Verwirrt - Flirtet mein Therapeut mit mir?

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Solage
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Beitrag So., 23.11.2014, 12:55

pseudologia hat geschrieben:Ein mir bekannter Fall (ohne zu wissen, was da wirklich geschah). Patientin mit einer Borderline-Störung (weiss nicht, ob die Diagnose schon unabhängig des angeklagten Therapeuten gestellt wurde) geht zur Polizei und klagt ihn wegen sexueller Nötigung an. Darauf kriegt dieser Psychiater (in dem Fall) ein Verbot mit weiblichen Patientinnen zusammenhzuarbeiten bis der Prozess abgeschlossen ist. Dabei wurde der Psychiater kein einziges Mal zu seiner Perspektive auf die Angelegenheit befragt!
Dass der Psychiater kein einziges Mal befragt wurde, kann ich mir nicht vorstellen:

§ 163 a StPO
(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
(2) Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.
(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
(4) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird.

Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

§ 132a StPO
[Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots]

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass ein Berufsverbot angeordnet werden wird (§ 70 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges vorläufig verbieten. § 70 Abs. 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

(2) Das vorläufige Berufsverbot ist aufzuheben, wenn sein Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil das Berufsverbot nicht anordnet.

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LynnCard
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:04

@Sunny
Bei pseudologia steht aber in der Signatur "Ehemals EinTherapeut". Wenn man unter diesem Nick nachliest, ging es nur darum, dass er nicht beweisen kann bzw. will wegen der Anonymität, dass er Therapeut sei bzw. noch in Ausbildung. Ob er gar kein Therapeut oder Psychologe ist, wurde nicht festgestellt, bleibt also offen. Den Nick musste er ja wechseln auf Wunsch der Moderation. So verstehe ich die Beiträge unter EinTherapeut.
LG Lynn


LynnCard
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:24

@Solage
So weit ich bei pseudologia bzw. EinTherapeut nachlesen konnte, geht er von der Schweizer Rechtsordnung aus, wobei wir nicht wissen, wo der von ihm genannte Psychiater wiederum wohnhaft ist.

@pseudologia
Du stellst voran, dass Du im von Dir erwähnten Fall des Psychiaters nichts Genauerers weißt. Da könnte es natürlich schon auch sein, dass dieser Psychiater durchaus befragt wurde, Du es aber nur nicht weißt. Sicher ist es ja nicht, was dort genau vorgefallen ist, da Du das auch nur gehört hast und die halbe Geschichte kennst. Vielleicht ist das also nur so eine Therapeutenschreck-Geschichte, die in der Therapeutenwelt umgeht. Das haben Gerüchte so an sich, dass sie bald mal beim Weitererzählen dramatisiert werden. Es gibt dazu wissenschaftliche Abhandlungen über die Entwicklung von modernen Sagen.
LG Lynn

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Sunny75
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:43

@LynnCard
Mit der Signatur von pseudologia kann nur jemand etwas anfangen, der damals die Geschichte mitbekommen hat. Neuangemeldete müssen denken, dass es sich beim User pseudologia um einen ehemaligen Therapeuten handelt - und werden seinen Worten dementsprechend viel Gewicht beimessen. Vor allem, weil er Beiträge auch gerne mit: "als Therapeut..." Beginnt.
Die Umbenennung/Neuanmeldung war, meiner Erinnerung nach, mit den Mods abgesprochen, und ist deshalb ok.

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Solage
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:46

Schweizerische Strafpozessordnung:

http://www.gesetze.ch/sr/312.0/312.0_039.htm


LynnCard
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:49

@Sunny
Du hast mich falsch verstanden, pseudologia führt das selbst in seiner Signatur, dass er ehemals EinTherapeut war. Also kann man dort doch seine alten Beiträge nachlesen, was ich auch getan habe, weil er mir aufgefallen ist mit seinen Anekdoten.

Edit: Jetz kapier ich erst, wie Du das meinst, dass Neulinge nicht einen Nick lesen. Finde ich aber nicht, da es groß und zusammengeschrieben wurde wie bei einem Nick.
Zuletzt geändert von LynnCard am So., 23.11.2014, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
LG Lynn

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Sunny75
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:56

LynnCard, das hab ich schon so verstanden. Der Eine oder Andere wird es so verstehen wie du, nämlich dass EinTherapeut der ehemalige Nickname war. Der Großteil wird jedoch denken, dass schlicht und ergreifend ein Leerzeichen vergessen wurde. Lies dir die Signatur unter diesem Gesichtspunkt nochmal durch, und du wirst feststellen, dass sie einen völlig anderen Sinn ergibt.
Zumal ja Doppelnicks in diesem Forum eigentlich nicht erlaubt sind (hier Sonderfall - was man als Neuling jedoch nicht wissen kann!).
Aber genug zu diesem Thema - ich wollts nur nochmal in Erinnerung rufen, und das hab ich hiermit ja deutlich getan.

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pseudologia
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Beitrag So., 23.11.2014, 13:59

LynnCard hat geschrieben: @pseudologia
Du stellst voran, dass Du im von Dir erwähnten Fall des Psychiaters nichts Genauerers weißt. Da könnte es natürlich schon auch sein, dass dieser Psychiater durchaus befragt wurde, Du es aber nur nicht weißt. Sicher ist es ja nicht, was dort genau vorgefallen ist, da Du das auch nur gehört hast und die halbe Geschichte kennst. Vielleicht ist das also nur so eine Therapeutenschreck-Geschichte, die in der Therapeutenwelt umgeht. Das haben Gerüchte so an sich, dass sie bald mal beim Weitererzählen dramatisiert werden. Es gibt dazu wissenschaftliche Abhandlungen über die Entwicklung von modernen Sagen.
Der Fall spielt sich in der Schweiz ab. Davon mitbekommen habe ich, weil dieser Psychiater umliegende Praxen brieflich darum gebeten hat männliche Patienten an ihn zu verweisen, da er durch das Verbot des Zusammenarbeitens mit Frauen in finanzielle Nöte geraten ist. Es ist also sehr direkt übermittelt worden. Ich kenne den Psychiater persönlich nicht, habe auch nie Patienten an ihn vermittelt. Das er den Schritt gemacht hat, den Fall so publik zu machen, spricht aus meiner Sicht für seine Integrität. Aber das Misstrauen ist da sicher auch da, das am sexuellen Übergriff allenfalls was dran sein kann. Ist halt allgemein ein sehr sehr heikles Thema.

Aber grundsätzlich ist alles was ich hier schreibe möglicherweise gelogen und mit gesundem Misstrauen zu geniessen.
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pseudologia
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:01

Beitrag gelöscht um nicht noch mehr zur unnötigen Verwirrung beizutragen.

Ausbrüche von Sarkasmus sind manchmal aber schwer zu verhindern...
Zuletzt geändert von pseudologia am So., 23.11.2014, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
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pandas
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:04

Öhm, ihr wisst, dass dies ein virtuelles Internetforum zum Thema PT ist? Und was ein wesentliches Merkmal hier ist?

Die Anonymität! Steht auch in der Nettiquette.

Insofern ist es nicht nett, über die Identität anderer User etwas festklopfen zu wollen, insbesondere wenn dieser User aufgrund der Nettiquette vor einiger Zeit (wohl von der FL) gebeten wurde, anonymer aufzutreten; ihr jetzt das aber wieder demaskieren wollt ... (ausserdem wissen doch eh alle, dass pseudologia ein Therapeut ist, der am Ende seiner Ausbildung, offensichtlich VT, steht, und nicht wirklich in der Schweiz lebt , warum wieder über dies rätseln, wo es doch bekannt ist ).

Ich finde auch, man sollte hier weniger darauf achten WER spricht, sondern WAS gesprochen wird; da ist so ein Internetforum anscheinend für einige ein herausforderndes Übungsfeld.

Zu sexuellen (ob verbalen, flirtenden oder tatsächlich sexuell missbrauchenden) gibt es ein sehr gutes Werk von einem wissenschaflich tätigen Psychologen:

“Goldmine und Minenfeld” von Mathias Hirsch
http://www.mathiashirsch.de/?p=51

In dem Buch steht auch, dass es vor Gericht keine Voll-Erfolge gibt, bei entsprechenden Klagen.
Er schildert ausführlich einen Fall, wo ein ehemaliger Patient (m) seine ehemalige Psychoanalytikerin verklagt, mit der er eine sexuelle Beziehung hatte, die auseinandergebrochen ist. Die Therapie wurde vor dem ersten Sexualkontakt beendet, aber mit der Absprache mit einer privaten Beziehung fortzusetzen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde auch in den Therapiestunden vom Verlieben geredet.
Der Mann hatte vor Gericht keinen Erfolg.
In dem Buch sind auch Klageschriften, Gutachten etc. enthalten. Sehr interessant!
Zuletzt geändert von pandas am So., 23.11.2014, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


LynnCard
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:09

@pseudologia
Ich kann mir vorstellen, dass vorsorglich so verfügt wurde, eben bis der Fall geklärt ist. Aber es wird doch sicher eine Möglichkeit geben, sich rechtlich Gehör zu verschaffen. Vielleicht hat er da zu wenig gekämpft und gleich männliche Patienten suchen wollen. Du weißt ja nicht, was da rechtlich genau ablief, egal wer jetzt Recht hat. Zu sagen, er wurde nicht angehört, ist so auch nicht korrekt. Das klingt so, als wäre ihm dieses Recht wirklich definitiv verwehrt worden.
LG Lynn


pandas
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:13

LynnCard hat geschrieben:Vielleicht hat er da zu wenig gekämpft und gleich männliche Patienten suchen wollen.
Nja. Vielleicht ist er sich schlicht bewusst, dass er bei weiblichen Patientinnen tatsächlich nicht den richtigen Takt mit dem Flirten trifft und hatte davon nunmehr selbst genug, wenn ihn Patientinnen deswegen angezeigt haben, und wollt nu seine Ruah.

Lustig heute hier, ist ja diesmal WIRKLICH wie improvisieren.
Zuletzt geändert von pandas am So., 23.11.2014, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Solage
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:13

@pseudologia

Wenn Du den Psychiater gar nicht kennst, wieso weißt Du dann, dass er kein einziges Mal befragt wurde?
Stand das auch in dem Rundbrief?

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pseudologia
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:14

Genau. Das ist eine vorsorgliche Massnahme. Später wird er dann sicher noch angehört. Aber das kann sich extrem lange rausziehen.

Ja. Das stand im Rundbrief.
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Sunny75
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Beitrag So., 23.11.2014, 14:17

Öhm pandas, wenn ich mich jetzt als Sprechstundenhilfe outen würde, müsste ich mir dann auch eine neue Idendität zulegen, weil ich dann "demaskiert" wäre? Da war schon einiges mehr im Busch, als nur die falsche Berufsbezeichnung, mit der er sich geschmückt hat, und auch heute noch schmückt. Und ob er jetzt kurz vorm Abschluss steht, oder selbst mal eine Therapie gemacht hat, und sich deshalb "Therapeut" nennt, ist reine Spekulation. Du glaubst ersteres, ich letzteres.

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