Therapeutische Schweigepflicht

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:48

Da steht auch immer gern, dass ein Infoblatt zum Datenschutz ausgehändigt wurde. Das habe ich nie bekommen. Nur immer auf Nachfrage.

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Tobe
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:48

diesoderdas hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:43 Wobei ich da schon icht weiß, was "verarbeiten" heißt.
"Verarbeiten" bedeutet in dem Zusammenhang, daß diese Daten benötigt werden für die Abrechnung mit der KV oder Krankenkasse ;)
Dies beinhaltet aber nicht die Weitergabe von Befunden, sondern nur ICD-10 und EBM-Ziffern und schon gar nicht an andere Stellen, wie Ärzte oder gar Behörden.

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:53

Tobe hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:48
"Verarbeiten" bedeutet in dem Zusammenhang, daß diese Daten benötigt werden für die Abrechnung mit der KV oder Krankenkasse ;)
Dies beinhaltet aber nicht die Weitergabe von Befunden, sondern nur ICD-10 und EBM-Ziffern und schon gar nicht an andere Stellen, wie Ärzte oder gar Behörden.
In dem Wisch von vor paar Jahren steht drin, dass Behandlungsdaten und Befunde an andere Ärzte/Therapeuten/Leistungserbringer gegeben werden dürfen und dass darunter auch z.B. Labore (für Blutwerte) fallen.

Dann müsste ich da ja alles verbieten, aber Labore erlauben... Ich hätte den Satz nur komplett streichen können oder eben nicht. Oder ich hätte einen eigenen "Aufsatz" dazu schreiben müssen....

Ich habe mal jemanden in eine Klinik begleitet. Da konnte man die einzelnen Punkte alle einzeln ankreuzen oder eben nicht. DAS war gut gelöst!

Auf der anderen Seite hatte ich vor einer Weile die Hausarztpraxis gewechselt und da hat man mich rein gar nichts unterschreiben lassen. Bei einem anderen therapeutischen Erstgespräch habe ich ebenfalls null Unterschrift geben müssen.

Und in einer anderen Hausarztpraxis (schon länger her) hatte ich handschriftlich etwas dazu geschrieben und Teile durchgestrichen. Da meinte die Arzthelferin dann, das wäre nicht so gedacht, dass man etwas dazu schreibt.
Sie gab mir neue Blätter und bat um Unterschrift, ansonsten könne ich gehen.

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chrysokoll
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 17:07

diesoderdas hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:53
Und in einer anderen Hausarztpraxis (schon länger her) hatte ich handschriftlich etwas dazu geschrieben und Teile durchgestrichen. Da meinte die Arzthelferin dann, das wäre nicht so gedacht, dass man etwas dazu schreibt.
Sie gab mir neue Blätter und bat um Unterschrift, ansonsten könne ich gehen.
diese Dame hätte wohl intensive Nachhilfe in Patientenrechten gehabt.
Ganz ehrlich: Ja, da würde ich gehen
Wenn ich viel Energie hätte dann würde ich den Arzt direkt von dem Vorgehen in Kenntnis setzen und eine entsprechende Bewertung hinterlassen

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Tobe
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 17:29

diesoderdas hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:53 In dem Wisch von vor paar Jahren steht drin, dass Behandlungsdaten und Befunde an andere Ärzte/Therapeuten/Leistungserbringer gegeben werden dürfen und dass darunter auch z.B. Labore (für Blutwerte) fallen.
Ich weiß, für Patienten ist das leider alles sehr verwirrend und unübersichtlich.
Meist verwenden Arztpraxen die Standard -Version, die sie zur Verfügung gestellt bekommen und diese finde ich auch nicht so gut.

Es ist aber so, daß damit in der Regel eigentlich nicht die so oft verstandene allgemeine Befundweitergabe gemeint ist, sondern eine Absicherung bezüglich der Angaben auf Formularen, wie z.B. bei Verordnungen von Krankengymnastik, Hilfsmitteln oder auch Überweisungen.
Da werden nämlich Diagnosen und Teils auch kleinere Angaben von Befunden draufgeschrieben.
Oder auch im Fall, wenn der Patient telefonisch darum bittet einen bestimmten Befund an die Praxis XY zu schicken.
Streng genommen wäre dies dann alles nicht mehr möglich.

Ich persönlich kenne keine Praxis die einfach mal eben irgendwelche Befunde weiterschickt.
Dafür haben diese auch gar nicht die Ressourcen.
Die dabei anfallenden Tätigkeiten und Kosten lassen sich nämlich auch nicht abrechnen.😉

Die Standard-Version dieser DSGVO ist wirklich sehr blöd formuliert.

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stern
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 17:57

Ad absurdum werden diese Datenschutzblätter gefüht, wenn man vom Wartezimmer aus alles mögliche mithören kann und notieren könnte :tippen: , was an der Theke besprochen wird.
Bei Ärzten gefühlt eher die Regel als Ausnahme. Gerade in ländlicheren Regionen kann es ja zudem sein, dass man jemanden kennt.
Liebe Grüße
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(alte Weisheit)

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chrysokoll
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 18:05

Leider habe ich das auch schon zu oft erlebt bei Ärzten. Da wird laut und offen geredet, direkt und am Telefon. Oder Patienten direkt gefragt warum sie da sind.
Das mag ja irgendwie beim Augenarzt meist noch harmlos sein, aber auch da gibt es noch andere Erkrankungen wie Kurzsichtigkeit. Beim Hausarzt oder Gynäkologen oder vielen anderen ist das aber einfach absolut unmöglich. Hier scheint teils bis heute bei Mitarbeiterinnen wenig bis gar kein Bewusstsein vorhanden.

Ganz "super" war auch mal ein Hausarzt, bei dem die Rezepte offen mit Namen auf der Theke lagen.
Da konnte man dann wenn man wollte erkennen dass Herr Müller ein Antidepressivum kriegt, Frau Weber einen Pilz hat etc.

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saffiatou
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 18:18

Daten „verarbeiten“ heißt, dass der Arzt und thera deine daten für die Abrechnung zur Krankenkasse weitergeben dürfen, das ist auch ok, aber alles andere, geht über mich!
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Scars
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 20:58

diesoderdas hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 15:35 Unterschreibt ihr, dass ein Austausch stattfinden darf? Und wieso sollte jede einzelne Anfrage separat erlaubt werden, wenn man doch eigentlich eine pauschale Erlaubnis gegeben hat mit dem Standardschrieb?
Ich unterschreibe immer alles ohne jemals gelesen zu haben was da drin steht und werfe die Kopie dann direkt weg… :lol: Wenn es den anderen so geht wie mir, was ich irgendwie vermute, dann durchblickt das Thema Datenschutz doch eh niemand und man würde sich im Zweifel lieber nochmal absichern als sich eine Datenpanne zu leisten.

Gerade mit der Schweigepflicht nehmen die meisten es dann doch sehr ernst, oder? Ich bin da etwas zwiehgespalten, weil ich jetzt viel mit unterschiedlichen Stellen kommunizieren musste und das wahnsinnig aufwändig war wegen dem ganzen Datenschutz und Schweigepflichten. Einerseits ist es ja gut, andererseits auch irgendwie kompliziert.
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Leyndin
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 21:51

Also mit dem neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz musste man das überall wieder neu unterschreiben, auch als Bestandspatient. Wir mussten bei der Arbeit auch alles erneuern. Es muss sich für ganz viel, was vorher ging, neu abgesichert werden.

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Montana
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 22:25

Ich bekam mal in einer Kinderwunschklinik u.a. einen Wisch zum Unterschreiben, wo man gern alle Daten zwecks Abrechnung von privaten Leistungen einem Dienstleister übermitteln wollte. Da stand dabei, dass die Zustimmung freiwillig erfolgt und ich aufgeklärt sei, dass ich keine Nachteile hätte, wenn ich nicht zustimme.

Also habe ich nicht zugestimmt. Wozu auch? Ich war da zu einem von der Kasse bezahlten Beratungsgespräch. Es gab keinerlei Anlass, über die Abrechnung von Privatleistungen auch nur nachzudenken.

Reaktion: wenn ich das nicht unterschreibe, dann gibt es nichtmal ein Beratungsgespräch. Das ist Standard, das muss man unterschreiben und natürlich gibt es im Haus auch keine eigene Rechnungserstellung, so dass eine Behandlung ohne Zustimmung gar nicht durchführbar ist. Meine Bitte, das Blatt mal zu LESEN, wurde ignoriert.

Ich blieb standhaft und die Dame zog ab, mit jemandem reden. Kam wieder und sagte, ausnahmsweise könne es doch das Gespräch geben, aber eine Behandlung bekäme ich trotzdem nur, wenn ich das unterschreibe. Das sei absolut zwingend.

Davon habe ich ein Gedächtnisprotokoll angefertigt und zusammen mit dem Formular an den hochoffiziellen Datenschutzbeauftragten des Bundes geschickt. Es passierte lange nichts. Dann Rückfragen. Ich schickte auch noch eine unverschämte Email der Klinik weiter. Und dann kam als Abschluss die Nachricht, dass diese Klinik was auf den Deckel bekommen hat. Ich konnte nicht alle Aussagen mir gegenüber beweisen, und ich hatte keinen Nachteil erlitten, weil ich die Unterschrift ja verweigert hatte. Daher keine Strafe im direkten Sinne. Aber es hatte Anordnungen zu besonders intensiven und häufigen Nachschulungen und Kontrollen gegeben. Bemängelt wurde u.a. das unnötige Einholen von Unterschriften auf Vorrat, falls es mal zur Abrechnung von Privatleistungen kommen könnte. Dieser Teil war ja bewiesen.

Ich habe denen also erfolgreich an den Karren gepisst. Ich unterschreibe doch nicht unter Zwang, dass ich freiwillig unterschreibe und aufgeklärt wurde, dass eine Verweigerung der Unterschrift mir keine Nachteile bringt.

Diese Klinik war aber ansonsten auch uneingeschränkt NICHT zu empfehlen. Eine spätere Unterhaltung mit einem Gyn von woanders hat auch ergeben, dass die berüchtigt war für unangemessenen Umgang mit Patienten.

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Montana
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 22:30

PS: Also, ich gehöre auch zu den Nicht-Unterschreibern. Mir stößt besonders auf, wenn aus einem "um x zu dürfen, muss der Patient zugestimmt haben" ein "der Patient muss zustimmen, sonst kann er kein Patient sein" wird.

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Beitrag Mo., 18.12.2023, 23:28

saffiatou hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:29 Auch werde ich gegen die e Akte entscheiden.
Tobe hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:43
saffiatou hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:29 ..Auch werde ich gegen die e Akte entscheiden.
Ich bin ebenfalls gegen diese e-Akte :thumbsup:
Habe mich nur am Rande damit beschäftigt bisher, denke aber auch, dass ich keine will.
Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die ePA grundsätzlich für alle angelegt wird und man dann mit der Opt out Möglichkeit einer Nutzung widersprechen kann, die ePA hierbei aber trotzdem "da" bleibt?
Also vorhandene=angelegte ePA, die aber (hoffentlich tatsächlich) ungenutzt irgendwo rumdümpelt?

Und wenn ich auch die pure Anlegung nicht will? Was dann? Dann muss ich schon vorher (wann denn?) der puren Anlegung widersprechen?

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Tobe
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 23:44

Update zum Stand 15. Dezember 2023

Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen.

Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten.
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inh ... ieePA.html

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 23:55

Ich fühle mich etwas besser, wenn ich höre, dass auch ihr diverse Sachen nicht unterschrieben habt. Tut gut zu hören.

Für mich klingt dieses Standardformular der Praxen einfach nur nach: Wenn das Papier unterschrieben ist, darf die Praxis alles machen, was sie will. Daten an alle schicken und Daten von allen anfordern.
Die Datenschutzerklärung klingt im Grunde so, als gäbe es dann überhaupt keinen Datenschutz mehr.

Wenn dem in der Realität dann nicht so ist, ist das schön und ich will keiner Praxis etwas Böses unterstellen...
Aber solche Zettel unterschreibt man ja genau dann, wenn man das Gegenüber noch nicht kennt und somit auch noch kein Vertrauen da sein kann.

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