Kurz- vs Langzeittherapie

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

isabe
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 09:48

StatueOfFreedom hat geschrieben:
Es fällt mir schwer, die Frage an den Thera zu richten. Es ist Sitzung 5 und ich frage bereits, ob verlängert werden kann? Ich sollte mich meinen jetzigen Problemen widmen und darauf hinarbeiten, dass ich schnellstmöglich dort wieder weg bin.
Grundsätzlich ist es in einer Psychotherapie so, dass der Patient alles ansprechen sollte, was ihn beschäftigt, denn wenn ihn was beschäftigt, dann ist das ja wichtig. Man geht davon aus, dass die Gefühle und Befürchtungen in Bezug auf den Therapeuten viel mit der eigenen Geschichte zu tun haben: Jemand, der vorwiegend positive Erfahrungen mit seinen Bezugspersonen gemacht hat, wird eher nicht misstrauisch sein und umgekehrt.

Man geht ferner davon aus, dass Offenheit wichtig ist für den therapeutischen Erfolg: Also, je mehr du darüber sprichst, was dich bewegt, umso besser ist dein Zugang zu dir selbst. Wenn der Patient seine eigenen Ängste wegschiebt, à la: "Wie sieht denn das aus, wenn ich frage...?!", dann sieht der Therapeut nicht, was den Patienten wirklich bewegt. Eine Therapie dient ja gerade dazu, das ansonsten so Peinliche hervorzuholen und anzuschauen. Denn womöglich hast du ähnliche Bedenken in Bezug auf Gehaltsverhandlungen usw. und traust dich sonst auch nicht, zu deinen tiefen Gefühlen und Ängsten zu stehen.

Wichtig ist nur: Der Therapeut muss dir nicht sagen: "Aber ja, ich würde auch verlängern". Er könnte auch mit dir anschauen, woher deine Unsicherheit kommt.

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stern
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 09:50

Na ja, es äußert sich dann so, dass dann nur noch weniger Therapiesitzungen zur Verfügung stehen. Anstelle eine Probesitzung separat abzurechnen wird dann auf die bewilligte Sitzungseinheit gebucht.

---------------

Wie viele Probesitzungen betrifft das eigentlich? Alle 5? Vielleicht kann man hier ja einen Kompromiss erzielen. Wenn er einen langen Anamnesebogen hatte und es sich schon nach Sitzungen anfühlte, kann man das evtl. auch etwas berücksichtigen (ich habe damals sogar gefragt, ob ich etwas zahlen kann bzw. habe Verrechnung angeboten , weil der Bogen nicht gerade kurz war. Von mir aus. Insofern bin ich sicherlich kein absoluter Prinzipienreiter). Aber 5 Sitzungen wären natürlich die therapeutenfreundlichste Lösung, und ich meine, es ist tatsächlich nicht so vorgesehen, bewilligte Sitzungen zu kürzen (die ja nicht grundlos gewährt werden... das ist der Punkt, finde ich). So wird der Antrag ja auch schneller nötig (wenn es einen braucht).

Das längere Posting habe ich immer noch nicht gelesen... aber um nochmals genau zu sein:
Die Abrechnung genehmigungspflichtiger Psychotherapiesitzungen vor der Antragstellung ist durch die Psychotherapie‐Vereinbarung nicht gedeckt. Die Krankenkasse kann eine Vergütung selbst dann ablehnen, wenn später eine Therapie bewilligt wurde.

Was Sie darüber hinaus beachten müssen

Wenn Sie beabsichtigen, eine genehmigungspflichtige Psychotherapie oder Verhaltenstherapie durchzuführen, so veranlassen Sie, ggf. nach der Durchführung probatorischer Sitzungen, den Patienten, einen Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie bei dessen Krankenkasse zu stellen. Probatorische Sitzungen dienen ausschließlich dem Zweck festzustellen, ob ein Antrag und ggf. welcher gestellt werden soll. Sie werden nicht auf die für die Therapie genehmigten Behandlungsstunden angerechnet. Sind die Voraussetzungen für die Leistungspflicht erfüllt, so teilt die Krankenkasse dies dem Versicherten ggf. formlos mit und übersendet dem Therapeuten, der den Antrag begründet hat, die Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht.
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 09:54

stern hat geschrieben:Na ja, es äußert sich dann so, dass dann nur noch weniger Therapiesitzungen zur Verfügung stehen. Anstelle eine Probesitzung separat abzurechnen wird dann auf die bewilligte Sitzungseinheit gebucht.
Meinst du mich? Ich hatte bei allen Therapien immer die bewilligte Stundenzahl plus der probatorischen Sitzungen. Macht anders doch auch keinen Sinn?

So habe ich das auch hier verstanden im ersten Posting.

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stern
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:01

StatueOfFreedom hat geschrieben:Ich denke, es gibt einfach keinen guten Grund bei mir, direkt die Langzeittherapie zu beantragen.
Es wird tatsächlich öfters so gemacht... allein deswegen besteht also sicherlich kein Grund zur Beunruhigung. Wird verschiedene Gründe haben... u.a. vielleicht den, dass nicht jeder Therapeut dabei ein Gutachten beilegen muss.
Es fällt mir schwer, die Frage an den Thera zu richten. Es ist Sitzung 5 und ich frage bereits, ob verlängert werden kann? Ich sollte mich meinen jetzigen Problemen widmen und darauf hinarbeiten, dass ich schnellstmöglich dort wieder weg bin.
Eine Frage ist sicherlich etwas anderes als festzunageln... und es beschäftigt dich ja mind. so viel, dass du nun einen Beitrag geschrieben hast. Daher würde ich versuchen, das zu klären. Darum ging es mir auch, dass das auch die Beziehungsebene tangieren kann und Beziehung und Formalitäten eben nicht unbedingt getrennte Schuhe sind. Dass du jedoch grds. Vertrauen hast, ist sicherlich eine gutes Zeichen.
Vielleicht nochmal zu meiner Situation: ich brauche dringend jetzt Unterstützung und könnte es mir nicht leisten, erst einmal 2 oder 3 Therapeuten aufzusuchen.
Das ist ein Argument, dass man sicherlich in irgendeiner Form berücksichtigen kann.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 31.08.2016, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:05

candle. hat geschrieben:Meinst du mich? Ich hatte bei allen Therapien immer die bewilligte Stundenzahl plus der probatorischen Sitzungen. Macht anders doch auch keinen Sinn?
ja, so ist es auch vorgesehen... hier soll es aber anders gehandhabt werden, wenn ich das richtig verstanden habe: Dass die Probesitzungen Teil der bewilligten Sitzungen werden, so dass AB Bewilligung dann nur nur 25-x genenehmigungspflichtige Sitzungen zur Verfügung stehen würden... es also offiziell keine Probesitzung gab, weil alles als Therapiesitzung gilt.

Aber wenn das in Ordnung ist, dann akzeptiere ich das natürlich... mit dem Hinweis, dass es jedoch grds. anders vorgesehen wäre.
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:12

Was ein Kuddelmuddel!
Nun, der Antrag wird ja erst nach probatorischen Sitzungen gestellt, von daher verschenkt der Therapeut dann quasi Geld. Nun muß man ja auch nicht alle 5 Sitzungen in Anspruch nehmen.

Vielleicht ist das auch falsch verstanden worden?

Ich würde da jetzt auch nicht soviel Fokus drauf legen und einfach den Wunsch äußern, dass die Therapie weiter geführt wird. Das ist eine ganz legitime Frage. Mehr als 80 Sitzungen werden es dann leider auch nicht.

Mir hatte man das dann mal in Wochen vorgerechnet, alle 2 Wochen eine Sitzung sind 50 Wochen exklusive Urlaub- ergo kommt man dann möglicherweise schon auf ein Jahr Therapiezeit.

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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:22

Es gibt keine probatorischen Sitzungen... sondern diese werden von Anfang an (also auch schon vor Antragstellung) als genehmigungspflichtige Leistungen behandelt. Das trägt somit der Patient alleine:
ich habe eine Verhaltenstherapie begonnen und im Antrag wurde eine Kurzzeittherapie beantragt (25 Sitzungen). Die probatorischen Sitzungen zählt mein Therapeut dazu, diese kommen also nicht nochmal on top. Ist es üblich, dass zunächst immer eine Kurzzeittherapie beantragt wird -- Quelle: viewtopic.php?f=20&t=37566
Heißt: Einen evtl. Verlägerungsantrag braucht es dann auch früher. Üblich ist Probesitzungen (das müssen allerdings nicht immer die vollen 5 sein) + KZT + notwendige/sinnvolle Verlängerung. (Probesitzungen + LTZ dürfte aber zumindest nicht unüblich sein). Therapie ohne eine einzige Probesitzung ist jedoch eher nicht üblich.

Ob ein Missverständnis vorliegt, habe ich auch schon überlegt... aber das wäre einfach zu klären...
Zuletzt geändert von stern am Mi., 31.08.2016, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:27

stern hat geschrieben:Es gibt keine probatorischen Sitzungen... sondern diese werden von Anfang an (also auch schon vor Antragstellung) als genehmigungspflichtige Leistungen behandelt:
Und wer weiß nun wie es wirklich "richtig" ist?

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stern
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 10:34

Oben habe ich zumindest eine offizielle Quelle verlinkt, wie es vorgesehen ist (abrechnungstechnisch). Wenn eine Abweichung o.k. ist, für den Patienten, dann ist es zwar formal nichtsdestotrotz anders vorgesehen, aber dann sollte das erledigt sein.

Kritisch (auf Beziehungs- und formaler Ebene) sehe ich dann eher, wenn Zweifel oder Fragen offen bleiben und die Klärung rein im Forum gesucht wird (und Rahmenfragen können Bedeutung auf der Beziehungsebene entfalten... wenn man das radikal trennen würde, fände ich eher ungewöhnlich)... und das bespricht man sinnvollerweise mit dem Therapeuten bzw. Probesitzungen sind ja auch dazu gedacht, ein paar Eckdaten abzustecken und um zu prüfen, ob es auch auf Beziehungsebene passt, eigentlich...
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mio
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 13:18

StatueOfFreedom hat geschrieben:fühle ich mich gut aufgehoben und mache bereits jetzt erste Fortschritte.
Dann ist es doch auch gut so, wie es ist. Dein Eingangsposting lass sich allerdings besorgter.

Ich an Deiner Stelle würde auf alle Fälle die Option mit einbedenken, dass er nach der KZT sagt, wenn ich Ihnen in dieser Zeit nicht helfen konnte, dann kann ich Ihnen generell nicht helfen und sie müssen sich einen Kollegen suchen der XYZ anbietet. Nur einbedenken, nicht davon ausgehen.

Für meine Begriffe ist es nicht ungewöhnlich mit einer KZT zu starten, wenn die Indikation einer LZT unklar ist.

Was ich aber sehr ungewöhnlich finde ist, dass keinerlei probatorische Sitzungen abgerechnet werden. Nicht mal eine, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Und da ich von meiner Thera weiss, dass es Kollegen gibt die da halt ein wenig "bequem" sind diesbezüglich würde mich persönlich das schon misstrauisch machen. Misstrauen ist auch nicht immer verkehrt, sondern manchmal sehr angebracht.

Aber selbst wenn es so sein sollte, Du kannst jederzeit eine andere Therapieform hintendran hängen, wenn es Dir nach der Verhaltenstherapie immer noch nicht besser gehen sollte. Du musst Dir dann nur eben einen neuen Therapeuten suchen, der diese Form anbietet, so Dein jetziger sie nicht anbietet (manche bieten ja auch verschiedene Formen an) oder aber sagt: Ich kann Ihnen da nicht mehr weiterhelfen.

Eigentlich gehört das auch zur Aufklärung dazu - so kenne ich das zumindest - dass man über seine Möglichkeiten informiert wird. Aber vielleicht hat er Dich ja auch informiert?


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Beitrag Mi., 31.08.2016, 13:33

stern hat geschrieben:ob es auch auf Beziehungsebene passt, eigentlich...
Ich kenne das auch so und finde es von daher ein wenig skurril. Ich finde es auch skurril, dass gesagt wird, wenn ich Ihnen in 20h nicht helfen kann, dann auch nicht in 25h. Einfach von der Herangehensweise her, die sich für mich ein bisschen so liest wie: Wenn Sie es bis dahin nicht bei mir geschafft haben, dann schaffen Sie es auch in einer längeren Zeit nicht (bei mir).

Damit limitiert er für meine Begriffe von vorne herein gedanklich, aber wer weiss, vielleicht täusche ich mich auch oder aber er hat gute Gründe dafür, das zu tun. Vorgesehen ist so eine Limitierung von der KK zumindest SO eigentlich nicht, wenn die eigene Therapieform für ungeeignet gehalten wird, dann ist eigentlich an einen Kollegen zu verweisen.

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Beitrag Mi., 31.08.2016, 13:54

mio hat geschrieben: Ich kenne das auch so und finde es von daher ein wenig skurril. Ich finde es auch skurril, dass gesagt wird, wenn ich Ihnen in 20h nicht helfen kann, dann auch nicht in 25h.
Ich finde das überhaupt nicht skurril und habe das schon öfter gehört, was auch Sinn macht, weil die Therapie ja schon sehr "komprimiert" und auf bestimmte Verhaltensänderungen (auf Wunsch des Klienten) hinausläuft. Deshalb auch die Pausen zwischen den Stunden.

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Beitrag Mi., 31.08.2016, 13:59

Wenn die Therapie nicht zustande gekommen wäre, so hätte er auch zum schlechteren Satz abrechnen müssen... aber eigentlich sollte sein Honorar eh nicht Thema des Patienten sein. Es wird seinen Grund haben, warum man das so und und nicht anders vorsieht. Und jepp, Aufklärung über Alternativen wäre sogar Pflichtbestandteil, meine ich. Dann braucht man sich nicht wundern, dass Koordinationsstellen eingeführt werden, wenn alles entfällt (nicht auf Statue bezogen... sondern das ist ja sogar relativ häufig der Fall).

Wenn man in 20 Stunden helfen kann, können 5h sehr wohl noch etwas bringen. Wenn er nicht helfen kann, mag etwas dran sein... kritisch sehe ich wenn sich ein eigener Erfolgsdruck des Therapeuten auf Patienten überträgt.
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War das originär deine Sichtweise, Statue? Klar, wer will nicht bald wieder fit sein... völlig legitim. Man ist ja nicht umsonst in Therapie. Aber einen Wettrennen muss man nun auch nicht veranstalten à la: In 20h fit zu sein ist noch effizienter als 25h. Angeblich kommt ein guter Teil der Patienten tatsächlich damit zurecht, wenn man Statistiken vertrauen kann (vielleicht ist davon auszugehen... das kann ich in keiner Weise beurteilen). Und evtl. arbeitet er recht lösungsorientiert... hängt halt auch von der Problematik ab, die man mitbringt. Das kann langen. Daher ja auch die Probesitzungen, um den Bedarf fundiert abzuklären. Wenn das aber entfällt... hm. Das ist wichtig und wird nicht damit wettgemacht, wie sehr ein Patient einem Therapeuten vertraut. Nur wenn man nicht zu dieser Gruppe gehört, so wäre ungünstig, wenn solche Aussagen dann evtl. unrealistischen Erwartungsdruck erzeugen, den Ansprüchen des Therapeuten zu genügen.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 31.08.2016, 14:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitrag Mi., 31.08.2016, 13:59

candle. hat geschrieben:weil die Therapie ja schon sehr "komprimiert" und auf bestimmte Verhaltensänderungen (auf Wunsch des Klienten) hinausläuft. Deshalb auch die Pausen zwischen den Stunden.
Nur dass Du ja nie weisst, was sich wie schnell verändern lässt. Das ist ja individuell verschieden. Aber mir fehlt auch jede Erfahrung mit VT, ich weiss nur, dass es auch dort nicht so vorgesehen ist, dass eine Therapie maximal 20h hat weshalb ich eine solche Aussage eben skurril finde. Normaler fände ich es zu sagen, wenn wir es in den 20h nicht hinbekommen, dann können wir einen Umwandlungsantrag auf LZT stellen oder aber sie können eine andere Therapieform wählen etc. pp. Den so sieht es nämlich nun mal aus, dass sind Möglichkeiten die es gibt und die man meiner Meinung nach auch nicht "verschweigen" sollte, sondern über die aufgeklärt gehört.

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Beitrag Mi., 31.08.2016, 14:18

mio hat geschrieben: Den so sieht es nämlich nun mal aus, dass sind Möglichkeiten die es gibt und die man meiner Meinung nach auch nicht "verschweigen" sollte, sondern über die aufgeklärt gehört.
Naja, das ist schon etwas auf "Geschwindigkeit" ausgelegt und nicht gerade auf ganz schwere "Fälle". Und das mit dem Verschweigen sehe ich nicht so eng, denn wir sind ja so aufgeklärt wie nie zuvor, man kann sich so viel aus dem Internet ziehen. Und der Klient kann ja auch nachfragen.

Kann übrigens auch ein Verdrängungsgeschichte sein sich mit dem ganzen bürokratischen Kram bis ins letzte Details absichern zu wollen und geht auch gleich mal gegen das Vertrauen, wenn ein Punkt nicht genau erfüllt wird.

Demnächst gibt es bestimmt Faltblätter, die du die ersten 5 Therapiestunden durchackern mußt bevor die Therapie beginnt.

candle
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