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Mo., 27.05.2013, 22:15
@Vancouver, verbreite keinen Unsinn - Hier zur Aufklärung:
"Mittäterschaft" ist nicht zunächst einmal überhaupt nicht gegeben, wenn man möglicherweise strafwürdige Dateien gefunden hat und nicht anzeigt. Und es geht noch weiter: Erstens ist man, falls man verheiratet ist, nicht einmal vor Gericht zu einer belastenden Aussage gezwungen (Aussageverweigerungsrecht). Zweitens gehören Tierpornos nicht zu den Straftaten, die von Dritten angezeigt werden müssen, d.h. für das Verschweigen macht man sich nicht strafbar (keine Anzeigepflicht). Drittens ist es selbst bei einer Straftat, die herauskommt und nicht angezeigt wurde, kaum nachweisbar, daß die dritte Person davon wußte. Und selbst als Zeuge kann man die Aussage verweigern, wenn man sich selbst damit belasten würde, falls man tatsächlich Mittäter wäre. Also bitte Vorsicht mit solcher Panikmache.
Desweiteren hat es nichts mit der Herabwürdigung von Tieren zu tun, daß der Besitz der Tierpornos nicht strafbar ist. Es ist ebenfalls nicht strafbar, Gewaltpornographie zu besitzen, die sich auf Menschen bezieht, solange es keine Kinder sind.
Es ist übrigens auch Vertrauensmißbrauch, Dateien zu öffnen, die einen nichts angehen, wäre für manche auch ein Grund, Beziehungen zu beenden....