Aktualisierung Rechtshinweise

.. und sonstiges Wissenswertes rund um diese Ecke des Internets.
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Miss_Understood
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 00:22

Admin hat geschrieben:@rilke, das ist ein guter Hinweis und sicherlich zu bedenken. Wenn man ein solches Bild aber auf Avatar-Größe verkleinert (zB 180x180 Pixel), dürfte es für Suchmaschinen schwer sein, diese Mini-Version z.B. mit den Originalfotos auf Flickr, Picasa etc. in Verbindung zu bringen.
Kann es sein, dass das meinen Hinweis meinte?
Soweit ich es von einem Fachmann weiß, macht da die Größe nicht sooooo sehr viel aus. Ich weiss es allerdings nicht in Zahlen/Pixel auszudrücken. Selbst eine Umbenennung der Datei hilft genauso wenig wie einen Ausschnitt zu verwenden, das weiß ich sicher. Ein Freund von mir - er ist allerdings Experte - hatte mal so etwas herausgefunden, was mich doch ziemlich überrascht hat. (Ich nenne hier jetzt absichtlich NICHT mächtige Tools für eine solche Reverse-Suche.)
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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candle.
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 00:23

Dampfnudel, irgendwann schicke ich dir eigens fotografiert eine dampfende Nudel als Avatar.

Und an den Admin: OK, wobei ich gerade dachte mißverstanden zu werden. Ich meinte jetzt nicht aus dem Forumavatarpool, sondern halt von meinem Rechner. Aber letztlich ist das ja jetzt auch egal.

candle
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Dampfnudel
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 00:33

candle, das wär cool
Ich hab das jetzige Avatar-Bild übrigens auch von meinem Rechner hochgeladen, mit einem Umweg über www.imageshack.us, da kriegst Du dann einen Link, und den kannst Du bei dem Feld für die URL für den Avatar eingeben.
Alles hat seine Zeit.

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Hamna
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 00:35

Miss_Understood hat geschrieben:
Admin hat geschrieben:@rilke, das ist ein guter Hinweis und sicherlich zu bedenken. Wenn man ein solches Bild aber auf Avatar-Größe verkleinert (zB 180x180 Pixel), dürfte es für Suchmaschinen schwer sein, diese Mini-Version z.B. mit den Originalfotos auf Flickr, Picasa etc. in Verbindung zu bringen.
Kann es sein, dass das meinen Hinweis meinte?
Denk ich auch


Also, ich habe jetzt ein privat geschossenes Foto von meiner Festplatte auf Gravatar hochgeladen und hierher verlinkt. Denke, das ist so in Ordnung? Außerdem habe ich alle Fremdbilder aus dem Internet auf meinem Gravatar-Account gelöscht

Meine Güte, man muss fast schon Jurist sein, um das alles über- und durchblicken zu können.

Wie ist das denn mit Free-Avatar-Seiten, man weiß ja nie, wo die Bildchen herkommen, die da ausgestellt werden und angeblich frei verfügbar sind? Ich bin diesbezüglich skeptisch gerade und habe deswegen auch darauf verzichtet.

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candle.
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 00:48

Danke Nudel, ich gehe nicht mehr zu imagshack, weil ich mich da anmelden muß, weil ich nicht flink genug bin extern den Link zu kopieren, weil da plötzlich Werbung vorrutscht, aber ich habe da einen anderen seit geraumer Zeit.

Nun werde ich schon mal überlegen wie ich den Dampf gut sichtbar mache? Vielleicht mit Zigarettenrauch. Oh je, jetzt habe ich mir ja was an die Backe getuckert.

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hawi
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 09:00

Admin hat geschrieben: Wenn man ein solches Bild aber auf Avatar-Größe verkleinert (zB 180x180 Pixel), dürfte es für Suchmaschinen schwer sein, diese Mini-Version z.B. mit den Originalfotos auf Flickr, Picasa etc. in Verbindung zu bringen.
Zwar habe ich in dem Bereich nur ganz wenige Kenntnisse, Erfahrungen, aber diese paar eigenen lassen mich doch eher zu dem Schluß kommen, dass Suchmaschinen heute durchaus ganz schön viel finden können.
Bei google gibt es extra die Funktion, dass man sich zu einem gefundenen Bild „weitere Größen“ desselben Fotos anzeigen lassen kann. Wie Suchmaschine das dann technisch machen, weiß ich nicht, aber allein Größenänderungen verhindern, soweit ich weiß, nicht, dass eine Suchmaschine die unterschiedlichen Stellen, an denen ein Bild (und sei es nur ganz klein) auftaucht, findet, anzeigt.

Zu allem anderen?
Ein wenig habe ich auch in diesem Thread dazu ja schon geschrieben. Zu Regeln, auch für das Internet, zur Einhaltung von Regeln.
Deshalb vielleicht mal anders herum geschrieben. Die Klarheit, die sich bei Regeldiskussionen viele (für sich) versprechen? Grad für die virtuelle Welt, aber nicht nur da, egal wie was geregelt ist oder nicht, 100%ige Klarheit wird es wohl kaum geben (können).

Einfach weil zu verschiedene Interessen aufeinander treffen.
Nur mal für „Avatarbilder“ die ursprünglichen Bilder? Sehr oft ist dieser Urheber ja überhaupt nicht (mehr) erkennbar. Und sogar wenn, wenn also z.B. Bilder aus bekannten Filmen benutzt werden? Die Rechteinhaber nutzen ihre Rechte sehr sehr verschieden. Manche fördern womöglich sogar, dass sich Fotos (kostenlos) verbreiten, andere nicht.
Je nach dahinter stehender Vermarktungsstrategie.
Das gilt mittlerweile auch grad für Plattformen wie youtube. Dass die deutsche Gema Videos auf youtube sperren lässt, liegt ja meist nicht daran, dass sie generell was gegen solche Videos hätte, es liegt vor allem daran, dass sich bisher Gema und youtube nicht darauf verständigen konnten, was es kostet, was also die Gema von youtube als (angemessenen) Obolus erhält.
Wäre das geklärt, dann hätten Gema und youtube wohl beide das Interesse, dass viele sich die Clips ansehen, dass sie im Netz verbreitet werden, weil dann ja beide entsprechend dran verdienen.

Umgekehrt zu den eigenen Videos, Fotos?!
Erlaubt ist auch da bei weitem nicht alles! Wer z.B. ein Firmenlogo oder eine geschütztes Markenprodukt abfotografiert, der darf so ein Foto auch nur sehr begrenzt öffentlich verwenden. Das gilt, soweit ich weiß, sogar für manche Urlaubsfotos. Jedes Land hat verschiedene Regeln. Ich glaube im Moment ist es z.B. so, dass das Verwenden der privaten Fotografie des Eifelturm durchaus nicht ohne Risiko ist, weil in Frankreich solche Bilder nur begrenzt erlaubt sind. Sogar das private Foto eines Apfels? Wer Pech hat, wer mit dem Foto dem Apple Firmenlogo zu nahe kommt, auch der könnte sich Ärger einhandeln, ohne dass er sich dessen überhaupt bewusst sein kann/muss.

Manches ließe sich über andere Regeln sicher vermeiden. Aber bestimmt nicht alles.
Und gäbe es andere Regeln, dann bin ich mir sicher, dann gäbe es nicht weniger Ärger, nur anderen.

LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell

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ENA
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 10:32

...aber Links setzen, zu irgendwelchen Seiten (Foto, Infos über Psycho-Themen, Entspannungs-CD´s, Sprüchen, hilfreiche Bücher,...) darf man noch? Dann setze ich jetzt am Besten nur noch Links, bevor ich z.B. einen Liedtext oder Spruch hier rein setze und den Autor drunter schreibe.

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FreudsLeiden
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 11:23

hawi hat geschrieben:Ich glaube im Moment ist es z.B. so, dass das Verwenden der privaten Fotografie des Eifelturm durchaus nicht ohne Risiko ist, weil in Frankreich solche Bilder nur begrenzt erlaubt sind.
wuhu! Der Eiffelturm darf beleuchtet bei Nacht nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Also z.b. ein Schnappschuss auf einer Plakatwand oder eben Internet. Private Nutzung ist nicht untersagt. Fragt sich nur, was bei Facebook z.b. noch privat ist. Schließlich kann ein privates Foto geteilt werden, und sich verselbstständigen - gerade bei unübersichtlich großen Freundeskreis leicht möglich.

hawi hat geschrieben:aber allein Größenänderungen verhindern, soweit ich weiß, nicht, dass eine Suchmaschine die unterschiedlichen Stellen, an denen ein Bild (und sei es nur ganz klein) auftaucht, findet, anzeigt.
dazu gibt es ganz bestimmt eine Software, die Gesichtspunkte z.b. vermisst. Das kann mein iPhoto schon. Es findet ähnliche Fotos liegen, stehend, finster, hell....
Reich mir die Hand, mein Leben
Nenn mir den Preis
Ich schenk' Dir gestern, heute und morgen
Und dann schließt sich der Kreis
Falco

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TwoFace
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 11:28

Ohjeh, Big Brother macht lucki-lucki in jede Ritze.
Da wird aufgemuckt wegen einem kleinen besch...enen Avatar.
Alle reden von Promotion dabei geht es nur um Geldgier.
Mannmannmann.
Wenn der Avatar von eine site for free genutzt wird, inwieweit
ist es dann strafbar diesen zu nutzen? Alles schön unübersichtlich lassen,
damit Otto-Normalverbraucher zur Kasse gebeten werden kann.
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
Irrsinn
Blödsinn
Wahnsinn

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ENA
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 11:31

Am Besten schreiben wir gar nicht mehr ins Internet, buchen, kaufen,...nicht mehr darüber. Das wird zwar immer weniger möglich sein, ist aber sicherer!

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stern
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 11:55

TwoFace hat geschrieben:Alle reden von Promotion dabei geht es nur um Geldgier.
Mannmannmann.
Jepp. Es ist auch Geschäftsmodell: Preis eines willkürlich erzeugten Vorschaubildes (facebook) : 1800 Euronen.

http://www.netzwelt.de/news/94825-faceb ... ubild.html
Wenn der Avatar von eine site for free genutzt wird, inwieweit
ist es dann strafbar diesen zu nutzen? Alles schön unübersichtlich lassen,
damit Otto-Normalverbraucher zur Kasse gebeten werden kann.
Ich würde es auch so sehen, dass ich als Verwender gar nicht sicher gehen kann, ob die free-avatar-Seite wirklich die Bildrechte hat (z.B. an einem Comic) oder nicht gegen irgendein Markenrecht oder whatever verstoßen wird.

O.k.... wird kaum jemand als Avatar verwenden, aber ein Anbieter von Küchenuntensilien, die in Heimpartys vertrieben werden (ohne einen Namen nennen zu wollen *g*) geht angeblich auch gegen Produktbilder (wegen unerlaubter Bildnutzung auf Verkaufsplattformen) vor. Aber vom Grundsatz her: Woher soll ich denn wissen bzw. in Erfahrung bringen, ob jemand der Avatare anbietet, wirklich alle Recht am Bild hat... schwer.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
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hawi
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 12:11

FreudsLeiden hat geschrieben:wuhu! Der Eiffelturm darf beleuchtet bei Nacht nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Also z.b. ein Schnappschuss auf einer Plakatwand oder eben Internet. Private Nutzung ist nicht untersagt.
Hallo FreudsLeiden,

ich hatte das zum Eiffelturm ganz bewusst recht „schwammig“ formuliert, weil ich zwar letztens grad mal was dazu gelesen habe, aber nun nicht mehr genau wusste, weiß, was genau für dies Beispiel gilt, bzw. was ich dazu ganz konkret gelesen habe, was in dem Artikel dazu stand.

So weiß ich jetzt auch nicht, ob nun deine Eiffelturm Fotorechte Version aktuell passender ist, als das, was in dem folgend verlinkten Artikel steht, den ich mir grad ergoogelt habe.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... erfen.html

Mir selbst so wichtig auch nicht. Ich möchte lediglich anmerken, dass auch beim Veröffentlichen eigener Fotos im Netz nicht alles geht. Auch da gibt es wieder Regeln, noch dazu Regeln, die sicher nicht jeder sofort kennt, geschweige denn immer gern „gegen“ sich selbst gelten lassen möchte. Pöhse ( Schreibweise zitiert nach dem Admin dieses Forums) sind halt immer die/irgendwelche anderen, nie man selber.

LG hawi
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TwoFace
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 12:20

Na dann würd´ ich doch am Liebsten ein Bild von meinem Rechner als Avatar hochladen.
Das geht, so denke ich, z.Zt. hier noch nicht.
Aber dann ist/wäre der Forumsbetreiber aus dem Schneider, oder nicht?
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
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stern
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 12:43

hawi hat geschrieben:Mir selbst so wichtig auch nicht. Ich möchte lediglich anmerken, dass auch beim Veröffentlichen eigener Fotos im Netz nicht alles geht. Auch da gibt es wieder Regeln, noch dazu Regeln, die sicher nicht jeder sofort kennt, geschweige denn immer gern „gegen“ sich selbst gelten lassen möchte. Pöhse ( Schreibweise zitiert nach dem Admin dieses Forums) sind halt immer die/irgendwelche anderen, nie man selber.
Ja, Stichwort z.B. Panoramafreiheit: Wie sieht es aus, wenn ein Gebäude in sich urheberrechtlichen Schutz genießt, z.B. Hundertwasserhaus mir geschützter Architektur. Kann man das einfach ablichten und veröffentlichen? Da gesteht man z.B. zu, man darf fotografieren und veröffentlichen, was man von öffentlichen Verkehrswegen aus erkennen kann. Vom Nachbarhaus aus fotografieren wäre nicht erlaubt, vgl. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Beim Eiffelturm ist es so, dass in Frankreich die hiesige Panoramafreiheit (bzgl. der geschützten Belichtung eines Lichtkünstlers) nicht gilt...
Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich. Daher kann die Stadt Paris für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms das Urheberrecht beanspruchen, obwohl am Eiffelturm selbst keine Urheberrechte mehr bestehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Also erschwerend kommt hinzu, dass ja nach Land, das betroffen ist, abweichende Regelungen bestehen können.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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FreudsLeiden
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Beitrag Mi., 20.02.2013, 12:46

hawi. Bin grad aufm Sprung und habe das jetzt nicht gründlich erforscht. Aber der Link führt zu einem kurzen Artikel oder? Sehr oberflächlich.

Das mit dem Eiffelturm ist speziell, die wollen einfach ihr Markenzeichen schützen, was ja auch verständlich ist, in Zeiten wo Chinesen die Wahrzeichen einfach in ihrer Heimat klonen, den Turm auf Unterhosen drucken usw. Den Turm konnten sie nicht schützen, also haben sie die Beleuchtung geschützt. Eigentlich clever.

Der Eiffelturm selber ist nicht geschützt, sonst wäre sogar der Flohmarkt-Betreiber der einen Eiffelturm aus Muscheln verkauft, verfolgenswürdig.

Der Unterschied ist grundsätzlich immer, wird es etwas kommerziell genutzt.

Da könnte sich Herr Fellner hier ganz schön in die Nesseln setzen. Also ich hätte den Musik-Thread längst abgedreht, auch um die User zu schützen. So ist das wohl ein juristisches Experiment mit offenen Ausgang. Eine der top-gerankten Forumsseiten weltweit, wie diese hier, wird sich schwertun mit "Ich wusste das nicht"-Argumenten.
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