Nebenwirkungen, oder Wirkungen neben der Therapie
Deswegen schrieb ich in gewisser Weise... die Abstufung ist oft: Psychoanalyse Standardverfahren (zahlt keine Kasse wesentlich über 300h hinaus... spätestens dann ist eigentlich die Selbstzahlung vorgesehen... ich glaube, auch Freud war das wichtig. Klassische PA nach Freud wird m.W. nicht als wirksam anerkannt, in D). Was die Kasse zahlt, schimpft sich höchstens psychoanalytische Psychotherapie. Gegenüber dem Standardverfahren sind hier bereits Modifikationen vollzogen. Und teilweise wird noch weiter modifiziert. Wenn man Links anschaut, dann kann man das auch nachvollziehen.
Liebe Grüße
stern
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Hat er das so auch im Antrag geschrieben? In dieser Analyse bzw. TFP gibt es keine Ziele.Lockenkopf hat geschrieben:Mein ehemaliger Analytiker hat selbst die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als ziellose Psychotherapie mit offenem Ende bezeichnet und durchgeführt.
Liebe Grüße
stern
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Was dann automatisch in einer "Selbstzahlung" mündet oder "zwangsbeendet" wird. Sind diese Konditionen dem Patienten bewusst und ist gewährleistet, dass dieser das wahrscheinlich tragen kann, dann halte ich das für seriös. Ein Freund von mir hat 7 Jahre Therapie gemacht und eben selbst gezahlt ab einem bestimmten Punkt. Er konnte es sich leisten also war es kein Problem für ihn.Lockenkopf hat geschrieben:Mein ehemaliger Analytiker hat selbst die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als ziellose Psychotherapie mit offenem Ende bezeichnet und durchgeführt.
Schwieriger wird das, wenn so gearbeitet wird und dann kommt die "Zwangsbegrenzung" eventuell zu einem Zeitpunkt wo sie denkbar ungünstig ist für den Patienten. Das fände ich unseriös. Da hat ein Therapeut dann intervenierend einzugreifen und gegenzusteuern, so sich eine zu starke Regression bzw. Abhängigkeit herausbildet. Sonst ist der Patient am Ende der Dumme.
Auch bzgl. der Frequenz sind Therapeut und Patient bei einer Richtlinientherapie nicht ganz frei:
§ 20 Behandlungsfrequenz
(1) Die Behandlungsfrequenz ist in den psychoanalytisch begründeten Verfahren wie auch in
der Verhaltenstherapie auf maximal 3 Behandlungsstunden in der Woche zu begrenzen, um
eine ausreichende Therapiedauer im Rahmen der Kontingentierung zu gewährleisten.
(2)
1Eine durchgehend hochfrequente Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinie keine
Anwendung finden. ... 4Die Notwendigkeit einer abschnittsweisen höheren
Wochenfrequenz ist in der Antragstellung differenziert zu begründen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-40 ... -10-15.pdf
Schon allein das begrenzt die Anwendungsmöglichkeiten des Standardverfahrens im klassischen Sinne.
§ 20 Behandlungsfrequenz
(1) Die Behandlungsfrequenz ist in den psychoanalytisch begründeten Verfahren wie auch in
der Verhaltenstherapie auf maximal 3 Behandlungsstunden in der Woche zu begrenzen, um
eine ausreichende Therapiedauer im Rahmen der Kontingentierung zu gewährleisten.
(2)
1Eine durchgehend hochfrequente Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinie keine
Anwendung finden. ... 4Die Notwendigkeit einer abschnittsweisen höheren
Wochenfrequenz ist in der Antragstellung differenziert zu begründen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-40 ... -10-15.pdf
Schon allein das begrenzt die Anwendungsmöglichkeiten des Standardverfahrens im klassischen Sinne.
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Schwieriger wird das, wenn so gearbeitet wird und dann kommt die "Zwangsbegrenzung" eventuell zu einem Zeitpunkt wo sie denkbar ungünstig ist für den Patienten. Das fände ich unseriös. Da hat ein Therapeut dann intervenierend einzugreifen und gegenzusteuern, so sich eine zu starke Regression bzw. Abhängigkeit herausbildet. Sonst ist der Patient am Ende der Dumme.[/quote]
Leider passiert das wohl häufiger mal....
( Bekomme das mit dem zitieren leider nicht richtig hin. )
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Es handelte sich um eine krankenkassenfinanzierte Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie welche in eine Langzeittherapie umgewandelt wurde, gegen meinen Willen. Ich hatte einen Blanko-Antrag unterschrieben.mio hat geschrieben:Was dann automatisch in einer "Selbstzahlung" mündet oder "zwangsbeendet" wird. Sind diese Konditionen dem Patienten bewusst und ist gewährleistet, dass dieser das wahrscheinlich tragen kann, dann halte ich das für seriös. Ein Freund von mir hat 7 Jahre Therapie gemacht und eben selbst gezahlt ab einem bestimmten Punkt. Er konnte es sich leisten also war es kein Problem für ihn.Lockenkopf hat geschrieben:Mein ehemaliger Analytiker hat selbst die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als ziellose Psychotherapie mit offenem Ende bezeichnet und durchgeführt.
Schwieriger wird das, wenn so gearbeitet wird und dann kommt die "Zwangsbegrenzung" eventuell zu einem Zeitpunkt wo sie denkbar ungünstig ist für den Patienten. Das fände ich unseriös. Da hat ein Therapeut dann intervenierend einzugreifen und gegenzusteuern, so sich eine zu starke Regression bzw. Abhängigkeit herausbildet. Sonst ist der Patient am Ende der Dumme.
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Nein, das war nicht im Antrag so formuliert.stern hat geschrieben:Hat er das so auch im Antrag geschrieben? In dieser Analyse bzw. TFP gibt es keine Ziele.Lockenkopf hat geschrieben:Mein ehemaliger Analytiker hat selbst die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als ziellose Psychotherapie mit offenem Ende bezeichnet und durchgeführt.
Der Analytiker hat es mir gegenüber so formuliert, weil ich nach dem Therapieziel fragte. Denn so wie die Therapie lief ergab sie für mich keinen Sinn.
Gute Therapeuten, ganz gleich welcher Art, wenden die Methode an von der sie glauben das sie dem Pat. am meisten hilft, völlig unabhängig davon was auf dem Papier steht.
Ich arbeite ebenfalls auf diese Weise.
Und mein ehemaliger Psychotherapeut hatte sich in den ersten beiden Jahren meiner Psychotherapie halt in den Kopf gesetzt mich klassisch zu therapieren, auch wenn ich nichts davon hielt.
In den letzten Jahren machte der Therapeut aber den Eindruck, das er modifiziert arbeitete, was weniger belastend war, wovon ich aber genau so wenig hielt.
Zuletzt geändert von Lockenkopf am Sa., 21.05.2016, 17:19, insgesamt 3-mal geändert.
Liebe Grüße
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Lockenkopf hat geschrieben:Es handelte sich um eine krankenkassenfinanzierte Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie welche in eine Langzeittherapie umgewandelt wurde, gegen meinen Willen. Ich hatte einen Blanko-Antrag unterschrieben.
Na das sagt dann ja wohl alles. Schon das wäre ein Grund für mich eine Therapie zu beenden. Wenn etwas nicht abgesprochen ist und ich das nicht will, dann gehe ich. Dann bin ich da falsch.
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Tja, der Impuls war da, aber die Abhängigkeit hat mich davon abgehalten. Ich habe viele Monate lang Höllenqualen druchlitten, bis ich den Abbruch schaffte. Und auch danach habe ich nach fast 4 Jahre lang täglich in Gedanken unter den Qualen der Therapie gelitten, bis ich dem Therapeuten seine ganzen Mist zurückgeben habe.mio hat geschrieben:Lockenkopf hat geschrieben:Es handelte sich um eine krankenkassenfinanzierte Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie welche in eine Langzeittherapie umgewandelt wurde, gegen meinen Willen. Ich hatte einen Blanko-Antrag unterschrieben.
Na das sagt dann ja wohl alles. Schon das wäre ein Grund für mich eine Therapie zu beenden. Wenn etwas nicht abgesprochen ist und ich das nicht will, dann gehe ich. Dann bin ich da falsch.
Liebe Grüße
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Dessen war sich mein damaliger Psychotherapeut wohl bewusst. Er sagte, wenn ein Ende von Patientenseite nicht möglich ist, dann würde er die Therapie eben weiter laufen lassen. Keine Ahnung wie er das finanzieren wollte.Noenergetik hat geschrieben:Schwieriger wird das, wenn so gearbeitet wird und dann kommt die "Zwangsbegrenzung" eventuell zu einem Zeitpunkt wo sie denkbar ungünstig ist für den Patienten. Das fände ich unseriös. Da hat ein Therapeut dann intervenierend einzugreifen und gegenzusteuern, so sich eine zu starke Regression bzw. Abhängigkeit herausbildet. Sonst ist der Patient am Ende der Dumme.
Leider passiert das wohl häufiger mal....
Mir war jedenfalls klar, das ich das auf garkeinen Fall wollte. Ich wollte das Ende der Psychotherapie möglichst bald.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Und problematisch ist auch, wenn etwas zum Zuge kommt, dessen Wirksamkeit gar nicht so recht anerkannt ist und dem Patienten neuere, ausreichend geprüfte Möglichkeiten vorenthalten werden. Das Angebot nicht evaluierter oder als unwirksam angesehen Vorgehensweisen wäre sogar unseriös (im Rahmen der Kassenfinanzierung). Natürlich kann man von dem abweichen, was die Richtlinien vorsehen... WENN selbst gezahlt wird... und somit nicht die Solidargemeinschaft für Extrawürschte und therapeutischen Narzissmus aufkommen muss (der allen Empfehlungen zuwider besser wissen will, dass sein Steckenpferd am besten für den Patienten ist). Eine Leistung der Kasse vorzutäuschen, die so gar nicht erbracht wird, um Geldmittel zu erhalten, finde ich tatsächlich unseriös (würde auch die Kasse nicht tolerieren). Damit wird auch ein Sinn des Gutachterverfahrens, ausgehebelt... also die einzige Möglichkeit einer Kontrolle, anhand der ein Außenstehender erkennen könnte, dass sich der Therapeut evtl. verrennt.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 21.05.2016, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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Liebe Stern
Es gibt eigentlich nichts zu meckern. Er hat eine tiefenpsychologische Therapie beantrag und durchgeführt.
Wie er die ausgestaltet ist Sache des Psychotherapeuten.
Und Tiefenpsychologie ist nahezu genau so wirkungsvoll wie Verhaltenstherapie. Der Unterschied in der Wirksamkeit liegt im unter einem Prozent Bereich.
Es gibt eigentlich nichts zu meckern. Er hat eine tiefenpsychologische Therapie beantrag und durchgeführt.
Wie er die ausgestaltet ist Sache des Psychotherapeuten.
Und Tiefenpsychologie ist nahezu genau so wirkungsvoll wie Verhaltenstherapie. Der Unterschied in der Wirksamkeit liegt im unter einem Prozent Bereich.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Aha? Und dass er Dich nicht informiert sondern ins offene Messer hat laufen lassen ist also ein "Kavaliersdelikt"? Allein schon die Beantragung einer Langzeittherapie ohne dies mit Dir abzusprechen ist unseriös. Über solche Schritte hat gemeinsam entschieden zu werden, sie haben nicht einfach "aufgepfropft" und über "Blankoverträge" erschlichen zu werden.Lockenkopf hat geschrieben:Es gibt eigentlich nichts zu meckern. Er hat eine tiefenpsychologische Therapie beantrag und durchgeführt.
Wie er die ausgestaltet ist Sache des Psychotherapeuten.
Und Tiefenpsychologie ist nahezu genau so wirkungsvoll wie Verhaltenstherapie. Der Unterschied in der Wirksamkeit liegt im unter einem Prozent Bereich.
Aber wenn Du da immer noch der Ansicht bist, dass das schon alles so korrekt war, dann weiss ich auch nicht?
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Korrekt im Sinn der Krankenkassen.
Aber, das Therpeutenverhalten war eine Katastrophe. Die Methode für mich nicht hilfreich, weshalb ich ja auch nach meiner Methode und mit meiner Zielsetzung die vergangenen Jahre psychotherapeutisch gearbeitet habe.
Aber, das Therpeutenverhalten war eine Katastrophe. Die Methode für mich nicht hilfreich, weshalb ich ja auch nach meiner Methode und mit meiner Zielsetzung die vergangenen Jahre psychotherapeutisch gearbeitet habe.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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@ Lockenkopf: Naja, wenn du meinst, so eine Behandlung zu brauchen... Jeder Topf findet seinen Deckel.
Eine größenwahnsinnige, dachgeschädigte Therapeutin hatte ich, daraus habe ich gelernt und seitdem kommt mir sowas nicht in die Tüte.
Eine größenwahnsinnige, dachgeschädigte Therapeutin hatte ich, daraus habe ich gelernt und seitdem kommt mir sowas nicht in die Tüte.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
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