Kosten für Polizeieinsatz
Die Auslegung bestehender Gesetze hat sich zunehmend verschärft, was Zahlung von Einsätzen angeht.
Psychisch in einer Notsituation ist ja jeder, der einen, ich nenns mal semifalschen Alarm, auslöst. Sei es Rettungswagen rufen, weil man denkt es sei ein Herzinfarkt, sei es direkte oder indirekte Suizid kündigung oder auch Amok- oder Tötungsandrohung und sei sie noch so unrealistisch.
Rechtslage und verständliche, menschliche Notlagen sind jedoch nicht das gleiche. Solange man als Zurechnungsfähig gilt, trägt man Verantwortung und Konsequenzen seines Handelns, was ja auch gut ist, IMO.
Es gibt dann oft Menschen, die aus fachlicher Pflicht und wegen Vorschriften Polizei und/oder Rettungswagen benachrichtigen müssen.
Und die Tendenz geht einfach dahin, wenn es juristisch als Störung der öffentlichen Ordnung bewertet werden kann, dem Verursacher die Kosten überzuhelfen. Wenns dicke kommt, gilt das auch für die Eltern von strafunmündigen Kindern.
Insofern finde ich deine finanzielle Belangung hier weder unüblich noch unrealistisch. Das gesagt, es sind alles Nuancen von Rechtsauslegung. Daher lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Erstberatungsschein holen und ab damit zu einem spezialisierten Anwalt für Patientenrecht und/oder Betreuungsrecht.
Psychisch in einer Notsituation ist ja jeder, der einen, ich nenns mal semifalschen Alarm, auslöst. Sei es Rettungswagen rufen, weil man denkt es sei ein Herzinfarkt, sei es direkte oder indirekte Suizid kündigung oder auch Amok- oder Tötungsandrohung und sei sie noch so unrealistisch.
Rechtslage und verständliche, menschliche Notlagen sind jedoch nicht das gleiche. Solange man als Zurechnungsfähig gilt, trägt man Verantwortung und Konsequenzen seines Handelns, was ja auch gut ist, IMO.
Es gibt dann oft Menschen, die aus fachlicher Pflicht und wegen Vorschriften Polizei und/oder Rettungswagen benachrichtigen müssen.
Und die Tendenz geht einfach dahin, wenn es juristisch als Störung der öffentlichen Ordnung bewertet werden kann, dem Verursacher die Kosten überzuhelfen. Wenns dicke kommt, gilt das auch für die Eltern von strafunmündigen Kindern.
Insofern finde ich deine finanzielle Belangung hier weder unüblich noch unrealistisch. Das gesagt, es sind alles Nuancen von Rechtsauslegung. Daher lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Erstberatungsschein holen und ab damit zu einem spezialisierten Anwalt für Patientenrecht und/oder Betreuungsrecht.
amor fati
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Wenn ich das hier aus all den Seiten richtig rausgefiltert habe, dann gibt es ja noch gar keinen Bescheid gegen den Widerspruch eingelegt werden kann, sondern lediglich eine Anhörung.
Es kann sein das der Beratungshilfeschein für einen Anwalt erst ausgestellt wird, wenn es einen Bescheid gibt gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Ein Gespräch mit dem Rechtspfleger dürfte allerdings schon vorher möglich sein. Bei sozialen rechtlichen Beratungsstellen sowieso.
Es kann sein das der Beratungshilfeschein für einen Anwalt erst ausgestellt wird, wenn es einen Bescheid gibt gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Ein Gespräch mit dem Rechtspfleger dürfte allerdings schon vorher möglich sein. Bei sozialen rechtlichen Beratungsstellen sowieso.
After all this time ? Always.
Daran dachte ich auch, dass es die letzte Zeit ja auch diverse Verschärfungen gab. Allen voran Bayern, aber auch andere Länder zogen bzw. nach.
Insofern:
Hängt halt auch davon ab, was davon umfasst ist (und woher man kommt)... grds. ganz abwegig finde ich das Verursacherprinzip (in manchen Fällen) jedenfalls nicht.
Insofern:
Bei Hooligians in Bayern ist das neuerdings eher möglich:
Hooligans müssen zahlen
Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass einem Störer ein Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden kann, wenn er diesen nachweislich verursacht hat. Laut aktueller Gesetzeslage kann es vorkommen, dass ein randalierender Hooligan, der mit seinem Verhalten nachweisbar einen Polizeieinsatz verursacht hat, nicht für die Kosten herangezogen werden kann.
https://www.bayernkurier.de/inland/3028 ... e-polizei/Neue Regeln sollen zudem sicherstellen, dass Verursacher von Polizeieinsätzen dafür zahlen müssen.
Hängt halt auch davon ab, was davon umfasst ist (und woher man kommt)... grds. ganz abwegig finde ich das Verursacherprinzip (in manchen Fällen) jedenfalls nicht.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
Erstmal danke für eure Antworten. Die Meinungen sind ja gemischt, aber ich werde mich dann zumindest auf jeden Fall mal rechtlich beraten lassen.
Ich finde es aber ziemlich unfair, dass einige meinen die Ernsthaftigkeit anzuzweifeln oder mir Leichtfertigkeit und jugendlichen Leichtsinn vorzuwerfen, wobei ihr weder mich, noch meine Situation oder den Ablauf des damaligen Tages wirklich kennt. Mir tut das Ganze unheimlich leid, vor allem für meine Therapeutin (die mich im übrigen weiter behandelt), aber ich habe in dem Moment ganz sicher nicht leichtfertig oder sogar vorsätzlich gehandelt.
Ich glaube ihr habt aber auch das Problem falsch verstanden. Die Polizeibehörde zweifelt die Ernsthaftigkeit gar nicht an, im Gegenteil, da ja konkrete Absichten und Mittel gegeben waren und ich auch kurzzeitig ins Krankenhaus musste. Der Zuständige meinte aber, dass die Kosten von Suchaktionen IMMER vom Verursacher getragen werden müssen, WENN es eine ernsthafte Gefahrenlage gab. Egal ob der Verursacher ein Kind ist oder alt und verwirrt, Selbstmordabsichten äußert, um Aufmerksamkeit zu bekommen oder in Lebensgefahr im Krankenhaus liegt. Und das hat mich eben sehr gewundert. Deshalb dachte ich vielleicht hat hier irgendwer auch mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat geben.
Ich finde es aber ziemlich unfair, dass einige meinen die Ernsthaftigkeit anzuzweifeln oder mir Leichtfertigkeit und jugendlichen Leichtsinn vorzuwerfen, wobei ihr weder mich, noch meine Situation oder den Ablauf des damaligen Tages wirklich kennt. Mir tut das Ganze unheimlich leid, vor allem für meine Therapeutin (die mich im übrigen weiter behandelt), aber ich habe in dem Moment ganz sicher nicht leichtfertig oder sogar vorsätzlich gehandelt.
Ich glaube ihr habt aber auch das Problem falsch verstanden. Die Polizeibehörde zweifelt die Ernsthaftigkeit gar nicht an, im Gegenteil, da ja konkrete Absichten und Mittel gegeben waren und ich auch kurzzeitig ins Krankenhaus musste. Der Zuständige meinte aber, dass die Kosten von Suchaktionen IMMER vom Verursacher getragen werden müssen, WENN es eine ernsthafte Gefahrenlage gab. Egal ob der Verursacher ein Kind ist oder alt und verwirrt, Selbstmordabsichten äußert, um Aufmerksamkeit zu bekommen oder in Lebensgefahr im Krankenhaus liegt. Und das hat mich eben sehr gewundert. Deshalb dachte ich vielleicht hat hier irgendwer auch mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat geben.
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Als mein demenzkranker Opa abhanden kam und von der Polizei gesucht wurde, musste das keiner zahlen, soweit ich weiß. Und das war sicher eine Gefahrenlage, denn allein war er völlig hilflos. Ich finde es absurd, für sowas den "Verursacher" zahlen zu lassen. Und wer ist das überhaupt? Der weggelaufene Opa oder derjenige, dem er entwischt ist? Lässt man dann besser nicht suchen, weil man als Angehöriger auch der Verursacher ist?
Zuletzt geändert von Montana am So., 28.10.2018, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Ist bestimmt 10 Jahre her, aber gab in meiner Familie auch mal einen Einsatz mit Heli, Hunden und co. und das musste auch nicht bezahlt werden. Allerdings wurde gesuchte Person auch nicht aufgefunden, konnte man also auch keine Rechnung schreiben...
Remember to leave pawprints on hearts.
Diesem Satz muss ich noch zustimmen, auch wenn es nicht ein Hauptpunkt der damaligen Situation war. Aber mich überrascht es immer wieder, wie viel Ernsthaftigkeit mir meine Therapeutin entgegenbringt und ja, ich war auch überrascht, wie viel Sorgen sie sich tatsächlich gemacht hat um mich in der Situation. Wahrscheinlich ist das für viele hier nicht nachvollziehbar, aber wenn man das nicht kennt, ist das schon sehr überraschend und hat mich auch selber sehr erschrocken.Scars hat geschrieben: ↑Sa., 27.10.2018, 16:49
Dass Louane definitiv direkt mit ihrer Therapeutin hätte sprechen sollen, steht ja außer Frage, aber daraus auf leichtfertige, vorsätzlich und manipulative suizidale Kommunikation zu schließen finde ich auch nicht richtig. Je nach Prägung rechnet man vielleicht auch gar nicht damit, überhaupt damit zu landen und schon gar nicht, soviel Ernsthaftigkeit zu erfahren - immerhin war es eine emotional aufgeladene Ausnahmesituation.
Als die Polizei auf ihrer Suche meine Mutter kontaktiert hat, hat diese z.B. überhaupt nicht reagiert. Kein Anruf bei mir, keine Nachricht, etc. Und ich habe nie zuvor Selbstmordgedanken geäußert, es war also wirklich nicht so, dass man hätte davon ausgehen können, dass ich das mal eben so sage. Vielleicht können manche durch das Beispiel nachvollziehen, wie so eine Denkweise über sich selbst und die Kommunikation mit anderen durch sowas geprägt wird.
Wie gesagt, das kann auch je nach Wohnort unterschiedlich sein... und Verschärfungen gab es obendrein neuerdings:
Fall eines an Demenz Erkrankten:
http://www.mandanteninformation.de/rech ... 0823.phtml
Verursacherprinzip
Immer oder grundsätzlich? Die Ernsthaftigkeit von was genau (stellt die Polizei in Frage)?
Fall eines an Demenz Erkrankten:
http://www.mandanteninformation.de/rech ... 0823.phtml
Verursacherprinzip
Immer oder grundsätzlich? Die Ernsthaftigkeit von was genau (stellt die Polizei in Frage)?
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Ohne hier jetzt jemanden zu nahe treten zu wollen:
Je nachdem, wie die Nachricht an die Therapeutin formuliert war, blieb ihr gar nichts anderes übrig- auch aus Selbstschutz die Polizei zu rufen.
Es kommt immer wieder vor, dass für den Suizidfall, der hier zum Glück nicht eingetreten ist, gegen Behandler ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, um zu prüfen, ob sie durch Unterlassen eine Straftat begangen haben.
Der TEin wünsche ich alles Gute und dass sich für die Frage der Einsatzkosten eine verkraftbare Lösung findet und bzgl. ihrer Erkrankung die Hilfe bekommt, die sie braucht.
Je nachdem, wie die Nachricht an die Therapeutin formuliert war, blieb ihr gar nichts anderes übrig- auch aus Selbstschutz die Polizei zu rufen.
Es kommt immer wieder vor, dass für den Suizidfall, der hier zum Glück nicht eingetreten ist, gegen Behandler ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, um zu prüfen, ob sie durch Unterlassen eine Straftat begangen haben.
Der TEin wünsche ich alles Gute und dass sich für die Frage der Einsatzkosten eine verkraftbare Lösung findet und bzgl. ihrer Erkrankung die Hilfe bekommt, die sie braucht.
Er war in Not und rief deshalb Hilfe. durch den Kontakt mit der Ärztin/Psychologin wurde der Einsatz nicht mehr notwendig.
Also keine echte Falschmeldung, wie z.B. ein Trittbrettfahrer-
-
- Forums-Gruftie
- , 60
- Beiträge: 633
Irgendwie erschließt sich mir der Sinn dieser Aussage nicht.
Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, wenn keine ernsthafte Gefahrenlage besteht, dann müssen keine Kosten getragen werden!?
Das würde im schlimmsten Fall ja bedeuten, dass Eltern von vermissten, missbrauchten und anschließend ermordeten Kindern zusätzlich zu Ihrem Leid finanziell ruiniert würden, wenn die Polizei und Suchmannschaften inklusive Hundestaffeln, unter Umständen mit Hubschraubereinsätzen, tage-, manchmal wochenlang mit der Suche beschäftigt sind.
Was ist denn das für eine Logik?
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)
Die Logik liegt im "Verursacherprinzip".
Die Eltern deren Kind entführt wird haben die Situation ja nicht verursacht, können also auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Wenn jemand allerdings anderen gegenüber suizidale Gedanken äußert und damit einen Einsatz verursacht hat sieht es diesbezüglich anders aus. Wieder anders würde es aussehen, wenn jemand die Sachlage einfach falsch interpretiert hätte (zB. das Beispiel mit dem Briefkasten), denn für diese fehlerhafte Interpretation könnte ja der der vermeintlich in Gefahr war auch wieder nix.
Wieso hast du dich nicht mehr bei der Therapeutin gemeldet, wenn ich fragen darf.
Ich meine, man bzw. Du konntest sehr wohl davon ausgehen, dass sie dich angerufen hat/versucht hat dich zu erreichen, um dich zu fragen, was los ist.
Wir haben uns als Kinder mal im Wald verlaufen, soweit ich weiß, musste die Suchaktion nicht bezahlt werden. Aber das ist ja was anderes.
Ich meine, man bzw. Du konntest sehr wohl davon ausgehen, dass sie dich angerufen hat/versucht hat dich zu erreichen, um dich zu fragen, was los ist.
Wir haben uns als Kinder mal im Wald verlaufen, soweit ich weiß, musste die Suchaktion nicht bezahlt werden. Aber das ist ja was anderes.
[wegzudenken, mehr nicht]
In der Schweiz scheint das Verursacherprinzip noch gängiger zu sein (ist aber je nach Kanton unterschiedlich geregelt):
"Vermisstmeldungen: Die Kosten trägt oft die Familie
Die gängige Praxis, Angehörige für aufwendige Suchaktionen zur Kasse zu bitten, stösst auf Widerspruch."
https://m.tagesanzeiger.ch/articles/558 ... 309000023b
oder hier: https://www.beobachter.ch/burger-verwal ... iorensuche
"Vermisstmeldungen: Die Kosten trägt oft die Familie
Die gängige Praxis, Angehörige für aufwendige Suchaktionen zur Kasse zu bitten, stösst auf Widerspruch."
https://m.tagesanzeiger.ch/articles/558 ... 309000023b
oder hier: https://www.beobachter.ch/burger-verwal ... iorensuche
Liebe Grüße
stern
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OK, das mit dem verschwundenen Kind ist nicht das richtige Beispiel, da müsste dann wohl eher der Mörder als Verursacher herangezogen werden bezüglich der Kosten.
Jetzt zitiere ich mich auch noch selbst, aber für mich macht dieser Satz einfach keinen Sinn.
Nach dem obigen Satz wäre ich dann zwar der (wenn auch ungewollte) Verursacher gewesen, aber da keine akute Gefahrenlage bestand, hätte ich demnach keine Kosten tragen müssen? Aber wenn ich tatsächlich mir was angetan hätte, dann schon?
Jetzt zitiere ich mich auch noch selbst, aber für mich macht dieser Satz einfach keinen Sinn.
Ich habe mal einen Termin bei meiner Psychiaterin verbummelt, weil ich mir den Termin in meinem Kalender falsch notiert hatte (einen Tag zu spät). Weil es mir beim vorherigen Termin so schlecht ging, hatte sie Sorge, dass etwas passiert sei und 2 mal versucht, mich zu Hause zu erreichen, mich aber nicht erreicht, weil ich auf der Arbeit war. Sie hätte beinahe die Polizei losgeschickt, um nach mir zu suchen. Hatte sich dann aber erledigt, weil ich sie, als ich nach Hause kam, noch zurückrufen konnte.Pinguin Pit hat geschrieben: ↑So., 28.10.2018, 16:11Irgendwie erschließt sich mir der Sinn dieser Aussage nicht.
Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, wenn keine ernsthafte Gefahrenlage besteht, dann müssen keine Kosten getragen werden!?
Nach dem obigen Satz wäre ich dann zwar der (wenn auch ungewollte) Verursacher gewesen, aber da keine akute Gefahrenlage bestand, hätte ich demnach keine Kosten tragen müssen? Aber wenn ich tatsächlich mir was angetan hätte, dann schon?
Die Vergangenheit ist nicht tot - sie ist nicht einmal vorbei. (William Faulkner)
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