Artikel zum (mangelnden) Erfolg von Therapien

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pandas
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:35

Maika hat geschrieben:
pandas hat geschrieben: Auch bei der PTK ist es heute schon so. Diese greift v.a. an wenn mehrere Patienten unabhängig voneinander Beschwerde einreichen.
Das lese ich jetzt zum ersten Mal. Hast du dafür vielleicht irgendeine Quelle?
Das ist doch auf der Website der PTK selbst so erklärt. (Ist doch auch plausibel.)

http://www.bptk.de/fileadmin/user_uploa ... ie_neu.pdf

http://www.psychotherapeutenkammer-berl ... index.html

http://www.psychotherapeutenkammer-berl ... index.html
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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leberblümchen
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:37

Die Psychotherapie ist ja gerade durch die Form der Beziehungsgestaltung der ideale Ort, um Kritik zu äußern und sich auf beiden Seiten damit auseinanderzusetzen, übrigens. Da braucht es dann auch nicht unbedingt Fragebögen - es sei denn, wie gesagt, jemand will posttherapeutische Aggressionen loswerden, wofür dann der Fragebogen letztlich die einzige Option darstellt, den einzigen Punkt, an dem man den Therapeuten noch verletzen kann - abgesehen vom Anzeigen offensichtlicher Fehltritte wie missbräuchlichem Verhalten usw.

Schon Arztbewertungen sind ja sehr umstritten und jeder seriöse Arztsucher gibt nichts auf die Bewertungen, die da lauten: "Er ist der Beste" oder "Er ist der Schlechteste" - da werden die Noten 1,0 und 6,0 nach Lust und Laune vergeben. Differenzierte Kritik lässt sich immer noch am besten mit dem zu Kritisierenden selbst besprechen, im Sinne von: "Ich habe den Eindruck, Sie hören mir überhaupt nicht zu / lassen mich nicht zu Wort kommen / beschäftigen sich nicht mit mir / denken nur an sich / wollen nur mein Geld / ..."

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Maika
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:40

leberblümchen hat geschrieben:Die Psychotherapie ist ja gerade durch die Form der Beziehungsgestaltung der ideale Ort, um Kritik zu äußern und sich auf beiden Seiten damit auseinanderzusetzen, übrigens.
Ja, wenn es gut läuft, dann ist das so. Aber hier geht es doch um die Fälle, in denen das aus welchen Gründen auch immer nicht so funktioniert (hat).

Pandas, danke für den link.


leberblümchen
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:44

Wenn der Therapeut sich nicht mit dem Satz "Ich habe den Eindruck, Sie hören mir nicht zu" auseinandersetzt, dann ist das entweder ein Fall für eine Beschwerde. Oder aber es muss selbstkritisch geguckt werden, ob der Patient selbst eventuell nicht merkt, dass er über die Bedürfnisse des Anderen latscht, zum Beispiel. Mit einem einfachen Kreuzchen à la: "Der Therapeut ist unaufmerksam" ist es da nicht getan, leider.

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Tristezza
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:46

In einer Psychotherapie befindet sich der Patient in einem Abhängigkeitsverhältnis, d.h. der Therapeut sitzt am längeren Hebel, kann die Abhängigkeit ausnutzen, den Patienten für unwissend und/oder gestört erklären, so dass eine Aussprache kaum weiterführt.

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sandrin
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:50

Ich weiß nicht, mich schockieren manche Haltungen echt. Das ist eine bedenkliche Idealisierung.

Jeder wird wohl erst versuchen, Probleme direkt anzusprechen. Und es geht auch nicht nur um Beschwerden. Aber es ist eben schon entscheidend, ob in einer Therapie überhaupt was vorangeht und wie es dem Patienten damit geht. Und sorry - das kann wohl er immer noch am besten entscheiden, oder?

Auch mich stört, dass manche sich anmaßen, die Meinung anderer so abzuwerten.

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Maika
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:51

Leberblümchen, bei wem willst du dich denn beschweren und mit welchen Folgen? Ich denke, in der jetzigen Situation würde da rein gar nichts passieren. Jedenfalls nicht bei einem ärztlichen Therapeuten.

Ich will jetzt nicht auf Biegen und Brechen für Fragebögen argumentieren, aber es gibt doch auch etwas objektivere Kriterien, etwa stationäre Aufenthalte, zeitnahe Folgetherapien etc. - bei denen man sehen muss, ob ein neues Problem aufgetreten ist, ob die Grunderkrankung so schwer ist, dass damit zu rechnen war, oder ob der Therapeut sagt "alles paletti" und der Patient nach kurzer Zeit wegen des alten Problems weitere Behandlung braucht.
Und wenn es da starke Abweichungen von Therapeuten- und Patientenbewertung des Therapieerfolges gibt, kann man schon mal genauer hinsehen.


leberblümchen
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Beitrag Di., 15.04.2014, 16:59

Maika: Wenn ich mich beschwere, dann habe ich ein konkretes Anliegen, einen konkreten Vorwurf. Ich habe mich schon einige Male beschwert. Über die Folgen entscheidet dann die Stelle, bei der die Beschwerde eingegangen ist.

Wenn mein Problem mit dem Behandler nicht so gravierend ist, dass ich sagen könnte: "Er hat einen schlimmen Fehler begangen", dann bespreche ich das mit ihm. Sollte das nicht möglich sein, wäre das wiederum ein Grund für eine Beschwerde, denn so etwas zu besprechen, muss grundsätzlich immer möglich sein.

Tristezza: Aber genau das ist ja das Problem: Der Patient ist abhängig und unter Umständen häufig nicht in der Lage, das Geschehen halbwegs objektiv zu reflektieren, weil er nur seine Perspektive sieht: entweder, dass es gut läuft - oder, dass es schlecht läuft. Er sucht Erklärungen, und wenn er sie nicht bei sich findet, findet er sie im Therapeuten. Gerade die Tatsache, dass der Patient sich 'klein macht' und sich bereitwillig unterordnet und entsprechend fühlt, ist das stärkste Argument gegen einen Fragebogen. Frag mal ein Kleinkind, wie es seine Eltern findet. Und frag mal einen Pubertierenden, wie er seine Eltern findet.


pandas
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:04

Insofern es hier im Forum ja auch schon Fälle gab, wo sich viele einig waren, aufgrund der Schilderung der Patientin hier, dass Therapeut/Therapeutin "objektive" Fehler gemacht hat ...

Fragebögen erleichtern auch die Rückmeldung an die KK etc.
Denn von einer Einzelbeschwerde schrecken viele auch zurück, ein Fragebogen ausfüllen ist von dem Aspekt "einfacher".
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stern
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:05

sandrin hat geschrieben:Aber es ist eben schon entscheidend, ob in einer Therapie überhaupt was vorangeht und wie es dem Patienten damit geht. Und sorry - das kann wohl er immer noch am besten entscheiden, oder?
Das frage am besten die KK, die das bereits heute nicht so sieht... sondern ein Therapeut muss ein Gutachten schreiben, ein Gutachter muss sich einmischen... und genau, jetzt komplementiere man das noch durch einen Satz an Fragebatterien, die es wuppen sollen und die weitere Stellen auswerten sollen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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pandas
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:22

stern hat geschrieben:
sandrin hat geschrieben:Aber es ist eben schon entscheidend, ob in einer Therapie überhaupt was vorangeht und wie es dem Patienten damit geht. Und sorry - das kann wohl er immer noch am besten entscheiden, oder?
Das frage am besten die KK, die das bereits heute nicht so sieht... sondern ein Therapeut muss ein Gutachten schreiben, ein Gutachter muss sich einmischen... und genau, jetzt komplementiere man das noch durch einen Satz an Fragebatterien, die es wuppen sollen und die weitere Stellen auswerten sollen.
Das Gutachterverfahren und die Qualitätskontrolle durch Fragebögen sollten wir hier nicht in einen Topf werfen; es werden dadurch doch ganz unterschiedliche Ziele verfolgt (Gutachterverfahren dient der Kostengenehmigung an sich im Einzelfall!).
Das Gutachterverfahren soll ja auch weiter eingeschränkt werden, indem nunmehr in Schwebe steht, dass 60 Stunden gutachterfrei genommen werden können ... welches wiederum ein Vorschlag ist, der aufgrund der Ergebnisse von Evalutionen erstellt wurde.
Frage ist nun anscheinend, wie sinnvoll sind Langstzeittherapien??

Hat aber auch nichts zu tuen mit dem Topic von dem Thread, das doch eher darauf abzielt, wie die Qualität der einzelnen Therapien kontrolliert werden kann und "Abrutscher" ertappt werden können.
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Maika
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:23

leberblümchen hat geschrieben:Maika: Wenn ich mich beschwere, dann habe ich ein konkretes Anliegen, einen konkreten Vorwurf. Ich habe mich schon einige Male beschwert. Über die Folgen entscheidet dann die Stelle, bei der die Beschwerde eingegangen ist.
So wie es jetzt ist gibt es aber bei ärztlichen Therapeuten keine Beschwerde- oder Schlichtungsstelle, außer bei Dingen, die strafrechtlich relevant sind wie sex. Missbrauch.

Ich finde wie gesagt dass es um eine Fehlerkultur geht, die auch wiederholte problematische Therapieverläufe oder Verstrickungen erfasst, und nicht nur "Beschwerden".
Zuletzt geändert von Maika am Di., 15.04.2014, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Broken Wing
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:27

Naja bei uns ist es noch allgemein üblich, dass man im Sozialbereich als Bittsteller angesehen wird. Man kann sich gern über einen Arzt beschweren, gerne erst nach sichtbaren Behandlungsfehlern. Passieren wird genau nichts. Man kann froh sein, wenn man vor Gericht einen feuchten Händedruck bekommt. Dennoch, ich muss mir von inkompetenten Medizinern nicht auch noch die Beurteilung meiner Persönlichkeit gefallen lassen. Schon gar nicht von Psychiatern, Psychologen und Therapeuten. Ich bin der Meinung, dass die Meisten durch ihre Ausbildung in erster Linie sich selbst helfen wollten.

@ Stern: Einen Fragebogen für den persönlichen Gebrauch des Therapeuten? Na, dann kann man es doch gleich sein lassen.

Ich fände so ein Therapeutenbewertungsportal gut. Die Arztbewertungsportale finde ich ganz nützlich. Man merkt beim Lesen, welcher User Frust ablässt.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]

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stern
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:29

pandas hat geschrieben:Das Gutachterverfahren und die Qualitätskontrolle durch Fragebögen sollten wir hier nicht in einen Topf werfen; es werden dadurch doch ganz unterschiedliche Ziele verfolgt (Gutachterverfahren dient der Kostengenehmigung an sich im Einzelfall!).
Das Gutachterverfahren soll ja auch weiter eingeschränkt werden, indem nunmehr in Schwebe steht, dass 60 Stunden gutachterfrei genommen werden können ... welches wiederum ein Vorschlag ist, der aufgrund der Ergebnisse von Evalutionen erstellt wurde.
Jein... das Gutachterverfahren soll eeeigentlich auch der Qualitätskontrolle dienen. Nur da es Leute gibt, die befinden, Therapeut und Patienten können das nicht bewerkstellen und auch Gutachter leisten keine zufriedenstellende Qualitätskontrolle (es gibt kaum Ablehnungen und man geht einfach danach, was das Kontingent hergibt, usw. ) braucht es feinsäuberlich ausgearbeitete Testbatterien, die viel tauglicher und vertrauenserweckende sind als die Beurteilungsfähigkeit von Patient, Therapeut UND Gutachter zusammen. Hängt also schon zusammen, wenn man betrachtet, was an Alternativen zum Gutachterverfahren diskutiert wird.
Zuletzt geändert von stern am Di., 15.04.2014, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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pandas
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Beitrag Di., 15.04.2014, 17:30

Doch, Maika, man kann auch wegen Behandlungsfehler Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen. Da gab es auch schon erfolgreiche Fälle.

Und: Nun, die Patienten, die sich über ihre Therapeuten beschweren, haben konkrete Anliegen und konkrete Vorwürfe, was sonst?
Dass ist doch analog zur Unzufriedenheit, sie sind ja über konkrete Vorfälle etc. unzufrieden ...

In einem Fragebogen mag das etwas anders aussehen, aber der ist ja auch nicht zum Beschweren da, sondern zum Ermitteln der Zufriedenheit/Unzufriedenheit vom Gesamt und von Teilaspekten.
Aber warum sollte es für die Qualitätsentwicklung nicht wichtig sein, was Patientin X selbst effektiv an Ihrer Therapie fand und was nicht und auch, was Ihr am Verhalten des Therapeuten angenehm und unangenehm war?
Man solle auch schon den Fachleuten zutrauen, das objektiv auswerten zu können.
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