ist eine Psycho-Therapie ein Stigma

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

Sunna
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 11:26

Was in meiner Antwort fehlte, war der Hinweis, dass es einen begründeten Verdacht geben muss, dass die Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist. Für einen entsprechenden Verdacht müssen natürlich besondere Argumente vorliegen. Ein Arbeitnehmer kann sich jedoch nicht eigenständig für arbeitsfähig erklären. Ansonsten wäre es natürlich Quatsch, was ich da geschrieben habe. Ohne weiteres muss natürlich niemand ein Attest vorlegen, das wäre echt heftig.

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Speechless
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 11:36

Genau, also als Zugang zu einem Job ok, im Bereich der Verbeamtung auch.

Aber mein Arbeitgeber könnte jetzt nicht heute auf mich zukommen und sagen, er denkt ich habe psychische Probleme und ich soll mir bitte ein Attest holen vom Psychiater


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 11:39

Speechless hat geschrieben:Aber mein Arbeitgeber könnte jetzt nicht heute auf mich zukommen und sagen, er denkt ich habe psychische Probleme und ich soll mir bitte ein Attest holen vom Psychiater
Einfach so sicher nicht, aber wenn ein begründeter Verdacht besteht eben wohl schon. Denn dann ist die "Berufseignung" eben erneut zu überprüfen denke ich mal. Und in dem Fall war es ja sogar so, dass Schneeweiss deeskalierend in die Offensive gegangen ist und reinen Tisch geschaffen hat. Danach wurde scheinbar ein Attest gefordert und die Sache war dann auch wieder vom Tisch. Eigentlich doch eine gute Lösung, da sie auch den "Lästerern" den Wind aus den Segeln nimmt.


Speechless
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 11:56

Denke ich auf keinen Fall. Auch nicht bei einem Verdacht. Sehe ich als unvereinbar mit dem Persönlichkeitsrecht.

Freiwillig kann ja jeder machen, was er will, aber erzwingen kann der Arbeitgeber das sicher nicht. Sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für

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shesmovedon
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:01

Als mein Kumpel letztens in den öffentlichen Dienst wechselte, musste er auch zum Amtsarzt. Er nimmt Psychopharmaka und die Therapeutin schrieb etwas, dass dadurch keine Einschränkungen zu erwarten sind. Anscheinend gibt es schon sowas, dass man eine Eignung unter bestimmten Umständen "beweisen muss" oder "sollte".

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Kaonashi
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:09

Sunna hat geschrieben:Vielleicht ist das Thema Verbeamtung hier noch interessant?
ja, weißt du etwas darüber? Kann man mit psychischer Erkrankung nicht mehr verbeamtet werden, oder braucht man dafür dann auch so ein Attest? Wie ist es, wenn es nicht nur eine Erkrankung, sondern auch eine Behinderung ist?


shesmovedon
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:20

Nein, eine psychische Erkrankung ist nicht mehr Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Das war aber früher anders. Seit 2013 dürfen Bewerber nur noch abgelehnt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese früher dienstunfähig werden.


mio
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:49

Speechless hat geschrieben:Freiwillig kann ja jeder machen, was er will, aber erzwingen kann der Arbeitgeber das sicher nicht. Sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für
Schau mal hier:

"Wieso verlangt der Arbeitgeber Gesundheitschecks?

In einigen Berufen ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, erklärt Professor Bauer. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall – oder Mitarbeitern, die mit Produkten der Lebensmittel- oder Pharmaziebranche in Berührung kommen. Hier will der Gesetzgeber sicherstellen, dass von Mitarbeitern mit ansteckenden Erkrankungen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann."


(Quelle: https://www.welt.de/gesundheit/article1 ... nicht.html)

Es ist also Einzelfall und vor allem Berufsabhängig, ob das zulässig ist oder nicht. Wie das im Fall von Schneeweiss war, kann ich nicht beurteilen, aber grundsätzlich gibt es Fälle in denen das verlangt werden kann.


Sunna
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:49

Die Verbeamtung ist ein Thema, mit dem ich mich nicht auskenne. Auf jeden Fall bereitet eine psychische Erkrankung besondere Probleme und ist ein wichtiges Thema für den Betroffenen. Gerade Lehramtsstudenten verzichten oft auf eine kassenfinanzierte Therapie, weil sie für sie später zum Hindernis bei der Verbeamtung werden kann. Als sofortiges Ausschlusskriterium für die Verbeamtung kenne ich die psychische Erkranung auch nicht.

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schneeweiß
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 12:51

Auf mein attest bezogen: Ein Psychiater hat bestätigt, dass ich in der Lage bin, die Ausbildung zu machen und zu arbeiten.

Mehr war da nicht, und ja, habe keine Probleme dahingehend, also dachte ich, es wäre einfach der unproblematischere Weg, der Bitte um das Attest nachzukommen und dieses zu bringen.

Worum es mir geht ist, dass es reicht, in der Vergangenheit eine Psychotherapie gemacht zu haben, um sich evt. Dann bescheinigen lassen zu müssen, dass man lern- und arbeitsfähig ist, obwohl es keinerlei Zeichen gab während der Ausbildung, dies in Zweifel zu ziehen.

Ein allgemeines Attest mussten alle zu Ausbildungsbeginn vorweisen (läuft hier in Österreich über den Allgemeinmediziner), das habe ich selbstverständlich gemacht.

Ich möchte nicht generell gegen einen Nachweis einer Befähigung über ein ärztliches Attest Stimmung machen, sondern lediglich zu bedenken geben, dass man durch die Tatsache, dass man Psychotherapie gemacht hat, unter Umständen suspekt erscheint und das hat meiner Meinung nach mit einer Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen und Psychotherapieklienten zu tun.

Ist zum Glück nicht immer und überall so-aber man sollte bedenken (zum eigenen Schutz), dass es passieren KANN.


Sunna
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 13:07

Bei früheren physischen Erkrankunen kann ein Arbeitgeber auch so reagieren und ein Attest verlangen. Sofern alles korrekt verlaufen ist, ist das keine Stigmatisierung, sondern für alle Beteiligten hilfreich.
Um es klar zu sagen: Es ist möglich, dass es bei dir aus den völlig falschen Gründen verlangt wurde. Vielleicht ist es auch aus den richtigen Gründen verlangt wurden (auch wenn Lästerei als Auslöser immer so eine Sache ist), und trotzdem falsch abgelaufen. Wenn es bei dir keine besonderen Gründe gab, hättest du womöglich kein Attest vorlegen brauchen, selbst wenn man es mit den besten Absichten verlangt hat. Es im gegenseitigen Einverständnis auf gesunder Vertrauensbasis zu machen, ist wahrscheinlich die wünschenswerteste Variante - wenn auch nicht die realistischste.

Es ist daher wichtig, dass du darauf hinweist, dass einem so etwas passieren kann - gleichgültig, wie die Sachlage nun wirklich war. Realistisch sind verschiedene Blickwinkel und alle sollten durchdacht werden.

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schneeweiß
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 13:17

Da stimme ich dir zu, ich hab mich auch nicht gewehrt, ein Attest zu bringen, lediglich eine Rechtsauskunft für mich eingeholt (hat ergeben,dass ich es nicht bringen müsste; dass manches gefordert oder gefragt wird, ist nicht auf einem rechtlichen Anspruch begründet -so kann ein zukünftiger Arbeitgeber fragen, ob eine Schwangerschaft vorliegt, auch wenn er nicht danach fragen dürfte -ob bzw. Wie Frau darauf antwortet, ist wiederum ihre Sache).

Mir war der Hinweis wichtig, denn wenn es keinerlei Anzeichen gibt, die psychische Verfassung von jemandem anzuzweifeln, müsste man entweder von jedem ein spezielles Attest fordern (man weiß ja nie und kann in niemanden hineinsehen) oder nur bei begründetem Verdacht einer eingeschränkten Leistungsfahigkeit oder potentieller Gefährdung im Einzelfall.

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schneeweiß
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 13:21

Böse Absichten hab ich meiner Ausbildungseinrichtung nie unterstellt -habe eine sehr gute Gesprächsbasis und komme mit ihnen gut aus..

Darum fand ich es insgesamt kein Problem, aber wenn das jemand anders handhaben würde, ist halt meiner Meinung nach Vorsicht angezeigt.


montagne
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 13:23

Ich erlebe in meinem Arbeitsumfeld Therapie und psychische Erkrankung (bei Kollegen) durchaus als Makel. Also nicht ich denke das, aber die Art, wie mit dem Thema und mit Kollegen, die wegen Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen raus wahren und wieder einsteigen umgegangen wird.

Und ich gebe zu, so ganz kann ich mich davon nicht frei machen. Denn ich muss mich darauf verlassen können, dass meine Kollegen mir buchstäblich den Rücken freihalten, damit mir da im äußersten Ernstfall kein Messer drin steckt. Hinzu kommt in kleineren Teams die massiv spürbare Mehrbelastung, wenn jemand länger ausfällt.
Beides sind so Sachen, dass ich solche Mitarbeiter auch mit anderen Augen sehe, sie mit manchem schon, bzw. vllt. weniger Ernst nehme, wenn jemand schon das 3. oder 4. Mal monatelang krank war, Wiedereingliederung macht und es nicht schafft.

Ich würde also ums Verrecken nich auch nur ansatzweise erwähnen, dass ich Therapie mache oder irgendwas in meiner Kindheit nicht gestimmt hat.
amor fati


Speechless
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 13:28

Mio, ich spreche aber nicht von den Einzelfällen, sondern von normalen 0815-Arbeitgebern, die das nicht dürfen. Ich muss auch nicht eine Bescheinigung über mein Sehvermögen bei meinem AG vorlegen, als Pilot natürlich schon. Das ist ja alles unstreitig

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