Admin hat geschrieben: Wenn man ein solches Bild aber auf Avatar-Größe verkleinert (zB 180x180 Pixel), dürfte es für Suchmaschinen schwer sein, diese Mini-Version z.B. mit den Originalfotos auf Flickr, Picasa etc. in Verbindung zu bringen.
Zwar habe ich in dem Bereich nur ganz wenige Kenntnisse, Erfahrungen, aber diese paar eigenen lassen mich doch eher zu dem Schluß kommen, dass Suchmaschinen heute durchaus ganz schön viel finden können.
Bei google gibt es extra die Funktion, dass man sich zu einem gefundenen Bild „weitere Größen“ desselben Fotos anzeigen lassen kann. Wie Suchmaschine das dann technisch machen, weiß ich nicht, aber allein Größenänderungen verhindern, soweit ich weiß, nicht, dass eine Suchmaschine die unterschiedlichen Stellen, an denen ein Bild (und sei es nur ganz klein) auftaucht, findet, anzeigt.
Zu allem anderen?
Ein wenig habe ich auch in diesem Thread dazu ja schon geschrieben. Zu Regeln, auch für das Internet, zur Einhaltung von Regeln.
Deshalb vielleicht mal anders herum geschrieben. Die Klarheit, die sich bei Regeldiskussionen viele (für sich) versprechen? Grad für die virtuelle Welt, aber nicht nur da, egal wie was geregelt ist oder nicht, 100%ige Klarheit wird es wohl kaum geben (können).
Einfach weil zu verschiedene Interessen aufeinander treffen.
Nur mal für „Avatarbilder“ die ursprünglichen Bilder? Sehr oft ist dieser Urheber ja überhaupt nicht (mehr) erkennbar. Und sogar wenn, wenn also z.B. Bilder aus bekannten Filmen benutzt werden? Die Rechteinhaber nutzen ihre Rechte sehr sehr verschieden. Manche fördern womöglich sogar, dass sich Fotos (kostenlos) verbreiten, andere nicht.
Je nach dahinter stehender Vermarktungsstrategie.
Das gilt mittlerweile auch grad für Plattformen wie youtube. Dass die deutsche Gema Videos auf youtube sperren lässt, liegt ja meist nicht daran, dass sie generell was gegen solche Videos hätte, es liegt vor allem daran, dass sich bisher Gema und youtube nicht darauf verständigen konnten, was es kostet, was also die Gema von youtube als (angemessenen) Obolus erhält.
Wäre das geklärt, dann hätten Gema und youtube wohl beide das Interesse, dass viele sich die Clips ansehen, dass sie im Netz verbreitet werden, weil dann ja beide entsprechend dran verdienen.
Umgekehrt zu den eigenen Videos, Fotos?!
Erlaubt ist auch da bei weitem nicht alles! Wer z.B. ein Firmenlogo oder eine geschütztes Markenprodukt abfotografiert, der darf so ein Foto auch nur sehr begrenzt öffentlich verwenden. Das gilt, soweit ich weiß, sogar für manche Urlaubsfotos. Jedes Land hat verschiedene Regeln. Ich glaube im Moment ist es z.B. so, dass das Verwenden der privaten Fotografie des Eifelturm durchaus nicht ohne Risiko ist, weil in Frankreich solche Bilder nur begrenzt erlaubt sind. Sogar das private Foto eines Apfels? Wer Pech hat, wer mit dem Foto dem Apple Firmenlogo zu nahe kommt, auch der könnte sich Ärger einhandeln, ohne dass er sich dessen überhaupt bewusst sein kann/muss.
Manches ließe sich über andere Regeln sicher vermeiden. Aber bestimmt nicht alles.
Und gäbe es andere Regeln, dann bin ich mir sicher, dann gäbe es nicht weniger Ärger, nur anderen.
LG hawi