Erfahrungen mit Video-Sprechstunde?
Hallo!
Also ich habe mit m. Thera telefoniert. Ich fand es zuerst auch komisch als mir das angeboten wurde! ich dachte, dass klappt nie wenn man sich nicht sieht.
Aber was soll ich sagen? Die Stunde am Telefon war so intensiv wie lange keine mehr! Ich konnte plötzlich noch viel mehr freier sprechen und habe mal so richtig viel losgeheult!
es hat sich voll viel bewegt. ich würde zwar lieber hingehen aber besser als gar nicht!
und eben fand ich es zwischendurch gar nicht schlecht dass ich nicht beobachtet wurde weil scham ein sehr großes ding ist bei mir
Also ich habe mit m. Thera telefoniert. Ich fand es zuerst auch komisch als mir das angeboten wurde! ich dachte, dass klappt nie wenn man sich nicht sieht.
Aber was soll ich sagen? Die Stunde am Telefon war so intensiv wie lange keine mehr! Ich konnte plötzlich noch viel mehr freier sprechen und habe mal so richtig viel losgeheult!
es hat sich voll viel bewegt. ich würde zwar lieber hingehen aber besser als gar nicht!
und eben fand ich es zwischendurch gar nicht schlecht dass ich nicht beobachtet wurde weil scham ein sehr großes ding ist bei mir
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Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich
16.03.2020 - Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt öfter eine Videosprechstunde anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert.
Praxen müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich bei diesem registrieren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Videosprechstunde dagegen nur nutzen, wenn es bereits einen persönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und es aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist. Nicht jede psychotherapeutische Leistung darf per Video durchgeführt werden. Die Einzelpsychotherapie (nach §15 Psychotherapie-Richtlinie) und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen sind möglich.
Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?
Praxen müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich bei diesem registrieren.
Praxen benötigen:
Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen
Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher
Patienten benötigen:
Internetanbindung
PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Zertifizierte Videodienstanbieter (Stand: 25.03.2020, PDF, 94 KB)
Wie wird die Videosprechstunde vergütet?
Die Videosprechstunde wird über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. Die Pauschale nebst Zuschlägen wird in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal noch ein persönlicher Kontakt erfolgt. Ist dies nicht der Fall und der Kontakt erfolgt ausschließlich per Video, werden die Pauschale und gegebenenfalls die sich darauf beziehenden Zuschläge gekürzt.
Daneben können Ärzte und Psychotherapeuten Leistungen für Gespräche abrechnen, die per Videosprechstunde erfolgen. Außerdem erhalten sie eine Technikpauschale zur Finanzierung der Kosten.
Für den Mehraufwand bei der Authentifizierung neuer Patienten in der Videosprechstunde erhalten Arztpraxen einen Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale.
Außerdem erhalten Praxen als Anschubfinanzierung für bis zu 50 elektronische Visiten im Quartal zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich – insgesamt bis zu 500 Euro. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführt.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_44943.php
16.03.2020 - Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt öfter eine Videosprechstunde anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert.
Praxen müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich bei diesem registrieren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Videosprechstunde dagegen nur nutzen, wenn es bereits einen persönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und es aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist. Nicht jede psychotherapeutische Leistung darf per Video durchgeführt werden. Die Einzelpsychotherapie (nach §15 Psychotherapie-Richtlinie) und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen sind möglich.
Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?
Praxen müssen einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich bei diesem registrieren.
Praxen benötigen:
Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen
Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher
Patienten benötigen:
Internetanbindung
PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Zertifizierte Videodienstanbieter (Stand: 25.03.2020, PDF, 94 KB)
Wie wird die Videosprechstunde vergütet?
Die Videosprechstunde wird über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. Die Pauschale nebst Zuschlägen wird in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal noch ein persönlicher Kontakt erfolgt. Ist dies nicht der Fall und der Kontakt erfolgt ausschließlich per Video, werden die Pauschale und gegebenenfalls die sich darauf beziehenden Zuschläge gekürzt.
Daneben können Ärzte und Psychotherapeuten Leistungen für Gespräche abrechnen, die per Videosprechstunde erfolgen. Außerdem erhalten sie eine Technikpauschale zur Finanzierung der Kosten.
Für den Mehraufwand bei der Authentifizierung neuer Patienten in der Videosprechstunde erhalten Arztpraxen einen Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale.
Außerdem erhalten Praxen als Anschubfinanzierung für bis zu 50 elektronische Visiten im Quartal zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich – insgesamt bis zu 500 Euro. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführt.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_44943.php
WhatsApp ist nicht sicher, weil es da ein Einfallstor geben soll.
Skype ist auch nicht sicher und kann abgehört werden.
Ich habe kein Problem kurz über WhatsApp zu kommunizieren, wenn es z. B. um Termine oder Informationen geht, aber so richtig eine Therapiesitzung so zu gestalten? NEIN! Sind es doch sehr sensible, äußerst intime Themen, die dann ungeschützt sind. Gerade in der Psychotherapie ist es doch wichtig, in einem geschützten Raum zu sein!
Skype ist auch nicht sicher und kann abgehört werden.
Ich habe kein Problem kurz über WhatsApp zu kommunizieren, wenn es z. B. um Termine oder Informationen geht, aber so richtig eine Therapiesitzung so zu gestalten? NEIN! Sind es doch sehr sensible, äußerst intime Themen, die dann ungeschützt sind. Gerade in der Psychotherapie ist es doch wichtig, in einem geschützten Raum zu sein!
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Ja, das ist Dir überlassen, ich tue es trotzdem, es ist mein Risiko, und ich gehe es ein.
Das ist meine Entscheidung.
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Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum
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Ich denke mal, deine Therapeutin geht da dass größere Risiko ein.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Aber nicht nur video oder? Wir telefonieren ohne Video und es wird normal verrechnet
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Marlena, wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, weiß ich nicht.
In D dürfen nur kurze "Kriseninterventionen", die über die sog. "Gesprächsziffer abgerechnet werden, telefonisch erbracht werden. In der "normalen" Therapie sind Telefonate - im Gegensatz zu Videosprechstunden, die zu 20% erlaubt sind - nicht abrechnungsfähig. Im Rahmen der Corona-Krise wurde die 20%-Beschränkung für Videosprechstunden aufgehoben und 2 oder 3 kassenärztliche Vereinigungen (die regeln das in den jeweiligen Gebieten, in denen sie zuständig sind, also nicht für ganz D) haben auch Telefonate erlaubt. In den meisten Bundesländern ist es aber noch nicht erlaubt, die Genehmigung soll aber demnächst kommen. In NRW ist telefonieren z.B. derzeit noch nicht erlaubt. Was nicht heißt, dass es nicht Therapeuten gibt, die das trotzdem anbieten. Teilweise, weil sie es selbst nicht besser wissen, teils weil sie denken "wo kein Kläger, da kein Richter". Die Wahrscheinlichkeit ist ja sehr gering, dass da jetzt einer von der KV prüft, ob das Gespräch jetzt tatsächlich per Videosprechstunde oder telefonisch stattgefunden hat, aber falls es durch einen blöden Zufall irgendwie auffallen sollte, wäre das streng genommen Abrechnungsbetrug und da sind die KVs ziemlich empfindlich.
Aber wie das bei euch in Ö läuft - keine Ahnung, da ist das mit der Abrechnung ja sowieso nicht so einheitlich wie in D.
In D dürfen nur kurze "Kriseninterventionen", die über die sog. "Gesprächsziffer abgerechnet werden, telefonisch erbracht werden. In der "normalen" Therapie sind Telefonate - im Gegensatz zu Videosprechstunden, die zu 20% erlaubt sind - nicht abrechnungsfähig. Im Rahmen der Corona-Krise wurde die 20%-Beschränkung für Videosprechstunden aufgehoben und 2 oder 3 kassenärztliche Vereinigungen (die regeln das in den jeweiligen Gebieten, in denen sie zuständig sind, also nicht für ganz D) haben auch Telefonate erlaubt. In den meisten Bundesländern ist es aber noch nicht erlaubt, die Genehmigung soll aber demnächst kommen. In NRW ist telefonieren z.B. derzeit noch nicht erlaubt. Was nicht heißt, dass es nicht Therapeuten gibt, die das trotzdem anbieten. Teilweise, weil sie es selbst nicht besser wissen, teils weil sie denken "wo kein Kläger, da kein Richter". Die Wahrscheinlichkeit ist ja sehr gering, dass da jetzt einer von der KV prüft, ob das Gespräch jetzt tatsächlich per Videosprechstunde oder telefonisch stattgefunden hat, aber falls es durch einen blöden Zufall irgendwie auffallen sollte, wäre das streng genommen Abrechnungsbetrug und da sind die KVs ziemlich empfindlich.
Aber wie das bei euch in Ö läuft - keine Ahnung, da ist das mit der Abrechnung ja sowieso nicht so einheitlich wie in D.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...
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Nachtrag: Das gleiche gilt, wenn Videosprechstunden nicht über zertifizierte Anbieter abgewickelt werden. Auch dann dürfen diese Stunden nicht abgerechnet werden. Aber auch da scheinen viele Therapeuten die Veröffentlichungen der KVs bzw. der Psychotherapeutenkammern nicht richtig zu lesen oder nicht ernst zu nehmen. Auch da gilt aber die Sache mit dem Kläger und dem Richter... Ich finde es trotzdem ein schlechtes Vorbild. Nach dem Motto: "Ich mach mir die Welt, wiedewiedewie sie mir gefällt..."
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In Österreich gelten derzeit folgende Regelungen:spirit-cologne hat geschrieben: ↑So., 29.03.2020, 20:27 Marlena, wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird, weiß ich nicht.
In D dürfen nur kurze "Kriseninterventionen", die über die sog. "Gesprächsziffer abgerechnet werden, telefonisch erbracht werden. In der "normalen" Therapie sind Telefonate - im Gegensatz zu Videosprechstunden, die zu 20% erlaubt sind - nicht abrechnungsfähig. Im Rahmen der Corona-Krise wurde die 20%-Beschränkung für Videosprechstunden aufgehoben und 2 oder 3 kassenärztliche Vereinigungen (die regeln das in den jeweiligen Gebieten, in denen sie zuständig sind, also nicht für ganz D) haben auch Telefonate erlaubt. In den meisten Bundesländern ist es aber noch nicht erlaubt, die Genehmigung soll aber demnächst kommen. In NRW ist telefonieren z.B. derzeit noch nicht erlaubt. Was nicht heißt, dass es nicht Therapeuten gibt, die das trotzdem anbieten. Teilweise, weil sie es selbst nicht besser wissen, teils weil sie denken "wo kein Kläger, da kein Richter". Die Wahrscheinlichkeit ist ja sehr gering, dass da jetzt einer von der KV prüft, ob das Gespräch jetzt tatsächlich per Videosprechstunde oder telefonisch stattgefunden hat, aber falls es durch einen blöden Zufall irgendwie auffallen sollte, wäre das streng genommen Abrechnungsbetrug und da sind die KVs ziemlich empfindlich.
Aber wie das bei euch in Ö läuft - keine Ahnung, da ist das mit der Abrechnung ja sowieso nicht so einheitlich wie in D.
Psychotherapie in Corona-Zeiten
Ausnahmeregelung für Corona-Zeiten: Psychotherapie über telemedizinische Wege (Skype, Videokonferenz, Telefon) kann, soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden.
Hier finden Sie PsychotherapeutInnen mit speziellen Angeboten/Infos für die derzeitige Krisensituation.
Nachzulesen auf psyonline
Danke Hola!
Also bei mir ist es so, dass die Sitzungen eben ganz normal weiterhin per Telefon bestehen bleiben (wenn man dies möchte) sonst eben eine Pause. Unabhängig ob man jetzt komplett am Ende ist oder nicht
Also bei mir ist es so, dass die Sitzungen eben ganz normal weiterhin per Telefon bestehen bleiben (wenn man dies möchte) sonst eben eine Pause. Unabhängig ob man jetzt komplett am Ende ist oder nicht
Also ich hatte letzte Woche auch eine Videositzung über whatzap und es war schon irgendwie komisch. Gleichzeitig war ich aber froh, endlich wieder Thera zu haben.
Es ist halt irgendwie anders und ich frage mich, ob ne halbe Stunde nicht leichter wäre, da ich nach einer gewissen Zeit nicht weiß was ich sagen soll. Naja, bisschen ist es schon unangenehm, aber bin dankbar dass überhaupt eine Theramöglichkeit besteht
Es ist halt irgendwie anders und ich frage mich, ob ne halbe Stunde nicht leichter wäre, da ich nach einer gewissen Zeit nicht weiß was ich sagen soll. Naja, bisschen ist es schon unangenehm, aber bin dankbar dass überhaupt eine Theramöglichkeit besteht
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- Beiträge: 2908
Ich staune, wie viele Therapeuten den Datenschutz missachten. Wenn ich bereit wäre, über WhatsApp Therapiestunden zu machen, dann hätte ich auch nichts dagegen, sie im vollbesetzten Bus zu halten.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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- sporadischer Gast
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Ich hatte jetzt eine Videositzung und eine am Telefon. Gehts noch jemandem so, dass vor dem Bildschirm irgendwie das Nachdenken/die Konzentration schwieriger ist? Ich kann das am Telefon besser, außerdem war da die Audioqualität besser. Deshalb finde ich Telefon fast noch besser, auch wenn man sich nicht sieht.
Im Allgemeinen habe ich aber mit beidem gute Erfahrungen gemacht.
Im Allgemeinen habe ich aber mit beidem gute Erfahrungen gemacht.
Wenn Du in Deutschland wohnst, dann ist es nicht nur Dein Risiko, dann darf der/die Therapeut/in das nicht tun.Pianolullaby hat geschrieben: ↑So., 29.03.2020, 18:40 Ja, das ist Dir überlassen, ich tue es trotzdem, es ist mein Risiko, und ich gehe es ein.
Das ist meine Entscheidung.
Das kann man auch so ausweiten: Therapeuten haben sich an bestimmte Regeln zu halten wie auch z. B. Abstinenz.
Patient sagt: "Das macht mir aber nichts aus, wenn der Therapeut nicht regelrecht therapiert, vielleicht auch sogar übergriffig, grenzüberschreitend ist...Die Verantwortung trägt der/die TherapeutIN!!!!
Es geht doch um den Schutz der Patienten/des Klientels!
Dieser Schutz sollte doch verantwortlich von therapeutischer Seite selbstverständlich übernommen werden und nicht so aufgeweicht werden, dass vereinzelte Patienten sich solidarisch mit therapeutischem Fehlverhalten verbunden fühlen!
Dieser Schutz sollte doch verantwortlich von therapeutischer Seite selbstverständlich übernommen werden und nicht so aufgeweicht werden, dass vereinzelte Patienten sich solidarisch mit therapeutischem Fehlverhalten verbunden fühlen!
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