Psychotherapeut werden trotz Substitution?
Eben, das kostet ja auch ganz schön was, wenn es schief geht. Es fehlen halt komplett die Zeugen und daran sind schon ganz andere Prozesse gescheitert. Soweit ich weiss muss der Kläger einen gescheiterten Prozess immer selbst bezahlen.
Allerdings, Verleudmungsklage überrascht mich doch, inwiefern ist das denn Verleudmung?
Falschbeschuldigung, das wird wohl eingereicht, wenn Beschuldigte partout behaupten wollen, sie hätten das, was ihnen ohne Zeugen vorgeworfen wird, nicht gemacht.
Anderseits, vielleicht gilt dann ja auch im Zweifel für den Angeklagten: Man sagt, nein, ist keine Verleudmung, war so, kann auch keiner überprüfen.
Vielleicht wird so etwas wegen Aussichtslosigkeit dann gar nicht zum Prozess zugelassen?
Solage, hast Du denn von ihm die Gutachten und Berichte angefordert? Vielleicht lässt sich ja daran etwas beweisen.
Allerdings, Verleudmungsklage überrascht mich doch, inwiefern ist das denn Verleudmung?
Falschbeschuldigung, das wird wohl eingereicht, wenn Beschuldigte partout behaupten wollen, sie hätten das, was ihnen ohne Zeugen vorgeworfen wird, nicht gemacht.
Anderseits, vielleicht gilt dann ja auch im Zweifel für den Angeklagten: Man sagt, nein, ist keine Verleudmung, war so, kann auch keiner überprüfen.
Vielleicht wird so etwas wegen Aussichtslosigkeit dann gar nicht zum Prozess zugelassen?
Solage, hast Du denn von ihm die Gutachten und Berichte angefordert? Vielleicht lässt sich ja daran etwas beweisen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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@Pandas
Mir wurde in zwei Beratungsstellen gesagt, dass die Therapeuten in der Regel eine Verleumdungsklage einreichen, wenn sie zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn es sich um eine Beschwerde an die Kammern handelt, reichen die Therapeuten oft Verleumdungsklage ein. Da geht es schließlich um ihre Existenz. Also das wird dann so richtig heftig.
Es ist selbstverständlich keine Verleumdung, wenn es der Wahrheit entspricht. Aber beweise das mal!!!!
Die Therapeuten wehren sich so dagegen. Die greifen zu allen verfügbaren Mitteln, um einen mürbe und mundtot zu machen. Sie wollen einen auch abschrecken, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Da geht es dann um Einschüchterung. Das muss man dann schon aushalten können.
Mir wurde in zwei Beratungsstellen gesagt, dass die Therapeuten in der Regel eine Verleumdungsklage einreichen, wenn sie zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn es sich um eine Beschwerde an die Kammern handelt, reichen die Therapeuten oft Verleumdungsklage ein. Da geht es schließlich um ihre Existenz. Also das wird dann so richtig heftig.
Es ist selbstverständlich keine Verleumdung, wenn es der Wahrheit entspricht. Aber beweise das mal!!!!
Die Therapeuten wehren sich so dagegen. Die greifen zu allen verfügbaren Mitteln, um einen mürbe und mundtot zu machen. Sie wollen einen auch abschrecken, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Da geht es dann um Einschüchterung. Das muss man dann schon aushalten können.
Naja, aber muss der Therapeut dann als Kläger nicht auch beweisen, dass es Verleumdung ist?
Es ist ja noch etwas anderes, wenn er selbst klagt, als wenn er auf eine Klage sagt: "Neee, hab ich doch nicht gemacht."
Es ist ja noch etwas anderes, wenn er selbst klagt, als wenn er auf eine Klage sagt: "Neee, hab ich doch nicht gemacht."
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Gutachten und Berichte habe ich nicht eingefordert.
Macht auch angeblich wenig Sinn, weil darin wohl ganz bestimmt nicht steht, was der alles mit mir gemacht hat. Da wäre er ja schön blöd, wenn er das da reinschreiben würde. Auch dies wurde mir in der Beratungsstelle so vermittelt, dass das wenig Sinn mache...
Es gibt wohl leider immer wieder solche Fälle, da kommt leider recht wenig dabei raus. LEIDER!
Wichtig, ist erst einmal das alles irgendwie für sich selbst zu verkraften und zu verarbeiten. Irgendwie da einigermaßen heil wieder rauszukommen. Ist gar nicht so einfach.
Wenn ich dies anzeige, MUSS dem nachgegangen werden. Egal ob vom Straf-, oder Zivilgericht oder der Kammer (Ehrengericht). Da wird dann schon richtig ermittelt. Muss es auch. Und dann wird es eben richtig heftig.
Macht auch angeblich wenig Sinn, weil darin wohl ganz bestimmt nicht steht, was der alles mit mir gemacht hat. Da wäre er ja schön blöd, wenn er das da reinschreiben würde. Auch dies wurde mir in der Beratungsstelle so vermittelt, dass das wenig Sinn mache...
Es gibt wohl leider immer wieder solche Fälle, da kommt leider recht wenig dabei raus. LEIDER!
Wichtig, ist erst einmal das alles irgendwie für sich selbst zu verkraften und zu verarbeiten. Irgendwie da einigermaßen heil wieder rauszukommen. Ist gar nicht so einfach.
Wenn ich dies anzeige, MUSS dem nachgegangen werden. Egal ob vom Straf-, oder Zivilgericht oder der Kammer (Ehrengericht). Da wird dann schon richtig ermittelt. Muss es auch. Und dann wird es eben richtig heftig.
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Mhh, also, ein bisschen was lässt sich sicher aus Gutachten und Berichten herauslesen.
Ist bei mir auch so.
Sicherlich, wenn man Beschwerde einreicht, muss diese gut formuliert sein etc.
Man könnte sich auch auf das eher Nachweisbare konzentrieren. Mitunter reicht das ja auch schon.
Ist bei mir auch so.
Sicherlich, wenn man Beschwerde einreicht, muss diese gut formuliert sein etc.
Man könnte sich auch auf das eher Nachweisbare konzentrieren. Mitunter reicht das ja auch schon.
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Mit der Verleumdungsklage behauptet er dann, dass ich die Unwahrheit sage. Ich behaupte, dass ich die Wahrheit sage....steht dann auch Aussage gegen Aussage.....sind halt wohl die üblichen Mittel. Kommt dann auf den Richter an. Wie glaubwürdig wer ist/wirkt. Beweislage etc. Schätze, dass da auch nicht so viel dabei rauskommt. Wer hat halt dann den besseren Anwalt....Es kostet alles extrem viel Kraft und solche Prozesse dauern sehr lange!!!!
Ja, Prozesse sind mühsam und kosten Zeit. Gibt´s ja Wartezeiten etc. Delikt wird aufgenommen und oft passiert erst mal ewig gar nichts, tja.
Bei mir ist´s so, im Bericht wurden zwei biografische Fakten so verdreht, dass diese eigentlich eine Verleumdung gegen mich sind, sowohl eine beleidigende Metapher dazu. Und dann gibt´s noch andere Stellen, wo man was rausziehen könnte, schätz ich. Stichwort Menschenwürde.
Bei mir ist´s so, im Bericht wurden zwei biografische Fakten so verdreht, dass diese eigentlich eine Verleumdung gegen mich sind, sowohl eine beleidigende Metapher dazu. Und dann gibt´s noch andere Stellen, wo man was rausziehen könnte, schätz ich. Stichwort Menschenwürde.
Zuletzt geändert von pandas am Di., 19.08.2014, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Nachweisbar???
Mein Ex-Therapeut ist ein total perverser und hochmanipulativer Typ.
Ich bin auch nicht das einzige Opfer. Trotzdem ist es wohl sehr schwer......
Weißt Pandas, ich bin da noch nicht drüber weg und mir geht es immer noch sehr schlecht damit.
Irgendwann schaffe ich es vielleicht in diesen Kampf zu gehen...Aber jetzt noch nicht! Leider. Auch wenn
andere Frauen wieder Opfer von ihm werden...und mir das furchtbar leid tut....
Ich wünsche Dir für heute eine gute Nacht. Muss morgen früh raus...Schlafe gut!
Danke auch für Dein Interesse und Deine Anteilnahme!!!!
Mein Ex-Therapeut ist ein total perverser und hochmanipulativer Typ.
Ich bin auch nicht das einzige Opfer. Trotzdem ist es wohl sehr schwer......
Weißt Pandas, ich bin da noch nicht drüber weg und mir geht es immer noch sehr schlecht damit.
Irgendwann schaffe ich es vielleicht in diesen Kampf zu gehen...Aber jetzt noch nicht! Leider. Auch wenn
andere Frauen wieder Opfer von ihm werden...und mir das furchtbar leid tut....
Ich wünsche Dir für heute eine gute Nacht. Muss morgen früh raus...Schlafe gut!
Danke auch für Dein Interesse und Deine Anteilnahme!!!!
Ja, Solage, ich meinte ja, man muss da die Risiken etc erwägen, ob dass der Weg ist, den man gehen kann - oder andere Wege gehen, um es zu überwinden. So wie ich es in Erinnerung habe, hast Du ja auch eine Folgetherapie begonnen?
Danke für die guten Wünsche,
ich wünsche Dir auch eine gute Nacht und erholsamen Schlaf!
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"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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@ R. L. Fellner: Sie schreiben, dass die Scheidungs- Suizid- und noch-irgendwas-Rate bei Therapeuten sehr hoch ist und begründen dies damit, dass die Belastung in diesem Beruf sehr hoch sein kann. Das bezweifle ich nicht. Ich bezweifle aber, dass es die Belastung ist, die sich so nachteilig auswirken kann. Man fragt sich, welche Menschen von diesen Jobs angezogen werden. Und wenn derjenige erkennen könnte, dass ihn das zu stark belasten würde, dann wäre er vielleicht sogar geeignet. Die werden aber genau deswegen ausgesiebt.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
Vielleicht würde es ja erstmal reichen, vor diesem Therapeuten in Bewertungsportalen zu warnen. Irgendwie muss solchen Leuten ja das Handwerk gelegt werden können, ohne dass man sich als Ex-Patientin durch eine Klage evtl. finanziell und psychisch ruiniert. Wenn es über die Rechtsprechung zu schwierig ist, muss eben der "freie Markt" dafür sorgen.Solage hat geschrieben: Irgendwann schaffe ich es vielleicht in diesen Kampf zu gehen...Aber jetzt noch nicht! Leider. Auch wenn andere Frauen wieder Opfer von ihm werden...und mir das furchtbar leid tut....
Mir geht das nicht aus dem Kopf, dass Therapeuten angeblich Verleumdungsklage eingereicht haben, wenn sich Patienten von ihnen über Vorfälle etc. in der Therapie bei ihnen beschweren.
Nun ist der Patient ja bei dem Therapeuten wegen psychischer Diagnose in Behandlung, die wohl - wenn sich beschwert wurde - nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, folglich sollte die Diagnose weiter gelten.
Somit kann doch gar keine verleumderische Absicht bestehen im Sinne einer schuldhaften Tätigkeit: Der Patient beschwert sich ja nicht bei der PTK, weil er dem Therapeut schaden will (warum sollte das ein Patient), sondern weil die Therapie keine Heilung erkennen lässt und der Patient sich selbst verletzt fühlt. Er fühlt sich bei dem Therapeuten nicht mehr gut aufgehoben und sucht Hilfe bei Dritten.
In dieser besonderen Konstellation wird wohl kaum ein Richter den Tatbestand einer Verleumdung sehen können; vielemhr wäre es doch merkwürdig, wenn der Therapeut erst in dem Moment, wo sich ein Patient beschwert, eventuell die Diagnose ändert in Dissoziale Struktur o.ä., welches aber ohnehin wiederum die Schuldunfähigkeit nach sich ziehen würde.
Aber schiesst sich ein Therapeut, der einen eigenen Patienten wegen der Verleumdung an sich anzeigt, nicht selbst ein erhebliches Eigentor? Wäre es nicht so, dass allein durch diesen Verlauf ein Behandlungsfehler vorliegt?
Nun ist der Patient ja bei dem Therapeuten wegen psychischer Diagnose in Behandlung, die wohl - wenn sich beschwert wurde - nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, folglich sollte die Diagnose weiter gelten.
Somit kann doch gar keine verleumderische Absicht bestehen im Sinne einer schuldhaften Tätigkeit: Der Patient beschwert sich ja nicht bei der PTK, weil er dem Therapeut schaden will (warum sollte das ein Patient), sondern weil die Therapie keine Heilung erkennen lässt und der Patient sich selbst verletzt fühlt. Er fühlt sich bei dem Therapeuten nicht mehr gut aufgehoben und sucht Hilfe bei Dritten.
In dieser besonderen Konstellation wird wohl kaum ein Richter den Tatbestand einer Verleumdung sehen können; vielemhr wäre es doch merkwürdig, wenn der Therapeut erst in dem Moment, wo sich ein Patient beschwert, eventuell die Diagnose ändert in Dissoziale Struktur o.ä., welches aber ohnehin wiederum die Schuldunfähigkeit nach sich ziehen würde.
Aber schiesst sich ein Therapeut, der einen eigenen Patienten wegen der Verleumdung an sich anzeigt, nicht selbst ein erhebliches Eigentor? Wäre es nicht so, dass allein durch diesen Verlauf ein Behandlungsfehler vorliegt?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Vielleicht sollten Richter, die solche Klagerei von Therapeuten bekommen, diesen dieses Buch überreichen:
http://www.traumapotenziale.de/kbuch13.html
http://www.traumapotenziale.de/kbuch13.html
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Na ja... bei sexuellem Missbrauch z.B. geht es ja auch um eine Straftat. Ist das nicht nahezu gängig, wenn sich jemand zu Unrecht angeklagt sieht, dass er dann eine Verleumdungsklage nachschiebt?pandas hat geschrieben:Mir geht das nicht aus dem Kopf, dass Therapeuten angeblich Verleumdungsklage eingereicht haben, wenn sich Patienten von ihnen über Vorfälle etc. in der Therapie bei ihnen beschweren
Denn aus Sicht des Theras: Würde er sich nicht mit allen Mitteln wehren, würde sich ja jeder fragen, warum unternimmt er denn nichts dagegen, wenn er die Patientin nicht missbraucht hat.
Wenn ich das als "Schlammschlacht" bezeichne, trifft es bei weitem nicht das, was ich davon halte.
Na ja... sowas ist ja eigentlich gedacht, um vor ungerechtfertigten Behauptungen zu schützen...Aber schiesst sich ein Therapeut, der einen eigenen Patienten wegen der Verleumdung an sich anzeigt, nicht selbst ein erhebliches Eigentor? Wäre es nicht so, dass allein durch diesen Verlauf ein Behandlungsfehler vorliegt?
Eigentor wäre es also nicht, wenn ein Patient den Thera wegen Missbrauch anzeigt, der nie stattgefunden hat... und der Therapeut dagegen vorgeht.
Störung des Patienten schützt auch nicht per se vor Strafe.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
@ stern
Mein Punkt ist aber, dass einer Straftat nur für schuldig erklärt werden kann, der diese Straftat schuldhaft und derer zurechnungsfähig begangen hat.
Nun ist ein Patient in Psychotherapie dort wegen eine Diagnose im Spektrum psychischer Krankheit.
Das sollte der Therapeut am besten wissen.
Wer psychisch krank ist, ist eher nicht voll zurechnungsfähig, insbesondere ist es kaum plausibel davon auszugehen, dass ein Patient voll schuldfähig sich in verleumderischer Absicht an die PTK wendet, um den Therapeuten beruflich zu schaden. Warum sollte ein Patient seinen Therapeuten beruflich schaden wollen?
Folglich ist das Eigentor:
Der Therapeut konnte dem Patienten nicht helfen, sondern die Behandlung hat einen stark negativen Verlauf genommen, die zu einer Beschwerde bei der PTK geführt hat. Gerade dies bekommt der Therapeut durch eine Verleumdungsklage nicht weg, sondern er bestätigt hierdurch den negativen Behandlungsverlauf, den er nicht rechtzeitig erkannt hat (=Behandlungsfehler).
Mein Punkt ist aber, dass einer Straftat nur für schuldig erklärt werden kann, der diese Straftat schuldhaft und derer zurechnungsfähig begangen hat.
Nun ist ein Patient in Psychotherapie dort wegen eine Diagnose im Spektrum psychischer Krankheit.
Das sollte der Therapeut am besten wissen.
Wer psychisch krank ist, ist eher nicht voll zurechnungsfähig, insbesondere ist es kaum plausibel davon auszugehen, dass ein Patient voll schuldfähig sich in verleumderischer Absicht an die PTK wendet, um den Therapeuten beruflich zu schaden. Warum sollte ein Patient seinen Therapeuten beruflich schaden wollen?
Folglich ist das Eigentor:
Der Therapeut konnte dem Patienten nicht helfen, sondern die Behandlung hat einen stark negativen Verlauf genommen, die zu einer Beschwerde bei der PTK geführt hat. Gerade dies bekommt der Therapeut durch eine Verleumdungsklage nicht weg, sondern er bestätigt hierdurch den negativen Behandlungsverlauf, den er nicht rechtzeitig erkannt hat (=Behandlungsfehler).
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