War das eine Vergewaltigung?
Hast Du Dir mal den Link durchgelesen den ich gepostet hatte? Da wird das klar so klassifiziert.
Jedes EINDRINGEN in den Körper eines anderen Menschen gegen dessen Willen (egal ob mit einem Gegenstand, einem Körperteil) gilt als Vergewaltigung. Da werden klar KÖRPERGRENZEN gewaltsam überschritten = vergewaltigt.
Jedes EINDRINGEN in den Körper eines anderen Menschen gegen dessen Willen (egal ob mit einem Gegenstand, einem Körperteil) gilt als Vergewaltigung. Da werden klar KÖRPERGRENZEN gewaltsam überschritten = vergewaltigt.
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Und danach wollte er vaginalen Sex und danach analen. Ich darf da gar nicht zu stark darüber nachdenken, sonst werde ich aggressiv.
Ich erlaube mir jetzt mal, von der Seite zu zitieren, die mio verlinkt hat (Passagen von mir hervorgehoben):
Ich ordne juristisch nicht alles, was man mir angetan hat, gleich ein, wie es wohl ein Richter tun würde. Das ist mir aber insofern egal, als dass ich weiss, dass es auf jeden Fall strafbar war (und aus meiner Sicht Unrecht).
Ich erlaube mir jetzt mal, von der Seite zu zitieren, die mio verlinkt hat (Passagen von mir hervorgehoben):
Um ehrlich zu sein, reichen meine anatomischen Kenntnisse nicht aus, um zu sagen, ob man sich anal verkrampfen kann (wenn das vaginal geschieht, ist wohl 'ne große Gewaltanwendung nötig, um sie zu brechen). Ansonsten genügt etwas Flüssigkeit.Wenn ein Kind unter 14 Jahren von einem Jugendlichen ab 14 Jahren oder einem Erwachsenen zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, spricht das Gesetz von „Sexuellem Missbrauch von Kindern“.
Dabei muss derjenige, der dem Kind diese Handlungen aufzwingt, keine Gewalt anwenden oder androhen. Sexueller Missbrauch liegt bereits dann vor, wenn jemand die Abhängigkeit und das Vertrauen des Kindes für sexuelle Zwecke ausnutzt.
Ich ordne juristisch nicht alles, was man mir angetan hat, gleich ein, wie es wohl ein Richter tun würde. Das ist mir aber insofern egal, als dass ich weiss, dass es auf jeden Fall strafbar war (und aus meiner Sicht Unrecht).
"Charakter zeigt sich in der Krise."
(Helmut Schmidt)
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naja rein rechtlich ist nur das vag. Eindringen mit Penis " Vergewaltigung" aber schau Pferdefan.
Es ist völlig unwichtig, wie man es nun genau nennt. Es hilft nicht weiter. Es war ein Übergriff, du warst immer noch Kind. Er erwachsen. Das ist Mb. Egal was genau das ist.
Es ist völlig unwichtig, wie man es nun genau nennt. Es hilft nicht weiter. Es war ein Übergriff, du warst immer noch Kind. Er erwachsen. Das ist Mb. Egal was genau das ist.
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Analverkehr, den man nicht wirklich will, ist sehr schmerzhaft und das Eindringen wird ohne Gleitmittel dann durchaus problematisch.ExtraordinaryGirl hat geschrieben: ↑Do., 04.07.2019, 19:53 Um ehrlich zu sein, reichen meine anatomischen Kenntnisse nicht aus, um zu sagen, ob man sich anal verkrampfen kann
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Deswegen meine Bemerkung mit der Flüssigkeit, nulla.
Dazu hätte er vielleicht nur seine eigene Spucke gebraucht, während bei Verkrampfungen meines Wissens erst mal gar nichts mehr geht.
Dazu hätte er vielleicht nur seine eigene Spucke gebraucht, während bei Verkrampfungen meines Wissens erst mal gar nichts mehr geht.
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Sehe ich auch so, es war ein Übergriff und sein Bedürfnis stand im Vordergrund, er war immerhin schon 17 Jahre alt und du erst 13, das ist gerade in diesem Alter ein sehr grosser Alterunterschied in der entwicklung.
Ich glaube, es ist bestimmt sinnvoll wenn es dich belastet, das in der Therapie zu verarbeiten.
Bin aber auch überzeugt, dass es eine enorme Dunkelzuiffer gibt an schlechte Erfahrungen beim ersten mal oder zweiten und dritten mal bei heranwachsenden Jugentlichen egal welches Geschlecht und einige haben sicher schon Sachen erlebt, die sie im nachhinein nicht wollten oder sie sich beim sex dann überfordert fühlten und einfach mal mitmachten.
Ich hatte mal als ich noch sehr jung war ein erstes mal, zweites, dirttes mal erlebnis mit einem Jungen der die ganze Pornosammlung seines Vater sich zuerst reingezogen hatte, das wusste ich ja nicht und das war dann wahrscheinlich auch grenzüberschreitend damals, obwohl ich das damals so nicht gesehen habe, zwei Jahre später schämte ich mich da mir bewusst wurde, dass das noch zu früh war für solche spielchen und wieder später wars mir dann egal weil ich dann normal weiter mein Erfahrungen sammelte und die waren dann auch nicht immer alle problemlos, die richtigen Grenzen zu setzen kam dann mit der Zeit.
Ich glaube, es ist bestimmt sinnvoll wenn es dich belastet, das in der Therapie zu verarbeiten.
Bin aber auch überzeugt, dass es eine enorme Dunkelzuiffer gibt an schlechte Erfahrungen beim ersten mal oder zweiten und dritten mal bei heranwachsenden Jugentlichen egal welches Geschlecht und einige haben sicher schon Sachen erlebt, die sie im nachhinein nicht wollten oder sie sich beim sex dann überfordert fühlten und einfach mal mitmachten.
Ich hatte mal als ich noch sehr jung war ein erstes mal, zweites, dirttes mal erlebnis mit einem Jungen der die ganze Pornosammlung seines Vater sich zuerst reingezogen hatte, das wusste ich ja nicht und das war dann wahrscheinlich auch grenzüberschreitend damals, obwohl ich das damals so nicht gesehen habe, zwei Jahre später schämte ich mich da mir bewusst wurde, dass das noch zu früh war für solche spielchen und wieder später wars mir dann egal weil ich dann normal weiter mein Erfahrungen sammelte und die waren dann auch nicht immer alle problemlos, die richtigen Grenzen zu setzen kam dann mit der Zeit.
So.
1. Aufgrund des Alters, war es so oder so Missbrauch.
Der Grund dafür ist, dass man sagt, dass jemand so junges nicht gültig zu Sex einwilligen kann. Selbst wenn man Ja sagt.
2. Mit dem österreichischen Recht kenn ich mich leider weniger aus, aber offenbar gilt nach § 201 StGB:
(1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Ganz klar ist hier: Strafbar ist Sex oder sex-ähnliche Handlungen. Dazu gehört auch die Geschichte mit dem Finger.
Und wie bereits erwähnt wurde, gelten hierbei auch andere eingeführte Körperteile sowie Gegenstände.
Dass es für eine Vergewaltigung einen Penis braucht, stimmt so nicht.
Schade ist in § 201 jedoch: Offenbar ist hier nur die Gewalt, Entziehung der Freiheit und die Drohung einer Gefahr für Leib und Leben erwähnt.
Im schweizerischen StGB wäre als Voraussetzung auch "psychischer Druck" aufgeführt.
Wie das dann in Österreich letzten Endes ausgelegt wird, weiss ich nicht.
Es wäre möglich, dass:
a) das Drauflegen auf den Körper als Entziehung der persönlichen Freiheit verstanden werden kann.
b) die Gewalt schon gegeben war, als er das erste Nein zum Eindringen mit dem Finger missachtet hat. Denn damit wurde ein wertvolles Rechtsgut verletzt.
c) zwar eine Gefahr für Leib und Leben bestand, aber ohne die dazugehörige Drohung. Denn eine Drohung geäussert, hat er ja nicht. Er hat bereits gehandelt. Die Gefahr für Leib und Leben sehe ich darin, dass er kein Kondom anhatte und die Konsequenzen bewusst in Kauf nahm - seien das übertragbare Krankheiten oder eine Schwangerschaft.
Selbst der blosse Akt der Bemächtigung eines Körpers und beispielsweise das Eindringen oder versuchte Eindringen, ist genau genommen eine Gefahr für Leib. Der Leib bzw Körper, der hat unversehrt zu bleiben.
Ziffer/Absatz 2 spricht noch von einer "zusätzlichen Erniedrigung".
Womöglich könnte man Analsex hier gelten lassen. Schliesslich ist das auch bei einwilligenden Erwachsenen oft ein grosses Tabuthema. Noch schlimmer, wenn es jemandem aufgedrängt wird.
Also, rechtlich:
- Bereits das Alter ist ausschlaggebend für den Missbrauch. Den Rest braucht man eigentlich gar nicht mehr gross zu hinterfragen, weil einfach der Kindsmissbrauch allem vorangeht.
- Allgemein gilt Eindringen mit Penis/Finger/Gegenständen als Penetration, und wird im Kontext mit den restlichen Voraussetzungen zu einer Vergewaltigung. Wie in § 201 aufgeführt, zählen auch beischlafähnliche Handlungen.
- Ich vermute, dass auch wenn in § 201 kein "psychischer Druck" erwähnt ist, trotzdem ein ähnlicher Mechanismus über die anderen Voraussetzungen greifen muss. Aber was man dann wie genau gebrauchen kann, würde wohl erst mit einem Anwalt abgeklärt werden können.
- Womöglich könnte man die "zusätzliche Erniedrigung" geltend machen.
- Aber wie gesagt: Strafbar ist er bereits wegen Kindesmissbrauch. Alles was danach kommt, dient dann wohl nur noch zur Strafbemessung.
Und nun, moralisch:
- Sie ist NICHT schuldig, weder ganz- noch teilschuldig.
- Man darf erwarten, dass das Gegenüber merkt, wenn man etwas gar nicht will, dann einknickt und in Starre verfällt.
- Dieser Typ ist durch und durch ein Täter. Hier gibt es keine schwammige Grauzone. Er übergeht das Nein, er übergeht die Schmerzen, er setzt sein Gewicht zur Fixierung ein, er will Sex und ignoriert wieder das Nein, er nimmt Krankheitsübertragung und Schwangerschaft in Kauf, er ist sich dessen voll und ganz bewusst, er manipuliert ein Kind, dass Analsex nicht als richtiger Sex gilt, er übergeht sie erneut, er ignoriert die Starre, es ist im bewusst, dass das Ja nun erzwungen war und zuletzt versucht er tatsächlich noch einzudringen.
Und hinter jedem Abschnitt kann man nochmal erwähnen, dass es sich um eine 13-jährige handelt!
- Ich hoffe, hier kommen nicht noch mehr Scherzkekse, die ein erzwungenes Ja mit echter Einwilligung verwechseln.
- Hoffentlich auch sonst kein Victim Blaming.
1. Aufgrund des Alters, war es so oder so Missbrauch.
Der Grund dafür ist, dass man sagt, dass jemand so junges nicht gültig zu Sex einwilligen kann. Selbst wenn man Ja sagt.
2. Mit dem österreichischen Recht kenn ich mich leider weniger aus, aber offenbar gilt nach § 201 StGB:
(1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Ganz klar ist hier: Strafbar ist Sex oder sex-ähnliche Handlungen. Dazu gehört auch die Geschichte mit dem Finger.
Und wie bereits erwähnt wurde, gelten hierbei auch andere eingeführte Körperteile sowie Gegenstände.
Dass es für eine Vergewaltigung einen Penis braucht, stimmt so nicht.
Schade ist in § 201 jedoch: Offenbar ist hier nur die Gewalt, Entziehung der Freiheit und die Drohung einer Gefahr für Leib und Leben erwähnt.
Im schweizerischen StGB wäre als Voraussetzung auch "psychischer Druck" aufgeführt.
Wie das dann in Österreich letzten Endes ausgelegt wird, weiss ich nicht.
Es wäre möglich, dass:
a) das Drauflegen auf den Körper als Entziehung der persönlichen Freiheit verstanden werden kann.
b) die Gewalt schon gegeben war, als er das erste Nein zum Eindringen mit dem Finger missachtet hat. Denn damit wurde ein wertvolles Rechtsgut verletzt.
c) zwar eine Gefahr für Leib und Leben bestand, aber ohne die dazugehörige Drohung. Denn eine Drohung geäussert, hat er ja nicht. Er hat bereits gehandelt. Die Gefahr für Leib und Leben sehe ich darin, dass er kein Kondom anhatte und die Konsequenzen bewusst in Kauf nahm - seien das übertragbare Krankheiten oder eine Schwangerschaft.
Selbst der blosse Akt der Bemächtigung eines Körpers und beispielsweise das Eindringen oder versuchte Eindringen, ist genau genommen eine Gefahr für Leib. Der Leib bzw Körper, der hat unversehrt zu bleiben.
Ziffer/Absatz 2 spricht noch von einer "zusätzlichen Erniedrigung".
Womöglich könnte man Analsex hier gelten lassen. Schliesslich ist das auch bei einwilligenden Erwachsenen oft ein grosses Tabuthema. Noch schlimmer, wenn es jemandem aufgedrängt wird.
Also, rechtlich:
- Bereits das Alter ist ausschlaggebend für den Missbrauch. Den Rest braucht man eigentlich gar nicht mehr gross zu hinterfragen, weil einfach der Kindsmissbrauch allem vorangeht.
- Allgemein gilt Eindringen mit Penis/Finger/Gegenständen als Penetration, und wird im Kontext mit den restlichen Voraussetzungen zu einer Vergewaltigung. Wie in § 201 aufgeführt, zählen auch beischlafähnliche Handlungen.
- Ich vermute, dass auch wenn in § 201 kein "psychischer Druck" erwähnt ist, trotzdem ein ähnlicher Mechanismus über die anderen Voraussetzungen greifen muss. Aber was man dann wie genau gebrauchen kann, würde wohl erst mit einem Anwalt abgeklärt werden können.
- Womöglich könnte man die "zusätzliche Erniedrigung" geltend machen.
- Aber wie gesagt: Strafbar ist er bereits wegen Kindesmissbrauch. Alles was danach kommt, dient dann wohl nur noch zur Strafbemessung.
Und nun, moralisch:
- Sie ist NICHT schuldig, weder ganz- noch teilschuldig.
- Man darf erwarten, dass das Gegenüber merkt, wenn man etwas gar nicht will, dann einknickt und in Starre verfällt.
- Dieser Typ ist durch und durch ein Täter. Hier gibt es keine schwammige Grauzone. Er übergeht das Nein, er übergeht die Schmerzen, er setzt sein Gewicht zur Fixierung ein, er will Sex und ignoriert wieder das Nein, er nimmt Krankheitsübertragung und Schwangerschaft in Kauf, er ist sich dessen voll und ganz bewusst, er manipuliert ein Kind, dass Analsex nicht als richtiger Sex gilt, er übergeht sie erneut, er ignoriert die Starre, es ist im bewusst, dass das Ja nun erzwungen war und zuletzt versucht er tatsächlich noch einzudringen.
Und hinter jedem Abschnitt kann man nochmal erwähnen, dass es sich um eine 13-jährige handelt!
- Ich hoffe, hier kommen nicht noch mehr Scherzkekse, die ein erzwungenes Ja mit echter Einwilligung verwechseln.
- Hoffentlich auch sonst kein Victim Blaming.
PS: In der Schweiz wäre das (auch abgesehen vom Punkt des Kindsmissbrauchs) ein glasklarer Fall von Vergewaltigung.
Ohne Wenn und Aber. Natürlich wär es jetzt doof zu sagen, dass du in der Schweiz eine "Vergewaltigte" wärst, in Österreich aber vielleicht nicht, und in China dann doch, und in Brasilien nicht.
Die Gesetze hinken manchmal etwas hinterher oder sind missverständlich geschrieben.
Aber es kann noch einiges aus ihnen rausgeholt werden.
Wenn es dir hilft, dann richte dich nach dem schweizerischen StGB. Schliesslich sind wir Nachbarn und sozial/kulturell nicht allzu verschieden.
Wie du in der gegebenen Situation reagiert hast, ist in diesem Moment für dich "richtig" gewesen. Vielleicht warst du verliebt, vielleicht warst du überfordert und erstarrt, vielleicht hattest du Angst vor Zurückweisung oder Gewalt, vielleicht warst du einfach zu unerfahren und zu jung um zu wissen, wie du noch hättest reagieren können.
Viel Auswahl haben die wenigsten Menschen in so einer Stress-Situation.
Sicherheit geht immer vor, und vielleicht war das unterbewusst auch deine erste Reaktion.
Viele Opfer halten still, weil sie sich fürchten, sonst noch zusätzliche Gewalt erleiden zu müssen.
Er hat dir bis dahin nur gewaltvolles Verhalten (psychisch und physisch) gezeigt, also hast du vermutlich entsprechend passiv und vorsichtig reagiert.
Aber hier ist es natürlich besser, irgendwann mal eine Fachperson zu befragen.
Viel Erfolg bei der Aufarbeitung
Ohne Wenn und Aber. Natürlich wär es jetzt doof zu sagen, dass du in der Schweiz eine "Vergewaltigte" wärst, in Österreich aber vielleicht nicht, und in China dann doch, und in Brasilien nicht.
Die Gesetze hinken manchmal etwas hinterher oder sind missverständlich geschrieben.
Aber es kann noch einiges aus ihnen rausgeholt werden.
Wenn es dir hilft, dann richte dich nach dem schweizerischen StGB. Schliesslich sind wir Nachbarn und sozial/kulturell nicht allzu verschieden.
Wie du in der gegebenen Situation reagiert hast, ist in diesem Moment für dich "richtig" gewesen. Vielleicht warst du verliebt, vielleicht warst du überfordert und erstarrt, vielleicht hattest du Angst vor Zurückweisung oder Gewalt, vielleicht warst du einfach zu unerfahren und zu jung um zu wissen, wie du noch hättest reagieren können.
Viel Auswahl haben die wenigsten Menschen in so einer Stress-Situation.
Sicherheit geht immer vor, und vielleicht war das unterbewusst auch deine erste Reaktion.
Viele Opfer halten still, weil sie sich fürchten, sonst noch zusätzliche Gewalt erleiden zu müssen.
Er hat dir bis dahin nur gewaltvolles Verhalten (psychisch und physisch) gezeigt, also hast du vermutlich entsprechend passiv und vorsichtig reagiert.
Aber hier ist es natürlich besser, irgendwann mal eine Fachperson zu befragen.
Viel Erfolg bei der Aufarbeitung
Hallo,
Ich habe eine Frage: Zählt es schon als Missbrauch und Vergewaltigung wenn der Täter mich als Kind, gegen meinen Willen, mit dem Finger vaginal penetrierte und stimulierte?
Da die Flashbacks erst seit kurzem auftreten und ich noch viele Erinnerungslücken habe, bin ich mir nicht sicher unter was der Vorfall fällt.
Ich hab Bilder bzw. Erinnerungen im Kopf vom Täter über mir, doch dann verschwimmen die Erinnerungen bzw. werden diffus. An die Penetration und Stimulation erinnere ich mich jedoch bzw. sind die Flashbacks da erheblich klarer.
Auch ich habe Angst vor Männern und die Schmerzen beim Sex sind mir nicht unbekannt. Ich dachte aber immer das hätte körperliche Gründe. Vor kurzem hat mich mein Partner beim Geschlechtsverkehr festgehalten und ich bekam eine Panikattacke. Seitdem sind die Panikattacken wieder da. Das war vor etwas über einer Woche und die Flashbacks sind so heftig geworden, dass ich mir trotz Gesprächen mit Psychotherapeutin und Psychiaterin nicht mehr anders zu helfen wusste und ich diese Woche einen Suizidversuch unternahm.
Körperlich geht es mir heute wieder gut. Psychisch nicht; deshalb werde ich demnächst zur Stabilisierung und Medikamentenanpassung an der Allgemeinpsychiatrie aufgenommen. Macht euch keine Sorgen.
Vielen Dank fürs Antworten.
Lg, Siv
Ich habe eine Frage: Zählt es schon als Missbrauch und Vergewaltigung wenn der Täter mich als Kind, gegen meinen Willen, mit dem Finger vaginal penetrierte und stimulierte?
Da die Flashbacks erst seit kurzem auftreten und ich noch viele Erinnerungslücken habe, bin ich mir nicht sicher unter was der Vorfall fällt.
Ich hab Bilder bzw. Erinnerungen im Kopf vom Täter über mir, doch dann verschwimmen die Erinnerungen bzw. werden diffus. An die Penetration und Stimulation erinnere ich mich jedoch bzw. sind die Flashbacks da erheblich klarer.
Auch ich habe Angst vor Männern und die Schmerzen beim Sex sind mir nicht unbekannt. Ich dachte aber immer das hätte körperliche Gründe. Vor kurzem hat mich mein Partner beim Geschlechtsverkehr festgehalten und ich bekam eine Panikattacke. Seitdem sind die Panikattacken wieder da. Das war vor etwas über einer Woche und die Flashbacks sind so heftig geworden, dass ich mir trotz Gesprächen mit Psychotherapeutin und Psychiaterin nicht mehr anders zu helfen wusste und ich diese Woche einen Suizidversuch unternahm.
Körperlich geht es mir heute wieder gut. Psychisch nicht; deshalb werde ich demnächst zur Stabilisierung und Medikamentenanpassung an der Allgemeinpsychiatrie aufgenommen. Macht euch keine Sorgen.
Vielen Dank fürs Antworten.
Lg, Siv
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 40
- Beiträge: 2908
Ja! Das ist eindeutig sexueller Missbrauch. Das wäre es auch, wenn das Kind "zugestimmt" hätte.
Und scheue dich nicht, wenn es dir bis zu deiner Aufnahme in der Klinik zu lange dauert, den Krisendienst anzurufen. Oder den Notruf zu wählen.
Pass auf dich auf!
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
(Konfuzius)
Siv, stimme Anna-Luisa voll zu. Das war mb.
Kenne es auch so, also dass ich von klein auf stimuliert wurde, bis ich die ersten Orga*** hatte. Noch heute habe ich Schuldgefühle deswegen, weil Körper reagierte, also irgendwann eben. Und Anal ist voll schrecklich, noch heute verspüre ich deswegen psychisch Schmerzen .
Mb ist soo scheiße
Tupsy
Kenne es auch so, also dass ich von klein auf stimuliert wurde, bis ich die ersten Orga*** hatte. Noch heute habe ich Schuldgefühle deswegen, weil Körper reagierte, also irgendwann eben. Und Anal ist voll schrecklich, noch heute verspüre ich deswegen psychisch Schmerzen .
Mb ist soo scheiße
Tupsy
Das mit Schuldgefühlen kenne ich auch. Ich habe heute das Gefühl, ich hätte mich wehren müssen, um als M**********opfer zu gelten und um ernst genommen zu werden.
Dieser Tage habe ich das Gefühl ich "musste" und "muss" mich selbst verletzen und um mich von den Schuldgefühlen und seinen Berührungen zu reinigen. Falls es triggernd ist, tut's mir leid. Ich schätze, sowas verstehen nur Personen, die sich auch selbst verletzen.
Ich habe mir auch zwei Perücken bestellt, weil ich meine eigenen Haare nicht ertrage, da er mir in die damals hüftlangen Haare gefasst hat. Mein Umfeld versteht das nicht.
Dieser Tage habe ich das Gefühl ich "musste" und "muss" mich selbst verletzen und um mich von den Schuldgefühlen und seinen Berührungen zu reinigen. Falls es triggernd ist, tut's mir leid. Ich schätze, sowas verstehen nur Personen, die sich auch selbst verletzen.
Ich habe mir auch zwei Perücken bestellt, weil ich meine eigenen Haare nicht ertrage, da er mir in die damals hüftlangen Haare gefasst hat. Mein Umfeld versteht das nicht.
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 2246
Ich stimme zu, ja es war mb, es hat dich jemand angefasst im Wissen, es sexuell zu nutzen.
Und was ich Dir zu den Haaren sagen möchte, es muss es niemand verstehen, Hauptsache für Dich stimmt das, alles andere ist unwichtig. Du darfst Dir wichtig sein
Und was ich Dir zu den Haaren sagen möchte, es muss es niemand verstehen, Hauptsache für Dich stimmt das, alles andere ist unwichtig. Du darfst Dir wichtig sein
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