzählen? Klar, meine aktuellen Probleme, aber muss ich im ersten Gespräch auch schon sagen, dass ich vor vielen Jahren einen s*x. Übergriff erlebt habe? Spielt das überhaupt eine Rolle, oder geht es bei der VT nur um das aktuelle?

Muss ich mich auch noch vom Hausarzt durchchecken lassen? Sie ist Psych. Psychotherapeuten.

Vielleicht habt ihr Erfahrungswerte, die ihr mir mitteilen könnt, um mir die Aufregung etwas zu nehmen.

Danke!

BlumenwieseNRW

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Kaonashi
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Beitrag So., 03.09.2017, 15:55

Ich hatte zwei solcher Erstgespräche, und die liefen völlig unterschiedlich. Daher ist es schwierig, es sicher vorauszusagen, es hängt vom Therapeuten ab.

Die meisten Therapeuten werden wohl erst einmal fragen, was die aktuellen Probleme sind, weswegen man in Therapie kommt. Einen Missbrauch in der Vorgeschichte würde ich erwähnen, aber genauer darauf eingehen muss man beim Erstgespräch noch nicht. Vor allem kannst du jederzeit auch sagen, dass du noch nicht mehr dazu sagen willst, wenn das der Fall ist.
Dann wird es auch darum gehen, was in der Therapie gemacht wird, wie es abläuft. Aber was und wieviel die Therapeuten dazu sagen, ist meiner Erfahrung nach unterschiedlich. Der erste, wo ich war, hat zum Therapieverfahren überhaupt nichts gesagt, der zweite auch nur relativ wenig, aber immerhin etwas. Sie gehen vermutlich davon aus, dass man die Unterschiede zwischen den Therapieverfahren schon kennt. Sonst muss man halt fragen.
Fragen ist eh immer sehr wichtig.

Nach dem Erstgespräch kommen noch weitere probatorische Sitzungen, bei denen man sich besser kennenlernen kann. Es ist wichtig, dass du nach den Terminen jeweils ein überwiegend gutes Gefühl hast. Wenn nicht, dann passt es vielleicht mit der Therapeutin nicht/Chemie stimmt nicht.

Für die Beantragung der Therapie (das kommt dann aber erst, wenn die probatorischen Sitzungen vorbei sind), braucht man einen Konsiliarbericht, den ein Arzt ausfüllen muss. Das kann der Hausarzt oder auch ein Psychiater machen.

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BlumenwieseNRW
sporadischer Gast
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Beitrag So., 03.09.2017, 18:31

Danke für Deine Antwort. Bezüglich des Konsiliarberichtes hab ich noch eine Frage: Muss man sich dafür komplett untersuchen lassen (Blutabnehme, EKG usw)? Ich gehe regelmässig zu allen Vorsorgeuntersuchungen und bin körperlich gesund. Reicht es dann auch, nur mit dem Arzt zu reden, dass man halt diesen Bericht für die Beantragung braucht?

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Kaonashi
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Beitrag So., 03.09.2017, 23:57

Bei mir hat es die Psychiaterin gemacht, und da gab es keine körperliche Untersuchung.

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Lockenkopf
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Beitrag Di., 05.09.2017, 22:59

BlumenwieseNRW hat geschrieben: So., 03.09.2017, 18:31 Danke für Deine Antwort. Bezüglich des Konsiliarberichtes hab ich noch eine Frage: Muss man sich dafür komplett untersuchen lassen (Blutabnehme, EKG usw)? Ich gehe regelmässig zu allen Vorsorgeuntersuchungen und bin körperlich gesund. Reicht es dann auch, nur mit dem Arzt zu reden, dass man halt diesen Bericht für die Beantragung braucht?
Wenn dein Hausarzt sowieso alle Gesundheitsdaten in deiner Krankenakte hat, wird er für den Konsiliarbericht keine großen weiteren Untersuchungen anstellen, sondern wahrscheinlich nur den Vordruck ausfüllen. So jedenfalls kenne ich das.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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