Psychotherapie als Stigma

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viciente
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 21:28

.. gegen die so wichtige toleranz und akzeptanz ist ja auch nix einzuwenden - im gegenteil, das ist ja wünschenswert, menschen auch als solche zu behandeln, aber in manchen bereichen kann eben chronische depression kontraproduktiv sein, wie z.b. im lehr-, betreuungs-, oder therapiebereich - nicht zuletzt auch zum selbstschutz.

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pandas
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 21:33

Tristezza im öffentlichen Dienst?

Ich dachte immer, Tristezza arbeitet in einer Zeitungsredaktion. Nun bin ich desillusioniert. Obwohl ich noch keine Zeitungsredaktions-Stimme dazu gehört habe, beim Lesen der Beiträge
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pandas
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 21:42

stern hat geschrieben:Man möge verzeihen, wenn ich keine gute Formulierungen treffe... aber das ist selbst in "freien Wirtschaft" so, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn ich gesundheitliche Beeinträchtigungen habe, die der Berufsausübung im Weg stehen...
Eben, in der freien Wirtschaft muss man chronische Krankheiten nur angeben, wenn sie der Berufsausübung entgegenstehen, und inwiefern das zutrifft, wird vom Arbeitsgericht streng ausgelegt. D.h. in der Regel darf man, falls tatsächlich vor Abschluss des Arbeitsvertrages danach gefragt wird, lügen, wie bei allen unrechtmässigen Fragen.

Ich würde auch nicht sagen, dass psychische Krankheiten grundsätzlich der Berufsausübung entgegen stehen.
Es kommt auch auf die Schwere an.
Wird man deswegen in der Probezeit länger krank, ist der Hase eh gelaufen, jedoch zahlt die KK dann ja 80% des Gehaltes weiter.
AG darf wohl aber in der Probezeit durchaus während einer Krankschreibung kündigen.
Wird man nicht krank in der Probezeit und macht seinen Job gut, geht es den Arbeitgeber weiter nichts an, welche Krankheiten man hat.
Wie gesagt, Ausnahmen gibt es, bspw. bei eindeutig ansteckenden Krankheiten.
Aber gerade ist ja in der Diskussion, inwieweit das bei AIDS gilt. Auch da ist jetzt wohl Sache: In den meisten Berufen muss man es eben nicht angeben. Falls man nachweislich wegen AIDS nicht eingestellt wird, tritt wohl sogar der Diskriminationsschutz in Kraft.

Selbst wenn man einen Behindertenausweis/Status hat, muss man dies dem Arbeitgeber nicht sagen. Man vezichtet dann aber automatisch auf die Behindertenstatusvergünstigungen wie mehr Urlaub etc.

Es ist wohl so, dass das Gesundheitsamt solche Regelungen von Fall zu Fall ausgibt.
Beispielsweise sollte man, wenn man Fieber hat und vor ein paar Wochen in bestimmten Ländern in Afrika war, nicht zum nächsten Bewerbungsgespräch gehen, sondern zum Krankenhaus des Vertrauens. Da ist man dann sogar verpflichtet, weil Ebola als hochgefährliche Seuche eingeschätzt wird.
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stern
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 22:04

pandas hat geschrieben:Man möge verzeihen, wenn ich keine gute Formulierungen treffe... aber das ist selbst in "freien Wirtschaft" so, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn ich gesundheitliche Beeinträchtigungen habe, die der Berufsausübung im Weg stehen...
Nur dass eben nicht alle Gesundheitsfragen unrechtmäßig sind...

Und der Unterschied zum Beamten ist auch, dass man nicht auf Lebenszeit eingestellt wird, sondern grundsätzlich kündbar ist... also wenn man dann sehr oft krank wird, kann das auch Konsequenzen haben. Insofern ist eigentlich umso nachvollziehbarer, dass der Staat prüft und umso genauer prüfen "muss", wen er sich auf Lebenszeit einkauft.
Wird man nicht krank in der Probezeit und macht seinen Job gut, geht es den Arbeitgeber weiter nichts an, welche Krankheiten man hat.
Der Punkt ist ja, wenn man (länger) krank wird/ist, insbes. auch außerhalb der Probezeit... solange man gesund ist, juckt es eh keinen. Eine chronische Erkrankung, die die berufliche Tätigkeit beeinträchtigt, ist heikler.

Weitere Ausnahme sind ansteckende Krankheiten, das stimmt.
Selbst wenn man einen Behindertenausweis/Status hat, muss man dies den Arbeitgeber nicht sagen. Man vezichtet dann aber automatisch auf die Behindertenstatusvergünstigungen wie mehr Urlaub etc.
Das stimmt. Aber das ist etwas ganz anderes...

Es gibt auch Erkrankungen die zu offenbaren sind... und damit sind nicht nur ansteckende gemeint. Details müsste ich jetzt selbst nachsehen. Es ist auch schwammig formuliert. Was die Arbeitsleistung/Eignung beeinträchtigt darf nicht verschwiegen werden. Das kann man auch nicht pauschal festtackern, weil es ja auch davon abhängig, worin die Arbeitsleistung besteht.

Soweit ich weiß sind Persönlichkeitstest noch nicht einmal zulässig... aber nehme dir raus, nicht teilzunehmen, dann war es das
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pandas
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 22:15

@ stern

Ja, im grunde kann das Auswahlverfahren in der freien Wirtschaft recht hürdig gestaltet werden, oft gibt es ja Assessment Centers, die Parallelen zu Persönlichkeitstests haben. und ob dass dann so aussagekräftig ist, was da an einem Tag bei herauskommt ...
anderseits handelt es sich da meist um Berufe, in denen man gut mit Stress umgehen können muss, insofern müsste man dann auch ein Assessment Center copen.

Ist ja aber etwas ganz anderes als die Frage mit den Krankheiten.

Wir stimmen ja überein, dass diese nur dann relevant sind, wenn sie nach den gegenwärtigen Erkenntnissen tatsächlich eindeutig ableitbar die Berufsausübung beeinträchtigen. Und das ist doch auch sinnvoll. In der Regel werden da psychische Krankheiten nicht dazugehören, zumal das auch schwer überprüfbar ist. Zum Beispiel, wenn jemand im letzten halben Jahr wegen einer Angststörung in Behandlung war, diese nicht angibt und es dann tatsächlich schafft, seine Angst bei der Berufsausübung im Griff zu haben, so wird keiner merken, dass er sie nicht angegeben hat, auch wenn es ein Beruf ist, denn man mit Angststörung nicht machen sollte.

Ich schätze es tatsächlich so ein, dass es nur wenige Krankheiten gibt, die bei bestimmten Berufsbildern mit angeben werden müssen. Allergien gehören da dazu.

Wobei es strenger ist im Bereich, wo man mit Lebensmittel arbeitet. Jedoch wurde die Rote Karte, eine Gesundheitsprüfung durch das GA vor ein paar Jahren abgeschafft, vermutlich weil es eben nicht legitim ist, dass so pauschal zu sehen.
Jetzt gibt es nur noch eine Belehrung zur Einhaltung der Hygenievorschriften.

Es ist ganz einfach so, dass alles, was nicht verbeamtet wird, für den Arbeitgeber wegen Krankheit nicht zu teuer werden kann, da nach 6 Wochen bereits die Krankenkasse den Lohnersatz übernimmt ...
... und es eben auch so ist, dass bei Person Supergesund zwei Wochen nach Arbeitseintritt eine schwere Krankheit ausbrechen kann. Deswegen kann man Personen, die schon eine hatten, bei der Auswahl nicht von vorneherein diskriminieren.
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stern
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 22:57

pandas hat geschrieben:@ stern

Ja, im grunde kann das Auswahlverfahren in der freien Wirtschaft recht hürdig gestaltet werden, oft gibt es ja Assessment Centers, die Parallelen zu Persönlichkeitstests haben. und ob dass dann so aussagekräftig ist, was da an einem Tag bei herauskommt ...
... die nicht nur Parallelen dazu haben, sondern exakt solche vorlegen. Und dann sei mal der einzige, der nicht teilnimmt. Hmmmmmm. Oder in Gesprächen werden unzulässige Fragen doch gestellt, usw. Also da wird auch ausgeschöpft, was geht... und sogar darüber hinaus. Machen muss man "es" ja nicht... aber... Und klar gibt es auch Jobs, die mehr an persönlicher Eignung voraussetzen, so dass dann andere "Instrumente" eingesetzt werden als in Aufgabenbereiche, die andere Qualitäten stärker erfordern, worauf hier umso mehr geschaut wird.
Ist ja aber etwas ganz anderes als die Frage mit den Krankheiten.
Es sind (nach Rechtsprechung) auf bestimmte Fragen zu Krankheiten zu beantworten, wo das Recht auf Lüge nicht greifen würde... im Einzelfall kann das halt etwas schwammiger sein. Wenn es dumm läuft, befindet irgendwann ein Gericht, was nun rechtens war/ist.
In der Regel werden da psychische Krankheiten nicht dazugehören, zumal das auch schwer überprüfbar ist.

Halt je nach Job... wie gesagt, man hat ja denn eine F-Nummer... und ein Gericht muss das notfalls überprüfen, falls es zum Rechtsstreit kommt. Relevanter ist das naturgem. nicht in Fällen, in denen es unbemerkt bleibt... sondern wenn dann jemand länger krank ist.

Ich schätze es tatsächlich so ein, dass es nur wenige Krankheiten gibt, die bei bestimmten Berufsbildern mit angeben werden müssen. Allergien gehören da dazu. Epilepsie auch... Müsste man die Rechtssprechung ansehen, was man aber eben nicht nur nach Krankheit beurteilen kann, sondern auch in Abhängigkeit zur Tätigkeit zu sehen ist. Also bei Depression mit massiven Konzentrationsstörungen in einem Job, der eben diese in höherem Maße erfordert, würde ich nicht meine Hand verwetten. Und wie gesagt: Neben etwaigen Offenbarungspflichten bei Einstellung, kann auch relevant werden, wenn man dann öfters krank ist.

Manche Leute gesehen sicherlich gestärkt aus Depressionen heraus... und andere, die halt nicht zum Arzt gingen und evtl. dann doch frühzeitig in die Dienstunfähgikeit rutschen. Und letzteres ist eben der Dorn im Auge. Dem Arbeitnehmer in der Wirtschaft kann man sich evtl. entledigen. Insofern kann ich nachvollziehen, dass die Richtlinien, was die Einstellung angeht, nicht exakt identisch sind, da es ja teilweise eine unterschiedliche Behandlung gibt.
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stern
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Beitrag Mo., 08.12.2014, 23:15

viciente hat geschrieben:aber in manchen bereichen kann eben chronische depression kontraproduktiv sein, wie z.b. im lehr-, betreuungs-, oder therapiebereich - nicht zuletzt auch zum selbstschutz.
ja, würde ich auch so sehen... und je nach Arbeit kann auch die Arbeits-Belastung hoch sein (jede auf ihre Art), was sich evtl. noch nicht im jungen Alter entfaltet, aber mit der Zeit...
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